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WiSe24 Endplenum II: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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(13 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
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  Kopplung des Preises der deutschlandweiten Semestertickets sind Studierende hiervon
  Kopplung des Preises der deutschlandweiten Semestertickets sind Studierende hiervon
  besonders stark betroffen.
  besonders stark betroffen.
  Mehr als 30€ im Monat für Mobilität auszugeben ist insbesondere für finanziell
  Mehr als 30€ im Monat für Mobilität auszugeben ist insbesondere für finanziell
  schlechter gestellte Studierende nicht zumutbar. Eine Erhöhung könnte dazu führen,
  schlechter gestellte Studierende nicht zumutbar. Eine Erhöhung könnte dazu führen,
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  Studierendenvertretungen, die keine Rückfalloption in alte Verträge haben, gezwungen
  Studierendenvertretungen, die keine Rückfalloption in alte Verträge haben, gezwungen
  neue Verträge zu schlechteren Konditionen zu schließen oder könnten gar kein
  neue Verträge zu schlechteren Konditionen zu schließen oder könnten gar kein
  Semesterticket mehr anbieten.  
  Semesterticket mehr anbieten.
 
  Deswegen schließt sich die ZaPF dem Deutschen Studierendenwerk und dem freien
  Deswegen schließt sich die ZaPF dem Deutschen Studierendenwerk und dem freien
  zusammenschluss von student\*innenschaften (fzs) der Forderung zur Entkopplung des
  zusammenschluss von student\*innenschaften (fzs) der Forderung zur Entkopplung des
  Semestertickets vom Deutschlandticket und der Festlegung einer Preisobergrenze an.
  Semestertickets vom Deutschlandticket und der Festlegung einer Preisobergrenze an. [1]
  [1]
  [1] https://www.fzs.de/2024/08/21/deutschland-semesterticket-preis-obergrenze-festlegen/


[1]
Frowin, TUM:
https://www.fzs.de/2024/08/21/deutschland-semesterticket-preis-obergrenze-festlegen/
Das Semesterticket ist jetzt schon zu teuer. Entsprechender Änderungsantrag wird angenommen


101, Frowin, TUM:
Opa, Alter Sack: Wurde von Sonja (088) gebeten, Änderungsantrag einzubringen. Im unteren Absatz sei der Preis erneut eingebracht.
Semesterticket ist jetzt schon zu teuer. Entsprechender Änderungsantrag wird angenommen


199, Opa, Alter Sack: Wurde von Sonja (088) gebeten, Änderungsantrag einzubringen. Im unteren Absatz sei der Preis erneut eingebracht.
Olivia, Potsdam: Man sollte stärker darauf hinweisen, wieso es Studierende besonders betrifft.
(09Ä01) <br>
wird direkt angenommen


014, Olivia, Potsdam:
Man sollte stärker darauf hinweisen, wieso es Studierende besonders betrifft.
(09Ä01, wird direkt angenommen)




ca. 16:30 RWTH Aachen verlässt das Plenum
Damit sind wir nur noch 37 Fachschaften


:::info
ca. 16:30 RWTH Aachen verlässt das Plenum


Damit sind wir nur noch 37 Fachschaften
<div class="success">
:::
Abstimmung über den Antrag:


:::success
Ja: 34<br>
Abstimmung über den Antrag:
Nein: 0<br>
Ja: 34
Enthaltungen: 0<br>
Nein: 0
Enthaltungen: 0


Damit ist die Resolution einstimmig angenommen
Damit ist die Resolution einstimmig angenommen
:::
</div>


 
=== Resolution zum Bayrischen Ermäßigungsticket ===
 
=== Resolution zum Bayrischen Ermäßigungsticket




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  [1] schließt sich die ZaPF der Pressemitteilung des Bayrischen Landesstudierendenrats
  [1] schließt sich die ZaPF der Pressemitteilung des Bayrischen Landesstudierendenrats
  zur Preiserhöhung des Deutschlandtickets an. [2]
  zur Preiserhöhung des Deutschlandtickets an. [2]
  Dadurch, dass das Bayrische Ermäßigungsticket mit einer Preisminderung von 20€ an das
  Dadurch, dass das Bayrische Ermäßigungsticket mit einer Preisminderung von 20€ an das
  Deutschlandticket gekoppelt ist, im Vergleich zu 60% des Grundpreises, haben
  Deutschlandticket gekoppelt ist, im Vergleich zu 60% des Grundpreises, haben
Zeile 1.496: Zeile 1.487:
  Studierenden der anderen Länder. So würden bayrische Studierende nach der
  Studierenden der anderen Länder. So würden bayrische Studierende nach der
  Preiserhöhung 10% mehr zahlen als andere Studierende.
  Preiserhöhung 10% mehr zahlen als andere Studierende.
 
  [1] Link zur Resolution zur Preiserhöhung des deutschlandweiten Semestertickets
  [1] Link zur Resolution zur Preiserhöhung des deutschlandweiten Semestertickets
[2]  https://baystura.de/2024/09/23/baystura-kritisiert-preiserhoehung-des-deutschlandtickets-belastung-fuer-studierende-steigt-drastisch/


[2]
Der von den Antragsstellenden gestellte Änderungsantrag wird direkt angenommen.
https://baystura.de/2024/09/23/baystura-kritisiert-preiserhoehung-des-deutschlandtickets-belastung-fuer-studierende-steigt-drastisch/
 
Von Antragsstellenden gestellter Änderungsantrag wird direkt angenommen
 
009, Josephine, Göttingen: Habe eine Frage zum letzten Satz. Dieser sage, bayrische Studierende zahlen nach der Erhöhung 10% mehr als andere Studis. Fragt danach, wie diese Rechnung zustande gekommen sei und ob man mithilfe eines Änderungsantrages eine klarere Formulierung erreichen könnte.


Josephine, Göttingen: Ich habe eine Frage zum letzten Satz. Dieser sage, bayrische Studierende zahlen nach der Erhöhung 10% mehr als andere Studis. Fragt danach, wie diese Rechnung zustande gekommen ist und ob man mithilfe eines Änderungsantrages eine klarere Formulierung erreichen könnte.<br>
Antwort Antragssteller: Antragssteller haben nachgerechnet
Antwort Antragssteller: Antragssteller haben nachgerechnet


076, Hannah, Bonn: Könnte man die Zahlen mit Quelle belegen?
Hannah, Bonn: Könnte man die Zahlen mit Quelle belegen?<br>
Antwort: Wir können das als redaktionelle Änderung hinzufügen
Antwort: Wir können das als redaktionelle Änderung hinzufügen.


036, Lennardt, Bonn: Würde bei 10% "andere Studierende" durch "andere deutsche Studierende" ersetzen.
Lennardt, Bonn: Würde bei 10% "andere Studierende" durch "andere deutsche Studierende" ersetzen.<br>
Antwort: passt
Antwort: passt


035, Armin, Bayreuth: fragt nach Sinn der Regelung
Armin, Bayreuth: fragt nach Sinn der Regelung <br>
Antwort: Solidarmodell in Bayern nicht Sinnvoll, Formulierung ist weich um anderen Resos der ZaPF nicht zu wiedersprechen.
Antwort: Das Solidarmodell ist in Bayern nicht sinnvoll. Die Formulierung ist weich um anderen Resos der ZaPF nicht zu wiedersprechen.


162, Gonzalo, ?: Fordert Änderung, da man auch nicht-Deutsche inkludieren sollte
Gonzalo, Chemnitz: Fordert Änderung der letzten Änderung, da man auch nicht-Deutsche inkludieren sollte. <br>
Antwort: ist redaktionell, wurde angenommen.
Antwort: ist redaktionell, wurde angenommen.


:::success
<div class="success">
Abstimmung über Antrag:
Abstimmung über Antrag:


Ja: 34
Ja: 34<br>
Nein: 0
Nein: 0<br>
Enthaltung: 0
Enthaltung: 0<br>


Der Antrag ist einstimmig angenommen worden.
Der Antrag ist einstimmig angenommen worden.
:::
</div>


=== Resolution zum D-Ticket JugendBW
=== Resolution zum D-Ticket JugendBW ===
 
10: Resolution zum D-Ticket JugendBW


Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:


