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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
ursprüngliche Seite enthielt viel Code-Müll von automatischer Markdown zu Wikicode conversion. Einmal löschen was alles quatsch ist und in sauberen wiki-code überführt
Version https://github.com/ZaPF/Geschaeftsordnung_ZaPF b0ef806
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Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Geschäftsordnung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version Geschäftsordung auf der [https://zapfev.de/zapf/go/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Geschaeftsordnung_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]].
Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Geschäftsordnung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version Geschäftsordung auf der [https://zapfev.de/zapf/go/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Geschaeftsordnung_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]].


[[Kategorie:GO und Satzung]]


= Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF =
Begriffe und Regelungen, die im Anhang kommentiert oder erklärt werden, sind kursiv gedruckt.
Begriffe und Regelungen, die im Anhang kommentiert oder erklärt werden, sind kursiv gedruckt.


 
= Geltungsbereich =
== 1 Geltungsbereich ==


Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmenden) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen.
Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmenden) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen.
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Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmenden der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und helfende Personen der ausrichtenden Fachschaft.
Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmenden der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und helfende Personen der ausrichtenden Fachschaft.


== 2 Ablauf eines Plenums ==
= Ablauf eines Plenums =


# Sitzungen der ZaPF sind öffentlich.
# Sitzungen der ZaPF sind öffentlich.
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# Anschließend wird die Tagesordnung bekanntgegeben und abgestimmt. Diese Tagesordnung ist bindend.
# Anschließend wird die Tagesordnung bekanntgegeben und abgestimmt. Diese Tagesordnung ist bindend.
# Im Anfangsplenum werden nach Abstimmung der Tagesordnung die Vertrauenspersonen gewählt.
# Im Anfangsplenum werden nach Abstimmung der Tagesordnung die Vertrauenspersonen gewählt.
# Im Abschlussplenum sollte es immer einen Tagesordnungspunkt Berichte der Arbeitskreise geben. Möchte ein Arbeitskreis (AK) einen Antrag abstimmen bzw. ein Meinungsbild einholen wollen, so ist diese entsprechend des Abschnittes Anträge einzureichen. Auf einer vorherigen ZaPF durch einen GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum vertagte Anträge sowie solche, die wegen mangelnder Beschlussfähigkeit, nicht mehr behandelt werden konnten, sollen priorisiert behandelt werden.
# Im Abschlussplenum sollte es immer einen Tagesordnungspunkt “Berichte der Arbeitskreise” geben. Möchte ein Arbeitskreis (AK) einen Antrag abstimmen bzw. ein Meinungsbild einholen wollen, so ist diese entsprechend des Abschnittes “Anträge” einzureichen. Auf einer vorherigen ZaPF durch einen GO-Antrag auf “Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum” vertagte Anträge sowie solche, die wegen mangelnder Beschlussfähigkeit, nicht mehr behandelt werden konnten, sollen priorisiert behandelt werden.
# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die SitzungsleitVorbemerkung zur Wiki Version der Satzung: <br>
# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Satzung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version der Satzung auf der [https://zapfev.de/zapf/satzung/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]].ung entschieden werden.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.


== 3 Anträge ==
= Anträge =


=== 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung ===
== Antragsfristen und Antragsdurchführung ==


# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen.
# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen.
# Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums in Textform bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in eigenen Absätzen geregelt.
# Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums in Textform bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in eigenen Absätzen geregelt.
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt Anträge angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung.
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung.
# Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
# Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
# Anträge zur Änderung des Verhaltenskodex der ZaPF zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung des Verhaltenskodex der ZaPF spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen des Verhaltenskodex der ZaPF sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung des Verhaltenskodex tritt sofort in Kraft.
# Anträge zur Änderung des Verhaltenskodex der ZaPF zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung des Verhaltenskodex der ZaPF spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen des Verhaltenskodex der ZaPF sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung des Verhaltenskodex tritt sofort in Kraft.
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# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.


