SoSe19 AK Vertrauensperson Satzung und GO-Änderung: Unterschied zwischen den Versionen
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= Arbeitskreis: AK Vertrauensperson Satzungs- und GO-Änderung = | = Arbeitskreis: AK Vertrauensperson Satzungs- und GO-Änderung = | ||
'''Protokoll''' vom | '''Protokoll''' vom 09.06.2019 | ||
; Beginn | ; Beginn | ||
: | : 16:30 Uhr | ||
; Ende | ; Ende | ||
: | : 19:00 Uhr | ||
; Redeleitung | ; Redeleitung | ||
: Karola Schulz (Potsdam) | : Karola Schulz (Potsdam) | ||
; Protokoll | ; Protokoll | ||
: | : Hannah (HUB) | ||
; Anwesende Fachschaften | ; Anwesende Fachschaften | ||
RWTH Aachen, | |||
<!--:Universität Augsburg,--> | <!--:Universität Augsburg,--> | ||
<!--:Universität Bayreuth,--> | <!--:Universität Bayreuth,--> | ||
Freie Universität Berlin, | |||
Humboldt-Universität zu Berlin, | |||
Technische Universität Berlin, | |||
Universität Bielefeld, | |||
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,--> | <!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,--> | ||
<!--:Technische Universität Braunschweig,--> | <!--:Technische Universität Braunschweig,--> | ||
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<!--:Technische Universität Clausthal,--> | <!--:Technische Universität Clausthal,--> | ||
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,--> | <!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,--> | ||
Heinrich Heine Universität Düsseldorf, | |||
<!--:Technische Universität Darmstadt,--> | <!--:Technische Universität Darmstadt,--> | ||
<!--:Technische Universität Dortmund,--> | <!--:Technische Universität Dortmund,--> | ||
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<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,--> | <!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,--> | ||
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,--> | <!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,--> | ||
Goethe-Universität a. Main, | |||
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,--> | <!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,--> | ||
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,--> | <!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,--> | ||
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<!--:Technische Universität München,--> | <!--:Technische Universität München,--> | ||
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,--> | <!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,--> | ||
Philipps-Universität Marburg, | |||
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,--> | <!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,--> | ||
Universität Potsdam, | |||
<!--:Universität Regensburg,--> | <!--:Universität Regensburg,--> | ||
<!--:Universität Rostock,--> | <!--:Universität Rostock,--> | ||
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<!--:Universität Siegen,--> | <!--:Universität Siegen,--> | ||
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,--> | <!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,--> | ||
Karlsruher Institut für Technologie | |||
<!--:Universitas Saccos Veteres,--> | <!--:Universitas Saccos Veteres,--> | ||
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,--> | <!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,--> | ||
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== Protokoll == | == Protokoll == | ||
'''Satzungs-Änderung Vertrauenspersonen''' | |||
Amtszeit der Vertrauenspersonen bis zur nächsten ZaPF verlängern | |||
Begründung:</br> | |||
1. Es gibt inzwischen viele Veranstaltungen zwischen den ZaPFen, auf/während denen Ansprechpersonen ebenfalls sinnvoll sind.</br> | |||
2. Vielleicht werden Probleme erst nach der ZaPF bewusst/verarbeitet, auch dann ist es gut, eine Vertaruensperson zu haben. | |||
Diskussion zu konkrete Änderungen:</br> | |||
Vertrauensperson in Auflistung der anderen Ämter mit aufnehmen: Mitgliedschaft endet mit Ende der Amtszeit, Niederlegung des Amtes oder Ableben der amtsinhabenden Person. | |||
Bei den Vertrauenspersonen ergänzen, dass die Amtsperiode mit Wahl beginnt und mit Beginn der nächsten ZaPF endet. | |||
Warum nicht bis zur nächsten Wahl (nahtloser Übergang)</br> | |||
Dafür: es gibt in jedem Fall Vertrauenspersonen, auch wenn sich auf der nächsten ZaPF keine Personen aufstellen lassen.</br> | |||
Problem: Konzept der Vertrauenspersonen ist, dass den Vertrauenspersonen das Vertrauen ''dieser'' ZaPF ausgesprochen wird. Außerdem sind verlängerte Amtszeiten möglich, sollten sich einmal zu einer ZaPF keine Vertrauenspersonen aufstellen. | |||
Sind die zwei Vertrauenspersonen der ausrichtenden Fachschaften die "neue Generation"? -> nein, werden nicht gewählt, sondern von der Orga eingesetzt. | |||
Konsens: Wenn eine Person Vertrauensperson bleiben möchte, stellt sie sich eh zur nächsten ZaPF auf und damit wird es eine neue Wahl geben. | |||
Brauchen wir eine neue Vertrauenspersonen, wenn eine Person zurück tritt?</br> | |||
Nein, dann gibt es einfach eine VP weniger. | |||
"Wenn zwei Drittel zurück treten, werden auch die anderen Plätze vakant" -> Ausnahme für Vertrauenspersonen einfügen:</br> | |||
"Unabhängig von der Anzahl der zurückgetretenen Mitglieder gilt die Gruppe der verbleibenden Vertrauenspersonen weiterhin als gewählt." | |||
Soll die Möglichkeit bestehen bleiben, Vertrauenspersonen abwählen zu können? Ja. | |||
'''GO-Änderung Vertrauenspersonen''' | |||
'''Formatierung:''' | |||
Punkt 7 und 8 der alten GO tauschen: erst klären, wie die Bewerbung läuft, dann wie gewählt wird und danach, was passiert, wenn der Gruppe kein Vertrauen ausgesprochen wird. | |||
Alles zu Vertrauenspersonen in einen eigenen Abschnitt 4.3 packen und nicht über mehrere Punkte in 4.2 verteilen? | |||
Innerhalb des Verfahrens noch verschieben, Reihenfolge: Bewerbung + Vorstellung, keine Personaldebatte, Wahlprozedere, Reihenfolge der Bekanntgabe alphabetisch, Vertrauen aussprechen, Vertrauen aussprechen bei weniger als 7 Peronen, was passiert ohne Vertrauen, ausrichtende Orga gibt noch zwei dazu. | |||
'''Inhaltliche Änderungen:''' | |||
Der Gruppe der Vertrauenspersonen wird das Vertrauen durch Akklamation ausgesprochen falls nicht anders gewünscht.</br> | |||
Verschärfung, da jetzt Konsens-Entscheidung. Ist das Aussprechen des Vertrauens überhaupt notwendig? | |||
Ergebnis: Änderung zu "falls nicht anders gewünscht, in offener Wahl per Handzeichen" | |||
Sollten sich weniger als 7 Personen beworben haben, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich, um der Gruppe das Vertrauen auszusprechen.</br> | |||
Begründung: Prozentzahl erhöhen, um möglichst vielen Leuten eine Ansprechperson zu bieten.</br> | |||
Verträgt sich das noch mit der Akklamation? - Hier werden wieder Zettel ausgeteilt. | |||
Was passiert, wenn den Vertrauenspersonen nicht das Vertrauen ausgesprochen wird?</br> | |||
Momentaner Vorschlag (so lange neu bewerben + wählen, bis einer Gruppe das Vertrauen ausgesprochen wird) kann zu einer Endlos-Schleife führen.</br> | |||
Satzung hat schon die Lösung: werden keine neuen Personen gewählt, bleiben die Posten vakant.</br> | |||
Stattdessen nur eine Wiederholung machen? Ist eine erneute Wahl überhaupt notwendig?</br> | |||
Abstimmung ist immer "habt ihr mindestens eine Person in dieser Gruppe, der ihr vertraut?" Ein zweiter Abstimmungsdurchlauf mit mindestens einer neuen Person, würde das Problem vielleicht lösen. | |||
Was ist wichtiger: gewählte Vertrauenspersonen zu haben oder dass sich keine Personen verpflichtet fühlen, sich aufstellen zu müssen und evt. gar keine Lust darauf haben, Vertrauensperson zu sein?</br> | |||
Auch im zweiten Wahlgang ist keine Person gezwungen, sich als Vertrauensperson zu bewerben.</br> | |||
Die Vertrauenspersonen, denen das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, haben sich trotzdem im Plenum vorgestellt und können angesprochen werden. | |||
Stattdessen als Zwischenlösung vor dem ersten Wahlgang nochmal fragen, ob sich zusätzlich noch Personen aufstellen möchten? Hat auch Vor- und Nachteile.</br> | |||
Verfahren für den Fall, dass der Gruppe das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, erstmal raus nehmen und nochmal Gedanken dazu machen. | |||
'''Geschlechterneutrale Satzung''' | |||
Änderungen: | |||
Vertreter/Vertreterinnen zu "vertretende Person" | |||
Amtsinhaber/Amtsinhaberin zu "amtsinhabende Person" | |||
Teilnehmer/Teilnehmerin zu "teilnehmende Person" | |||
KomGrem: "weiterhin entsendet dieses Gremium gemeinsam eine vertretende Person" | |||
Helfer/Helferinnen zu "Helfenden" | |||
Sprecher/Sprecherin zu "repräsentierende Person"</br> | |||
Zusätzlich ergänzen, dass diese Person sich die "Stimme der ZaPF" nennen darf. | |||
== Zusammenfassung/Ausblick == | == Zusammenfassung/Ausblick == | ||
Viel Spaß und Freude. | |||
Aktuelle Version vom 9. Juni 2019, 17:53 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche Personen: Karola (Uni Potsdam), Björn (RWTH), Jörg (FUB)
In diesem AK geht es um die Satzungs- und GO-Änderung für die Vertrauenspersonen. Dazu haben wir im AK Vertrauensperson in Würzburg eine Vorlage erarbeitet. Für diesen AK wäre es gut, wenn man die Abschnitte in der GO und Satzung schon mal gelesen hat und auch das Wahlprozedere kennt. Der AK ist sowohl für alle vorherigen und zukünftigen Vertrauenspersonen, als auch für alle interessierten ZaPFika.
