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WiSe19 AK Vertrauensperson: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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- Betonen wir die Gewährleistung der Anonymität der Hilfesuchenden Persons zu Anfangs oder am Ende?
- Betonen wir die Gewährleistung der Anonymität der Hilfesuchenden Persons zu Anfangs oder am Ende?
- Es sollen eine schöne Einleitung und ein klare Ziel eingefügt werden.
- Es sollen eine schöne Einleitung und ein klare Ziel eingefügt werden.
Ergebnis:
Ergebnis:
[einfügen]
 
Selbstverpflichtung
 
Die ZaPF bekräftigt und konkretisiert die Selbstverpflichtung aus Wien:
 
"Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet."
[https://zapf.wiki/WiSe13_AK_Anti_Harassment_Policy Protokoll Wien]
 
Erklärung:
Um die Arbeit der Vertrauenspersonen qualitativ hochwertig zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, ist der Austausch der Vertrauenspersonen gestattet.
Dabei wird die Anonymität der Hilfesuchenden stets gewährleistet.
In jedem Einzelfall muss mit der hilfesuchenden Person abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang
das Themengebiet abstrahiert in den Austausch getragen wird.
Dazu ist zum Beispiel geplant, dass sich VP zum Ende einer ZaPF treffen. Mit einem Austausch soll sicher gegangen werden, dass Probleme erkannt und strukturiert angegangen werden können. Ziel ist es beispielsweise Fortbildungen zu Schwerpunktthemen anbieten zu können.
 


Wir schauen in der Postersession, ob es große Anmerkungen gibt :-)
Wir schauen in der Postersession, ob es große Anmerkungen gibt :-)