=== 3.2 Geschäftsordnungsanträge ===
== Geschäftsordnungsanträge ==


# ''Geschäftsordnungsanträge'' (GO-Anträge) werden durch das Heben beider Arme signalisiert und sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen.
<ol style="list-style-type: decimal;">
# Es ist nur eine Für-Rede durch die antragstellende Person und eine Gegenrede erlaubt, dabei ist eine inhaltliche einer formellen Gegenrede vorzuziehen. Eine Diskussion von GO-Anträgen findet nicht statt.
<li>''Geschäftsordnungsanträge'' (GO-Anträge) werden durch das Heben beider Arme signalisiert und sind spätestens vor der nächsten Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen.</li>
# In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine Mehrheit von mehr Ja-Stimmen als der Summe von Nein-Stimmen und Enthaltungen erforderlich. Gibt es keine Gegenrede gilt der Antrag als angenommen.
<li>Es ist nur eine Für-Rede durch die antragstellende Person und eine Gegenrede erlaubt, dabei ist eine inhaltliche einer formellen Gegenrede vorzuziehen. Eine Diskussion von GO-Anträgen findet nicht statt.</li>
# Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
<li>In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine Mehrheit von mehr Ja-Stimmen als der Summe von Nein-Stimmen und Enthaltungen erforderlich. Gibt es keine Gegenrede gilt der Antrag als angenommen.</li>
#* zur Änderung der Tagesordnung,</p></li>
<li>Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
#* zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede),</p></li>
<ul>
#* zur Unterbrechung der Sitzung (auch bekannt als Pause),
<li>zur Änderung der Tagesordnung,</li>
#* zum Schluss der Sitzung, *
<li>zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede),</li>
#* zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt,
<li>zur Unterbrechung der Sitzung (auch bekannt als “Pause”),</li>
#* zur Begrenzung der Redezeit,
<li>zum Schluss der Sitzung, *</li>
#* zum Schluss der Redeliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Personen auf die Redeliste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
<li>zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt,</li>
#* Wiedereröffnung der Redeliste *
<li>zur Begrenzung der Redezeit,</li>
#* geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
<li>zum Schluss der Redeliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Personen auf die Redeliste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)</li>
#* Zulassung einzelner Personen zur geschlossenen Sitzung
<li>Wiedereröffnung der Redeliste *</li>
#* zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt, auch bekannt als Antrag auf sofortige Abstimmung) *
<li>geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)</li>
#* zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung)
<li>Zulassung einzelner Personen zur geschlossenen Sitzung</li>
#* zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als Vertagung auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF) *
<li>zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt, auch bekannt als “Antrag auf sofortige Abstimmung”) *</li>
#* Nichtbefassung auf dieser ZaPF *
<li>zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung)</li>
#* geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
<li>zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als “Vertagung auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF”) *</li>
#* Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
<li>Nichtbefassung auf dieser ZaPF *</li>
#* Neuwahl der Protokollführung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
<li>geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)</li>
#* Einholung eines Meinungsbildes im Plenum
<li>Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender</li>
#* Verfahrensvorschlag
<li>Neuwahl der Protokollführung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender</li>
#* namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
#* Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)</li>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul>


Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der</li></ol>


 
= Abstimmungen und Wahlen =
== 4 Abstimmungen und Wahlen ==


Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften'' im Plenum anwesend sind.
Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften'' im Plenum anwesend sind.
Zeile 77: Zeile 76:
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen.
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen.


=== 4.1 Abstimmungen und Meinungsbilder ===
== Abstimmungen und Meinungsbilder ==


# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
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# Beschlüsse zur Änderung des Verhaltenskodex des ZaPF bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit zwingend festzustellen.
# Beschlüsse zur Änderung des Verhaltenskodex des ZaPF bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit zwingend festzustellen.


=== 4.2 Personenwahlen ===
== Personenwahlen ==


# Das ''passive Wahlrecht'' für Personenwahlen haben alle natürlichen Personen.
# Das ''passive Wahlrecht'' für Personenwahlen haben alle natürlichen Personen.
Zeile 105: Zeile 104:
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.


=== 4.3 Vertrauenspersonen ===
== Vertrauenspersonen ==


# Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen.
# Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen.
Zeile 123: Zeile 122:
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.


== Anhang: Versionshistorie ==
= Anhang: Versionshistorie =


Diese Geschäftsordnung wurde auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen beschlossen. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der:
Diese Geschäftsordnung wurde auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen beschlossen. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der:
Zeile 147: Zeile 146:
* und auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf.
* und auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf.


= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =


 
== Geschäftsordnungsanträge ==
=== Geschäftsordnungsanträge ===


Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen.
Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen.
Zeile 170: Zeile 168:
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften.
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften.


 
== Passives Wahlrecht ==
=== Passives Wahlrecht ===


Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem Plenum in geeigneter Form vorstellen.
Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem Plenum in geeigneter Form vorstellen.
Zeile 177: Zeile 174:
Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen.
Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen.


=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen ===
== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen ==


Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidierende mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss.
Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidierende mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss.


=== Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens ===
== Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens ==


Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen.
Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen.


=== Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen ===
== Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen ==


Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen adressierten natürlichen und juristischen Personen und Personengruppen verschickt.
Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen adressierten natürlichen und juristischen Personen und Personengruppen verschickt.
Zeile 193: Zeile 190:
Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen.
Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen.


 
== Konkurrierende Anträge ==
=== Konkurrierende Anträge ===


Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
Zeile 201: Zeile 197:
# Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.
# Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.


=== Meinungsbilder und Vorabstimmungen ===
== Meinungsbilder und Vorabstimmungen ==


Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden.
Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden.