WiSe11 AK Prüfungszeiten: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Eli (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(8 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In Oldenburg wird aktuell überlegt, nach dem Vorbild von uns bekannten Universitäten in z.b. Dänemark feste, hochschulweite Prüfungszeiten einzurichten, um die Prüfungen möglichst dorthin legen zu können, wo es nicht ständig Probleme durch Praktika, Jobs und ähnliche Beschäftigungen gibt. | |||
Es wurde in einem Arbeitskreis der WinterZaPF in Bonn angefragt, ob es ähnliche Systeme bereits irgendwo in Deutschland gibt. Es zeigte sich, dass dies teilweise der Fall ist. In einigen wenigen Unis gibt es hochschulweite feste Prüfungszeiträume, häufiger gibt es fester Prüfungszeiträume innerhalb der Fachbereiche/Institute für Physik. | |||
== Protokoll == | |||
Protokoll vom 25.11.2011<br /> <br /> | |||
'''Beginn:''' 08:18 <br />'''Ende:''' 09:34 <br /> | |||
'''Redeleitung:''' Christian (Uni Oldenburg) <br /> | |||
'''Protokoll:''' Alexander Deisting (Uni Bonn) <br /> <br /> | |||
'''Anwesende:''' <br /> | |||
FU Berlin, | |||
HU Berlin, | |||
Uni Bonn, | |||
TU Chemnitz, | |||
Uni Dortmund, | |||
Uni Düsseldorf, | |||
Uni Frankfurt, | |||
TU Kaiserslautern, | |||
Karlsruher Institut für Technologie, | |||
Uni Marburg, | |||
Uni Oldenburg, | |||
Uni Wuppertal | |||
=== Einleitung/Ziel des AKs === | |||
Der AK wurde angestoßen um zu diskutieren, ob man feste Wochen (nach skandinavischem Vorbild) als Prüfungszeiträume für Erstklausuren einführen sollte. Im Verlaufe des AKs wurde die Diskussion immer allgemeiner. | |||
=== Prüfungszeiten === | |||
; Marburg: | |||
: Hat eine solche Regelung. Klausuren spätestens in der ersten Ferienwoche. Dies entspricht (mit Pech) bei etwa 4 Klausuren pro Prüfungszeitraum etwa 2 Klausuren pro Woche. Die Zeiträume sind in der Prüfungsordnung fest verankert, Ausnahmen allerdings bei Zustimmung aller möglich. Der feste Prüfungszeitraum wird nicht von allen Studenten positiv gesehen. | |||
; Frankfurt: | |||
: Hat eine solche Regelung neu eingeführt. Prüfungszeiträume gibt es von der 2. bis 4. Ferienwoche und von der viertletzten bis zur vorletzten Ferienwoche. | |||
; Karlsruhe: | |||
: Keine feste Regelung - August grundsätzlich frei. | |||
; FU Berlin: | |||
: Keine feste Regelung - generell wird der erste Versuch vor den Semesterferien geschrieben, Nachklausuren sind nicht fest geregelt (können z.B. auch am Anfang der Vorlesungszeit stattfinden). In der "‘Klausurzeit"’ im Semester wird weiterhin die Bearbeitung der Übungszettel der anderen Vorlesungen gefordert. Die Klausurtermine werden bis spätestens drei Wochen nach dem Semesterstart bekannt gegeben. Weiterhin wurde auch hier eine Umfrage bzgl. dem Wunsch nach einer festgelegten Prüfungszeit durchgeführt. Hier wurden 4 Modelle zur Wahl gestellt, doch die Umfrage lieferte kein eindeutiges Ergebnis. | |||
; Bonn: | |||
: Es gibt eine feste Regelung, nach der in der letzten Woche der Vorlesungszeit und den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit der erste Versuch und in den letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit der zweite Versuch stattfindet. | |||
; Chemnitz: | |||
: Feste Klausurzeiten für die ganze Uni - die ersten zwei bis drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit. In der Physik läuft diese Regelung gut, in anderen Fakultäten gibt es Probleme. | |||
; Dortmund: | |||
: Keine feste Regelung - allerdings finden die Physikklausuren meist noch im Semester statt und Matheklausuren in den Semesterferien. Probleme gibt es, wenn die Uni Veranstaltungen mit erwünschter Fachschaftsbeteiligung (Sommerfest etc.) in die Klausurzeit legt und niemand Zeit hat bei diesen mitzuwirken. Nachklausuren werden nach Bedarf gestellt oder durch mündliche Prüfungen ersetzt. Die Professoren lassen bei der "‘Klausurlegung"’ mit sich reden, doch kommt es bei Klausurverlegungen manchmal zu Überschneidungen mit den Praktika. Weiterhin gibt es Zwischenklausuren für Lehrämtler. | |||
; Oldenburg | |||
: Keine feste Regelung - Prüfungstermine werden zwischen Prof. und Studierenden abgesprochen. Da das Verhältnis 1-Fachbachelor / 2-Fächerbachelor (Lehrämtler) ausgeglichen ist kommt es vor, dass man des öfteren keinen Platz für Prüfungen findet, da die verschiedenen universitären Veranstaltungen (andere Vorlesungen der 2 Fächer, Chemie Praktikum) der Studierenden eine Einigung der Studierenden verhindert. Es wurde eine Umfrage bzgl. des Wunsches nach einer festgelegten Vorlesungszeit durchgeführt, diese lieferte kein eindeutiges Ergebnis. Das Anbieten von mehreren Prüfungstermine wurden wegen zu hohem Aufwand verworfen.<br />Eine Verbesserung der Situation mit den Überschneidungen Klausuren/universitäre Veranstaltung könnte mit einer "‘Blockfunktion"’ (uni- oder fakulätsweit) eines Prüfungszeitraumes erreicht werden, mit der Praktika während der Klausurzeit nicht mehr statt finden dürfen. | |||
; Wuppertal | |||
: Klausurtermine am letzten Übungstag oder Diskussion mit dem Professor. | |||
Im großen und ganzen (ohne Oldenburg) kein Problem mit der jeweiligen Regelung. | |||
=== Prüfungen im Allgemeinen === | |||
; Marburg | |||
: Eine Anmeldung zur Klausur wird offiziell gefordert, allerdings kann man auch unangemeldet zur Klausr erscheinen und ist damit angemeldet. Weiterhin gibt es ein Punktekonto in Höhe der ETCS Punkte, von dem für jede durchgefallene Klausur entsprechende Punkte abgezogen werden. Die Bestehensgrenze der wird vom Professor geregelt. Im Master gibt es kaum noch schriftliche Prüfungen, so dass die Benotung über Seminarvorträge erfolgt. | |||
; Frankfurt | |||
: Im ganzen Studium gibt es keine verpflichtende mündliche Prüfung - diese finden ab und an in kleinen Vertiefungsvorlesungen statt. | |||
; Karlsruhe | |||
: Im ersten Teil des Studiums gibt es benotete Klausuren bei denen es jeweils zwei Versuche zum Bestehen der Klausur gibt. (Weiterhin gibt es als einen "‘dritten Versuch"’ eine "‘mündliche Prüfung"’, mit der man sich auf 4.0 prüfen lassen kann. Dazu kommt eine Härtefallregelung, die den betroffenen Studenten auf den ersten Versuch zurücksetzt.) Ab dem 4. Semester zählen Klausuren als Vorleistung für die "‘große"’ mündliche Prüfung und können "‘unendlich"’ oft wiederholt werden. Bei schlechten Klausuren wird die Klausur runter gesetzt. Wegen der großen Semester gibt es Probleme bei Klausurverlegung geeignete Räume zu finden. Die Folgeversuche können auch im Semesterabstand zur Vorlesung statt finden. | |||
; FU Berlin | |||
: Ein Rücktritt von Klausuren ist nach der Anmeldung nicht möglich, wobei es allerdings keine Begrenzung der Versuche gibt. Eine Verbesserung im zweiten Versuch ist nicht möglich. Als Bestehenskriterium ist gesetzlich mit 50% der Punkte festgesetzt, die Uni interpretiert dies jedoch so, dass die Klausur herunter gesetzt werden kann (allerdings nicht herauf). In Zukunft wird die Ex-Klausur (Ex 1) eine Klausur an der man nur teilnehmen und diese nicht bestehen muss. Es gibt nur eine mündliche Prüfung im Studiengang. "‘Nachprüfungen"’ muss statt finden. | |||
; Bonn: | |||