Satzungsänderung
Vertrauenspersonen
Der Satzungsänderungsvorschlag ist auf github einsehbar.
Hier geht es eigentlich nur darum, die Amtszeit der Vertrauenspersonen zu verlängern. Zwischen ZaPFen gibt es immer mehr Veranstaltungen, die im Kreise der ZaPF stattfinden und deswegen denken wir, es wäre sinnvoll, die Vertrauenspersonen zu behalten. Natürlich kann jede gewählte Vertrauensperson das Amt niederlegen, wenn er/sie/es diese Aufgabe nicht weiter führen möchte.
Satzung in geschlechterneutraler Sprache
Der Satzungsänderungsvorschlag ist auf github einsehbar.
GO-Änderung
Der GO-Änderungsvorschlag ist in github zu finden.
Arbeitskreis: AK Vertrauensperson Satzungs- und GO-Änderung
Protokoll vom 09.06.2019
- Beginn
- 16:30 Uhr
- Ende
- 19:00 Uhr
- Redeleitung
- Karola Schulz (Potsdam)
- Protokoll
- Hannah (HUB)
- Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen, Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Universität Bielefeld, Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Goethe-Universität a. Main, Philipps-Universität Marburg, Universität Potsdam, Karlsruher Institut für Technologie
Protokoll
Satzungs-Änderung Vertrauenspersonen
Amtszeit der Vertrauenspersonen bis zur nächsten ZaPF verlängern
Begründung:
1. Es gibt inzwischen viele Veranstaltungen zwischen den ZaPFen, auf/während denen Ansprechpersonen ebenfalls sinnvoll sind.
2. Vielleicht werden Probleme erst nach der ZaPF bewusst/verarbeitet, auch dann ist es gut, eine Vertaruensperson zu haben.
Diskussion zu konkrete Änderungen:
Vertrauensperson in Auflistung der anderen Ämter mit aufnehmen: Mitgliedschaft endet mit Ende der Amtszeit, Niederlegung des Amtes oder Ableben der amtsinhabenden Person.
Bei den Vertrauenspersonen ergänzen, dass die Amtsperiode mit Wahl beginnt und mit Beginn der nächsten ZaPF endet.
Warum nicht bis zur nächsten Wahl (nahtloser Übergang)
Dafür: es gibt in jedem Fall Vertrauenspersonen, auch wenn sich auf der nächsten ZaPF keine Personen aufstellen lassen.
Problem: Konzept der Vertrauenspersonen ist, dass den Vertrauenspersonen das Vertrauen dieser ZaPF ausgesprochen wird. Außerdem sind verlängerte Amtszeiten möglich, sollten sich einmal zu einer ZaPF keine Vertrauenspersonen aufstellen.
Sind die zwei Vertrauenspersonen der ausrichtenden Fachschaften die "neue Generation"? -> nein, werden nicht gewählt, sondern von der Orga eingesetzt.
Konsens: Wenn eine Person Vertrauensperson bleiben möchte, stellt sie sich eh zur nächsten ZaPF auf und damit wird es eine neue Wahl geben.
Brauchen wir eine neue Vertrauenspersonen, wenn eine Person zurück tritt?
