Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

WiSe24 Endplenum II: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1.628: Zeile 1.628:
  Wir sind nur noch 34 Fachschaften im Plenum.
  Wir sind nur noch 34 Fachschaften im Plenum.


<div "success">
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 25
 
Nein: 2
Ja: 25<br>
Enthaltung: 4
Nein: 2<br>
Enthaltung: 4<br>
 
Der Antrag ist angenommen
Der Antrag ist angenommen
</div>
</div>
Zeile 1.647: Zeile 1.649:


  Pause von 17:06 bis 17:07
  Pause von 17:06 bis 17:07


=== Lokaler Aufruf BAföG ===
=== Lokaler Aufruf BAföG ===
Zeile 1.676: Zeile 1.677:
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es sei gut, sich der Pressemitteilung des fzs anzuschließen, es könne jedoch nicht dabei bleiben. Der Beschluss des BVerfG sei ein Schlag ins Gesicht der Studierenden. Er trete das Sozialstaatsprinzip und die Bildungsförderung mit Füßen. Es komme jetzt auf lokale Aktionen an. Man könne nicht darauf warten, dass Studierendenvertretung auf höherer Ebene sich durchsetzten. Der Antrag fordere Studierende auf, Kundgebungen und Demonstrationen zu veranstalten, mit anderen Fachschaften und Studierendenvertretungen in Kontakt zu treten und ein deutliches Signal zu senden, dass es nicht dabei bleiben könne, dass Studierende unter unwürdigen Bedingungen leben müssen.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es sei gut, sich der Pressemitteilung des fzs anzuschließen, es könne jedoch nicht dabei bleiben. Der Beschluss des BVerfG sei ein Schlag ins Gesicht der Studierenden. Er trete das Sozialstaatsprinzip und die Bildungsförderung mit Füßen. Es komme jetzt auf lokale Aktionen an. Man könne nicht darauf warten, dass Studierendenvertretung auf höherer Ebene sich durchsetzten. Der Antrag fordere Studierende auf, Kundgebungen und Demonstrationen zu veranstalten, mit anderen Fachschaften und Studierendenvertretungen in Kontakt zu treten und ein deutliches Signal zu senden, dass es nicht dabei bleiben könne, dass Studierende unter unwürdigen Bedingungen leben müssen.


:::success
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 26
Nein: 0
Enthaltung: 2
Der Antrag ist damit angenommen.
:::


Ja: 26<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2<br>


Der Antrag ist damit angenommen.
</div>


=== Reso BAföG zu BVG Beschluss
=== Reso BAföG zu BVG Beschluss ===


:::info
17:12 Die Uni Oldenburg verlässt das Plenum.


Wir sind noch 30 Fachschaften im Plenum.
17:12 Die Uni Oldenburg verlässt das Plenum.
:::
Es sind noch 30 Fachschaften im Plenum.


Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Zeile 1.702: Zeile 1.701:
  * Bundestagsfraktionen
  * Bundestagsfraktionen
  * DSW (Deutsches Studierendenwerk)
  * DSW (Deutsches Studierendenwerk)
  Antragstext:
  Antragstext:
  Das Bafög wird seiner Rolle als Hilfe bei der Studienfinanzierung schon seit geraumer
  Das Bafög wird seiner Rolle als Hilfe bei der Studienfinanzierung schon seit geraumer
  Zeit immer weniger gerecht, was sich unter anderem an der [niedrigen
  Zeit immer weniger gerecht, was sich unter anderem an der [niedrigen
  Förderquote](https://www.che.de/download/weiter-dramatisch-geringe-bafoeg-
  Förderquote](https://www.che.de/download/weiter-dramatisch-geringe-bafoeg-
  foerderquote-ulrich-mueller-im-dlf-interview-12-12-2022/) zeigt.  
  foerderquote-ulrich-mueller-im-dlf-interview-12-12-2022/) zeigt.  
 
