Weitere Optionen
| Zeile 1.815: | Zeile 1.815: | ||
liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch | liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch | ||
Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung. | Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung. | ||
Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die | Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die | ||
Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes | Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes | ||
| Zeile 1.825: | Zeile 1.826: | ||
oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer | oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer | ||
Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es | Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es | ||
wünschenswert, | wünschenswert, die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine | ||
Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach | Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach | ||
TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung | TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung | ||
zu §1 Abs. 2 gewählt werden. | zu §1 Abs. 2 gewählt werden. | ||
Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die | Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die | ||
Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation | Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation | ||
| Zeile 1.837: | Zeile 1.838: | ||
vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels | vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels | ||
in diesem Sinne legal zu definieren. | in diesem Sinne legal zu definieren. | ||
Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit | Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit | ||
einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch | einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch | ||
| Zeile 1.844: | Zeile 1.846: | ||
Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein. | Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein. | ||
Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen | Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen | ||
Promotionsdauer in | Promotionsdauer in Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24. | ||
Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24. | |||
Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem | Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem | ||
stark disziplinabhängig ist. Wir | stark disziplinabhängig ist. Wir fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten | ||
fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten | |||
Rechnung zu tragen: | Rechnung zu tragen: | ||
* Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das | * Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das | ||
| Zeile 1.855: | Zeile 1.855: | ||
von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um | von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um | ||
zunächst zwei Jahre. | zunächst zwei Jahre. | ||
Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch | Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch | ||
im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen, | im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen, | ||
| Zeile 1.873: | Zeile 1.874: | ||
Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer | Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer | ||
Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen. | Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen. | ||
Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das | Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das | ||
unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für | unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für | ||
| Zeile 1.891: | Zeile 1.893: | ||
Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir | Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir | ||
vom Gesetzgeber klare Regelungen. | vom Gesetzgeber klare Regelungen. | ||
Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum | Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum | ||
Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier | Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier | ||
erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der | erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der | ||
Wissenschaft. | Wissenschaft. | ||
Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung | Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung | ||
abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1 | abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1 | ||
| Zeile 1.902: | Zeile 1.906: | ||
Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre | Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre | ||
in § 1 Abs. 1 Satz 2 | in § 1 Abs. 1 Satz 2 | ||
WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein | WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein | ||
Tarifvertrag angestrebt werden. | Tarifvertrag angestrebt werden. | ||
| Zeile 1.928: | Zeile 1.933: | ||
Damit ist der Antrag angenommen. | Damit ist der Antrag angenommen. | ||
</div> | |||
Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung | Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung | ||
| Zeile 1.942: | Zeile 1.947: | ||
Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. | Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. | ||
</div> | </div> | ||
=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa === | === Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa === | ||