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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Fassung nach Mainz von GitHub eingepflegt.
Änderungen aus Anfangsplenum Erlangen
Zeile 63: Zeile 63:
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten (ohne Gegenrede, Fachschaften geben ihre Absicht ihr Abstimmungsverhalten zu dokumentieren vor der Gegenrede bekannt, Bedenkzeit möglich, Fachschaften haben das Recht ein Veto gegen diesen GO-Antrag einzulegen, schließt Abstimmung per Handzeichen aus, nach Annahme können Fachschaften die das vorher bekundet haben bei der Redeleitung namentlich ihre Stimme gleichzeitig zu allen anderen Fachschaften abgeben)</li>
<li>Freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten (Kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede sofortige Ablehnung, ausführliches Verfahren im Anhang)</li>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul>


Zeile 143: Zeile 143:
* Sommer-ZaPF 2019 in Bonn,
* Sommer-ZaPF 2019 in Bonn,
* Winter-ZaPF 2019 in Freiburg,
* Winter-ZaPF 2019 in Freiburg,
* der Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* auf der Winter-ZaPF 2024 in Mainz.
* der Winter-ZaPF 2024 in Mainz, und
* der Sommer-ZaPF 2025 in Erlangen.


= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
Zeile 204: Zeile 205:
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==


Normale Abstimmungen auf der ZaPF sind nicht geheim, aber das Abstimmungsverhalten wird auch nicht protokolliert und nur anwesende Teilnehmika der ZaPF können sehen ob und wie andere Fachschaften abgestimmt haben.
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab: - Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit (namentlich oder nicht namentlich) - Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern - Bei Gegenrede wird der GO-Antrag sofort abgelehnt. (schließt Abstimmung per Handzeichen aus) - Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen einen Antrag besonders zu unterstreichen indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht.
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.
 
Durch die Bekanntgabe der Intention namentlich abzustimmen können andere Fachschaften abschätzen, ob durch die teilnamentliche Abstimmung ihr Abstimmverhalten bestimmbar wird und ggf. Gegenrede einlegen. Dies setzt voraus, dass nur Fachschaften namentlich Abstimmen, die auch ihre Intention bekanntgegeben haben.
 
Durch die Bedenkzeit soll vermieden werden, dass die Teilnahmentliche Abstimmung durch unüberlegte Gegenrede verhindert wird.
 
Die Redeleitung sollte bei der Durchführung der Abstimmung darauf achten, dass das Dokumentieren von Abstimmungen ein aktiver Vorgang ist (zum Beispiel durch nach vorne laufen und Stimmkarte und Stimme abgeben, dabei dann “normale” Abstimmung mit den restlichen Fachschaften), sodass nur Fachschaften namentlich abstimmen, die dies unbedingt brauchen oder wollen. Dies schützt die Fachschaften, die explizit nicht namentlich abstimmen wollen, indem die Wahrscheinlichkeit, dass die Anonymität aufgedeckt wird, verringert wird.
 
Als mögliche Alternativen gab es in der Vergangenheit namentliche Abstimmungen und es wurde in der Vergangenheit der Vorrang des zuerst gestellten GO-Antrages und teilgeheime Abstimmungen vorgeschlagen. Namentliche Abstimmung wurde in der Praxis sehr oft durch geheime Abstimmung gekontert. Würde nur der erstgestellte GO-Antrag auf namentliche oder geheime Abstimmung gelten, würde dies zu einem Rennen führen, was zuerst gefordert würde.