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WiSe24 Endplenum II: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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  liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch
  liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch
  Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung.
  Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung.
  Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die
  Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die
  Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes
  Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes
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  oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer
  oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer
  Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es
  Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es
  wünschenswert,
  wünschenswert, die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine
die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine
  Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach
  Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach
  TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung
  TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung
  zu §1 Abs. 2 gewählt werden.
  zu §1 Abs. 2 gewählt werden.
  Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die
  Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die
  Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation
  Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation
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  vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels
  vom 13. November 2022 , den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels
  in diesem Sinne legal zu definieren.
  in diesem Sinne legal zu definieren.
  Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit
  Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit
  einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch
  einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch
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  Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein.
  Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein.
  Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen
  Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen
  Promotionsdauer in
  Promotionsdauer in  Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24.
  Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24.
  Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem
  Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem
  stark disziplinabhängig ist. Wir
  stark disziplinabhängig ist. Wir  fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten
  fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten
  Rechnung zu tragen:
  Rechnung zu tragen:
  * Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das
  * Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das
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  von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um
  von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um
  zunächst zwei Jahre.
  zunächst zwei Jahre.
  Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch
  Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch
  im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen,
  im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen,
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  Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer
  Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer
  Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen.
  Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen.
  Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das
  Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das
  unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für
  unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für
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  Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir
  Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir
  vom Gesetzgeber klare Regelungen.  
  vom Gesetzgeber klare Regelungen.  
  Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum
  Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum
  Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier
  Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier
  erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der
  erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der
  Wissenschaft.  
  Wissenschaft.  
  Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung
  Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung
  abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1
  abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1
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  Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre
  Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre
  in § 1 Abs. 1 Satz 2
  in § 1 Abs. 1 Satz 2
  WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein
  WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein
  Tarifvertrag angestrebt werden.
  Tarifvertrag angestrebt werden.
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Damit ist der Antrag angenommen.
Damit ist der Antrag angenommen.
 
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Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung
Jakob, Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung
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Damit ist der GO-Antrag abgelehnt.
Damit ist der GO-Antrag abgelehnt.
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=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa ===
=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa ===