SoSe24 AK WissZeitVG: Unterschied zwischen den Versionen
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:Universität Augsburg, | |||
:Freie Universität Berlin, | |||
:Ruhr-Universität Bochum, | |||
:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, | |||
:Technische Universität Braunschweig, | |||
:Technische Universität Chemnitz, | |||
:Goethe-Universität Frankfurt a. Main, | |||
:Universität Greifswald, | |||
:Leibniz Universität Hannover, | |||
:Universität zu Köln, | |||
:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, | |||
:Universität Osnabrück, | |||
:Universität Potsdam, | |||
:Universität Rostock, | |||
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== Protokoll == | == Protokoll == | ||
Im AK1 ging es um die Vorstellung des WissZeitVG. | |||
Diverse Parteien haben die Notwendigkeit gesehen, dass dieses Gesetz überarbeitet werden muss. | |||
=== Situation mit der Novelle === | |||
Im April 2023 gab es ein Eckpunkte Papier und im Juni einen Referetenentwurf, den verschiedenen Gruppen kommentieren durften u.a. auch die ZaPF. | |||
Eigentlich sollte das Gesetz dann nach der Sommerpause bearbeitet werden. | |||
Das ist aber erstmal nicht geschehen. | |||
Ein anfangs bestenhendes Veto von einigen Politiker/innen gegen den Entwurf wurde im Frühling 2024 aufgelöst. | |||
Das Gesetz ist im Parlament, aber die Koalition ist sich uneinig. | |||
== | Der aktuelle Vorschlag ist eine 4+2 Lösung für die PostDoc-Phase. | ||
Zunächst eine auf 4 Jahre befristete PostDoc-Stelle und dann 2 Jahre mit Anschlusszusage. | |||
Die Leute im „Bündnis“ sind mit dieser Lösung nicht einverstanden. | |||
Die Vorhersage ist, dass sich damit die Postdoc-Phase einfach auf 4 Jahre verringert, ohne die Grundsituation zu verbessern. | |||
=Referentenentwurf= | |||
Im Referentsentwurf stecken Mindestvertragslaufzeiten drin (wenn nicht über TV-Stud, dann durch WisszeitVG). | |||
Studis 1 Jahr | |||
Promotion 3 Jahre | |||
PostDocs 2 Jahre | |||
Die Tarifsperre wird aufgeweicht: Gewerkschaften dürfen jetzt über die Arbeitsbedingungen verhandeln. | |||
Das überhaupt Tarifverträge gemacht werden können ist wichtig, aus hisorische Gründe (NS Zeit). | |||
Kettenverträge sind im normalen Arbeitsrecht illegal, außer in der Wissenschaft (es hat sich allerdings noch nicht jemand geklagt). 5 aufeinander folgende Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber definiert ein Kettenvertrag. | |||
Diesen 4+2 könnte dazu führen dass keine Deutschen sich mehr bewerben- es ist schon der Fall, das fast keine Deutschen sich auf den Drittmittel Stellen bewerben. | |||
=== Generelle Ausblick? === | |||
Aktuell sieht es nicht danach aus, dass die Novellierung beschlossen wird. | |||
Es muss sich jemand trauen im nächstes Bundeswahl für irgendwas zu stehen. | |||
Eine mögliche Lösung wäre es, die “Qualifizierung” zu definieren. Dann könnte man das einfach ins normale Gesetz übernehmen. D.h. man müsste die Habilitation abschießen, weil in Europa das höchste Qualifizierungsziel die Promotion ist. | |||
Allerdings auch in Berlin ein Versuch hat auch nicht gerreicht | |||
Dass Situation hat sich seit die letzte ZaPF, allerdings passiert vielleicht demnächst. | |||
Dann wurde Vertragslaufzeit (vor allem von SHKs) diskutiert. (Diskussion nicht protokolliert) | |||
Bezüglich denn +2 Jahre, wo es gängig ist, die Universität zu wechseln sollte es nicht wirklich Problem sein da die Wissenschaftliche Community verschwindend klein ist (desto spezifischere des Forschunsgebiet). | |||
Keiner weiß genau, wo die 4+2 Jahre herkommen. | |||
Demnachst laufen Entscheidungen in Karlsuhe, zur Gesetzeslage in Berlin zur Anschlusszusage von PostDocs | |||
Das Argument von der Verstopfung des Wissenschaftsapparates ist nur ein Scheinargument. In der freien Wirtschaft gibt es auch Fluktuation - trotz unbefristeten Stellen. | |||
Die Arbeitsmarkt der wissenschaftliche Mitarbeiter ist groß, und unglaublich prekär. | |||
Unser aktuelles System basiert immer noch auf einem Weg von vor über 50 Jahren ohne Abschlüsse vor der Promotionen. | |||
Dann wurde das Thema auch weiter besprochen ins ganzem. | |||
Warum sind wir immer noch in der Position und warum ändert das keiner? Ist das billiger? | |||
Es ist keiner so wirklich zufrieden. | |||
Profitieren tun wohl aktuell nur die Journals wegen des Drucks zu publizieren. | |||
Immer noch der intrinsische Wille weiter zu forschen. | |||
Für die Politik ist die Frage auch einfach, wo investieren wir? Forschung bringt den Mehrwert erst in ferner Zukunft. | |||
Viele (Schein-)Argumente sind schon sehr alt bis aus den 60ern. | |||
Eigentlich spricht nichts dagegen, nur unbefristete Stellen anzubieten. Das funktioniert doch überall. | |||
=== Sammlung an worst-practices === | |||
Was haltet ihr von einer Sammlung, die man vielleicht auch veröffentlichen könnte? | |||
Am Anfang ZaPF-intern und dann vielleicht auch größer. Eventuell Webseite, wo man Geschichten submitten kann und diese dann veröffentlicht werden. | |||
Grund: Es ist bisher in den AK zum WissZeitVG auch immer ins anektodische gerutscht. | |||
Frage, gibt es schon andere Netzwerke, die schon so etwas machen? | |||
Vielleicht kann man das mit dem ndr-wiss zusammen machen? | |||
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[[Kategorie:Hochschulpolitik]] | [[Kategorie:Hochschulpolitik]] |
Aktuelle Version vom 6. Juni 2024, 14:06 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Vicky, Opa (Alumnus), Jörg (FUB), Sophie (UzK)
Arbeitskreis: AK WissZeitVG
‘’‘Protokoll’‘’ vom 18.05.2024
- Beginn
- 13:38 Uhr
- Ende
- 15:30 Uhr
- Redeleitung
- Martin Scheuch (Uni)
- Sophie Penger
- Jörg Behrmann
- Protokoll
- Victoria Schemenz (alte Sack)
- Anwesende Fachschaften
- Universität Augsburg,
- Freie Universität Berlin,
- Ruhr-Universität Bochum,
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
- Technische Universität Braunschweig,
- Technische Universität Chemnitz,
- Goethe-Universität Frankfurt a. Main,
- Universität Greifswald,
- Leibniz Universität Hannover,
- Universität zu Köln,
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
- Universität Osnabrück,
- Universität Potsdam,
- Universität Rostock,
- Universitas Saccos Veteres,
Protokoll
Im AK1 ging es um die Vorstellung des WissZeitVG. Diverse Parteien haben die Notwendigkeit gesehen, dass dieses Gesetz überarbeitet werden muss.
Situation mit der Novelle
Im April 2023 gab es ein Eckpunkte Papier und im Juni einen Referetenentwurf, den verschiedenen Gruppen kommentieren durften u.a. auch die ZaPF. Eigentlich sollte das Gesetz dann nach der Sommerpause bearbeitet werden. Das ist aber erstmal nicht geschehen. Ein anfangs bestenhendes Veto von einigen Politiker/innen gegen den Entwurf wurde im Frühling 2024 aufgelöst. Das Gesetz ist im Parlament, aber die Koalition ist sich uneinig.
Der aktuelle Vorschlag ist eine 4+2 Lösung für die PostDoc-Phase. Zunächst eine auf 4 Jahre befristete PostDoc-Stelle und dann 2 Jahre mit Anschlusszusage.