: Man meldetet sich zur Klausur vorher an, kann sich bis zum Klausurtermin jedoch wieder abmelden. Es gibt einen ersten und einen zweiten Versuch, sofern man den ersten besteht, kann man den zweiten zur Notenverbesserung schreiben. Es gibt eine Fehlversuchsregelung für das Durchfallen durch beide Klausuren, die jedoch recht studentenfreundlich ist. | |||
; Dortmund | |||
: Es gibt zwei Versuche und man kann (jeweils einmal im Bachelor/Master) beantragen die Note des ersten Versuches nicht "‘zu wollen"’ und bekommt so die Note des zweiten Versuches. Ein generelles "‘Verbessern im zweiten Versuch"’ ist nicht möglich. In hohen Semester sind Klausuren nicht zwangsweise vorgeschrieben, finden jedoch trotzdem statt, da die Personenzahl mündliche Prüfungen unpraktikabel macht. In Seminaren (Master) wird der Vortrag benotet. | |||
; Oldenburg | |||
: Bei vielen Klausuren werden 1-Fachbachelor anderes benotet, als die 2-Fach-bachelor. Weiterhin gibt es in den niedrigen Semestern zur Klausurzulassung individuelle Übungszettel (gleiche Aufgabe - andere Zahlen). Ab dem 4. Semester werden nur noch mündliche Prüfungen abgenommen. | |||
; Wuppertal | |||
: Zu den Klausuren ist keine Anmeldung erforderlich. Es ist weiterhin möglich unabhängig von der Teilnahme an der ersten Klausur/Prüfung an der Nachklausur/prüfung teilzunehmen. Das Modulhandbuch regelt dabei welche Prüfungsform möglich ist. Eine Verbesserung im zweiten Versuch ist möglich, allerdings gibt es eine Regelung nach der man nach drei "‘Fehlversuchen"’ exmatrikuliert wird. Die Bestehensgrenze wird vom Professor festgesetzt, wobei Nachklausuren nicht heruntergesetzt werden - bei manchen Klausuren wird sich jedoch damit beholfen, dass es mehr als "‘100%"’ in der Klausur zu holen gibt. Es gibt pro "‘Fach"’ 2 Klausuren pro Jahr, wenn ein Kurs 2 mal im Jahr statt findet, kann so auf die Nachklausur verzichtet werden. Als Besonderheiten sind anzumerken, dass es in Ex 1 für die 2-Fachbachelor eine leicht andere Klausur gibt und dass im Master fast alle Prüfungsleistungen mündlich erbracht werden. | |||
; Düsseldorf | |||
: Es gibt zur jeweiligen Vorlesung "‘Vorklausuren"’, die bestanden werden müssen um zugelassen zu werden, außerdem sind dazu +50% der Übungszettel notwendig. Die Nachklausuren sind schwerer als der erste Versuch, wobei es bei Matheklausuren möglich ist erste und zweite Klausur zu schreiben und die bessere Note von beiden zu erhalten. Schlechte Klausuren werden heruntergesetzt und im Master erfolgen alle Prüfungsleistungen mündlich. | |||
Im Vergleich zum Diplom wurden überall generell mehr, oder überhaupt erst, Klausuren eingeführt. Weiterhin fiel auf, dass es bei der Geschwindigkeit des Korrigierens große Unterschiede von Uni zur Uni gibt: Von "‘Noten am selben Abend"’ bis hin zu mehreren Wochen dauernden Korrekturen wurde berichtet. | |||
Zudem wurde diskutiert, ob die Vergleichbarkeit zwischen Klausuren und Nachklausuren gewährleistet ist. Oft werde dazu bemerkt, dass Nachklausuren bewusst schwerer gestellt werden, da es mehr Zeit zur Vorbereitung geben würde. Nur in seltenen Fällen scheint die Nachklausur prinzipiell leichter konzipiert zu sein. | |||
== Zusammenfassung == | |||
Eine Zusammenfassung findet sich hier: | |||
[[Media:Zusammenfassung_AK_Pr%C3%BCfungszeiten_WinterZaPF_2011.pdf]] | |||
[[Kategorie:WiSe11]] | [[Kategorie:WiSe11]] | ||
[[Kategorie:AK-Protokolle]] | |||
[[Kategorie:Prüfungen]] |
Aktuelle Version vom 24. November 2018, 21:27 Uhr
In Oldenburg wird aktuell überlegt, nach dem Vorbild von uns bekannten Universitäten in z.b. Dänemark feste, hochschulweite Prüfungszeiten einzurichten, um die Prüfungen möglichst dorthin legen zu können, wo es nicht ständig Probleme durch Praktika, Jobs und ähnliche Beschäftigungen gibt.
