SoSe15 AK Transparenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Am Beginn bestand ein Konsens darüber, dass Geldgeber, Dauer, Empfänger und Laufzeit der Forschungsprojekte veröffentlicht werden sollten, beispielhaft wurde auch das Beden-Württembergische LHG betrachtet. Nun wurde der AK in die folgenden Unterpunkte gegliedert, und diese in drei Untergruppen diskutiert: | Am Beginn bestand ein Konsens darüber, dass Geldgeber, Dauer, Empfänger und Laufzeit der Forschungsprojekte veröffentlicht werden sollten, beispielhaft wurde auch das Beden-Württembergische LHG betrachtet. Nun wurde der AK in die folgenden Unterpunkte gegliedert, und diese in drei Untergruppen diskutiert: | ||
# Definition des Titels und der Kurzbeschreibung | |||
# Veröffentlichungszeitpunkt | |||
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Nach abgeschlossener Diskussion wurden die Ergebnisse der Untergruppen vorgestellt und diskutiert. | |||
Nach abgeschlossener Diskussion wurden die Ergebnisse der Untergruppen vorgestellt und diskutiert.: | |||
# Unter den Tielnehmern fand sich ein Konsens, dass der Titel der Projekte an ihrem jeweiligen Projektbeginn veröffentlicht werden sollte. Nach einiger Diskussion wurde festgestellt, dass ein Abstract im wissenschaftlichen Sinne, welches nach Projektende veröffentlich wird, am ehesten dazu dient, den Zweck der Projekte zu offenbaren, ohne zu große wirtschaftliche Schäden am Geldgeber zu bewirken. | |||
# Das Ergebniss dieser Gruppe war, dass möglichst viel Informationen zum Projekt früh veröffentlicht werden sollten. Wenn dies Aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen nicht möglich wäre, sollte es auf Antrag möglich sein, diese erst später zu veröffentlichen. | |||
# Es wurde diskutiert, dass Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert sind und diese Strukturen sich regelmäßig ändern. Zudem sind diese öffentlich nicht nachvollziehbar und Abteilungsnamen besitzen keinen Informationsgehalt. Aus diesem Grund haben wir uns geeinigt, dass neben dem Geldgeber ein Zusammenhang zwischen Projekt und Sparte bzw. Handlungsfeld hergestellt werden muss, aus dem sich ein Forschungsziel grob identifizieren lässt. Ausserdem soll angegeben werden, wenn es Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen gibt, damit die Öffentlichkeit über solche Auflagen informiert wird. Der Hintergrund ist, in beiden Fällen die Beurteilung des Drittmittelprojekts durch die Zivilgesellschaft zu ermöglichen. | |||
Nach der Vorstellung wurden die Vorschläge diskutiert, dabei stellte sich heraus, das eine verspätete Veröffentlichung auf formlosen Antrag nur einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten würde, weshalb beschlossen wurde die Veröffentlichung des Abstracts einfach immer auf einen Zeitpunkt, an dem kein wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber entsteht, jedoch maximal 2 Jahre nach Projektende zu verschieben. | Nach der Vorstellung wurden die Vorschläge diskutiert, dabei stellte sich heraus, das eine verspätete Veröffentlichung auf formlosen Antrag nur einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten würde, weshalb beschlossen wurde die Veröffentlichung des Abstracts einfach immer auf einen Zeitpunkt, an dem kein wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber entsteht, jedoch maximal 2 Jahre nach Projektende zu verschieben. | ||
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Aus den so erarbeiteten Vorschlägen wurde von der Sitzungsleitung in Anlehnung an das LHG-Ba-Wü der folgende Text erarbeitet: | Aus den so erarbeiteten Vorschlägen wurde von der Sitzungsleitung in Anlehnung an das LHG-Ba-Wü der folgende Text erarbeitet: | ||
Bei Drittmittelprojekten muss jährlich veröffentlicht werden: | "Bei Drittmittelprojekten muss jährlich veröffentlicht werden: | ||
# Auftraggeber mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung(1) | |||
# Angaben zu Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen | |||
# Titel(2) | |||
# Abstract bei Projektende(2) | |||
# Hochschule mit Organisationseinheit | |||
# Gesamtsumme | |||
# Projekt- und Vertragslaufzeit | |||
Fußnote 1: Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen. | Fußnote 1: Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen. | ||
Fußnote 2: Auf Antrag können zeitliche befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden -> Siehe Geheimhaltungsvereinbarung | |||
Fußnote 2: Auf Antrag können zeitliche befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden -> Siehe Geheimhaltungsvereinbarung" | |||
und bei einer großen Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen. | und bei einer großen Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen. | ||
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Aktuelle Version vom 23. November 2018, 15:58 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Daniela (Frankfurt), Timo (Aachen), Opa (FU/Alter Sack)
Es handelt sich um einen Folge-AK aus Bremen. Ziel sollte eine Resolution zur Veröffentlichung von Finanzierung und Auftraggebern bei Drittmittelprojekten in der Forschung sein, als einem Bestandteil einer gelebten Zivilklausel.