  Der anlassgebende [Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum  Bafög]  
 
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/09/l
  Der anlassgebende [Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum
  Bafög](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/09/l
  s20240923_1bvl000921.html)  beinhaltet die Aussage, dass Studierende zwar einen
  s20240923_1bvl000921.html)  beinhaltet die Aussage, dass Studierende zwar einen
  Anspruch auf gleiche Bildungschancen haben, sich aber aus diesem kein unmittelbarer
  Anspruch auf gleiche Bildungschancen haben, sich aber aus diesem kein unmittelbarer
  verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine staatliche Studienfinanzierung ergibt.  
  verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine staatliche Studienfinanzierung ergibt.  
  Dieser Beschlusss lässt allerdings politischen Spielraum für die Ausgestaltung zu.
  Dieser Beschlusss lässt allerdings politischen Spielraum für die Ausgestaltung zu.
  Die ZaPF fordert daher die demokratischen Parteien auf, diesen für eine grundlegende
  Die ZaPF fordert daher die demokratischen Parteien auf, diesen für eine grundlegende
  Reform zu nutzen, die faktisch eine vom sozialen Hintergrund unabhängige Studienwahl
  Reform zu nutzen, die faktisch eine vom sozialen Hintergrund unabhängige Studienwahl
  ermöglicht.
  ermöglicht.
  Daher möchten wir erneut auf unsere [bestehenden Forderungen](
  Daher möchten wir erneut auf unsere [bestehenden Forderungen](
  https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf) zu einer Reform des BAföG
  https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf) zu einer Reform des BAföG
  aufmerksam machen:
  aufmerksam machen:
  * Die Förder* und Freibeträge des BAföG sollten jährlich an die aktuelle Situation
  * Die Förder* und Freibeträge des BAföG sollten jährlich an die aktuelle Situation
  (u. a. aufgrund der Inflation, Lebenserhaltungskosten  etc.) angepasst werden. Hierzu
  (u. a. aufgrund der Inflation, Lebenserhaltungskosten  etc.) angepasst werden. Hierzu
  würde sich eine Kopplung der Bedarfssätze an diejenigen des Bürgergeldes anbieten.
  würde sich eine Kopplung der Bedarfssätze an diejenigen des Bürgergeldes anbieten.
  * Die maximale Förderungsdauer sollte abgeschafft werden und nur die Immatrikulation
  * Die maximale Förderungsdauer sollte abgeschafft werden und nur die Immatrikulation
  als Förderungskriterium zählen, da nur ein Bruchteil der Studierendenschaft aufgrund
  als Förderungskriterium zählen, da nur ein Bruchteil der Studierendenschaft aufgrund
  vielseitiger, individuelller Kriterien die Regelstudienzeit einhalten.
  vielseitiger, individuelller Kriterien die Regelstudienzeit einhalten.
  * Das BAföG sollte elternunabhängig gestaltet werden, da die soziale Herkunft keinen
  * Das BAföG sollte elternunabhängig gestaltet werden, da die soziale Herkunft keinen
  Einfluss auf persönliche Bildungschancen haben darf  
  Einfluss auf persönliche Bildungschancen haben darf  
  * Die Wohnkostenpauschale sollte abhängig vom Studienort ausgestaltet werden, um eine
  * Die Wohnkostenpauschale sollte abhängig vom Studienort ausgestaltet werden, um eine
  freie Wahl des Hochschulstandorts zu ermöglichen
  freie Wahl des Hochschulstandorts zu ermöglichen
  * Die gesetzlichen Bestimmungen für den Empfang von BAföG sollen entbürokratisiert
  * Die gesetzlichen Bestimmungen für den Empfang von BAföG sollen entbürokratisiert
  und reduziert werden. Das betrifft insbesondere die Vereinfachung des
  und reduziert werden. Das betrifft insbesondere die Vereinfachung des
Zeile 1.745: Zeile 1.733:
  Leistungsnachweise.
  Leistungsnachweise.


Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es gehe wieder um den Beschluss des BVerfG bzgl BAfÖG. Hierzu sei eine eigene Resolution geschrieben worde, welche einerseits den Beschluss kritisiere, andererseits erneut Bezug nehme auf vergangene Beschlüsse der ZaPF und deren Durchsetzung erneut fordere.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es gehe wieder um den Beschluss des BVerfG bzgl BAfÖG. Hierzu sei eine eigene Resolution geschrieben worden, welche einerseits den Beschluss kritisiere, andererseits erneut Bezug nehme auf vergangene Beschlüsse der ZaPF und deren Durchsetzung erneut fordere.
 
085, Philipp, Köln: Würde erweitern, dass das BAfÖG explizit ein antifischistischer und antimilitaristischer Kampf gegen Autoritätspolitik und Rechtsentwicklung sei.


Die Antragstellenden haben einen eigenen Änderungsantrag angenommen.
Philipp, Köln: Ich würde erweitern, dass das BAfÖG explizit ein antifaschistischer und antimilitaristischer Kampf gegen Autoritätspolitik und Rechtsentwicklung sei.
einfügung von "für alle", um ihn vom Wortlaut her mit bestehenden Resolutionen in Einklang zu bringen.


076, Hannah, Bonn: Fragt Köln, ob ein Änderungsantrag zu dem Punkt eingereicht wurde. Falls ja, bestünden Folgefragen.
Die Antragstellenden haben einen eigenen Änderungsantrag angenommen.<br>
Einfügung von "für alle", um ihn vom Wortlaut her mit bestehenden Resolutionen in Einklang zu bringen.


Hannah, Bonn: Fragt Köln, ob ein Änderungsantrag zu dem Punkt eingereicht wurde. Falls ja, bestünden Folgefragen. <br>
Ein solcher Änderungsantrag bestehe laut Köln nicht.
Ein solcher Änderungsantrag bestehe laut Köln nicht.


:::success
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 24
 
Nein: 0
Ja: 24 <br>
Enthaltung: 2
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2<br>
 
Der Antrag ist damit angenommen.
Der Antrag ist damit angenommen.
:::
</div>


Die Antragstellenden erklären, das BAfÖG sei ein dauernder Kampf. Es werden Bündnisse gebildet. Sofern Interesse bestehe, könne man sich an den fzs oder an Philipp wenden. Man freue sich über Menschen, die den Kampf führen wollen und sich für ein gutes BAfÖG einsetzen möchte.
Die Antragstellenden erklären, das BAfÖG sei ein dauernder Kampf. Es werden Bündnisse gebildet. Sofern Interesse bestehe, könne man sich an den fzs oder an Philipp wenden. Man freue sich über Menschen, die den Kampf führen wollen und sich für ein gutes BAfÖG einsetzen möchte.


=== Antrag BuFaK WiWi
=== Antrag BuFaK WiWi ===


110, Svenja, FZS: Antrag Bufak wiwi wird zurückgezogen
Svenja, FZS: Antrag Bufak wiwi wird zurückgezogen




=== KIF 52,5: Alle Bundesländer brauchen ein IFG
=== KIF 52,5: Alle Bundesländer brauchen ein IFG ===


Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Zeile 1.778: Zeile 1.767:
  An die Landesregierungen der Bundesländer Bayern und Niedersachsen, sowie alle im
  An die Landesregierungen der Bundesländer Bayern und Niedersachsen, sowie alle im
  bayrischen und niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen.  
  bayrischen und niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen.  
  Die ZaPF schließt sich der Resolution "Alle Bundesländer brauchen ein IFG"1 der KIF
  Die ZaPF schließt sich der Resolution "Alle Bundesländer brauchen ein IFG"1 der KIF
  52,5 an. Diese folgt der Forderung nach einem IFG oder Transparenzgesetz in Bayern
  52,5 an. Diese folgt der Forderung nach einem IFG oder Transparenzgesetz in Bayern
  und Niedersachsen des Projektes "Frag den Staat".
  und Niedersachsen des Projektes "Frag den Staat".
 
  [1] https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionsentw%C3%BCrfe/Alle_Bundesl%C3%A4nder_br
  [1]
https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionsentw%C3%BCrfe/Alle_Bundesl%C3%A4nder_br
  auchen_ein_IFG
  auchen_ein_IFG


Zeile 1.790: Zeile 1.776:
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Mit dem Antrag wolle man sich dem Antrag der KIF anschließen, alle Bundesländer aufzufordern, ein IFG oder ein TranspG zu erlassen. Niedersachen habe zurzeit keines.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Mit dem Antrag wolle man sich dem Antrag der KIF anschließen, alle Bundesländer aufzufordern, ein IFG oder ein TranspG zu erlassen. Niedersachen habe zurzeit keines.
   