Die Leute im „Bündnis“ sind mit dieser Lösung nicht einverstanden. Die Vorhersage ist, dass sich damit die Postdoc-Phase einfach auf 4 Jahre verringert, ohne die Grundsituation zu verbessern.
Referentenentwurf
Im Referentsentwurf stecken Mindestvertragslaufzeiten drin (wenn nicht über TV-Stud, dann durch WisszeitVG).
Studis 1 Jahr Promotion 3 Jahre PostDocs 2 Jahre Die Tarifsperre wird aufgeweicht: Gewerkschaften dürfen jetzt über die Arbeitsbedingungen verhandeln. Das überhaupt Tarifverträge gemacht werden können ist wichtig, aus hisorische Gründe (NS Zeit).
Kettenverträge sind im normalen Arbeitsrecht illegal, außer in der Wissenschaft (es hat sich allerdings noch nicht jemand geklagt). 5 aufeinander folgende Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber definiert ein Kettenvertrag.
Diesen 4+2 könnte dazu führen dass keine Deutschen sich mehr bewerben- es ist schon der Fall, das fast keine Deutschen sich auf den Drittmittel Stellen bewerben.
Generelle Ausblick?
Aktuell sieht es nicht danach aus, dass die Novellierung beschlossen wird. Es muss sich jemand trauen im nächstes Bundeswahl für irgendwas zu stehen.
Eine mögliche Lösung wäre es, die “Qualifizierung” zu definieren. Dann könnte man das einfach ins normale Gesetz übernehmen. D.h. man müsste die Habilitation abschießen, weil in Europa das höchste Qualifizierungsziel die Promotion ist.
Allerdings auch in Berlin ein Versuch hat auch nicht gerreicht
Dass Situation hat sich seit die letzte ZaPF, allerdings passiert vielleicht demnächst.
Dann wurde Vertragslaufzeit (vor allem von SHKs) diskutiert. (Diskussion nicht protokolliert)
Bezüglich denn +2 Jahre, wo es gängig ist, die Universität zu wechseln sollte es nicht wirklich Problem sein da die Wissenschaftliche Community verschwindend klein ist (desto spezifischere des Forschunsgebiet).
Keiner weiß genau, wo die 4+2 Jahre herkommen.
Demnachst laufen Entscheidungen in Karlsuhe, zur Gesetzeslage in Berlin zur Anschlusszusage von PostDocs
Das Argument von der Verstopfung des Wissenschaftsapparates ist nur ein Scheinargument. In der freien Wirtschaft gibt es auch Fluktuation - trotz unbefristeten Stellen.
Die Arbeitsmarkt der wissenschaftliche Mitarbeiter ist groß, und unglaublich prekär.
Unser aktuelles System basiert immer noch auf einem Weg von vor über 50 Jahren ohne Abschlüsse vor der Promotionen.
Dann wurde das Thema auch weiter besprochen ins ganzem. Warum sind wir immer noch in der Position und warum ändert das keiner? Ist das billiger?
Es ist keiner so wirklich zufrieden. Profitieren tun wohl aktuell nur die Journals wegen des Drucks zu publizieren. Immer noch der intrinsische Wille weiter zu forschen.
Für die Politik ist die Frage auch einfach, wo investieren wir? Forschung bringt den Mehrwert erst in ferner Zukunft.
Viele (Schein-)Argumente sind schon sehr alt bis aus den 60ern. Eigentlich spricht nichts dagegen, nur unbefristete Stellen anzubieten. Das funktioniert doch überall.
Sammlung an worst-practices
Was haltet ihr von einer Sammlung, die man vielleicht auch veröffentlichen könnte? Am Anfang ZaPF-intern und dann vielleicht auch größer. Eventuell Webseite, wo man Geschichten submitten kann und diese dann veröffentlicht werden.
Grund: Es ist bisher in den AK zum WissZeitVG auch immer ins anektodische gerutscht.
Frage, gibt es schon andere Netzwerke, die schon so etwas machen?
Vielleicht kann man das mit dem ndr-wiss zusammen machen?
Zusammenfassung/Ausblick
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).