WiSe07 AK Studiengebühren 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. November 2007, 16:49 Uhr
Studiengebühren 1 - Verwendung
Welche Uni verwendet ihre Studiengebühren auf welche Weise? Wieviel nimmt die Uni von wem?
NRW Landesrecht
- jede/r BAFöG-Berechtigte hat Anspruch auf Kredit bis Regelstudienzeit + 4 Semester
- Deckelung von BAFöG und Studienbeiträge auf 1000 Euro/Semester, max. 10000 Euro
- festgeschriebene Befreiung für z.B. Studierende mit Kind, etc.
Bielefeld
- 350 Euro pro Semester von jedem
- Befreiung:
- siehe Landesrecht
- zusätzlich: Gremienarbeit, Sonderregelung für ausländische Studierende, Langzeitstudies
- Aufteilung:
- 50 Prozent an die Fakultäten nach Vollstudiumsäquivalenten
- 30 Prozent zentrale Mittel
- 20 Prozent auf Antrag der Fakultäten
- Mittel werden auf Fakultätsebene und zentral von einer paritätisch besetzten Kommission verteilt
- die zentrale Kommission bewertet auch die gestellten Anträge, sinnvoll vor allem für neue Geräte etc.