Es wurde in einem Arbeitskreis der WinterZaPF in Bonn angefragt, ob es ähnliche Systeme bereits irgendwo in Deutschland gibt. Es zeigte sich, dass dies teilweise der Fall ist. In einigen wenigen Unis gibt es hochschulweite feste Prüfungszeiträume, häufiger gibt es fester Prüfungszeiträume innerhalb der Fachbereiche/Institute für Physik.
Protokoll
Protokoll vom 25.11.2011
Beginn: 08:18
Ende: 09:34
Redeleitung: Christian (Uni Oldenburg)
Protokoll: Alexander Deisting (Uni Bonn)
Anwesende:
FU Berlin,
HU Berlin,
Uni Bonn,
TU Chemnitz,
Uni Dortmund,
Uni Düsseldorf,
Uni Frankfurt,
TU Kaiserslautern,
Karlsruher Institut für Technologie,
Uni Marburg,
Uni Oldenburg,
Uni Wuppertal
Einleitung/Ziel des AKs
Der AK wurde angestoßen um zu diskutieren, ob man feste Wochen (nach skandinavischem Vorbild) als Prüfungszeiträume für Erstklausuren einführen sollte. Im Verlaufe des AKs wurde die Diskussion immer allgemeiner.
Prüfungszeiten
- Marburg
- Hat eine solche Regelung. Klausuren spätestens in der ersten Ferienwoche. Dies entspricht (mit Pech) bei etwa 4 Klausuren pro Prüfungszeitraum etwa 2 Klausuren pro Woche. Die Zeiträume sind in der Prüfungsordnung fest verankert, Ausnahmen allerdings bei Zustimmung aller möglich. Der feste Prüfungszeitraum wird nicht von allen Studenten positiv gesehen.
- Frankfurt
- Hat eine solche Regelung neu eingeführt. Prüfungszeiträume gibt es von der 2. bis 4. Ferienwoche und von der viertletzten bis zur vorletzten Ferienwoche.
- Karlsruhe
- Keine feste Regelung - August grundsätzlich frei.
- FU Berlin
- Keine feste Regelung - generell wird der erste Versuch vor den Semesterferien geschrieben, Nachklausuren sind nicht fest geregelt (können z.B. auch am Anfang der Vorlesungszeit stattfinden). In der "‘Klausurzeit"’ im Semester wird weiterhin die Bearbeitung der Übungszettel der anderen Vorlesungen gefordert. Die Klausurtermine werden bis spätestens drei Wochen nach dem Semesterstart bekannt gegeben. Weiterhin wurde auch hier eine Umfrage bzgl. dem Wunsch nach einer festgelegten Prüfungszeit durchgeführt. Hier wurden 4 Modelle zur Wahl gestellt, doch die Umfrage lieferte kein eindeutiges Ergebnis.
- Bonn
- Es gibt eine feste Regelung, nach der in der letzten Woche der Vorlesungszeit und den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit der erste Versuch und in den letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Woche der Vorlesungszeit der zweite Versuch stattfindet.
- Chemnitz
- Feste Klausurzeiten für die ganze Uni - die ersten zwei bis drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit. In der Physik läuft diese Regelung gut, in anderen Fakultäten gibt es Probleme.
