WiSe16 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mitglieder der PA können (künftige) Arbeitgeber sein. Gerade in kleinen Fachbereichen "kennt man sich". | * Mitglieder der PA können (künftige) Arbeitgeber sein. Gerade in kleinen Fachbereichen "kennt man sich". | ||
* Arbeitsunfähigkeitserklärung sollte akzeptiert werden (?), oder nur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Die Informationslage auf Studierenden- und Ärzt*innenseite unzureichend. | * Arbeitsunfähigkeitserklärung sollte akzeptiert werden (?), oder nur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Die Informationslage auf Studierenden- und Ärzt*innenseite unzureichend. | ||
* Maßnahmen nach mehreren Krankmeldungen bei derselben Prüfung kann sinnvoll sein | |||
* Insbesondere Symptome bedingt durch Prüfungsangst sollen nicht berücksichtigt werden | |||
* Verwaltungsaufwand für Unis erhöht, Erfolg fragwürdig | |||
* Unsicherheit der Studierenden, ob ihr Attest ausreichend war -> aus Angst gehen sie mit verminderter Leistungsfähigkeit zur Prüfung | |||
* Begründung wird nicht mitverschickt -> daher (Teile der) Begründung mit in den Antragstext | * Begründung wird nicht mitverschickt -> daher (Teile der) Begründung mit in den Antragstext | ||
== Protokoll == | == Protokoll == | ||
Ein konkreter Text für die Resolution wurde ausgearbeitet und zum Abschlussplenum eingereicht. Insbesonders wurde diskutiert, ob es sinnvoll ist zu fordern, dass ein Arbeitsunfähigkeitserklärung als Attest akzeptiert wird. Diese Regelung wurde zwar als sinnvoll angesehen, widerspricht jedoch einem Grundsatzurteil, weshalb sich für eine andere Regelung ausgesprochen wurde: Der Arzt / die Ärztin kreuzt auf einem Formular an, ob eine Prüfungsunfähigkeit für die Prüfungsformen "schriftlich und/ oder mündlich" besteht. Darüber hinaus kann angegeben werden, ob spezielle prüfungsäquivalente Leistungen erbracht werden können. | |||
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Aktuelle Version vom 16. Mai 2021, 19:35 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Elli (TUB)
Folge-AK zu SoSe16_AK_Symptompflicht: Der AK ergab, dass die Symptompflicht an einigen Unis angewendet wird. Es herrscht Einigkeit darüber, das die Symptompflicht nicht sinnvoll ist. Es sollen weitere Informationen gesammelt, sodass in Dresden im Folge-AK eine Resolution gegen die Symptompflicht geschrieben werden kann.
Ziel ist es die Resolutionen anderer BuFaTas zu sichten und eine eigene Reso zu schreiben
- Welche Argumente wollen wir in die Reso reinschreiben?
- Wer sind die Adressaten einer Stellungnahme? Oder soll es ein Positionspapier werden?
Dokumente:
- AK von Aachen SoSe15_Rücktritt_von_Prüfungen_-_gesundheitliche_Prüfungsunfähigkeit
- Positionspapier PsyFaKo
- Resolution KIF42.0
- S.39 Reso Stura Uni Heidelberg
- Positionspapier des fzs
- Positionspapier BuFak WiSo
Arbeitskreis: Protokolle in Arbeitskreisen
Protokoll vom 12.11.2016
- Beginn
- 11:00 Uhr
- Ende
- 13:00 Uhr
- Redeleitung
- Elli Schlottmann (TUB)
- Protokoll
- Elli Schlottmann (TUB)
Einleitung/Ziel des AK
Welche Argumente sollen in der Reso / Positionspapier stehen?
- Die ZaPF spricht sich gegen Symptompflicht auf Attesten aus
- Datenschutz bei sehr sensiblen Daten nicht gesichert. Prüfungsausschuss ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber in der Realität ist es nicht immer gegeben.
- Studierende sind gezwungen Ärzte "freiwillig" von der Schweigepflicht zu entbinden
- Prüfungsausschüsse (PA) können nicht fachkundig über die Prüfungsfähigkeit anhand von Symptomen entscheiden
- von Symptomen lässt sich manchmal auf Krankheiten schließen
- Mitglieder der PA können (künftige) Arbeitgeber sein. Gerade in kleinen Fachbereichen "kennt man sich".
- Arbeitsunfähigkeitserklärung sollte akzeptiert werden (?), oder nur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Die Informationslage auf Studierenden- und Ärzt*innenseite unzureichend.
- Maßnahmen nach mehreren Krankmeldungen bei derselben Prüfung kann sinnvoll sein
- Insbesondere Symptome bedingt durch Prüfungsangst sollen nicht berücksichtigt werden
- Verwaltungsaufwand für Unis erhöht, Erfolg fragwürdig
- Unsicherheit der Studierenden, ob ihr Attest ausreichend war -> aus Angst gehen sie mit verminderter Leistungsfähigkeit zur Prüfung
- Begründung wird nicht mitverschickt -> daher (Teile der) Begründung mit in den Antragstext
Protokoll
Ein konkreter Text für die Resolution wurde ausgearbeitet und zum Abschlussplenum eingereicht. Insbesonders wurde diskutiert, ob es sinnvoll ist zu fordern, dass ein Arbeitsunfähigkeitserklärung als Attest akzeptiert wird. Diese Regelung wurde zwar als sinnvoll angesehen, widerspricht jedoch einem Grundsatzurteil, weshalb sich für eine andere Regelung ausgesprochen wurde: Der Arzt / die Ärztin kreuzt auf einem Formular an, ob eine Prüfungsunfähigkeit für die Prüfungsformen "schriftlich und/ oder mündlich" besteht. Darüber hinaus kann angegeben werden, ob spezielle prüfungsäquivalente Leistungen erbracht werden können.