WiSe20 AK Novelle BayHSchG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 27: Zeile 27:
= Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz =
= Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz =


'''Protokoll''' vom 09.11.
'''Protokoll''' vom 09.11.2020
; Beginn
; Beginn
: 19:10 Uhr
: 19:10 Uhr
Zeile 106: Zeile 106:
<!--:Johannes Kepler Universität Linz,-->
<!--:Johannes Kepler Universität Linz,-->
<!--:Technische Universität Wien,-->
<!--:Technische Universität Wien,-->
:Universität Wien,
:Universität Wien
<!--:Universität Basel,-->
<!--:Universität Basel,-->
<!--:Universität Bern,-->
<!--:Universität Bern,-->
Zeile 124: Zeile 124:


== Protokoll ==
== Protokoll ==


=== Geschichte des Novellierungsprozess ===
=== Geschichte des Novellierungsprozess ===
Zeile 141: Zeile 140:


Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten:
Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten:
1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen  
;1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen  
-> keine vorgegebenen Gremienstrukturen!
-> keine vorgegebenen Gremienstrukturen!
2. Unternehmerische Hochschule
 
;2. Unternehmerische Hochschule
mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester
mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester
3. Studierendenschaft
 
;3. Studierendenschaft
Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung
Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung
Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat
Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat


Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung:
Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung:
-> Ergänzen!
* Gewählte Vertreter:innen an jeder Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung (in Würzburg üblicherweise sieben)
* Fachschaftsvertreter:innen (Gewählte mit den meisten Stimmen) haben Plätze & Stimmrecht im Fakultätsrat
* Fachschaftsvertreter:innen bilden den Fachschaftenrat (Austausch- und Koordinationsgremium)
* Gemeinsam mit einer gleich großen Zahl weiterer Vertreter:innen politischer Hochschulgruppen und den stud. Senator:innen bilden sie den studentischen Konvent (quasi das Studierendenparlament, in Wü: 42 Plätze)
* Konvent wählt ein Exekutivorgan, welches z.B. in regelmäßigem Austausch mit der Hochschulleitung steht (AStA-Äquivalent)
* keine Verfasste Studierendenschaft: alle diese Gremien existieren nur als Teil der Hochschule, kein eigener Rechtskörper, keine Gebühren-Hoheit
* Struktur wird bereits seit letztem Jahr in der Grundordnung der Uni und nicht mehr im BayHSchG geregelt


Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.
Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.
Zeile 181: Zeile 188:
Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung
Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung


Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den Präsidenten abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.
Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den:die Präsidenten:in abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.


=== Quo vadis? ===
=== Quo vadis? ===
Zeile 187: Zeile 194:
Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.
Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.


Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des Präsidenten wahrscheinlich verfassungswidrig.
Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des:der Präsidenten:in wahrscheinlich verfassungswidrig.


Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.
Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.
Zeile 209: Zeile 216:
So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.
So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.


* Ordnungs- und Gremienstruktur
* Wegfall der Ordnungs- und Gremienstruktur
* Gesamt-Lehrdeputat
* Gesamt-Lehrdeputat
* Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
* Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
* Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
* Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
* Forschungsprofessuren (an HaWs)
* Forschungsprofessuren (an HaWs)
* Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
* Wegfall der Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
* Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
* Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
* Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
* Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
Zeile 248: Zeile 255:
* Der Söder Maggus
* Der Söder Maggus


== Zusammenfassung/Ausblick ==
Im Eckpunkt-Papier steht eine Menge gruseliges Zeug drin. Auch wenn hoffentlich einige der Punkte noch vom Verfassungsgericht gekippt werden, gibt es auch viele rechtlich durchführbare, aber inhaltlich kritische Trends. Insbesondere befürchten wir einen Verlust des Einflusses der Gremien auf die Entscheidungen der Hochschulleitung und Qualitätsverlust in der Lehre und in vielen Forschungsbereichen, wenn der Fokus wie geplant sehr stark auf Unternehmensgründungen und finanziellen Nutzen von Forschung gelegt wird. Darum wollen wir eine Reso verfassen, um die Punkte aufzuzeigen die die Studierenden und die Lehre am deutlichsten betreffen. Diese wird im weiteren Verlauf der OZaPFhiG geschrieben und soll im Endplenum beschlossen werden.
== Kopie des Arbeitspads des AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz ==
=== Adressat:innen ===
* Präsidien der bayr. Hochschulen
* Vorsitzende der Senate der bayr. Hochschulen
* Wiss.pol. Sprecher\*innen der Fraktionen im bayr. Landtag
* Vorsitzender Ausschuss für Wiss. und Kunst
* Staatsminister Wiss. und Kunst
* Ministerpräsident (Der Söder Maggus)
* LAK Bayern
* GEW Bayern
* ver.di Bayern
* DGB Bayern
* NGAWiss (Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft)
* BdWi (Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
* Landeskonvent Mittelbau
* LaKoF Bayern
=== Struktur und inhaltliche Gewichtung ===


* 0. Einleitung
** a. positiv: Zusammenspiel Forschung - Lehre - Transfer, Nachhaltigkeit, etc.
** b. Brückenschlag: für Erfüllung gesellschaftlicher Verantwortung muss der demokratische Aufbau unseres pol. Systems sich in der Mgl. der Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen widerspiegeln
* 1. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen
** a. Erhalt von Statusgruppen und demokratischen Gremien zur Entscheidungsfindung; demokratische Besetzung von Führungspositionen
** b. Keine Abberufungsrecht dieser demokratisch legitimierten Vertreter von externer Seite.
** c. Transparente Berufungsverfahren statt Findungskomissionen
** d. Verankerung der LAK positiv, aber eigentich wollen wir eine verfasste Studierendenschaft
** e. Positive Nennung von Verantwortungsübertragung an die Hochschule (Berufungen, Studiengangs-Gestaltung, etc.)
* 2. Wissenschaft im Ideal der zweckfreien Erkenntnis
** a. Gesamtlehrdeputat
** b. Unternehmerische Hochschule und Gründungsfreisemester
** c. Forschungsprofessuren
** d. Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
* 3. Internationalisierung
** a. Ablehnung  von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen
** b. Freiwillige Deutschkurse statt Verpflichtung


=== Resotext ===


== Zusammenfassung/Ausblick ==
Im Rahmen der geplanten Hoschulrechtsreform in Bayern äußert sich die ZaPF zu den Eckpunkten der Bayerischen Staatsregierung. Wir beziehen uns im Folgenden auf den Stand des Eckpunktepapiers vom 20. Oktober 2020 [footnote https://stmwk.bayern.de/download/20668_MRV-Novellierung-des-Bayerischen-Hochschulrechts-Eckpunkte-Hochschulrechtsreform_final_20102020.pdf].
 
==== Einleitung ====
 
===== Ursprung =====
 
Die ZaPF begrüßt die Formulierung der Aufgaben der Hochschulen als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer sowie die Grundsätze, von denen die Ausführungen zu Beginn des Eckpunktepapiers durchzogen sind. Insbesondere die Tatsache, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit sowie Gleichberechtigung und Vielfalt hier etabliert werden sollen, unterstützen wir ausdrücklich.
 
Insbesondere erkennt die Bayerische Staatsregierung den großen "soziale[n], technologische[n], ökonomische[n], ökologische[n] und kreative[n]" Wert der Hochschulen für unsere Gesellschaft an. Leider spiegeln die vorgeschlagenen Maßnahmen diese Anerkennung in keiner Weise wider.
 
 
===== Vorschlag =====
 
Die ZaPF lehnt die von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Eckpunkte zur geplanten Hochschulrechtsreform in Bayern entschieden ab.
 
In den Eckpunkten spiegelt sich der dringende gesellschaftliche Bedarf wider, dass Hochschulen sich den epochalen Herausforderungen stellen und aktiv in gesellschaftlichen Prozessen mitwirken, was konkret an den Themen "Nachhaltigkeit" und "Gleichberechtigung" sowie dem großen „soziale[n], technologische[n], ökonomische[n], ökologische[n] und kreative[n]“ Wert der Hochschulen festgemacht wird.
 
Was die Bayerische Landesregierung plant, ist allerdings vor allem ein einseitiges gesellschaftliches Mitwirken der Hochschulen im Dienst von Arbeitgeber:inneninteressen. Dies soll durch vermehrte Gründungsaktivität und weitgehende Entdemokratisierung zugunsten von Top-Down-Management realisiert werden.
 