Nein, dann gibt es einfach eine VP weniger.
"Wenn zwei Drittel zurück treten, werden auch die anderen Plätze vakant" -> Ausnahme für Vertrauenspersonen einfügen:
"Unabhängig von der Anzahl der zurückgetretenen Mitglieder gilt die Gruppe der verbleibenden Vertrauenspersonen weiterhin als gewählt."
Soll die Möglichkeit bestehen bleiben, Vertrauenspersonen abwählen zu können? Ja.
GO-Änderung Vertrauenspersonen
Formatierung:
Punkt 7 und 8 der alten GO tauschen: erst klären, wie die Bewerbung läuft, dann wie gewählt wird und danach, was passiert, wenn der Gruppe kein Vertrauen ausgesprochen wird.
Alles zu Vertrauenspersonen in einen eigenen Abschnitt 4.3 packen und nicht über mehrere Punkte in 4.2 verteilen?
Innerhalb des Verfahrens noch verschieben, Reihenfolge: Bewerbung + Vorstellung, keine Personaldebatte, Wahlprozedere, Reihenfolge der Bekanntgabe alphabetisch, Vertrauen aussprechen, Vertrauen aussprechen bei weniger als 7 Peronen, was passiert ohne Vertrauen, ausrichtende Orga gibt noch zwei dazu.
Inhaltliche Änderungen:
Der Gruppe der Vertrauenspersonen wird das Vertrauen durch Akklamation ausgesprochen falls nicht anders gewünscht.
Verschärfung, da jetzt Konsens-Entscheidung. Ist das Aussprechen des Vertrauens überhaupt notwendig?
Ergebnis: Änderung zu "falls nicht anders gewünscht, in offener Wahl per Handzeichen"
Sollten sich weniger als 7 Personen beworben haben, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich, um der Gruppe das Vertrauen auszusprechen.
Begründung: Prozentzahl erhöhen, um möglichst vielen Leuten eine Ansprechperson zu bieten.
Verträgt sich das noch mit der Akklamation? - Hier werden wieder Zettel ausgeteilt.
Was passiert, wenn den Vertrauenspersonen nicht das Vertrauen ausgesprochen wird?
Momentaner Vorschlag (so lange neu bewerben + wählen, bis einer Gruppe das Vertrauen ausgesprochen wird) kann zu einer Endlos-Schleife führen.
Satzung hat schon die Lösung: werden keine neuen Personen gewählt, bleiben die Posten vakant.
Stattdessen nur eine Wiederholung machen? Ist eine erneute Wahl überhaupt notwendig?
Abstimmung ist immer "habt ihr mindestens eine Person in dieser Gruppe, der ihr vertraut?" Ein zweiter Abstimmungsdurchlauf mit mindestens einer neuen Person, würde das Problem vielleicht lösen.
Was ist wichtiger: gewählte Vertrauenspersonen zu haben oder dass sich keine Personen verpflichtet fühlen, sich aufstellen zu müssen und evt. gar keine Lust darauf haben, Vertrauensperson zu sein?
Auch im zweiten Wahlgang ist keine Person gezwungen, sich als Vertrauensperson zu bewerben.
Die Vertrauenspersonen, denen das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, haben sich trotzdem im Plenum vorgestellt und können angesprochen werden.
Stattdessen als Zwischenlösung vor dem ersten Wahlgang nochmal fragen, ob sich zusätzlich noch Personen aufstellen möchten? Hat auch Vor- und Nachteile.
Verfahren für den Fall, dass der Gruppe das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, erstmal raus nehmen und nochmal Gedanken dazu machen.
Geschlechterneutrale Satzung
Änderungen:
Vertreter/Vertreterinnen zu "vertretende Person"
Amtsinhaber/Amtsinhaberin zu "amtsinhabende Person"
Teilnehmer/Teilnehmerin zu "teilnehmende Person"
KomGrem: "weiterhin entsendet dieses Gremium gemeinsam eine vertretende Person"
Helfer/Helferinnen zu "Helfenden"
Sprecher/Sprecherin zu "repräsentierende Person"
Zusätzlich ergänzen, dass diese Person sich die "Stimme der ZaPF" nennen darf.
Zusammenfassung/Ausblick
Viel Spaß und Freude.
1. Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (KaOS oder Kategorien-Liste). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).
2. Nicht vergessen, bitte die Kategorie [[Kategorie:Vorlagen]] herausnehmen.