WiSe20 AK Novelle BayHSchG: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Eckpunkt-Papier steht eine Menge gruseliges Zeug drin. Auch wenn hoffentlich einige der Punkte noch vom Verfassungsgericht gekippt werden, gibt es auch viele rechtlich durchführbare, aber inhaltlich kritische Trends. Insbesondere befürchten wir einen Verlust des Einflusses der Gremien auf die Entscheidungen der Hochschulleitung und Qualitätsverlust in der Lehre und in vielen Forschungsbereichen, wenn der Fokus wie geplant sehr stark auf Unternehmensgründungen und finanziellen Nutzen von Forschung gelegt wird. Darum wollen wir eine Reso verfassen, um die Punkte aufzuzeigen die die Studierenden und die Lehre am deutlichsten betreffen. Diese wird im weiteren Verlauf der OZaPFhiG geschrieben und soll im Endplenum beschlossen werden. | |||
Version vom 11. November 2020, 15:14 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Opa, Gabriel (TU Chemnitz)
Einleitung und Ziel des AK
Evtl. Resolution. Das hängt vor allem davon ab, ob genug betroffene Menschen aus Bayern mitarbeiten, ansonsten einfach Austausch.
Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein
Wer ist die Zielgruppe?
Betroffene Menschen aus Bayern und Interessierte
Wie läuft der AK ab?
Input, Diskussion des Eckpunktepapiers, evtl. Reso schreiben.
Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
mal das Eckpunktepapier überflogen haben
Materialien und weitere Informationen
Eckpunktepapier
Eine Zusammenfassung gibt es hier.
Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz
Protokoll vom 09.11.
- Beginn
- 19:10 Uhr
- Ende
- gegen 21 Uhr
- Redeleitung
- Gabriel (Chemnitz)
- Protokollantum
- Andy (Würzburg)
- Anwesende Fachschaften
- Technische Universität Chemnitz,
- Universität Göttingen,
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
- Universität Wien,
Protokoll
Geschichte des Novellierungsprozess
Opa gibt eine Übersicht, was schon passiert ist.
Die Novellierung steht erst seit September 2020 im Raum und kommt initiativ nicht aus dem Wissenschaftsministerium, sondern direkt von der Staatsregierung.
Die Opposition hat eine Anhöhrung dazu durchgesetzt, an der unter anderem auch LAK, Lakof und GEW teilgenommen haben. Schon dort kam auf, dass die Eckpunkte in Teilen verfassungswidrig sind.
Die Eckpunkte wurden trotzdem veröffentlich, inzwischen ist auch das Wissenschaftsministerium beteiligt. Sie sollen (wie auch immer) verfassungskonform umgesetzt werden.
Das Ganze ist etwas zeitkritisch, weil die Novelle (wenn es nach Söder geht) schon zum 01.01.21 in Kraft treten soll.
Besprechung der Eckpunkte
Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten:
- 1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen
-> keine vorgegebenen Gremienstrukturen!
- 2. Unternehmerische Hochschule
mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester
- 3. Studierendenschaft
Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat
Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung:
- Gewählte Vertreter:innen an jeder Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung (in Würzburg üblicherweise sieben)
- Fachschaftsvertreter:innen (Gewählte mit den meisten Stimmen) haben Plätze & Stimmrecht im Fakultätsrat
- Fachschaftsvertreter:innen bilden den Fachschaftenrat (Austausch- und Koordinationsgremium)
- Gemeinsam mit einer gleich großen Zahl weiterer Vertreter:innen politischer Hochschulgruppen und den stud. Senator:innen bilden sie den studentischen Konvent (quasi das Studierendenparlament, in Wü: 42 Plätze)
- Konvent wählt ein Exekutivorgan, welches z.B. in regelmäßigem Austausch mit der Hochschulleitung steht (AStA-Äquivalent)
- keine Verfasste Studierendenschaft: alle diese Gremien existieren nur als Teil der Hochschule, kein eigener Rechtskörper, keine Gebühren-Hoheit
- Struktur wird bereits seit letztem Jahr in der Grundordnung der Uni und nicht mehr im BayHSchG geregelt
Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.
Jeanette bittet darum, dass Diskussion der Meinungen und inhaltlicher Input getrennt werden sollten - wir schauen also erstmal weiter, was so im Papier steht.
Rechtsstellung der HSen
Hochschulen sollen reine Körperschaften öfftl. Rechts werden.