Da Probleme wie Klimakrise und gesellschaftliche Spaltung allerdings offensichtlich Lösungen im Sinne der gesamten Gesellschaft erfordern, müssen diese auch durch Einbeziehung und Mitbestimmung möglichtst vieler Interessensgruppen erarbeitet werden. Insbesondere die geplante Entdemokratisierung der Hochschulen ist dafür jedoch im besten Fall kontraproduktiv.
 
Die gleichzeitig geplanten Studiengebühren für ausländische Studierende halten Studierende aus aus dem nicht-europäischen Ausland von einem Studium in Deutschland ab, bedienen rassistische Ressentiments und stehen der Lösung globaler Probleme im Weg.
 
==== Organisation und Struktur der Hochschulen ====
 
Für die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ist es aus Sicht der ZaPF unerlässlich, die freiheitliche demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft im Leben der Hochschulen und damit insbesondere in deren inneren Organisation abzubilden.
 
Aus diesem Grund ist die Gruppenhochschule die gegenwärtig in allen Bundesländern gesetzlich vorgesehene Organisationsform. Durch die Beteiligung von Statusgruppen an demokratischen Prozessen wird sichergestellt, dass alle Hochschulangehörigen Einfluss auf die Gestaltung des Hochschullebens haben.
 
In der ersatzlosen Aufhebung des Abschnitts II "Aufbau und Organisation der Hochschulen" (Artikel 19 bis 41) im BayHSchG zugunsten eines weitestgehend auf Eigenverantwortung basierendem Aufbaus sehen wir eine klare Bedrohung für den demokratischen Charakter der Hochschule und damit die Grundlage des modernen Hochschullebens. So ist in der geplanten Novelle die Mitbestimmung von Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen oder überhaupt von Statusgruppen in keinster Weise sichergestellt. Zwar sieht das Eckpunktepapier die Gewährleistung eines "angemessen[en] Einfluss[es] der Träger[:innen] der Wissenschaftsfreiheit" nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vor, legt jedoch nicht dar, in welcher Weise dieses Ziel mit den vorliegenden Eckpunkten in Einklang zu bringen ist.
 
Weiterhin kristisieren wir scharf, dass das Eckpunktepapier keine Wahlen für Führungspositionen oder Gremien in den Hochschulen vorsieht. Wir fordern daher, Gremienstrukturen unter gerechter Beteiligung aller Statusgruppen und Fachbereiche weiterhin gesetzlich vorzuschreiben und die Demokratisierung der Hochschulen noch auszubauen. Die Aufsicht der Hochschulleitung muss ebenfalls durch demokratisch gewählte Gremien erfolgen - die Möglichkeit der Abberufung von Hochschulpräsident:innen durch den Wissenschaftsminister halten wir für undemokratisch und lehnen sie ab.
 
Wir fordern daher die demokratisch zusammengesetzten Gremien der Hochschulen, inbesondere die akademischen Senate, auf, entschieden Stellung gegen die geplante Hochschulrechtsreform zu beziehen.
 
Die geplante "Modernisierung" des Berufungsrechts schlägt dieselbe undemokratische Richtung ein, weswegen wir sie strikt ablehnen. Hier sollen mit sogenannten  "Findungsverfahren" eine Alternative zu herkömmlichen Berufungsverfahren geschaffen werden, bei denen sogar an "geeignete Personen [...] mit konkreten Berufungsangebot[en]" herangetreten werden kann. Dies ermöglicht intransparente Berufungsverfahren ohne Beachtung der Interessen aller Statusgruppen durchzuführen, da die Zusammensetzung der Findungskommissionen nicht festgelegt ist. Zudem würde der Wettbewerbscharakter einer Berufung zerstört, was einem meritokratischen Entscheidungsverfahren abträglich ist.
 
Auf der Ebene der Studierendenvertretung begrüßt die ZaPF, dass die bayerische Staatsregierung den Mehrwert von landesweiter Vernetzung und Vertretung anerkennt und einen Landesstudierendenbeirat gesetzlich verankern möchte. Leider wird diesem Gremium durch die Verweigerung einer eigenen Rechtspersönlichkeit die Arbeit unnötig erschwert, wodurch sich zeigt, dass das Einbringen von studentischen Interessen, ähnlich wie bei anderen Statusgruppen, durch die Staatsregierung offensichtlich nicht gewollt ist.
 
Wir beharren deswegen auf unserer Forderung, dass Studierende sich auch in Bayern in Verfassten Studierendenschaften organisieren können müssen. Dazu gehört für uns eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Möglichkeit, Beiträge von ihren Mitglieder:innen zu erheben sowie deren politische Bildung und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Wir sind der Überzeugung, dass eine eigenständig handelnde Studierendenvertretung nicht nur eine demokratische Notwendigkeit ist, sondern auch eine Bereicherung der vielfältigen Hochschulgesellschaft bewirken würde.
 
Nicht alle vorgeschlagenen Änderungen am hochschulpolitischen Entscheidungsprozess sind negativ zu betrachten. Der Verzicht des Wissenschaftsministeriums auf das zwingende Einvernehmen bei der Einrichtung von Studiengängen und die Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen beschleunigt bürokratische Prozesse und baut überflüssige Hürden bei der Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit an den Hochschulen ab. Verbunden mit dem grundsätzlichen Erhalt der Gremienstrukturen hätte dies sogar eine Demokratisierung der Prozesse zur Folge, da nun alle Statusgruppen an jedem Schritt beteiligt wären.
 
==== Wissenschaft im Ideal der zweckfreien Erkenntnis ====
Die ZaPF begrüßt die Akzeptanz des Ideals der zweckfreien Erkentnis als Paradigma für Forschung und Lehre.
Es muss die Freiheit der Hochschulangehörigen bestehen, durch wissenschaftliche Arbeit in Foschung und Lehre auch Wissen zu gewinnen und zu vermitteln, welches keinen ökonomischen Mehrwert in den Augen der beteiligten Akteure und insbesondere der Hochschulleitungen darstellt.
Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass für Hochschulen auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft notwendig ist, um anwendungsbezogene Forschung zu einem gesellschaftlichen Nutzen zu führen. Allerdings darf hierbei das obige Ideal nicht zugunsten von wirtschaftlichen Interessen oder Exzellenzbestrebungen vernachlässigt werden. Die Gefahr, dass genau dies in Zukunft eintreten wird, sehen wir durch die Eckpunkte leider jedoch akut gegeben. In der Gesamtheit führen die ökonomischen Aspekte der geplanten Hochschulrechtsreform zu einer Ausrichtung der Hochschulen an den Interessen von Arbeitgeber:innen, wobei die Betroffenen in den Hochschulen selbst überwiegend Arbeitnehmer:innen sind. Dies lehnen wir ab und fordern, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Hochschulen an den Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder auszurichten.
 
Indikativ für die geplanten Maßnahmen ist die Schaffung eines Gründungsfreisemesters, welches gleichrangig, wenn nicht durch seine verlängerte Dauer sogar höherwertig, zum herkömmlichen Forschungsfreisemester stehen soll. Dies verurteilen wir, da es Hochschullehrer:innen motiviert, vermehrt wirtschaftlichen statt wissenschaftlichen Aktivitäten nachzugehen und gleichzeitig Potential für eine Ungleichbehandlung von weniger anwendungs- bzw. industrienahen Forschungsgebieten birgt.
 
Eine ähnliche Problematik sehen wir bei der Einführung eines Gesamtlehrdeputats, welches es ermöglicht, die Lehrbelastung ungleich auf Hochschullehrer:innen zu verteilen. Hierbei würde eine Verschiebung der Lehre weg von forschungs- oder wirtschaftsstarken Lehrstühlen in verstärkter Weise stattfinden, obgleich diese erfahrungsgemäß schon geschieht. Dies sorgt zusätzlich dafür, dass wissenschaftlich relevante und innovative Ideen keinen oder nur eingeschränkten Eingang in die Lehre finden, was den oben erwähnten Idealen zuwider läuft.
 
Diesen Effekt verstärken auch die geplanten Forschungsprofessuren. Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei noch um eine Professur handelt, die ursprünglich Hochschullehrer:innen auszeichnet. Zudem ist an den HaWen ein Ungleichgewicht zwischen den auf Lehre ausgerichteten regulären HaW-Professuren und den geplanten Forschungsprofessuren zu erwarten. Eine Stärkung der Forschung ist viel mehr durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des zahlenmäßig deutlich größeren Mittelbaus, sowie durch Mitbestimmung und dem Abbau von persönlichen Abhängigkeitsbeziehungen möglich.
 