  Die ZaPF begrüßt die Existenz des vergünstigten deutschlandweit gültigen D-Ticket
  Die ZaPF begrüßt die Existenz des vergünstigten deutschlandweit gültigen D-Ticket JugendBW
  JugendBW für Studierende. In Ergänzung zu Resolution zur Preiserhöhung des
  für Studierende. In Ergänzung zu Resolution zur Preiserhöhung des  Deutschlandweiten Semestertickets[1]  
  Deutschlandweiten Semestertickets[1] äußert sich die ZaPF besorgt über die jüngste
äußert sich die ZaPF besorgt über die jüngste  Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 58 €.  
  Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 58 €. Leider wirkt sich diese Preiserhöhung
Leider wirkt sich diese Preiserhöhung auch auf das D-Ticket JugendBW aus. Die Erhöhung wird in  
auch auf das D-Ticket JugendBW aus. Die Erhöhung wird in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg  vollständig an die Studierenden weitergegeben. Dies bedeutet einen Anstieg  
  vollständig an die Studierenden weitergegeben. Dies bedeutet einen Anstieg von 30,42
von 30,42€ auf 39,42 € pro Monat[2][3]. Das entspricht einer Preissteigerung von rund 30%  gegenüber dem  
auf 39,42 € pro Monat[2][3]. Das entspricht einer Preissteigerung von rund 30%
bisherigen Preis von 30,42 €, welche deutlich über der Inflationsrate  liegt und die prozentuale  
  gegenüber dem bisherigen Preis von 30,42 €, welche deutlich über der Inflationsrate
Erhöhung des BAföG-Satzes übersteigt. Dies ist insbesondere  für finanziell schlechter aufgestellte  
  liegt und die prozentuale Erhöhung des BAföG-Satzes übersteigt. Dies ist insbesondere
Studierende, die von dem Ticket abhängig sind,  nicht zumutbar. Daher fordert die Zapf den Preisanstieg  
  für finanziell schlechter aufgestellte Studierende, die von dem Ticket abhängig sind,
abzufedern und die Mobilität  der Studierenden weiterhin zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere auch  
  nicht zumutbar. Daher fordert die Zapf den Preisanstieg abzufedern und die Mobilität
stabile  Preise, die eine langfristige finanzielle Planbarkeit für Studierende ermöglichen. Zudem ist der  
  der Studierenden weiterhin zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere auch stabile
Preisanstieg ist zurzeit deutlich höher als in den anderen Bundesländern, daher sollte die Erhöhung in  
  Preise, die eine langfristige finanzielle Planbarkeit für Studierende ermöglichen.
Baden-Württemberg jene anderer Bundesländer nicht übersteigen.
 
  Des Weiteren kritisiert die ZaPF, dass Studierenden, die über 27 Jahre alt sind, in Baden-Württemberg  
Zudem ist der Preisanstieg ist zurzeit deutlich höher als in den anderen
von der Möglichkeit des Erwerbs des D-Ticket JugendBW ausgenommen sind. Gerade nach der jüngsten  
Bundesländern,
Preiserhöhung für das Deutschlandticket ist die finanzielle Belastung für diese Studierenden viel  
daher sollte die Erhöhung in Baden-Württemberg jene anderer Bundesländer nicht
zu groß geworden. Wir fordern daher die Abschaffung der willkürlichen Altersgrenze für das D-Ticket  
übersteigen.
JugendBW, um auch Studierenden über 27 eine bezahlbare Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
 
  Abschließend ist die anfängliche Mindestvertragslaufzeit des D-Ticket JugendBW von einem Jahr
  Des Weiteren kritisiert die ZaPF, dass Studierenden, die über 27 Jahre alt sind, in
  zu kritisieren. Die ZaPF fordert bei dem D-Ticket JugendBW wie bei dem normale Deutlschlandticket
Baden-Württemberg von der Möglichkeit des Erwerbs des D-Ticket JugendBW ausgenommen
  eine von Vertragsbeginn an monatliche Kündigung zu ermöglichen.]
sind.
Gerade nach der jüngsten Preiserhöhung für das Deutschlandticket ist die finanzielle
Belastung für diese Studierenden viel zu groß geworden. Wir fordern daher die
Abschaffung der willkürlichen Altersgrenze für das D-Ticket JugendBW, um auch
Studierenden über 27 eine bezahlbare Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
 
  Abschließend ist die anfängliche Mindestvertragslaufzeit des D-Ticket JugendBW von
  einem Jahr zu kritisieren. Die ZaPF fordert bei dem D-Ticket JugendBW wie bei dem
  normale Deutlschlandticket eine von Vertragsbeginn an monatliche Kündigung zu
ermöglichen.]
 