   
:::success
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 26
 
Nein: 0
Ja: 26 <br>
Enthaltung: 0
Nein: 0 <br>
Enthaltung: 0 <br>
 
Der Antrag ist damit einstimmig angenommen.
Der Antrag ist damit einstimmig angenommen.
:::
</div>
   
   


  17:21 TU Dresden verlässt das Plenum
  17:21 TU Dresden verlässt das Plenum
  17:22 Uni Wien verlässt das Plenum
  17:22 Uni Wien verlässt das Plenum
Liebe, Dank und Applaus für die Orga
=== Positionspapier der ZaPF zum Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ===
17:27 Die Uni Freiburg verlässt das Plenum
17:29 Die Uni Berlin (HUB) verlässt das Plenum.
Es sind nur noch 26 Fachschaften anwesend.
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
 
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) stellt fest, dass der vorliegende
Gesetzentwurf für die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nur
Detailverbesserungen anbietet.
Der für eine tatsächliche Lösung notwendige Paradigmenwechsel bleibt jedoch aus.
Der künstlich hervorgerufene regelmäßige Generationswechsel auf wissenschaftlichen
Stellen unterhalb der Professur ist aus Sicht der ZaPF nicht notwendig, um
ein Umfeld für exzellente Forschung und Lehre zu schaffen. Im Ergebnis wirkt
sich der ständige Personalwechsel sogar zwangsläufig negativ auf die Kontinuität
von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben und Innovation aus
\footnote{\url{https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf}}. Dies
liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch
Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung.
Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die
Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes
Maß an Planungssicherheit für Studierende, die oftmals auf eine Beschäftigung während
des Studiums angewiesen sind. Die Verlängerung der maximalen
Befristungsdauer auf acht Jahre trägt zudem der durchschnittlichen tatsächlichen
Studiendauer Rechnung, die im MINT-Bereich oft deutlich höher als
die Regelstudienzeit ist. Die ZaPF kritisiert jedoch, dass die Änderung die
Situation von Studierenden nicht berücksichtigt, die, etwa wegen familiärer
oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer
Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es
wünschenswert, die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine
Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach
TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung
zu §1 Abs. 2 gewählt werden.
Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die
Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation
darstellen soll. Wissenschaftler*innen, die eine Promotion erworben haben,
sind hinreichend qualifiziert um eigenverantwortlich hochwertige Forschung und Lehre
durchzuführen. In diesem Zusammenhang fordern wir weiterhin wie in unserer Resolution
vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels
in diesem Sinne legal zu definieren.
Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit
einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch
oftmals von Kettenbefristungen geprägt, deren Vertragslaufzeiten nicht im
Verhältnis zur Dauer einer Promotion stehen. Der Vorschlag einer Mindestvertragsdauer
von 3 Jahren ist damit als Fortschritt zu sehen. Jedoch sollten
Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein.
Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen
Promotionsdauer in  Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24.
Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem
stark disziplinabhängig ist. Wir  fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten
Rechnung zu tragen:
* Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion gekoppelt werden.
* Alternativ könnte zu Beginn der Promotion eine Mindestvertragslaufzeit
von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um
zunächst zwei Jahre.
Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch
im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen,
erfolgen. Dies ist gerade auch mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung und den
Versicherungsschutz notwendig.
  Nach der Promotion sollte der Regelfall eine unbefristete Stelle sein, die dazu
beiträgt, die Erfüllung von Daueraufgaben in Lehre und Forschung zu gewährleisten.
Deshalb fordern wir, dass qualifizierungsbefristete Stellen nur bis zum
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion möglich sein sollen. Eine berufliche
Weiterentwicklung mit der Übernahme von Leitungs- und Managementfunktionen hin zu
einer Professur kann dann in Rahmen von Berufungsverfahren
an exzellente Lehr- und Forschungsleistungen gekoppelt werden. Damit werden die
Rahmenbedingungen in der Wissenschaft an den normalen Arbeitsmarkt
angepasst. Durch die größeren finanziellen Möglichkeiten der Privatwirtschaft,