Wir fordern daher die Fixierung eines Lehrdeputats für Hochschullehrer:innen und darüber hinaus, überdurchschnittliche Leistung in der Lehre und freiwillige didaktischer Weiterbildung angemessen zu belohnen. So könnte zum Beispiel eine äquivalente finanzielle Motivation für herausragende Lehre wie für herausragende Forschung geschaffen werden.
 
Eine weitere problematische Entwicklung für die Qualität der Hochschullehre sehen wir in den Bestrebung hinsichtlich des Berufungsrechts, nämlich in der fixierten Möglichkeit der Gruppenleitung als Qualifikationsweg. Es ist höchst fragwürdig, aus der Leitung einer (Nachwuchs-)Forschungsgruppe grundsätzlich die Befähigung zur eigenständigen Lehre abzuleiten. Vielmehr sollte weiterhin individuell festgestellt werden, ob eine habilitationsäquivalente Leistung vorliegt.
 
==== Internationalisierung ====
 
Die ZaPF vertritt die Meinung, dass die Internationalisierung der Hochschulen in erster Linie einen wissenschaftlichen und globalgesellschaftlichen Mehrwert haben sollte. Darüber hinaus bietet sie natürlich ein großes Potential für die Gesellschaft und Wirtschaft des Freistaates Bayern, was im Eckpunktpapier auch anerkannt wird. Da sie aber jeglichen dieser Aspekte zuwiderlaufen, spricht sich die ZaPF gegen die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen und die verpflichtende Verankerung von Deutschkursen in fremdsprachigen Studiengängen aus. Beide Maßnahmen sind klar diskriminierend gegenüber internationalen Studierenden und dürfen auf keinen Fall Einzug in die Hochschulen finden.
 
Studiengebühren jeglicher Art stellen eine erhebliche Bildungsbarriere dar, die wir im Sinne der Gleichberechtigung entschieden ablehnen. Die Einführung solcher Gebühren erzeugt für bereits in Bayern immatrikulierte Studierende bei schlechter Umsetzung zusätzliche massive Hürden, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Im speziellen Fall der einseitigen Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten verhindern diese internationalen Austausch, der ein Kernelement des wissenschaftlichen Diskurses darstellt. Sie hindern außerdem Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern am Erreichen eines Hochschulabschlusses, obwohl gute Bildung ein entscheidender Aspekt der Entwicklungshilfe ist.
 
Es ist darüber hinaus am Beispiel Baden-Württemberg zu beobachten, dass diese Form der Studiengebühren nicht einmal das erhoffte wirtschaftliche Ziel erreicht und deutlich geringere Einnahmen erzielte als im Vorfeld berechnet wurde [Quelle: Stellungnahme LAK BW vom 28.10.2018, https://www.kontextwochenzeitung.de/fileadmin/content/kontext_wochenzeitung/dateien/398/20181028_stellungnahme_lak_gebuehren.pdf].
 
Die ZaPF unterstützt ausdrücklich, dass internationalen Studierenden die Möglichkeiten gegeben werden, die deutsche Sprache im Rahmen ihres Studiums zu erlernen. Diese Weiterbildung verpflichtend in explizit fremdsprachige Studiengänge zu integrieren halten wir jedoch für den falschen Weg. Dies würde nicht nur eine Ungleichbehandlung und damit einen Chancennachteil für internationale Studierende bedeuten, es steht auch der Attraktivität solcher Studiengänge massiv entgegen. Diese bieten explizit auch die Möglichkeit, sich ohne das Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland auf höchstem Niveau zu bilden, was wir im Sinne des interkulturellen Austauschs unterstützen.
 
Um die sprachliche Weiterbildung attraktiv und fair in fremdsprachige Studiengänge einzubinden, schlagen wir stattdessen vor, einen sprachlichen Wahlpflichtbereich in die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen zu integrieren. So können internationale Studierende ohne Nachteil im Rahmen ihres Studiums Deutsch lernen oder beispielsweise Kurse zu Wissenschaftsenglisch einbringen. Um die fachliche Spezialisierung nicht zu behindern, sollte dieser Bereich jedoch keine Mindestgröße haben.
 
 
=== Ideen- und Stichpunktsammlung ===
 
==== Unternehmerische Hochschule/Gründungsfreisemester ====
* Unternehmensgründungen sollen nicht auf der selben Stufe wie Forschung und Lehre stehen
* Gründungsfreisemster motiviert wirtschaftliche statt wissenschaftlicher Aktivität
* längeres Gründungsfreisemester (zwei Semester) sorgt dafür, dass Professor\*innen weniger Lehre halten müssen als gerade
 
==== Gremienstruktur/demokratischer Grundgedanke ====
* Hochschulen leben von der Beteiligung aller Mitglieder und Statusgruppen
* Hochschulgremien üben wichtige Kontrolle gegenüber der HS-Leitung aus
* Sicherstellen, dass alle Fachbereiche der Hochschule gleichberechtigt sind und gehört werden
* Insbesondere Geisteswissenschaften sind angesichts des stärkeren Fokus auf Drittmittel und finanziellen Wert von Forschungsergebnissen auf demokratische Mitbestimmung angewiesen
* Hochschuldemokratie dient der gesellschaftlichen Bildung von Studierenden und trägt zur Verteidigung der Demokratie als Ganzes bei
* Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter\*innen sind von Gestaltung von Forschung und Lehre genauso betroffen wie Professor\*innen, ihr Einfluss muss damit gewahrt werden
--> Verschiebung der tatsächlichen wissenschaftlichen Arbeit in der Vergangenheit hin zu Mittelbau/Promovierenden --> auch diese träger\*innen der Wissenschaftsfreiheit und so angemessen zu brücksichtigen
* es droht ein Ausschluss der Statusgruppen, deren Fokus auf Lehre liegt -> Ungleichgewicht zugunsten der Forschung droht, was den Hochschulen als Lehrinstitutionen schaden wird, Folgen zulasten des (auch zukünftigen) wissenschaftlichen Nachwuchses
* Externer Sachverstand/Einflussnahme nur beratend, nicht entscheidend!
* in einer vom Präsidenten durchregierten Hochschule werden nur die Meinungen von Professor\*innen gehört, deren Forschung Geld und Prestige einbringt
* Präsident:innen sind auch nur Menschen, es steht zu bezweifeln dass sie die Hochschule ähnlich ausgeglichen gestalten können wie es ein Senat aus verschiedenen Fachrichtungen und Statusgruppen
 
-> Ablehnung der Möglichkeit der Abschaffung der Gremienuniversitäten
 
Positiv:
* Gesetzlich festgeschriebene Gremienstrukturen stellen den Aufbau der diversen Hochschulen nicht überall gleich gut dar
* Freigabe der Strukturen kann also eine Stärkung der Hochschuldemokratie zur Folge haben, wenn die gesamte Hochschulgemeinschaft am Umbau beteiligt ist!
* ABER: per Gesetz sicherstellen, dass alle Statusgruppen und Fachbereiche durch die Gremienstrukturen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben
* Utopie: Viertel-Parität fordern? (könnte bei den Profs schlecht ankommen, die wir als Verbündete brauchen)
 
==== Gesamtlehrdeputat ====
 
* in einer Hochschule sollte über alle Fachbereiche, die geforscht werden auch gelehrt werden
* Gefahren des Gesamtlehrdeputats: gerade die klügsten Köpfe, deren erfolgreiche Forschung ihnen Einfluss verschafft, ziehen sich aus der Lehre zurück
 
Alternativansatz: Engagement in der Lehre belohnen! Z.B. zusätzliche Gelder für Verwaltungs-/Managementstellen, wenn mehr Lehre erbracht wird als verpflichtend ist. So können Forschung und Lehre gestärkt werden
 