  [1] Resolution zur Preiserhöhung des Deutschlandweiten Semestertickets ZaPF WS2024
  [1] Resolution zur Preiserhöhung des Deutschlandweiten Semestertickets ZaPF WS2024
 
  [2]  https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-
  [2]
  https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-
  tarife/alles-zum-d-ticket-jugendbw
  tarife/alles-zum-d-ticket-jugendbw
 
  [3]  https://www.baden-
  [3]
  https://www.baden-
  wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/preisanpassung-beim-d-ticket-
  wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/preisanpassung-beim-d-ticket-
  jugendbw-vorbereitet-1
  jugendbw-vorbereitet-1
Zeile 1.584: Zeile 1.552:
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: In Baden-Württemberg bestehe ein ähnliches Problem wie in Bayern, indem die Ermäßigung absolut und nicht prozentual definiert sei. Zusätzlich bestehen weitere Besonderheiten, wie bspw. dass das Ticket zunächst für mindestens ein Jahr erworben werden müsse.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: In Baden-Württemberg bestehe ein ähnliches Problem wie in Bayern, indem die Ermäßigung absolut und nicht prozentual definiert sei. Zusätzlich bestehen weitere Besonderheiten, wie bspw. dass das Ticket zunächst für mindestens ein Jahr erworben werden müsse.


093, Frederik, Köln: Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, um zu betonen, dass man von der ZaPF aus eigentlich keine Erhöhung der Preise möchte.
Frederik, Köln: Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, um zu betonen, dass man von der ZaPF aus eigentlich keine Erhöhung der Preise möchte.


Rain, 111, fzs: Habe Änderungsantrag gestellt: Das Jugenticket-BW dürfen nicht nur Studierende sondern u.a. auch Schüler\*innen beziehen. Es werde in dem Antrag gefordert, die Erhöhung solle nicht an Studierende weitergegeben dürfen. Diese Forderung sollte man jedoch auf alle Nutzungsberechtigten erweitern.
Rain, fzs: Habe Änderungsantrag gestellt: Das Jugenticket-BW dürfen nicht nur Studierende sondern u.a. auch Schüler\*innen beziehen. Es werde in dem Antrag gefordert, die Erhöhung solle nicht an Studierende weitergegeben dürfen. Diese Forderung sollte man jedoch auf alle Nutzungsberechtigten erweitern.<br>
Die Antragstellenden nehmen den Antrag an.
Die Antragstellenden nehmen den Antrag an.


076, Hannah, Bonn: Fordert Umformulierung.
Hannah, Bonn: Fordert Umformulierung.<br>
 
Antragsstellika nehmen Antrag an (redaktionell).
Antragsstellika nehmen Antrag an (redaktionell).


:::info
16:46 TU Braunschweig verlässt das Plenum. Die Fachschaft hat einen Abstimmungsabsicht hinterlassen.


Damit sind wir jetzt 36 Fachschaften.
16:46 TU Braunschweig verlässt das Plenum. Die Fachschaft hat einen Abstimmungsabsicht hinterlassen.
:::
Damit sind wir jetzt 36 Fachschaften.


