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Version https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF 1076721 |
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Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Satzung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version der Satzung auf der [https://zapfev.de/zapf/satzung/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]]. | Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Satzung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version der Satzung auf der [https://zapfev.de/zapf/satzung/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]]. | ||
= | = Name = | ||
Die Tagung der vertretenden Personen der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik). | |||
= Mitglieder = | |||
= | |||
Die ZaPF setzt sich aus vertretenden Personen und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen. | Die ZaPF setzt sich aus vertretenden Personen und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen. | ||
Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des | Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex der ZaPF. | ||
= | = Aufgaben = | ||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | ||
Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben. | Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben. | ||
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= Tagung = | |||
Die ausrichtende Fachschaft legt den Programmablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | Die ausrichtende Fachschaft legt den Programmablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | ||
Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. | Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. | ||
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften ( | = Organe = | ||
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). | |||
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind | Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF. | ||
Die Mitgliedschaft im StAPF, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. | Die Mitgliedschaft im StAPF, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. | ||
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Für Amtszeiten sei ein Jahr definiert als die Zeit zwischen einer Sommer-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Sommer-ZaPF bzw. einer Winter-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Winter-ZaPF. Das Jahr beginnt mit dem Ende des Plenums in dem die Wahl für ein Organ turnusmäßig stattfindet. Es endet mit dem Plenum, in dem die Wahl zur Neubesetzung der entsprechenden Plätze des Organs turnusmäßig stattfindet, spätestens jedoch mit dem Ende der Tagung. | Für Amtszeiten sei ein Jahr definiert als die Zeit zwischen einer Sommer-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Sommer-ZaPF bzw. einer Winter-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Winter-ZaPF. Das Jahr beginnt mit dem Ende des Plenums in dem die Wahl für ein Organ turnusmäßig stattfindet. Es endet mit dem Plenum, in dem die Wahl zur Neubesetzung der entsprechenden Plätze des Organs turnusmäßig stattfindet, spätestens jedoch mit dem Ende der Tagung. | ||
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== Das ZaPF-Plenum == | |||
Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen teilnehmenden Personen der jeweiligen ZaPF zusammen. | Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen teilnehmenden Personen der jeweiligen ZaPF zusammen. | ||
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Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF und den Verhaltenskodex der ZaPF. | Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF und den Verhaltenskodex der ZaPF. | ||
== | Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. | ||
== Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften == | |||
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. | Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. | ||
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Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. | Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. | ||
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte eine ihn repräsentierende Person. Diese Person darf sich als die | Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte eine ihn repräsentierende Person. Diese Person darf sich als die “STIMME der ZaPF” bezeichnen. | ||
Sollten alle Posten des StAPFes vakant sein, übernehmen die von der ZaPF entsandten Mitglieder des Kommunikationsgremiums oder, falls diese vakant sind, die Mitglieder des Technischen Organisationsausschuss aller Physikfachschaften oder, falls auch diese vakant sind, die Mitglieder der letzten die ZaPF ausrichtenden Fachschaft die Archivierungs- und Veröffentlichungsaufgaben des StAPF. | Sollten alle Posten des StAPFes vakant sein, übernehmen die von der ZaPF entsandten Mitglieder des Kommunikationsgremiums oder, falls diese vakant sind, die Mitglieder des Technischen Organisationsausschuss aller Physikfachschaften oder, falls auch diese vakant sind, die Mitglieder der letzten die ZaPF ausrichtenden Fachschaft die Archivierungs- und Veröffentlichungsaufgaben des StAPF. | ||
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== Die Vertrauenspersonen == | |||
Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | ||
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Die Amtszeit der Vertrauenspersonen beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit Beginn der nächsten ZaPF. Für vakante Plätze bei den Vertrauenspersonen findet keine Nachwahl statt. | Die Amtszeit der Vertrauenspersonen beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit Beginn der nächsten ZaPF. Für vakante Plätze bei den Vertrauenspersonen findet keine Nachwahl statt. | ||
Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der | Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln. | ||
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== Das Kommunikationsgremium == | |||
Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und der jDPG (junge Deutsche Physikalische Gesellschaft). | Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und der jDPG (junge Deutsche Physikalische Gesellschaft). | ||
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Die Details zur Zusammenarbeit werden durch ein Dokument zur „Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG“ festgehalten, welches nur durch einen in gleicher Fassung verabschiedeten Beschluss von ZaPF und jDPG geändert werden kann. | Die Details zur Zusammenarbeit werden durch ein Dokument zur „Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG“ festgehalten, welches nur durch einen in gleicher Fassung verabschiedeten Beschluss von ZaPF und jDPG geändert werden kann. | ||
== | == Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) == | ||
Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. | Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. | ||
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Die Amtszeit der hauptverantwortlichen Personen beträgt ein Jahr. | Die Amtszeit der hauptverantwortlichen Personen beträgt ein Jahr. | ||
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= Satzungsänderungen = | |||
Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum abgestimmt werden. | Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum abgestimmt werden. | ||
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Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen. | Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen. | ||
= Schlussbestimmungen und Änderungshistorie = | |||
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF ’06 in Dresden vorbereitet, mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum 28.05.2006 in Kraft. | |||
Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | ||
*Sommer-ZaPF 2007 in Berlin, | |||
*Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz, | * Sommer-ZaPF 2007 in Berlin, | ||
*Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen, | * Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz, | ||
*Sommer-ZaPF 2011 in Dresden, | * Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen, | ||
*Sommer-ZaPF 2013 in Jena, | * Sommer-ZaPF 2011 in Dresden, | ||
*Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf, | * Sommer-ZaPF 2013 in Jena, | ||
*Winter-ZaPF 2014 in Bremen, | * Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf, | ||
*Sommer-ZaPF 2015 in Aachen, | * Winter-ZaPF 2014 in Bremen, | ||
*Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main, | * Sommer-ZaPF 2015 in Aachen, | ||
*Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz, | * Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main, | ||
*Sommer-ZaPF 2017 in Berlin, | * Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz, | ||
*Winter-ZaPF 2018 in Würzburg, | * Sommer-ZaPF 2017 in Berlin, | ||
*Sommer-ZaPF 2019 in Bonn, | * Winter-ZaPF 2018 in Würzburg, | ||
*Winter-ZaPF 2019 in Freiburg, | * Sommer-ZaPF 2019 in Bonn, | ||
*Sommer-ZaPF 2023 in Berlin, | * Winter-ZaPF 2019 in Freiburg, | ||
*und der Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf | * Sommer-ZaPF 2023 in Berlin, | ||
* und der Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf. | |||
[[Kategorie:GO und Satzung]] | [[Kategorie:GO und Satzung]] | ||