- Dortmund
- Keine feste Regelung - allerdings finden die Physikklausuren meist noch im Semester statt und Matheklausuren in den Semesterferien. Probleme gibt es, wenn die Uni Veranstaltungen mit erwünschter Fachschaftsbeteiligung (Sommerfest etc.) in die Klausurzeit legt und niemand Zeit hat bei diesen mitzuwirken. Nachklausuren werden nach Bedarf gestellt oder durch mündliche Prüfungen ersetzt. Die Professoren lassen bei der "‘Klausurlegung"’ mit sich reden, doch kommt es bei Klausurverlegungen manchmal zu Überschneidungen mit den Praktika. Weiterhin gibt es Zwischenklausuren für Lehrämtler.
- Oldenburg
- Keine feste Regelung - Prüfungstermine werden zwischen Prof. und Studierenden abgesprochen. Da das Verhältnis 1-Fachbachelor / 2-Fächerbachelor (Lehrämtler) ausgeglichen ist kommt es vor, dass man des öfteren keinen Platz für Prüfungen findet, da die verschiedenen universitären Veranstaltungen (andere Vorlesungen der 2 Fächer, Chemie Praktikum) der Studierenden eine Einigung der Studierenden verhindert. Es wurde eine Umfrage bzgl. des Wunsches nach einer festgelegten Vorlesungszeit durchgeführt, diese lieferte kein eindeutiges Ergebnis. Das Anbieten von mehreren Prüfungstermine wurden wegen zu hohem Aufwand verworfen.
Eine Verbesserung der Situation mit den Überschneidungen Klausuren/universitäre Veranstaltung könnte mit einer "‘Blockfunktion"’ (uni- oder fakulätsweit) eines Prüfungszeitraumes erreicht werden, mit der Praktika während der Klausurzeit nicht mehr statt finden dürfen. - Wuppertal
- Klausurtermine am letzten Übungstag oder Diskussion mit dem Professor.
Im großen und ganzen (ohne Oldenburg) kein Problem mit der jeweiligen Regelung.
Prüfungen im Allgemeinen
- Marburg
- Eine Anmeldung zur Klausur wird offiziell gefordert, allerdings kann man auch unangemeldet zur Klausr erscheinen und ist damit angemeldet. Weiterhin gibt es ein Punktekonto in Höhe der ETCS Punkte, von dem für jede durchgefallene Klausur entsprechende Punkte abgezogen werden. Die Bestehensgrenze der wird vom Professor geregelt. Im Master gibt es kaum noch schriftliche Prüfungen, so dass die Benotung über Seminarvorträge erfolgt.
- Frankfurt
- Im ganzen Studium gibt es keine verpflichtende mündliche Prüfung - diese finden ab und an in kleinen Vertiefungsvorlesungen statt.
- Karlsruhe
- Im ersten Teil des Studiums gibt es benotete Klausuren bei denen es jeweils zwei Versuche zum Bestehen der Klausur gibt. (Weiterhin gibt es als einen "‘dritten Versuch"’ eine "‘mündliche Prüfung"’, mit der man sich auf 4.0 prüfen lassen kann. Dazu kommt eine Härtefallregelung, die den betroffenen Studenten auf den ersten Versuch zurücksetzt.) Ab dem 4. Semester zählen Klausuren als Vorleistung für die "‘große"’ mündliche Prüfung und können "‘unendlich"’ oft wiederholt werden. Bei schlechten Klausuren wird die Klausur runter gesetzt. Wegen der großen Semester gibt es Probleme bei Klausurverlegung geeignete Räume zu finden. Die Folgeversuche können auch im Semesterabstand zur Vorlesung statt finden.
- FU Berlin
- Ein Rücktritt von Klausuren ist nach der Anmeldung nicht möglich, wobei es allerdings keine Begrenzung der Versuche gibt. Eine Verbesserung im zweiten Versuch ist nicht möglich. Als Bestehenskriterium ist gesetzlich mit 50% der Punkte festgesetzt, die Uni interpretiert dies jedoch so, dass die Klausur herunter gesetzt werden kann (allerdings nicht herauf). In Zukunft wird die Ex-Klausur (Ex 1) eine Klausur an der man nur teilnehmen und diese nicht bestehen muss. Es gibt nur eine mündliche Prüfung im Studiengang. "‘Nachprüfungen"’ muss statt finden.