- damit sind Menschen, die an der Uni arbeiten nur noch an der Uni, nicht mehr beim Freistaat angestellt
- Es soll explizit die Möglichkeit der Gebührenerhebung von Nicht-EU-Ausländer:innen geben
- die Hochschulen sollen selbst die volle Bauaufsicht haben (eigenes Bauamt?)
- Freitstaat zieht sich aus der Rechtsaufsicht der Hochschulen so weit wie möglich zurück
- dafür bekommt das Wissenschaftsministerium die Möglichkeit, einen Präsidenten abzuberufen (Befürchtung: z.B. wenn er zu progressiv ist)
Lehre
Es soll ein Gesamt-Lehrdeputat eingerichtet werden. Das legt fest, wie viel Lehre in Summe passieren muss, diese soll aber flexibel verteilt werden können. Damit könnten evtl. forschungsstarke Professuren kaum noch Lehre halten.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaWs) sollen Forschungsprofessuren bekommen, die 0 SWS Lehre halten sollen.
Promotionsrecht für HaWs geplant, um dort wissenschaftlichen Nachwuchs binden zu können.
Es soll möglich werden, Lehrbefähigung durch Leitung einer Arbeitsgruppe zu erhalten.
Verschlankung des Berufungsrechts: Verankerung des Tenure-Tracks, Ermöglichung von Findungskommissionen
Einflussnahme durch das Land
Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung
Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den Präsidenten abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.
Quo vadis?
Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.
Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des Präsidenten wahrscheinlich verfassungswidrig.
Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.
Wir sollten uns auf inhaltliche Punkte konzentrieren, da wir keine Jurist:innen sind.
Aus Würzburg wird besonders kritisch angemerkt, dass die studentische Einflussnahme durch die Streichung der Universitätsstrukturen in Gefahr ist.
Wollen wir dazu etwas schreiben? Ja!
Ein Papier in dem Ausmaß, wie es im WiSe 18 zur Novellierung des Berliner HSG gegeben hat ist nicht sinnvoll und unrealistisch. Wir sollten uns die wesentlichen Punkte rausgreifen und dazu was schreiben.
Es gibt auch viele Punkte, zu denen uns die Expertise fehlt. Darum stimmt Gabriel dem obigen Vorgehen zu.
Sollen wir nur pöbeln oder produktive Gegenvorschläge geben? Das kommt ein wenig drauf an, ob uns etwas einfällt.
Wir sollten sammeln wozu wir uns äußern wollen, dann kann man schauen ob uns was produktives einfällt.
Sammlung, wozu wir uns äußern wollen
So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.
- Wegfall der Ordnungs- und Gremienstruktur
- Gesamt-Lehrdeputat
- Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
- Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
- Forschungsprofessuren (an HaWs)
- Wegfall der Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
- Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
- Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
- Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen
Struktur der Reso
Beim BerlHG wurde nach inhaltlichen Schwerpunkten strukturiert (Studium, Prüfungen, Gleichstellung, etc).
Gabriel sieht zwei Optionen:
- Orientierung an der Struktur des Eckpunkt-Papiers
- Schöne Prosa, thematisch strukturiert
Prosa ist wohl angebrachter, aber mit mehr Aufwand verbunden. Nachdem die Struktur der Eckpunkte eher seltsam ist, basteln wir da wohl was eigenes.
Geplanter Termin für eine Schreib-Session: Mittwoch 19 Uhr
Oberpunkte
1. Trennung von Forschung und Lehre
2. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen
3. Internationalisierung
Adressat:innen
- Staatsminister Wissenschaft
- Hochschulleitungen Bayern
- Wissenschaftspolitische Sprecher:innen
- Ausschussvorsitzender Wissenschaft und Kunst
- LAK Bayern
- Der Söder Maggus
Zusammenfassung/Ausblick
Im Eckpunkt-Papier steht eine Menge gruseliges Zeug drin. Auch wenn hoffentlich einige der Punkte noch vom Verfassungsgericht gekippt werden, gibt es auch viele rechtlich durchführbare, aber inhaltlich kritische Trends. Insbesondere befürchten wir einen Verlust des Einflusses der Gremien auf die Entscheidungen der Hochschulleitung und Qualitätsverlust in der Lehre und in vielen Forschungsbereichen, wenn der Fokus wie geplant sehr stark auf Unternehmensgründungen und finanziellen Nutzen von Forschung gelegt wird. Darum wollen wir eine Reso verfassen, um die Punkte aufzuzeigen die die Studierenden und die Lehre am deutlichsten betreffen. Diese wird im weiteren Verlauf der OZaPFhiG geschrieben und soll im Endplenum beschlossen werden.