unterschiedlichen beruflichen Vorstellungen sowie persönliche und familiäre
Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass weiterhin im großen Umfang Austausch in den
Dauerstellen für wissenschaftliche Aufgaben stattfinden wird. Darüberhinaus sind
Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer
Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen.
Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das
unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für
die Bearbeitung von Projekten die Regel werden. Hierfür ist die Möglichkeit des
Drittmittel-Poolings rechtlich zu verankern.
Der vorgesehene Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung ist in
Bezug auf die Vorteile des §2 Absatz 5 zu begrüßen. Jedoch ergibt sich das Problem,
dass die Kopplung der Vertragslaufzeiten an die Laufzeit der Projektmittel verloren
geht. Das ist insofern problematisch, da die meisten Projektlaufzeiten über den
vorgesehen Mindestvertragslaufzeiten von 3 bzw. 2 Jahren liegen. Hier wäre es
sinnvoller die Regelungen des §2 Absatz 5 auf die Befristung nach §3 auszudehnen.
Die vorgeschlagene 4+2-Regelung wird die Situation im PostDoc-Bereich aus unserer
Sicht verschlechtern, weil sie de facto den Status quo verkürzen werden. Der
Flaschenhals zu den begrenzten unbefristeten Stellen im akademischen Kontext bleibt
gleich. Wenn, dann muss unmittelbar nach der Promotion bei einer weiteren Befristung
direkt die Anschlusszusage erfolgen oder gleich unbefristet eingestellt werden und
nicht vier Jahre später. Die Zielvereinbarung zur Entfristung muss umsetzbar sein.
Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir
vom Gesetzgeber klare Regelungen.
Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum
Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier
erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der
Wissenschaft.
Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung
abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1
bietet insbesondere die Möglichkeit, stärker auf soziale Härten und persönliche
Umstände der betroffenen Personen einzugehen. Wo diese weiterhin nötig
ist, soll jedoch auch die maximal zulässigen Befristungsdauer durch tarifliche
Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre
in § 1 Abs. 1 Satz 2
WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein
Tarifvertrag angestrebt werden.
Eine Evaluation in 2030 kommt zu spät. Wir plädieren für eine begleitende
wissenschaftliche Forschung und einen Abschluss der Evaluation spätestens 4 Jahre
nach Inkraftreten der Novelle.
Als Zusammenkunft aller Physikfachschaften unterstützen wir zudem das gemeinsame
Statement mit klaren Forderungen für eine WissZeitVG-Novelle
\footnote{\url{https://www.dgb.de/-/TVP}}.
Der Text beruht auf einer früheren Stellungnahme der ZaPF. Es wurden nur ein paar Dinge ergänzt.
Anton, Köln: 2 Kleine Änderungsanträge, um den Text an bestehende Beschlusslage anzupassen.
Stefan, Köln: Änderungsantrag: "Für Promotion ist eine Befristung nötig aus dem Antrag streichen."
Alle werden direkt angenommen.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 21<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 1<br>
Damit ist der Antrag angenommen.
</div>
Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung
Gegenrede: Jonathan, Frankfurt: Notwendigkeit der Befassung mit wichtigen Resolutionen
<div class="danger">
Abstimmung über den GO-Antrag
Ja: 3 <br>
Nein: 18<br>
Enthaltung: 0
Damit ist der GO-Antrag abgelehnt.
</div>
=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Die ZaPF schließt sich der Resolution „Resolution für die Bereitstellung von
Vorlesungsskripten“^1 der 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften
an.
1: https://de.komapedia.org/images/6/65/90_4.pdf
Anschluss an die Reso der Koma mit folgenden Forderungen:
Es sollen die wichtigesten Punkte der Vorlesung barierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Drei Wochen vor der Prüfung sollen für große Veranstaltungen vollständige Skripte zur Verfügung gestellt werden.
<div class="success">
Abstimmung:
Ja: 21<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2
Damit ist die Resolution beschlossen.
</div>
17:39 RPTU Kaiserslauterun und Uni Bremen verlassen das Plenum.
Benno, Kaiserslautern
GO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.
19 Anwesende Fachschaften, damit ist das Plenum nicht mehr beschlussfähig.
= Verschiedenes =
Noel, LMU: Dank an alle Plenumshelfika! Protokoll, <redeleitung, Technik und Mikrofonträger*innen
Hannah, Bonn: Danke, das ihr durchgehalten habt, hoffe ihr habt alle Zeit euch zu erholen.
Das Plenum ist um 17:42 Uhr beendet.
[[Kategorie:Plenum-Protokolle]]
[[Kategorie:Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe24]]