<div class="success">
<div class="success">
Zeile 1.608: Zeile 1.573:
Der Antrag wurde eintimmig angenommen.
Der Antrag wurde eintimmig angenommen.
</div>
</div>
=== Anschluss an die Resolution für die Finanzierung von Tutorien an ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Wir, die ZaPF, möchten uns folgender Resolution anschließen:
https://de.komapedia.org/images/3/34/90_3.pdf
Wir möchten hinzufügen, dass der Inhalt dieser Reso auch für die Physik gilt.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 34<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 1<br>
Der Antrag wurde mit einer Enthaltung angenommen.
</div>
=== Anschluss an die PM des fzs zum akteullen Bafög Beschluss des BVG ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Adressat:innen:
* fzs
* Asten
Antragstext:
Die ZaPF schließt sich der Pressemeldung "[Studierende enttäuscht: BVerfG entscheidet
über Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze](https://www.fzs.de/2024/10/30/studierende-enttaeuscht-bverfg-entscheidet-ueber- verfassungswidrigkeit-der-bafoeg-saetze/)" des fzs an.
Durch den am 30.10.2024 veröffentlichten [Beschluss des Bundesverfassungsgerichts](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/09/ls202409
23_1bvl000921.html) sieht die ZaPF das ausbildungsbezogenes Existenzminimum für
Studierende durch einen politischen Kahlschlag in der Sozialpolitik gefährdet.
Im Hinblick auf einen chancengleichen Zugang zu Bildung sieht die ZaPF ein BAföG, das
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, als absolut notwendig an.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Der fzs hat eine Pressemitteilung herausgegeben, welche erklärt, wieso der Beschluss des BVerfG sich negativ auf das BAfÖG und somit Studierende auswirken könnte. Dem möchte man sich anschließen.
Benedikt, Göttingen: Fragt, was es bedeutet, sich einer Pressemitteilung anzuschließen?
Antwort: Mail mit Antragstext soll geschrieben werden, kein Eigeninteresse, sondern Reso
Josefine, Göttingen: Sei auch über den Begriff "Anschluss" gestolpert. In der Regel schließe die ZaPF sich nicht Pressemitteilungen an. Es handele sich um eine Einleitung und zwei weiteren Absätzen, welche Einzelmeinungen von Personen aus dem Vorstand des fzs darstellen. Diese seien zwar durchaus inhaltlich sinnvoll, die Formulierungen seien jedoch teilweise fragwürdig. Es sei weiterhin fragwürdig, wieso es notwendig sei, sich der Pressemitteilung anzuschließen, wenn später auch über eine eigene Resolution abgestimmt werde.<br>
Antwort Antragsstellende: Der fzs benutze seine eigene Formulierungen. Eine Pressemitteilung sei wohl das Äquivalent zum Positionspapier einer ZaPF. Die ZaPF arbeite mit dem fzs zusammen und wolle durch den Anschluss ausdrücken, dass man sich der Position desselben anschließe. Man finde es im Übrigen schade, dass diese Anmerkung erst jetzt gemacht werde.
16:59 TU Chemnitz verlässt das Plenum.
Wir sind nur noch 35 Fachschaften im Plenum.
Rain, fzs: Man kann dem fzs auch mitteilen, dass man eine eigene, inhaltlich verwandte Reso beschlossen hat. Die Wertschätzung ginge auch so nicht unter.
17:03 Duisburg verlässt das Plenum.
Wir sind nur noch 34 Fachschaften im Plenum.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 25<br>
Nein: 2<br>
Enthaltung: 4<br>
Der Antrag ist angenommen
</div>
Orga: Das ewige Frühstück schießt bald, leider.
17:05 TU Berlin NaWi verlässt das Plenum.
17:05 TU Berlin Physik verlässt das Plenum.
Es sind nur noch 32 Fachschaften im Plenum.
Pause von 17:06 bis 17:07
=== Lokaler Aufruf BAföG ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Adressatinnen:
Physik Fachschaften
Mit dem kürzlich gefallenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BAföG [1]
wird das Sozialstaatsgebot und die Bildungsgerechtigkeit in der BRD mit Füßen
getreten. Die ZaPF verweist auf die bereits verabschiedete Resolution [2]  bezüglich
unserer Forderungen für ein BAföG, welches tatsächlich gleiche Chancen auf Zugang zu
Bildungsangeboten ermöglichen würde.
Die ZaPF spricht sich für eine unmittelbare, deutschlandweite Reaktion der
Studierendenschaften auf den oben genannten Beschluss [1] aus. Hierfür ruft die ZaPF
alle Physik-Fachschaften auf, Demonstrationen oder anderen öffentlichen Aktionen für
ein entsprechendes BAföG zu organisieren. Da der Beschluss das Interesse aller
Studierenden maßgeblich berührt, setzt sich die ZaPF für eine möglichst breite
Mobilisierung, auch mit allen anderen Fachschaften sowie über die
Studierendenvertretungen (ASten, StuPa/StuRa), vor Ort ein.
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-088.html
[2] https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf
17:09: Die Uni Würzburg verlässt das Plenum.
Es sind noch 31 Fachschaften im Plenum.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es sei gut, sich der Pressemitteilung des fzs anzuschließen, es könne jedoch nicht dabei bleiben. Der Beschluss des BVerfG sei ein Schlag ins Gesicht der Studierenden. Er trete das Sozialstaatsprinzip und die Bildungsförderung mit Füßen. Es komme jetzt auf lokale Aktionen an. Man könne nicht darauf warten, dass Studierendenvertretung auf höherer Ebene sich durchsetzten. Der Antrag fordere Studierende auf, Kundgebungen und Demonstrationen zu veranstalten, mit anderen Fachschaften und Studierendenvertretungen in Kontakt zu treten und ein deutliches Signal zu senden, dass es nicht dabei bleiben könne, dass Studierende unter unwürdigen Bedingungen leben müssen.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 26<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2<br>