## Findungsverfahren bei Berufungen
 
==== Studiengebühren für nicht EU-Ausländer\*innen ====
* Studiengebühren sind grundsätzlich abzulehnen!
* Spaltung der Gesellschaft durch ungleiche Bildungsmöglichkeiten
* Wissenschaft lebt von internationalem Austausch, dazu gehört auch das Studium im Ausland
* Gebühren stehen der Internationalisierung der Hochschulen entgegen, wenn diese gewünscht ist muss sie aus Steuergeldern finanziert werden
* abschreckender Effekt, beraubt bayerische Hochschulen einer großen Zahl potentieller Mitglieder
* gravierende Folgen für Studierende, die bereits in Bayern studieren (z.B. bei Studiengangswechsel)
* Bildungsmöglichkeiten als essentieller Teil der Entwicklungshilfe
 
==== Studierendenschaft ====
 
* die gesetzliche Verankerung der LAK ist positiv zu bewerten
* ohne die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit und eines allgemeinpolitischen Mandats sind die faktischen Verbesserungen, die damit einhergehen allerdings übersichtlich
* es fehlt ein festgeschriebener Einfluss in der bayerischen Bildungspolitik
 
allgemein: Stärkung des strukturellen Einfluss der Studierendenvertretungen fordern
* Einbeziehung in ALLE Hochschulgremien, auch solche deren Fokus auf Forschung und Verwaltung liegt (z.B. Institutsvorstände)
* Beteiligung an den Verwaltungsgebühren ermöglichen -> kleine Beiträge können die Handlungsfähigkeit der Studierendenvertretung massiv erhöhen und die Hochschulgemeinschaft an vielen Stellen bereichern
 
==== Internationalisierung/Sprachkenntnisse (evtl. i.V.m. o.g. Studiengebühren) ====
* Belegungszwang für Deutsch-Kurse sind unfair
* Wirkt der Attraktivität von rein englischsprachigen Studiengängen entgegen - Studis, die fest vorhaben nicht über das Studium in DE zu bleiben ist ein verpflichtender Deutschkurs abschreckend
* Chancenungleichheit - Studis ohne Deutschkenntnisse müssen mehr leisten während dem Studium, obwohl es nicht Teil des Studiengangs ist
 
Alternativlösung: Schaffung eines freien Bereichs in allen nicht deutschsprachigen Studiengängen, der zur Anrechnung von Sprachkursen genutzt werden kann!
* wer den Wunsch hat deutsch zu lernen, kann sich DaZ hier anrechnen lassen
* für Studis, die Deutsch bereits beherrschen bietet sich die Möglichkeit, z.B. Wissenschaftsenglisch oder eine für die persönliche Entwicklung gewünschte Fremdsprache zu lernen
* entweder feste (Mindest-)Größe für alle (z.B. 5 ECTS) oder z.B. 0-5 ECTS, um Flexibilität auch zugunsten einer fachlichen Vertiefung zu ermöglichen
 
==== Staatl. Einvernehmen bei Studiengeängen ====
* "Streichung ja, solange ..."
 
* für den größten Teil der Änderung von Studiengängen ist das staatliche Einvernehmen nicht notwendig, sondern ein überflüssiger bürokratischer Schritt
* Ausnahme: Einstellung von Studiengängen von kleinen Fachbereichen, denen der Einfluss an der eigenen HS fehlt
* für solche Ausnahmefälle wäre ein Veto-Recht des Wissenschaftsministeriums sinnvoll - nur auf Antrag von Mitgliedern der betroffenen Hochschule!
 
 
=== Postersession ===
* Stefan: sehr versöhnlich formuliert. Es geht hier mitunter um Korruption. Das sollte klar benannt werden.
* außerhochschulische Partner:innen ansprechen. Z.B. bei Wirtschaftspartnern Gewerkschafter in Präsidien fordern
* Gebühren: vllt stärker rausstellen
* Christian: vllt etwas schärfer forumulieren
* Philipp: Es muss klarer werden, was wirklich krass ist.
* Adressaten: GEW-Kreisverbände, andere GEW-Gremien, Senat(sverwaltungen), mehr Bündnispartner:innen aus Bayern
* Prof. aus Bamberg im Akkr.rat anfragen für Bündnispartner:innen
 
* konkrete 3 Punkte:
1. Satz mit der Angst umarbeiten. Interessen von Studis (und Prof!) (Nachhaltigkeit, Frieden) sind offensichtlich nicht gewollt -> benennen.
2. "die Wirtschaft" ist sehr arbeitgeberorientiert. Arbeitnehmer\*innen berücksichtigen. Einfach sagen, dass dort verstärkt Arbeitgeberinteressen berücksichtigt werden sollen, obwohl Mehrheit Arbeitnehmer
3. Bei Diskriminierung klare Kritik
 
* Senate evtl. zu Stellungnahmen auffordern
* Links von Stefan:
http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/2017_08_23_Stellungnahme_SenatUzK.pdf
http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/FlyerStudiengebueren_web.pdf
https://www.jmwiarda.de/2020/10/19/gro%C3%9Fe-geste-gro%C3%9Fes-raunen/
https://www.jmwiarda.de/2019/11/27/mut-zur-vernunft/
* mehr konstruktive Gegenvorschläge aufnehmen. Bei vielfältigen Möglichkeiten, Ideen nennen (Bsp. Lehre fördern -> wie?)
* Stefan schließt mit einem Zitat:
"Unter dem Label „Hochschul­freiheit“ soll Freiheit restriktiv umgedeutet werden: Anstatt die „Freiheit der Andersden­kenden“(Luxemburg) zu stärken, wird systematisch die Freiheit des Mainstreams gestärkt, Querdenker*innen, Bedenkenträger*innen, Visio­när*innen und Kritiker*innen bei Bedarf übergehen oder mundtot machen zu können. Dieser Plan ist falsch: Wir brauchen Hochschulen, die ein Ort der Bildung, verantwortungsvoller Forschung und freier Entfaltung sind, und keine wie Unternehmen geführten Institutionen, die nach Verwertbarkeit agieren."
http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/Faltblatt_Hochschulgesetz_18_web.pdf
* Partner:innen aus Augsburg -> Industriecampus
 
- GEW Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)
 
- ver.di Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)
 
- DGB Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)


- NGAWiss: Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft  (nur online)


- BdWi: Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gisselberger Str. 7,35037 Marburg


<br \>
- Landeskonvent Mittelbau: Landesverband Wissenschaftler in Bayern (LWB) c/o Bernhard Emmer, Fakultät für Physik der LMU· Edmund-Rumpler-Str. 9 · 80939 München, emmer@lmu.de
<!--
* Das Ergebnis der Abstimmung:
** <span style="color:green">'''Anzahl Ja-Stimmen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:black">'''Anzahl Enthaltungen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
-->


- LaKoF Bayern: LaKoF Bayern Die Sprecherinnen, Büro der Frauenbeauftragten der Universität München Ÿ POSTFACH 12 03 27 Ÿ 80539 München





Aktuelle Version vom 17. April 2021, 20:37 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Opa, Gabriel (TU Chemnitz)

Einleitung und Ziel des AK
Evtl. Resolution. Das hängt vor allem davon ab, ob genug betroffene Menschen aus Bayern mitarbeiten, ansonsten einfach Austausch.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Betroffene Menschen aus Bayern und Interessierte

Wie läuft der AK ab?
Input, Diskussion des Eckpunktepapiers, evtl. Reso schreiben.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
mal das Eckpunktepapier überflogen haben

Materialien und weitere Informationen
Eckpunktepapier
Eine Zusammenfassung gibt es hier.


Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz

Protokoll vom 09.11.2020

Beginn
19:10 Uhr
Ende
gegen 21 Uhr
Redeleitung
Gabriel (Chemnitz)
Protokollantum
Andy (Würzburg)
Anwesende Fachschaften
Technische Universität Chemnitz,
Universität Göttingen,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Universität Wien

Protokoll

Geschichte des Novellierungsprozess

Opa gibt eine Übersicht, was schon passiert ist.

Die Novellierung steht erst seit September 2020 im Raum und kommt initiativ nicht aus dem Wissenschaftsministerium, sondern direkt von der Staatsregierung.

Die Opposition hat eine Anhöhrung dazu durchgesetzt, an der unter anderem auch LAK, Lakof und GEW teilgenommen haben. Schon dort kam auf, dass die Eckpunkte in Teilen verfassungswidrig sind.

Die Eckpunkte wurden trotzdem veröffentlich, inzwischen ist auch das Wissenschaftsministerium beteiligt. Sie sollen (wie auch immer) verfassungskonform umgesetzt werden.

