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Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht. | Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht. | ||
Zur [[: | Zur [[:Medium:Akkreditierungspflicht_MV.pdf|Resolution zur Akkreditierungspflicht von Studiengängen in Mecklenburg-Vorpommern]] | ||
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Zur [[: | Zur [[:Medium:Raumbranding.pdf|Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen]] | ||
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hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. | hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. | ||
Zur [[: | Zur [[:Medium:BAföG.pdf|Resolution zum BAföG]] | ||
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# Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden. | # Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden. | ||
''Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf</ref> | ::''Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf</ref> | ||
<ol start="2"> | |||
<li>Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (''Statusgruppenveto'').</li> | |||
<li>Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.]</li> | |||
</ol> | |||
''Vergleiche das Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien.''<ref>https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien</ref> | ::''Vergleiche das Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien.''<ref>https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien</ref> | ||
<ol start="4"> | |||
<li>Gewählten Stellvertretungen der Mitglieder aller Gremien darf die Anwesenheit auch in nichtöffentlichen Sitzungen des jeweiligen Gremiums nicht verwehrt werden.</li> | |||
</ol> | |||
'''Kontrollrechte von Gremienmitgliedern''' Zur Wahrung der demokratischen Grundsätze in der akademischen Selbstverwaltung sind Kontrollrechte für Gremienmitglieder unabdingbar. Daher fordern wir das Recht für Gremienmitglieder, Berichte sowie Akteneinsicht zu allen in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums und der von ihm gewählten Ämter fallenden Fragestellungen zu erhalten. Den Gremien muss darüber hinaus das Recht auf Einholung von Gutachten | '''Kontrollrechte von Gremienmitgliedern''' Zur Wahrung der demokratischen Grundsätze in der akademischen Selbstverwaltung sind Kontrollrechte für Gremienmitglieder unabdingbar. Daher fordern wir das Recht für Gremienmitglieder, Berichte sowie Akteneinsicht zu allen in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums und der von ihm gewählten Ämter fallenden Fragestellungen zu erhalten. Den Gremien muss darüber hinaus das Recht auf Einholung von Gutachten | ||
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===== 7. Promotion ===== | ===== 7. Promotion ===== | ||
Rolle und Statusgruppe | '''Rolle und Statusgruppe''' Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung | ||
zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist die erste Phase selbständiger | zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist die erste Phase selbständiger | ||
wissenschaftlicher Arbeit. | wissenschaftlicher Arbeit. | ||
Wir als ZaPF fordern die Aufnahme dieser Klarstellung in das Berliner | Wir als ZaPF fordern die Aufnahme dieser Klarstellung in das Berliner Hochschulgesetz und in Konsequenz die Einordnung aller Promovierender in die Statusgruppe der wissenschaftlich Mitarbeitenden. | ||
Bessere Promotionsbedingungen | '''Bessere Promotionsbedingungen''' Zur Auflösung der Abhängigkeit von der betreuenden Person fordern wir die personelle Trennung von Betreuung, Begutachtung | ||
und arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis. | und arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis. | ||
Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen | Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen | ||
mit den Aufgaben: | mit den Aufgaben: | ||
*Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung, | |||
* Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens, | |||
* Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit, | |||
* Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre, | |||
* Überfachliche Weiterbildung, | |||
* Ombudsstelle | |||
eingerichtet werden. | eingerichtet werden. | ||
Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die | Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die | ||
Qualität dieser Lehrtätigkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit. Aus | Qualität dieser Lehrtätigkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit. Aus diesem Grund müssen Promovierende bei der Entwicklung ihrer didaktischen | ||
Fähigkeiten unterstützt werden. | Fähigkeiten unterstützt werden. | ||
Als Anstellungsverhältnis fordern wir Qualifizierungsstellen mit den unter | Als Anstellungsverhältnis fordern wir Qualifizierungsstellen mit den unter Arbeitsbedingungen genannten Standards (siehe unten). | ||
8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft | ===== 8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ===== | ||
Qualifizierungsstellen | '''Qualifizierungsstellen''' Für Arbeitsverhältnisse mit einem Qualifikationsziel fordern wir folgende Standards: | ||
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden grundsätzlich auf Basis von 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen. In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den Arbeitnehmenden abgewichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis mit weniger als 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifikationszieles zur Verfügung. | |||
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden | |||
'''Dauerstellen''' Die ZaPF fordert die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau. | |||
In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den | |||
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen. | |||
Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit | |||
über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 | ''Siehe Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf</ref> | ||
zur Verfügung. | |||
Dauerstellen | |||
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im | |||
Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt | Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt | ||
sein. | sein. | ||
Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. | |||
Gute Wissenschaftliche Praxis | ''Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_WissZeitVG.pdf</ref> | ||
'''Gute Wissenschaftliche Praxis''' Forschung nach den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist in allen Bereichen der Wissenschaft anzustreben. | |||
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung | |||
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen auf Landesebene. | |||
9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen | |||
Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung | ===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ===== | ||
'''Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung''' Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen: | |||
der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für | # Titel des Projekts | ||
notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende | # Hochschule mit Organisationseinheit | ||
Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen: | # Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung | ||
# Projekt- und Vertragslaufzeit | |||
# Gesamtsumme | |||
# Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen, u. a. Art, Dauer und Umfang | |||
''Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung.pdf</ref> | |||
Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung | |||
Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden. | Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden. | ||
Friedensbindung | '''Friedensbindung''' Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule im Gesetz verankert werden. | ||
zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule | ===== 10. Psychologische Erstberatung ===== | ||
im Gesetz verankert werden. | Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt in dem Menschen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Dies kann zu psychischen Belastungen führen, die unter Umständen nicht ohne professionelle Ansprechpersonen bewältigt werden können. Für diese Aufgabe muss die Hochschule eine psychologische Anlauf- und Beratungsstelle einrichten. Zudem sieht die ZaPF die Sensibilisierung im Umgang mit psychologischen Problemen als wichtiges gesellschaftliches Thema und unterstützt die Schaffung und aktive Bewerbung von universitären Beratungsstellen. | ||
10. Psychologische Erstberatung | |||
Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt in dem Menschen mit | |||
neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Dies kann zu psychischen | |||
bewältigt werden können. Für diese Aufgabe muss die Hochschule eine | |||
Sensibilisierung im Umgang mit psychologischen Problemen als wichtiges | |||
universitären Beratungsstellen. | |||
<references /> | <references /> | ||
Zur [[: | Zur [[:Medium:Berliner_Hochschulgesetzes.pdf|Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)]] | ||
==== Resolution zu Open Science ==== | ==== Resolution zu Open Science ==== | ||
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<references /> | <references /> | ||
Zur [[: | Zur [[:Medium:Open_Science.pdf|Resolution zu Open Science]] | ||
=== Positionspapiere === | === Positionspapiere === | ||
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diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen. | diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen. | ||
Zum [[: | Zum [[:Medium:Direkte_Anfragen_an_Fachschaften.pdf|Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren]] | ||
==== Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung ==== | ==== Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung ==== | ||
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<references /> | <references /> | ||
Zum [[: | Zum [[:Medium:WissKomm_II.pdf|Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung]] | ||
==== Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation ==== | ==== Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation ==== | ||
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für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Integration von Wissenschaftskommunikation in die akademische Ausbildung. | für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Integration von Wissenschaftskommunikation in die akademische Ausbildung. | ||
Zum [[: | Zum [[:Medium:WissKomm_I.pdf|Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:WiSe18]] | ||
[[Kategorie:Beschlüsse]] | [[Kategorie:Beschlüsse]] | ||