Der Antrag ist damit angenommen.
</div>
=== Reso BAföG zu BVG Beschluss ===
17:12 Die Uni Oldenburg verlässt das Plenum.
Es sind noch 30 Fachschaften im Plenum.
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Adressliste:
* BMBF
* KMK
* fzs
* Bundestagsfraktionen
* DSW (Deutsches Studierendenwerk)
Antragstext:
Das Bafög wird seiner Rolle als Hilfe bei der Studienfinanzierung schon seit geraumer
Zeit immer weniger gerecht, was sich unter anderem an der [niedrigen
Förderquote](https://www.che.de/download/weiter-dramatisch-geringe-bafoeg-
foerderquote-ulrich-mueller-im-dlf-interview-12-12-2022/) zeigt.
Der anlassgebende [Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum  Bafög]
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/09/l
s20240923_1bvl000921.html)  beinhaltet die Aussage, dass Studierende zwar einen
Anspruch auf gleiche Bildungschancen haben, sich aber aus diesem kein unmittelbarer
verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine staatliche Studienfinanzierung ergibt.
Dieser Beschlusss lässt allerdings politischen Spielraum für die Ausgestaltung zu.
Die ZaPF fordert daher die demokratischen Parteien auf, diesen für eine grundlegende
Reform zu nutzen, die faktisch eine vom sozialen Hintergrund unabhängige Studienwahl
ermöglicht.
Daher möchten wir erneut auf unsere [bestehenden Forderungen](
https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf) zu einer Reform des BAföG
aufmerksam machen:
* Die Förder* und Freibeträge des BAföG sollten jährlich an die aktuelle Situation
(u. a. aufgrund der Inflation, Lebenserhaltungskosten  etc.) angepasst werden. Hierzu
würde sich eine Kopplung der Bedarfssätze an diejenigen des Bürgergeldes anbieten.
* Die maximale Förderungsdauer sollte abgeschafft werden und nur die Immatrikulation
als Förderungskriterium zählen, da nur ein Bruchteil der Studierendenschaft aufgrund
vielseitiger, individuelller Kriterien die Regelstudienzeit einhalten.
* Das BAföG sollte elternunabhängig gestaltet werden, da die soziale Herkunft keinen
Einfluss auf persönliche Bildungschancen haben darf
* Die Wohnkostenpauschale sollte abhängig vom Studienort ausgestaltet werden, um eine
freie Wahl des Hochschulstandorts zu ermöglichen
* Die gesetzlichen Bestimmungen für den Empfang von BAföG sollen entbürokratisiert
und reduziert werden. Das betrifft insbesondere die Vereinfachung des
Antragsprozesses sowie die Streichung der Altershöchstgrenze und jeglicher
Leistungsnachweise.
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Es gehe wieder um den Beschluss des BVerfG bzgl BAfÖG. Hierzu sei eine eigene Resolution geschrieben worden, welche einerseits den Beschluss kritisiere, andererseits erneut Bezug nehme auf vergangene Beschlüsse der ZaPF und deren Durchsetzung erneut fordere.
Philipp, Köln: Ich würde erweitern, dass das BAfÖG explizit ein antifaschistischer und antimilitaristischer Kampf gegen Autoritätspolitik und Rechtsentwicklung sei.
Die Antragstellenden haben einen eigenen Änderungsantrag angenommen.<br>
Einfügung von "für alle", um ihn vom Wortlaut her mit bestehenden Resolutionen in Einklang zu bringen.
Hannah, Bonn: Fragt Köln, ob ein Änderungsantrag zu dem Punkt eingereicht wurde. Falls ja, bestünden Folgefragen. <br>
Ein solcher Änderungsantrag bestehe laut Köln nicht.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 24 <br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2<br>
Der Antrag ist damit angenommen.
</div>
Die Antragstellenden erklären, das BAfÖG sei ein dauernder Kampf. Es werden Bündnisse gebildet. Sofern Interesse bestehe, könne man sich an den fzs oder an Philipp wenden. Man freue sich über Menschen, die den Kampf führen wollen und sich für ein gutes BAfÖG einsetzen möchte.
=== Antrag BuFaK WiWi ===
Svenja, FZS: Antrag Bufak wiwi wird zurückgezogen
=== KIF 52,5: Alle Bundesländer brauchen ein IFG ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Diese Resolution soll an folgende Adressaten entsendet werden:
An die Landesregierungen der Bundesländer Bayern und Niedersachsen, sowie alle im
bayrischen und niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen.
Die ZaPF schließt sich der Resolution "Alle Bundesländer brauchen ein IFG"1 der KIF
52,5 an. Diese folgt der Forderung nach einem IFG oder Transparenzgesetz in Bayern
und Niedersachsen des Projektes "Frag den Staat".
[1] https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionsentw%C3%BCrfe/Alle_Bundesl%C3%A4nder_br
auchen_ein_IFG
Die Antragstellenden stellen den Antrag vor: Mit dem Antrag wolle man sich dem Antrag der KIF anschließen, alle Bundesländer aufzufordern, ein IFG oder ein TranspG zu erlassen. Niedersachen habe zurzeit keines.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 26 <br>
Nein: 0 <br>
Enthaltung: 0 <br>
Der Antrag ist damit einstimmig angenommen.
</div>
17:21 TU Dresden verlässt das Plenum
17:22 Uni Wien verlässt das Plenum
Liebe, Dank und Applaus für die Orga
=== Positionspapier der ZaPF zum Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ===
17:27 Die Uni Freiburg verlässt das Plenum
17:29 Die Uni Berlin (HUB) verlässt das Plenum.
Es sind nur noch 26 Fachschaften anwesend.
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
 