Das Ganze ist etwas zeitkritisch, weil die Novelle (wenn es nach Söder geht) schon zum 01.01.21 in Kraft treten soll.

Besprechung der Eckpunkte

Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten:

1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen

-> keine vorgegebenen Gremienstrukturen!

2. Unternehmerische Hochschule

mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester

3. Studierendenschaft

Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat

Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung:

  • Gewählte Vertreter:innen an jeder Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung (in Würzburg üblicherweise sieben)
  • Fachschaftsvertreter:innen (Gewählte mit den meisten Stimmen) haben Plätze & Stimmrecht im Fakultätsrat
  • Fachschaftsvertreter:innen bilden den Fachschaftenrat (Austausch- und Koordinationsgremium)
  • Gemeinsam mit einer gleich großen Zahl weiterer Vertreter:innen politischer Hochschulgruppen und den stud. Senator:innen bilden sie den studentischen Konvent (quasi das Studierendenparlament, in Wü: 42 Plätze)
  • Konvent wählt ein Exekutivorgan, welches z.B. in regelmäßigem Austausch mit der Hochschulleitung steht (AStA-Äquivalent)
  • keine Verfasste Studierendenschaft: alle diese Gremien existieren nur als Teil der Hochschule, kein eigener Rechtskörper, keine Gebühren-Hoheit
  • Struktur wird bereits seit letztem Jahr in der Grundordnung der Uni und nicht mehr im BayHSchG geregelt

Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.

Jeanette bittet darum, dass Diskussion der Meinungen und inhaltlicher Input getrennt werden sollten - wir schauen also erstmal weiter, was so im Papier steht.

Rechtsstellung der HSen

Hochschulen sollen reine Körperschaften öfftl. Rechts werden.

  • damit sind Menschen, die an der Uni arbeiten nur noch an der Uni, nicht mehr beim Freistaat angestellt
  • Es soll explizit die Möglichkeit der Gebührenerhebung von Nicht-EU-Ausländer:innen geben
  • die Hochschulen sollen selbst die volle Bauaufsicht haben (eigenes Bauamt?)
  • Freitstaat zieht sich aus der Rechtsaufsicht der Hochschulen so weit wie möglich zurück
  • dafür bekommt das Wissenschaftsministerium die Möglichkeit, einen Präsidenten abzuberufen (Befürchtung: z.B. wenn er zu progressiv ist)

Lehre

Es soll ein Gesamt-Lehrdeputat eingerichtet werden. Das legt fest, wie viel Lehre in Summe passieren muss, diese soll aber flexibel verteilt werden können. Damit könnten evtl. forschungsstarke Professuren kaum noch Lehre halten.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaWs) sollen Forschungsprofessuren bekommen, die 0 SWS Lehre halten sollen.

Promotionsrecht für HaWs geplant, um dort wissenschaftlichen Nachwuchs binden zu können.

Es soll möglich werden, Lehrbefähigung durch Leitung einer Arbeitsgruppe zu erhalten.

Verschlankung des Berufungsrechts: Verankerung des Tenure-Tracks, Ermöglichung von Findungskommissionen

Einflussnahme durch das Land

Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung

Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den:die Präsidenten:in abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.

Quo vadis?

Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.

Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des:der Präsidenten:in wahrscheinlich verfassungswidrig.

Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.

Wir sollten uns auf inhaltliche Punkte konzentrieren, da wir keine Jurist:innen sind.

Aus Würzburg wird besonders kritisch angemerkt, dass die studentische Einflussnahme durch die Streichung der Universitätsstrukturen in Gefahr ist.

Wollen wir dazu etwas schreiben? Ja!

Ein Papier in dem Ausmaß, wie es im WiSe 18 zur Novellierung des Berliner HSG gegeben hat ist nicht sinnvoll und unrealistisch. Wir sollten uns die wesentlichen Punkte rausgreifen und dazu was schreiben.

Es gibt auch viele Punkte, zu denen uns die Expertise fehlt. Darum stimmt Gabriel dem obigen Vorgehen zu.

Sollen wir nur pöbeln oder produktive Gegenvorschläge geben? Das kommt ein wenig drauf an, ob uns etwas einfällt.

Wir sollten sammeln wozu wir uns äußern wollen, dann kann man schauen ob uns was produktives einfällt.

Sammlung, wozu wir uns äußern wollen

So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.

  • Wegfall der Ordnungs- und Gremienstruktur
  • Gesamt-Lehrdeputat
  • Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
  • Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
  • Forschungsprofessuren (an HaWs)
  • Wegfall der Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
  • Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
  • Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
  • Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen

Struktur der Reso

Beim BerlHG wurde nach inhaltlichen Schwerpunkten strukturiert (Studium, Prüfungen, Gleichstellung, etc).

Gabriel sieht zwei Optionen:

  • Orientierung an der Struktur des Eckpunkt-Papiers
  • Schöne Prosa, thematisch strukturiert

Prosa ist wohl angebrachter, aber mit mehr Aufwand verbunden. Nachdem die Struktur der Eckpunkte eher seltsam ist, basteln wir da wohl was eigenes.

Geplanter Termin für eine Schreib-Session: Mittwoch 19 Uhr

Oberpunkte

1. Trennung von Forschung und Lehre

2. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen

3. Internationalisierung

Adressat:innen

  • Staatsminister Wissenschaft
  • Hochschulleitungen Bayern
  • Wissenschaftspolitische Sprecher:innen
  • Ausschussvorsitzender Wissenschaft und Kunst
  • LAK Bayern
  • Der Söder Maggus

Zusammenfassung/Ausblick

Im Eckpunkt-Papier steht eine Menge gruseliges Zeug drin. Auch wenn hoffentlich einige der Punkte noch vom Verfassungsgericht gekippt werden, gibt es auch viele rechtlich durchführbare, aber inhaltlich kritische Trends. Insbesondere befürchten wir einen Verlust des Einflusses der Gremien auf die Entscheidungen der Hochschulleitung und Qualitätsverlust in der Lehre und in vielen Forschungsbereichen, wenn der Fokus wie geplant sehr stark auf Unternehmensgründungen und finanziellen Nutzen von Forschung gelegt wird. Darum wollen wir eine Reso verfassen, um die Punkte aufzuzeigen die die Studierenden und die Lehre am deutlichsten betreffen. Diese wird im weiteren Verlauf der OZaPFhiG geschrieben und soll im Endplenum beschlossen werden.

Kopie des Arbeitspads des AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz

Adressat:innen

  • Präsidien der bayr. Hochschulen
  • Vorsitzende der Senate der bayr. Hochschulen
  • Wiss.pol. Sprecher\*innen der Fraktionen im bayr. Landtag
  • Vorsitzender Ausschuss für Wiss. und Kunst
  • Staatsminister Wiss. und Kunst
  • Ministerpräsident (Der Söder Maggus)
  • LAK Bayern
  • GEW Bayern
  • ver.di Bayern
  • DGB Bayern
  • NGAWiss (Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft)
  • BdWi (Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
  • Landeskonvent Mittelbau
  • LaKoF Bayern

Struktur und inhaltliche Gewichtung

  • 0. Einleitung
    • a. positiv: Zusammenspiel Forschung - Lehre - Transfer, Nachhaltigkeit, etc.
    • b. Brückenschlag: für Erfüllung gesellschaftlicher Verantwortung muss der demokratische Aufbau unseres pol. Systems sich in der Mgl. der Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen widerspiegeln
  • 1. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen
    • a. Erhalt von Statusgruppen und demokratischen Gremien zur Entscheidungsfindung; demokratische Besetzung von Führungspositionen
    • b. Keine Abberufungsrecht dieser demokratisch legitimierten Vertreter von externer Seite.
    • c. Transparente Berufungsverfahren statt Findungskomissionen
    • d. Verankerung der LAK positiv, aber eigentich wollen wir eine verfasste Studierendenschaft
    • e. Positive Nennung von Verantwortungsübertragung an die Hochschule (Berufungen, Studiengangs-Gestaltung, etc.)
  • 2. Wissenschaft im Ideal der zweckfreien Erkenntnis
    • a. Gesamtlehrdeputat
    • b. Unternehmerische Hochschule und Gründungsfreisemester
    • c. Forschungsprofessuren
    • d. Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
  • 3. Internationalisierung
    • a. Ablehnung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen
    • b. Freiwillige Deutschkurse statt Verpflichtung

Resotext

Im Rahmen der geplanten Hoschulrechtsreform in Bayern äußert sich die ZaPF zu den Eckpunkten der Bayerischen Staatsregierung. Wir beziehen uns im Folgenden auf den Stand des Eckpunktepapiers vom 20. Oktober 2020 [footnote https://stmwk.bayern.de/download/20668_MRV-Novellierung-des-Bayerischen-Hochschulrechts-Eckpunkte-Hochschulrechtsreform_final_20102020.pdf].

Einleitung

Ursprung

Die ZaPF begrüßt die Formulierung der Aufgaben der Hochschulen als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer sowie die Grundsätze, von denen die Ausführungen zu Beginn des Eckpunktepapiers durchzogen sind. Insbesondere die Tatsache, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit sowie Gleichberechtigung und Vielfalt hier etabliert werden sollen, unterstützen wir ausdrücklich.

Insbesondere erkennt die Bayerische Staatsregierung den großen "soziale[n], technologische[n], ökonomische[n], ökologische[n] und kreative[n]" Wert der Hochschulen für unsere Gesellschaft an. Leider spiegeln die vorgeschlagenen Maßnahmen diese Anerkennung in keiner Weise wider.


Vorschlag

Die ZaPF lehnt die von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Eckpunkte zur geplanten Hochschulrechtsreform in Bayern entschieden ab.

In den Eckpunkten spiegelt sich der dringende gesellschaftliche Bedarf wider, dass Hochschulen sich den epochalen Herausforderungen stellen und aktiv in gesellschaftlichen Prozessen mitwirken, was konkret an den Themen "Nachhaltigkeit" und "Gleichberechtigung" sowie dem großen „soziale[n], technologische[n], ökonomische[n], ökologische[n] und kreative[n]“ Wert der Hochschulen festgemacht wird.

Was die Bayerische Landesregierung plant, ist allerdings vor allem ein einseitiges gesellschaftliches Mitwirken der Hochschulen im Dienst von Arbeitgeber:inneninteressen. Dies soll durch vermehrte Gründungsaktivität und weitgehende Entdemokratisierung zugunsten von Top-Down-Management realisiert werden.

Da Probleme wie Klimakrise und gesellschaftliche Spaltung allerdings offensichtlich Lösungen im Sinne der gesamten Gesellschaft erfordern, müssen diese auch durch Einbeziehung und Mitbestimmung möglichtst vieler Interessensgruppen erarbeitet werden. Insbesondere die geplante Entdemokratisierung der Hochschulen ist dafür jedoch im besten Fall kontraproduktiv.

Die gleichzeitig geplanten Studiengebühren für ausländische Studierende halten Studierende aus aus dem nicht-europäischen Ausland von einem Studium in Deutschland ab, bedienen rassistische Ressentiments und stehen der Lösung globaler Probleme im Weg.

Organisation und Struktur der Hochschulen

Für die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ist es aus Sicht der ZaPF unerlässlich, die freiheitliche demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft im Leben der Hochschulen und damit insbesondere in deren inneren Organisation abzubilden.

Aus diesem Grund ist die Gruppenhochschule die gegenwärtig in allen Bundesländern gesetzlich vorgesehene Organisationsform. Durch die Beteiligung von Statusgruppen an demokratischen Prozessen wird sichergestellt, dass alle Hochschulangehörigen Einfluss auf die Gestaltung des Hochschullebens haben.

In der ersatzlosen Aufhebung des Abschnitts II "Aufbau und Organisation der Hochschulen" (Artikel 19 bis 41) im BayHSchG zugunsten eines weitestgehend auf Eigenverantwortung basierendem Aufbaus sehen wir eine klare Bedrohung für den demokratischen Charakter der Hochschule und damit die Grundlage des modernen Hochschullebens. So ist in der geplanten Novelle die Mitbestimmung von Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen oder überhaupt von Statusgruppen in keinster Weise sichergestellt. Zwar sieht das Eckpunktepapier die Gewährleistung eines "angemessen[en] Einfluss[es] der Träger[:innen] der Wissenschaftsfreiheit" nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vor, legt jedoch nicht dar, in welcher Weise dieses Ziel mit den vorliegenden Eckpunkten in Einklang zu bringen ist.

Weiterhin kristisieren wir scharf, dass das Eckpunktepapier keine Wahlen für Führungspositionen oder Gremien in den Hochschulen vorsieht. Wir fordern daher, Gremienstrukturen unter gerechter Beteiligung aller Statusgruppen und Fachbereiche weiterhin gesetzlich vorzuschreiben und die Demokratisierung der Hochschulen noch auszubauen. Die Aufsicht der Hochschulleitung muss ebenfalls durch demokratisch gewählte Gremien erfolgen - die Möglichkeit der Abberufung von Hochschulpräsident:innen durch den Wissenschaftsminister halten wir für undemokratisch und lehnen sie ab.

Wir fordern daher die demokratisch zusammengesetzten Gremien der Hochschulen, inbesondere die akademischen Senate, auf, entschieden Stellung gegen die geplante Hochschulrechtsreform zu beziehen.

Die geplante "Modernisierung" des Berufungsrechts schlägt dieselbe undemokratische Richtung ein, weswegen wir sie strikt ablehnen. Hier sollen mit sogenannten "Findungsverfahren" eine Alternative zu herkömmlichen Berufungsverfahren geschaffen werden, bei denen sogar an "geeignete Personen [...] mit konkreten Berufungsangebot[en]" herangetreten werden kann. Dies ermöglicht intransparente Berufungsverfahren ohne Beachtung der Interessen aller Statusgruppen durchzuführen, da die Zusammensetzung der Findungskommissionen nicht festgelegt ist. Zudem würde der Wettbewerbscharakter einer Berufung zerstört, was einem meritokratischen Entscheidungsverfahren abträglich ist.

Auf der Ebene der Studierendenvertretung begrüßt die ZaPF, dass die bayerische Staatsregierung den Mehrwert von landesweiter Vernetzung und Vertretung anerkennt und einen Landesstudierendenbeirat gesetzlich verankern möchte. Leider wird diesem Gremium durch die Verweigerung einer eigenen Rechtspersönlichkeit die Arbeit unnötig erschwert, wodurch sich zeigt, dass das Einbringen von studentischen Interessen, ähnlich wie bei anderen Statusgruppen, durch die Staatsregierung offensichtlich nicht gewollt ist.

Wir beharren deswegen auf unserer Forderung, dass Studierende sich auch in Bayern in Verfassten Studierendenschaften organisieren können müssen. Dazu gehört für uns eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Möglichkeit, Beiträge von ihren Mitglieder:innen zu erheben sowie deren politische Bildung und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Wir sind der Überzeugung, dass eine eigenständig handelnde Studierendenvertretung nicht nur eine demokratische Notwendigkeit ist, sondern auch eine Bereicherung der vielfältigen Hochschulgesellschaft bewirken würde.

Nicht alle vorgeschlagenen Änderungen am hochschulpolitischen Entscheidungsprozess sind negativ zu betrachten. Der Verzicht des Wissenschaftsministeriums auf das zwingende Einvernehmen bei der Einrichtung von Studiengängen und die Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen beschleunigt bürokratische Prozesse und baut überflüssige Hürden bei der Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit an den Hochschulen ab. Verbunden mit dem grundsätzlichen Erhalt der Gremienstrukturen hätte dies sogar eine Demokratisierung der Prozesse zur Folge, da nun alle Statusgruppen an jedem Schritt beteiligt wären.

Wissenschaft im Ideal der zweckfreien Erkenntnis

Die ZaPF begrüßt die Akzeptanz des Ideals der zweckfreien Erkentnis als Paradigma für Forschung und Lehre. Es muss die Freiheit der Hochschulangehörigen bestehen, durch wissenschaftliche Arbeit in Foschung und Lehre auch Wissen zu gewinnen und zu vermitteln, welches keinen ökonomischen Mehrwert in den Augen der beteiligten Akteure und insbesondere der Hochschulleitungen darstellt. Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass für Hochschulen auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft notwendig ist, um anwendungsbezogene Forschung zu einem gesellschaftlichen Nutzen zu führen. Allerdings darf hierbei das obige Ideal nicht zugunsten von wirtschaftlichen Interessen oder Exzellenzbestrebungen vernachlässigt werden. Die Gefahr, dass genau dies in Zukunft eintreten wird, sehen wir durch die Eckpunkte leider jedoch akut gegeben. In der Gesamtheit führen die ökonomischen Aspekte der geplanten Hochschulrechtsreform zu einer Ausrichtung der Hochschulen an den Interessen von Arbeitgeber:innen, wobei die Betroffenen in den Hochschulen selbst überwiegend Arbeitnehmer:innen sind. Dies lehnen wir ab und fordern, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Hochschulen an den Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder auszurichten.

