Verfasste Studierendenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. November 2018, 21:56 Uhr
Inhalt des Arbeitskreises
Es geht um die Regelungen der Landeshochschulgesetze, in denen der Aufgabenbereich und die Mitwirkung der Studierenden festgelegt werden. Hier gibt es in vielen Bundesländern verbesserungsbedarf, insbesondere aber in Bayern und Baden-Württemberg, wo seit 1977 nicht einmal mehr eine "verfasste Studierendenschaft" existiert.
Organisation und Aufgaben der Studierendenvertretung
In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern sind die Studierendenvertretungen "verfasst", d.h. Teilkörperschaften öffentlichen Rechts und können deshalb eigenständig Verträge schließen, Beiträge erheben und sich selbst eine Satzung geben. Als verfasste Studierendenschaft haben sie einen studiumsbezogenen Aufgabenbereich, zu dem sie arbeiten und in dem sie auch ein politisches Mandat (Vertretungsauftrag) der Studierenden gegenüber Hochschule, Landesregierung, Verkehrsbetrieben usw. wahrnehmen. In vielen Bundesländern ist dieser Vertretungsauftrag zusätzlich eingeschränkt, indem ein "hochschulpolitisches Mandat" festgeschrieben wird, dadurch entstehen bei vielen Grenzthemen, wie beim Semesterticket, Wohnungsnot oder BAföG rechtliche Schwierigkeiten. In diesen Fällen bekommt die Studierendenvertretung dann auch gar nicht erst die Aufgabe bei Fragen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen oder mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen, Stellung zu nehmen.
Problematik in BaWü und Bayern
In Baden-Württemberg und Bayern ist die Studierendenvertretung in der Regel ein Unterausschuss vom Senat. Ihre Mittel hängen mangels eigener Beiträge komplett vom Rektorat ab, und auch über deren Verwendung entscheidet in letzter Instanz das Rektorat. Gleiches gilt für die Satzung, sodass der Rektor praktisch oberster Chef der Studierendenvertretung ist. Erschwerend kommt hinzu, dass ihr Aufgabenbereich auf die Förderung der "geistigen, musischen und sportlichen Interessen" beschränkt ist, sie also nicht einmal zu hochschulpolitischen Themen, wie Studiengebühren einen Vertretungsauftrag wahrnehmen können. (Stichwort "mundtot") Als Notlösung werden dort deshalb an vielen Universitäten unabhängige Studierendenschaften gegründet.
Stand der Diskussionen
Das Thema kam seit der Dokumentation im Wiki zum ersten Mal im Sommersemester 2009 im Rahmen der Diskussion um den Bildungsstreik wieder auf und wurde auch im folgenden Semester im AK Protest angesprochen. Als Reaktion auf die Positionierung der BuFaTa Chemie zu dem Thema gab es dann in Berlin (WiSe 2010) einen Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft, wo eine Resolution zu dem Thema verfasst wurde. In dieser wird im die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern und BaWü gefordert. Die Resolution wurde auf einem informellen (und deshalb leider undokumentierten) Treffen mit ca. 15 Interessierten noch einmal ausführlich diskutiert und schließlich im Endplenum nach kurzer Diskussion von Änderungsanträgen verabschiedet.
Resolutionen
Folgende Resolutionen sind bis jetzt aus dem Arbeitskreis hervorgegangen:
- WiSe10: Resolution aus dem AK Verfasste Studierendenschaft zur Wiedereinführung der VS in Baden-Württemberg und Bayern
Weiterführende Informationen
Allgemein
- Datei:Aufgaben der VS.pdf Auszüge über den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung aus den allen deutschen Landes-Hochschulgesetzen
- Informationen zum Thema auf www.u-asta.de
- Informationen zum Thema vom Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit
Aktuelle Stellungnahmen
- Stellungnahme der BufaTa Chemie
- Position der Landesregierung in BaWü zur VS (Datei:Landtag-BaWü-Drucksache14-6999.pdf)
Sonstiges
- Kategorie:Verfasste Studierendenschaft hier im Wiki
Arbeitskreis-Treffen
- WiSe10 AK Verfasste Studierendenschaft, Austausch über Verfasste Studierendenschaft, Entwurf einer Resolution.
- WiSe13 AK VerfassteStudierendenschaft
- SoSe11 AK Verfasste Studierendenschaften