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) stellt fest, dass der vorliegende
Gesetzentwurf für die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nur
Detailverbesserungen anbietet.
Der für eine tatsächliche Lösung notwendige Paradigmenwechsel bleibt jedoch aus.
Der künstlich hervorgerufene regelmäßige Generationswechsel auf wissenschaftlichen
Stellen unterhalb der Professur ist aus Sicht der ZaPF nicht notwendig, um
ein Umfeld für exzellente Forschung und Lehre zu schaffen. Im Ergebnis wirkt
sich der ständige Personalwechsel sogar zwangsläufig negativ auf die Kontinuität
von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben und Innovation aus
\footnote{\url{https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf}}. Dies
liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch
Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung.
Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die
Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes
Maß an Planungssicherheit für Studierende, die oftmals auf eine Beschäftigung während
des Studiums angewiesen sind. Die Verlängerung der maximalen
Befristungsdauer auf acht Jahre trägt zudem der durchschnittlichen tatsächlichen
Studiendauer Rechnung, die im MINT-Bereich oft deutlich höher als
die Regelstudienzeit ist. Die ZaPF kritisiert jedoch, dass die Änderung die
Situation von Studierenden nicht berücksichtigt, die, etwa wegen familiärer
oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer
Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es
wünschenswert, die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine
Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach
TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung
zu §1 Abs. 2 gewählt werden.
Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die
Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation
darstellen soll. Wissenschaftler*innen, die eine Promotion erworben haben,
sind hinreichend qualifiziert um eigenverantwortlich hochwertige Forschung und Lehre
durchzuführen. In diesem Zusammenhang fordern wir weiterhin wie in unserer Resolution
vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels
in diesem Sinne legal zu definieren.
Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit
einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch
oftmals von Kettenbefristungen geprägt, deren Vertragslaufzeiten nicht im
Verhältnis zur Dauer einer Promotion stehen. Der Vorschlag einer Mindestvertragsdauer
von 3 Jahren ist damit als Fortschritt zu sehen. Jedoch sollten
Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein.
Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen
Promotionsdauer in  Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24.
Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem
stark disziplinabhängig ist. Wir  fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten
Rechnung zu tragen:
* Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion gekoppelt werden.
* Alternativ könnte zu Beginn der Promotion eine Mindestvertragslaufzeit
von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um
zunächst zwei Jahre.
Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch
im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen,
erfolgen. Dies ist gerade auch mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung und den
Versicherungsschutz notwendig.
  Nach der Promotion sollte der Regelfall eine unbefristete Stelle sein, die dazu
beiträgt, die Erfüllung von Daueraufgaben in Lehre und Forschung zu gewährleisten.
Deshalb fordern wir, dass qualifizierungsbefristete Stellen nur bis zum
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion möglich sein sollen. Eine berufliche
Weiterentwicklung mit der Übernahme von Leitungs- und Managementfunktionen hin zu
einer Professur kann dann in Rahmen von Berufungsverfahren
an exzellente Lehr- und Forschungsleistungen gekoppelt werden. Damit werden die
Rahmenbedingungen in der Wissenschaft an den normalen Arbeitsmarkt
angepasst. Durch die größeren finanziellen Möglichkeiten der Privatwirtschaft,
unterschiedlichen beruflichen Vorstellungen sowie persönliche und familiäre
Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass weiterhin im großen Umfang Austausch in den
Dauerstellen für wissenschaftliche Aufgaben stattfinden wird. Darüberhinaus sind
Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer
Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen.
Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das
unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für
die Bearbeitung von Projekten die Regel werden. Hierfür ist die Möglichkeit des
Drittmittel-Poolings rechtlich zu verankern.
Der vorgesehene Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung ist in
Bezug auf die Vorteile des §2 Absatz 5 zu begrüßen. Jedoch ergibt sich das Problem,
dass die Kopplung der Vertragslaufzeiten an die Laufzeit der Projektmittel verloren
geht. Das ist insofern problematisch, da die meisten Projektlaufzeiten über den
vorgesehen Mindestvertragslaufzeiten von 3 bzw. 2 Jahren liegen. Hier wäre es
sinnvoller die Regelungen des §2 Absatz 5 auf die Befristung nach §3 auszudehnen.
Die vorgeschlagene 4+2-Regelung wird die Situation im PostDoc-Bereich aus unserer
Sicht verschlechtern, weil sie de facto den Status quo verkürzen werden. Der
Flaschenhals zu den begrenzten unbefristeten Stellen im akademischen Kontext bleibt
gleich. Wenn, dann muss unmittelbar nach der Promotion bei einer weiteren Befristung
direkt die Anschlusszusage erfolgen oder gleich unbefristet eingestellt werden und
nicht vier Jahre später. Die Zielvereinbarung zur Entfristung muss umsetzbar sein.
Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir
vom Gesetzgeber klare Regelungen.
Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum
Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier
erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der
Wissenschaft.
Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung
abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1
bietet insbesondere die Möglichkeit, stärker auf soziale Härten und persönliche
Umstände der betroffenen Personen einzugehen. Wo diese weiterhin nötig
ist, soll jedoch auch die maximal zulässigen Befristungsdauer durch tarifliche
Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre
in § 1 Abs. 1 Satz 2
WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein
Tarifvertrag angestrebt werden.
Eine Evaluation in 2030 kommt zu spät. Wir plädieren für eine begleitende
wissenschaftliche Forschung und einen Abschluss der Evaluation spätestens 4 Jahre
nach Inkraftreten der Novelle.
Als Zusammenkunft aller Physikfachschaften unterstützen wir zudem das gemeinsame
Statement mit klaren Forderungen für eine WissZeitVG-Novelle
\footnote{\url{https://www.dgb.de/-/TVP}}.
Der Text beruht auf einer früheren Stellungnahme der ZaPF. Es wurden nur ein paar Dinge ergänzt.
Anton, Köln: 2 Kleine Änderungsanträge, um den Text an bestehende Beschlusslage anzupassen.
Stefan, Köln: Änderungsantrag: "Für Promotion ist eine Befristung nötig aus dem Antrag streichen."
Alle werden direkt angenommen.
<div class="success">
Abstimmung über den Antrag:
Ja: 21<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 1<br>
Damit ist der Antrag angenommen.
</div>
Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung
Gegenrede: Jonathan, Frankfurt: Notwendigkeit der Befassung mit wichtigen Resolutionen
<div class="danger">
Abstimmung über den GO-Antrag
Ja: 3 <br>
Nein: 18<br>
Enthaltung: 0
Damit ist der GO-Antrag abgelehnt.
</div>
=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa ===
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen:
Die ZaPF schließt sich der Resolution „Resolution für die Bereitstellung von
Vorlesungsskripten“^1 der 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften
an.
1: https://de.komapedia.org/images/6/65/90_4.pdf
Anschluss an die Reso der Koma mit folgenden Forderungen:
Es sollen die wichtigesten Punkte der Vorlesung barierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Drei Wochen vor der Prüfung sollen für große Veranstaltungen vollständige Skripte zur Verfügung gestellt werden.
<div class="success">
Abstimmung:
Ja: 21<br>
Nein: 0<br>
Enthaltung: 2
Damit ist die Resolution beschlossen.
</div>
17:39 RPTU Kaiserslauterun und Uni Bremen verlassen das Plenum.
Benno, Kaiserslautern
GO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.
19 Anwesende Fachschaften, damit ist das Plenum nicht mehr beschlussfähig.
= Verschiedenes =
Noel, LMU: Dank an alle Plenumshelfika! Protokoll, <redeleitung, Technik und Mikrofonträger*innen
Hannah, Bonn: Danke, das ihr durchgehalten habt, hoffe ihr habt alle Zeit euch zu erholen.
Das Plenum ist um 17:42 Uhr beendet.
[[Kategorie:Plenum-Protokolle]]
[[Kategorie:Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe24]]