Indikativ für die geplanten Maßnahmen ist die Schaffung eines Gründungsfreisemesters, welches gleichrangig, wenn nicht durch seine verlängerte Dauer sogar höherwertig, zum herkömmlichen Forschungsfreisemester stehen soll. Dies verurteilen wir, da es Hochschullehrer:innen motiviert, vermehrt wirtschaftlichen statt wissenschaftlichen Aktivitäten nachzugehen und gleichzeitig Potential für eine Ungleichbehandlung von weniger anwendungs- bzw. industrienahen Forschungsgebieten birgt.

Eine ähnliche Problematik sehen wir bei der Einführung eines Gesamtlehrdeputats, welches es ermöglicht, die Lehrbelastung ungleich auf Hochschullehrer:innen zu verteilen. Hierbei würde eine Verschiebung der Lehre weg von forschungs- oder wirtschaftsstarken Lehrstühlen in verstärkter Weise stattfinden, obgleich diese erfahrungsgemäß schon geschieht. Dies sorgt zusätzlich dafür, dass wissenschaftlich relevante und innovative Ideen keinen oder nur eingeschränkten Eingang in die Lehre finden, was den oben erwähnten Idealen zuwider läuft.

Diesen Effekt verstärken auch die geplanten Forschungsprofessuren. Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei noch um eine Professur handelt, die ursprünglich Hochschullehrer:innen auszeichnet. Zudem ist an den HaWen ein Ungleichgewicht zwischen den auf Lehre ausgerichteten regulären HaW-Professuren und den geplanten Forschungsprofessuren zu erwarten. Eine Stärkung der Forschung ist viel mehr durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des zahlenmäßig deutlich größeren Mittelbaus, sowie durch Mitbestimmung und dem Abbau von persönlichen Abhängigkeitsbeziehungen möglich.

Wir fordern daher die Fixierung eines Lehrdeputats für Hochschullehrer:innen und darüber hinaus, überdurchschnittliche Leistung in der Lehre und freiwillige didaktischer Weiterbildung angemessen zu belohnen. So könnte zum Beispiel eine äquivalente finanzielle Motivation für herausragende Lehre wie für herausragende Forschung geschaffen werden.

Eine weitere problematische Entwicklung für die Qualität der Hochschullehre sehen wir in den Bestrebung hinsichtlich des Berufungsrechts, nämlich in der fixierten Möglichkeit der Gruppenleitung als Qualifikationsweg. Es ist höchst fragwürdig, aus der Leitung einer (Nachwuchs-)Forschungsgruppe grundsätzlich die Befähigung zur eigenständigen Lehre abzuleiten. Vielmehr sollte weiterhin individuell festgestellt werden, ob eine habilitationsäquivalente Leistung vorliegt.

Internationalisierung

Die ZaPF vertritt die Meinung, dass die Internationalisierung der Hochschulen in erster Linie einen wissenschaftlichen und globalgesellschaftlichen Mehrwert haben sollte. Darüber hinaus bietet sie natürlich ein großes Potential für die Gesellschaft und Wirtschaft des Freistaates Bayern, was im Eckpunktpapier auch anerkannt wird. Da sie aber jeglichen dieser Aspekte zuwiderlaufen, spricht sich die ZaPF gegen die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen und die verpflichtende Verankerung von Deutschkursen in fremdsprachigen Studiengängen aus. Beide Maßnahmen sind klar diskriminierend gegenüber internationalen Studierenden und dürfen auf keinen Fall Einzug in die Hochschulen finden.

Studiengebühren jeglicher Art stellen eine erhebliche Bildungsbarriere dar, die wir im Sinne der Gleichberechtigung entschieden ablehnen. Die Einführung solcher Gebühren erzeugt für bereits in Bayern immatrikulierte Studierende bei schlechter Umsetzung zusätzliche massive Hürden, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Im speziellen Fall der einseitigen Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten verhindern diese internationalen Austausch, der ein Kernelement des wissenschaftlichen Diskurses darstellt. Sie hindern außerdem Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern am Erreichen eines Hochschulabschlusses, obwohl gute Bildung ein entscheidender Aspekt der Entwicklungshilfe ist.

Es ist darüber hinaus am Beispiel Baden-Württemberg zu beobachten, dass diese Form der Studiengebühren nicht einmal das erhoffte wirtschaftliche Ziel erreicht und deutlich geringere Einnahmen erzielte als im Vorfeld berechnet wurde [Quelle: Stellungnahme LAK BW vom 28.10.2018, https://www.kontextwochenzeitung.de/fileadmin/content/kontext_wochenzeitung/dateien/398/20181028_stellungnahme_lak_gebuehren.pdf].

Die ZaPF unterstützt ausdrücklich, dass internationalen Studierenden die Möglichkeiten gegeben werden, die deutsche Sprache im Rahmen ihres Studiums zu erlernen. Diese Weiterbildung verpflichtend in explizit fremdsprachige Studiengänge zu integrieren halten wir jedoch für den falschen Weg. Dies würde nicht nur eine Ungleichbehandlung und damit einen Chancennachteil für internationale Studierende bedeuten, es steht auch der Attraktivität solcher Studiengänge massiv entgegen. Diese bieten explizit auch die Möglichkeit, sich ohne das Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland auf höchstem Niveau zu bilden, was wir im Sinne des interkulturellen Austauschs unterstützen.

Um die sprachliche Weiterbildung attraktiv und fair in fremdsprachige Studiengänge einzubinden, schlagen wir stattdessen vor, einen sprachlichen Wahlpflichtbereich in die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen zu integrieren. So können internationale Studierende ohne Nachteil im Rahmen ihres Studiums Deutsch lernen oder beispielsweise Kurse zu Wissenschaftsenglisch einbringen. Um die fachliche Spezialisierung nicht zu behindern, sollte dieser Bereich jedoch keine Mindestgröße haben.


Ideen- und Stichpunktsammlung

Unternehmerische Hochschule/Gründungsfreisemester

  • Unternehmensgründungen sollen nicht auf der selben Stufe wie Forschung und Lehre stehen
  • Gründungsfreisemster motiviert wirtschaftliche statt wissenschaftlicher Aktivität
  • längeres Gründungsfreisemester (zwei Semester) sorgt dafür, dass Professor\*innen weniger Lehre halten müssen als gerade

Gremienstruktur/demokratischer Grundgedanke

  • Hochschulen leben von der Beteiligung aller Mitglieder und Statusgruppen
  • Hochschulgremien üben wichtige Kontrolle gegenüber der HS-Leitung aus
  • Sicherstellen, dass alle Fachbereiche der Hochschule gleichberechtigt sind und gehört werden
  • Insbesondere Geisteswissenschaften sind angesichts des stärkeren Fokus auf Drittmittel und finanziellen Wert von Forschungsergebnissen auf demokratische Mitbestimmung angewiesen
  • Hochschuldemokratie dient der gesellschaftlichen Bildung von Studierenden und trägt zur Verteidigung der Demokratie als Ganzes bei
  • Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter\*innen sind von Gestaltung von Forschung und Lehre genauso betroffen wie Professor\*innen, ihr Einfluss muss damit gewahrt werden

--> Verschiebung der tatsächlichen wissenschaftlichen Arbeit in der Vergangenheit hin zu Mittelbau/Promovierenden --> auch diese träger\*innen der Wissenschaftsfreiheit und so angemessen zu brücksichtigen

  • es droht ein Ausschluss der Statusgruppen, deren Fokus auf Lehre liegt -> Ungleichgewicht zugunsten der Forschung droht, was den Hochschulen als Lehrinstitutionen schaden wird, Folgen zulasten des (auch zukünftigen) wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Externer Sachverstand/Einflussnahme nur beratend, nicht entscheidend!
  • in einer vom Präsidenten durchregierten Hochschule werden nur die Meinungen von Professor\*innen gehört, deren Forschung Geld und Prestige einbringt
  • Präsident:innen sind auch nur Menschen, es steht zu bezweifeln dass sie die Hochschule ähnlich ausgeglichen gestalten können wie es ein Senat aus verschiedenen Fachrichtungen und Statusgruppen

-> Ablehnung der Möglichkeit der Abschaffung der Gremienuniversitäten

Positiv:

  • Gesetzlich festgeschriebene Gremienstrukturen stellen den Aufbau der diversen Hochschulen nicht überall gleich gut dar
  • Freigabe der Strukturen kann also eine Stärkung der Hochschuldemokratie zur Folge haben, wenn die gesamte Hochschulgemeinschaft am Umbau beteiligt ist!
  • ABER: per Gesetz sicherstellen, dass alle Statusgruppen und Fachbereiche durch die Gremienstrukturen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben
  • Utopie: Viertel-Parität fordern? (könnte bei den Profs schlecht ankommen, die wir als Verbündete brauchen)

Gesamtlehrdeputat

  • in einer Hochschule sollte über alle Fachbereiche, die geforscht werden auch gelehrt werden
  • Gefahren des Gesamtlehrdeputats: gerade die klügsten Köpfe, deren erfolgreiche Forschung ihnen Einfluss verschafft, ziehen sich aus der Lehre zurück

Alternativansatz: Engagement in der Lehre belohnen! Z.B. zusätzliche Gelder für Verwaltungs-/Managementstellen, wenn mehr Lehre erbracht wird als verpflichtend ist. So können Forschung und Lehre gestärkt werden

    1. Findungsverfahren bei Berufungen

Studiengebühren für nicht EU-Ausländer\*innen

  • Studiengebühren sind grundsätzlich abzulehnen!
  • Spaltung der Gesellschaft durch ungleiche Bildungsmöglichkeiten
  • Wissenschaft lebt von internationalem Austausch, dazu gehört auch das Studium im Ausland
  • Gebühren stehen der Internationalisierung der Hochschulen entgegen, wenn diese gewünscht ist muss sie aus Steuergeldern finanziert werden
  • abschreckender Effekt, beraubt bayerische Hochschulen einer großen Zahl potentieller Mitglieder
  • gravierende Folgen für Studierende, die bereits in Bayern studieren (z.B. bei Studiengangswechsel)
  • Bildungsmöglichkeiten als essentieller Teil der Entwicklungshilfe

Studierendenschaft

  • die gesetzliche Verankerung der LAK ist positiv zu bewerten
  • ohne die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit und eines allgemeinpolitischen Mandats sind die faktischen Verbesserungen, die damit einhergehen allerdings übersichtlich
  • es fehlt ein festgeschriebener Einfluss in der bayerischen Bildungspolitik

allgemein: Stärkung des strukturellen Einfluss der Studierendenvertretungen fordern

  • Einbeziehung in ALLE Hochschulgremien, auch solche deren Fokus auf Forschung und Verwaltung liegt (z.B. Institutsvorstände)
  • Beteiligung an den Verwaltungsgebühren ermöglichen -> kleine Beiträge können die Handlungsfähigkeit der Studierendenvertretung massiv erhöhen und die Hochschulgemeinschaft an vielen Stellen bereichern

Internationalisierung/Sprachkenntnisse (evtl. i.V.m. o.g. Studiengebühren)

  • Belegungszwang für Deutsch-Kurse sind unfair
  • Wirkt der Attraktivität von rein englischsprachigen Studiengängen entgegen - Studis, die fest vorhaben nicht über das Studium in DE zu bleiben ist ein verpflichtender Deutschkurs abschreckend
  • Chancenungleichheit - Studis ohne Deutschkenntnisse müssen mehr leisten während dem Studium, obwohl es nicht Teil des Studiengangs ist

Alternativlösung: Schaffung eines freien Bereichs in allen nicht deutschsprachigen Studiengängen, der zur Anrechnung von Sprachkursen genutzt werden kann!

  • wer den Wunsch hat deutsch zu lernen, kann sich DaZ hier anrechnen lassen
  • für Studis, die Deutsch bereits beherrschen bietet sich die Möglichkeit, z.B. Wissenschaftsenglisch oder eine für die persönliche Entwicklung gewünschte Fremdsprache zu lernen
  • entweder feste (Mindest-)Größe für alle (z.B. 5 ECTS) oder z.B. 0-5 ECTS, um Flexibilität auch zugunsten einer fachlichen Vertiefung zu ermöglichen

Staatl. Einvernehmen bei Studiengeängen

  • "Streichung ja, solange ..."
  • für den größten Teil der Änderung von Studiengängen ist das staatliche Einvernehmen nicht notwendig, sondern ein überflüssiger bürokratischer Schritt
  • Ausnahme: Einstellung von Studiengängen von kleinen Fachbereichen, denen der Einfluss an der eigenen HS fehlt
  • für solche Ausnahmefälle wäre ein Veto-Recht des Wissenschaftsministeriums sinnvoll - nur auf Antrag von Mitgliedern der betroffenen Hochschule!


Postersession

  • Stefan: sehr versöhnlich formuliert. Es geht hier mitunter um Korruption. Das sollte klar benannt werden.
  • außerhochschulische Partner:innen ansprechen. Z.B. bei Wirtschaftspartnern Gewerkschafter in Präsidien fordern
  • Gebühren: vllt stärker rausstellen
  • Christian: vllt etwas schärfer forumulieren
  • Philipp: Es muss klarer werden, was wirklich krass ist.
  • Adressaten: GEW-Kreisverbände, andere GEW-Gremien, Senat(sverwaltungen), mehr Bündnispartner:innen aus Bayern
  • Prof. aus Bamberg im Akkr.rat anfragen für Bündnispartner:innen
  • konkrete 3 Punkte:

1. Satz mit der Angst umarbeiten. Interessen von Studis (und Prof!) (Nachhaltigkeit, Frieden) sind offensichtlich nicht gewollt -> benennen. 2. "die Wirtschaft" ist sehr arbeitgeberorientiert. Arbeitnehmer\*innen berücksichtigen. Einfach sagen, dass dort verstärkt Arbeitgeberinteressen berücksichtigt werden sollen, obwohl Mehrheit Arbeitnehmer 3. Bei Diskriminierung klare Kritik

  • Senate evtl. zu Stellungnahmen auffordern
  • Links von Stefan:

http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/2017_08_23_Stellungnahme_SenatUzK.pdf http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/FlyerStudiengebueren_web.pdf https://www.jmwiarda.de/2020/10/19/gro%C3%9Fe-geste-gro%C3%9Fes-raunen/ https://www.jmwiarda.de/2019/11/27/mut-zur-vernunft/

  • mehr konstruktive Gegenvorschläge aufnehmen. Bei vielfältigen Möglichkeiten, Ideen nennen (Bsp. Lehre fördern -> wie?)
  • Stefan schließt mit einem Zitat:

"Unter dem Label „Hochschul­freiheit“ soll Freiheit restriktiv umgedeutet werden: Anstatt die „Freiheit der Andersden­kenden“(Luxemburg) zu stärken, wird systematisch die Freiheit des Mainstreams gestärkt, Querdenker*innen, Bedenkenträger*innen, Visio­när*innen und Kritiker*innen bei Bedarf übergehen oder mundtot machen zu können. Dieser Plan ist falsch: Wir brauchen Hochschulen, die ein Ort der Bildung, verantwortungsvoller Forschung und freier Entfaltung sind, und keine wie Unternehmen geführten Institutionen, die nach Verwertbarkeit agieren." http://gewstudisnrw.blogsport.de/images/Faltblatt_Hochschulgesetz_18_web.pdf

  • Partner:innen aus Augsburg -> Industriecampus

- GEW Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)

- ver.di Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)

- DGB Bayern: Adresse ändert sich gerade (nicht mehr Schwanthaler Str. 64)

- NGAWiss: Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (nur online)

- BdWi: Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gisselberger Str. 7,35037 Marburg

- Landeskonvent Mittelbau: Landesverband Wissenschaftler in Bayern (LWB) c/o Bernhard Emmer, Fakultät für Physik der LMU· Edmund-Rumpler-Str. 9 · 80939 München, emmer@lmu.de

- LaKoF Bayern: LaKoF Bayern Die Sprecherinnen, Büro der Frauenbeauftragten der Universität München Ÿ POSTFACH 12 03 27 Ÿ 80539 München