- Bonn
- Man meldetet sich zur Klausur vorher an, kann sich bis zum Klausurtermin jedoch wieder abmelden. Es gibt einen ersten und einen zweiten Versuch, sofern man den ersten besteht, kann man den zweiten zur Notenverbesserung schreiben. Es gibt eine Fehlversuchsregelung für das Durchfallen durch beide Klausuren, die jedoch recht studentenfreundlich ist.
- Dortmund
- Es gibt zwei Versuche und man kann (jeweils einmal im Bachelor/Master) beantragen die Note des ersten Versuches nicht "‘zu wollen"’ und bekommt so die Note des zweiten Versuches. Ein generelles "‘Verbessern im zweiten Versuch"’ ist nicht möglich. In hohen Semester sind Klausuren nicht zwangsweise vorgeschrieben, finden jedoch trotzdem statt, da die Personenzahl mündliche Prüfungen unpraktikabel macht. In Seminaren (Master) wird der Vortrag benotet.
- Oldenburg
- Bei vielen Klausuren werden 1-Fachbachelor anderes benotet, als die 2-Fach-bachelor. Weiterhin gibt es in den niedrigen Semestern zur Klausurzulassung individuelle Übungszettel (gleiche Aufgabe - andere Zahlen). Ab dem 4. Semester werden nur noch mündliche Prüfungen abgenommen.
- Wuppertal
- Zu den Klausuren ist keine Anmeldung erforderlich. Es ist weiterhin möglich unabhängig von der Teilnahme an der ersten Klausur/Prüfung an der Nachklausur/prüfung teilzunehmen. Das Modulhandbuch regelt dabei welche Prüfungsform möglich ist. Eine Verbesserung im zweiten Versuch ist möglich, allerdings gibt es eine Regelung nach der man nach drei "‘Fehlversuchen"’ exmatrikuliert wird. Die Bestehensgrenze wird vom Professor festgesetzt, wobei Nachklausuren nicht heruntergesetzt werden - bei manchen Klausuren wird sich jedoch damit beholfen, dass es mehr als "‘100%"’ in der Klausur zu holen gibt. Es gibt pro "‘Fach"’ 2 Klausuren pro Jahr, wenn ein Kurs 2 mal im Jahr statt findet, kann so auf die Nachklausur verzichtet werden. Als Besonderheiten sind anzumerken, dass es in Ex 1 für die 2-Fachbachelor eine leicht andere Klausur gibt und dass im Master fast alle Prüfungsleistungen mündlich erbracht werden.
- Düsseldorf
- Es gibt zur jeweiligen Vorlesung "‘Vorklausuren"’, die bestanden werden müssen um zugelassen zu werden, außerdem sind dazu +50% der Übungszettel notwendig. Die Nachklausuren sind schwerer als der erste Versuch, wobei es bei Matheklausuren möglich ist erste und zweite Klausur zu schreiben und die bessere Note von beiden zu erhalten. Schlechte Klausuren werden heruntergesetzt und im Master erfolgen alle Prüfungsleistungen mündlich.
Im Vergleich zum Diplom wurden überall generell mehr, oder überhaupt erst, Klausuren eingeführt. Weiterhin fiel auf, dass es bei der Geschwindigkeit des Korrigierens große Unterschiede von Uni zur Uni gibt: Von "‘Noten am selben Abend"’ bis hin zu mehreren Wochen dauernden Korrekturen wurde berichtet.
Zudem wurde diskutiert, ob die Vergleichbarkeit zwischen Klausuren und Nachklausuren gewährleistet ist. Oft werde dazu bemerkt, dass Nachklausuren bewusst schwerer gestellt werden, da es mehr Zeit zur Vorbereitung geben würde. Nur in seltenen Fällen scheint die Nachklausur prinzipiell leichter konzipiert zu sein.
Zusammenfassung
Eine Zusammenfassung findet sich hier: Media:Zusammenfassung_AK_Prüfungszeiten_WinterZaPF_2011.pdf