Finanzierungskonsequenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Mai 2021, 20:45 Uhr

Thema:

Hier geht es in erster Linie um die finanziellen Konsequenzen, die aus der Einführung der neuen Studiengänge und insbesondere aus der Tatsache, dass der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss ist, resultieren. Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang häufig diskutiert wird, sind studentische Hilfskraftstellen.


Diskussion:

Auf der ZaPF in Konstanz wurde erstmals in einem eigenen Arbeitskreis über die Frage nach den finanziellen Konsequenzen durch die Einführung eines Abschlusses nach 6 Semester diskutiert. Bei den meisten Universitäten laufen Versicherungen und BaFÖG wie bisher weiter. Weiterhin stand die Frage im Raum,inwieweit Plätze in Studentenwohnheimen für Masterstudenten verfügbar sein. Es kommt der Vorschlag auf eine Rechtsprüfung in Anspruch zu nehmen, um die Gesetzeslage genau zu klären und es wurde hierzu eine Resolution erarbeitet.

Auf der Sommer-ZaPF 09 fand ein weiterer Austausch über die Studienfinanzierung statt. Es gab einen allgemeinen Austausch über Finanzierungsmöglichkeiten an den einzelnen Universitäten. Ein weiterer wichtiger Punkt waren Voraussetzungen und Regelungen für studentische Hilfskraftstellen an den einzelnen Universitäten. Den Fachschaften wird geraten, sich in ihren Fachbereichen dafür einzusetzen, dass in den Einstellungsvoraussetzungen jeglicher Stellen für Studentische Hilfskräte das Kriterium „abgeschlossenes Vordiplom“ nicht prinzipiell durch das Kriterium „abgeschlossenes Bachelorstudium“ ersetzt wird. Stattdessen soll sich um Einstellungskriterien bemüht werden, die für die jeweiligen Anforderungen der Stelle angemessen sind. Dies können etwa abgeschlossene Modulteilprüfungen sein.


Beschluss:

  • Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereichs auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhat, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird. Weitere Konsequenzen können in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben. (SS 08)


Arbeitskreise:

  • Konstanz SS 08
  • Göttingen SS 09

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