Arbeitskreis: "Transparenz bei Drittmitteln"
Protokoll vom 30.05.2015
- Beginn
- 11:00 Uhr
- Ende
- 13:00 Uhr
- Redeleitung
- Opa (Alter Sack Uni), Jan (FUB), Daniel (Konstanz)
- Protokoll
- Mathias Schall (KoMa), korrigierte Version: Daniel Kazenwadel (Uni Konstanz)
- Anwesende Fachschaften
- FU Berlin,
- Uni Bochum,
- Uni Bonn,
- TU Darmstadt,
- TU Dortmund,
- TU Dresden,
- Uni Duisburg-Essen,
- Uni Düsseldorf,
- TU Freiberg,
- Uni Göttingen,
- TU Kaiserslautern,
- Uni Kiel,
- Uni Konstanz,
- LMU München,
- Uni Oldenburg,
- Uni Potsdam,
- Uni Siegen,
- Uni Wuppertal
Einleitung/Ziel des AK
Nachdem in Düsseldorf ein AK zur Zivilklausel zu der Erkenntniss geführt hatte, das dieses Thema nicht durch einen einzigen AK zu behandeln ist, wurde beschlossen, dieses Thema in drei verschiedene Aks aufzutrennen. Dies ist einer der Folgearbeitskreise, der sich mit dem Teilaspekt der Veröffentlichung von an den Universitäten stattfindenden Drittmittelforschung befasst. Nachdem dieser Folgearbeitskreis in Bremen nicht abschliessend behandelt werden konnte, wurde er nun in Aachen fortgeführt.
Protokoll
Am Beginn bestand ein Konsens darüber, dass Geldgeber, Dauer, Empfänger und Laufzeit der Forschungsprojekte veröffentlicht werden sollten, beispielhaft wurde auch das Beden-Württembergische LHG betrachtet. Nun wurde der AK in die folgenden Unterpunkte gegliedert, und diese in drei Untergruppen diskutiert:
- Definition des Titels und der Kurzbeschreibung
- Veröffentlichungszeitpunkt
- Spezifizierung des Auftraggebers
Nach abgeschlossener Diskussion wurden die Ergebnisse der Untergruppen vorgestellt und diskutiert.:
- Unter den Tielnehmern fand sich ein Konsens, dass der Titel der Projekte an ihrem jeweiligen Projektbeginn veröffentlicht werden sollte. Nach einiger Diskussion wurde festgestellt, dass ein Abstract im wissenschaftlichen Sinne, welches nach Projektende veröffentlich wird, am ehesten dazu dient, den Zweck der Projekte zu offenbaren, ohne zu große wirtschaftliche Schäden am Geldgeber zu bewirken.
- Das Ergebniss dieser Gruppe war, dass möglichst viel Informationen zum Projekt früh veröffentlicht werden sollten. Wenn dies Aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen nicht möglich wäre, sollte es auf Antrag möglich sein, diese erst später zu veröffentlichen.
- Es wurde diskutiert, dass Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert sind und diese Strukturen sich regelmäßig ändern. Zudem sind diese öffentlich nicht nachvollziehbar und Abteilungsnamen besitzen keinen Informationsgehalt. Aus diesem Grund haben wir uns geeinigt, dass neben dem Geldgeber ein Zusammenhang zwischen Projekt und Sparte bzw. Handlungsfeld hergestellt werden muss, aus dem sich ein Forschungsziel grob identifizieren lässt. Ausserdem soll angegeben werden, wenn es Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen gibt, damit die Öffentlichkeit über solche Auflagen informiert wird. Der Hintergrund ist, in beiden Fällen die Beurteilung des Drittmittelprojekts durch die Zivilgesellschaft zu ermöglichen.
Nach der Vorstellung wurden die Vorschläge diskutiert, dabei stellte sich heraus, das eine verspätete Veröffentlichung auf formlosen Antrag nur einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten würde, weshalb beschlossen wurde die Veröffentlichung des Abstracts einfach immer auf einen Zeitpunkt, an dem kein wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber entsteht, jedoch maximal 2 Jahre nach Projektende zu verschieben. Des Weiteren wurde eine jährliche Aktualisierung der zu veröffentlichenden Daten beschlossen.
Aus den so erarbeiteten Vorschlägen wurde von der Sitzungsleitung in Anlehnung an das LHG-Ba-Wü der folgende Text erarbeitet:
"Bei Drittmittelprojekten muss jährlich veröffentlicht werden:
- Auftraggeber mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung(1)
- Angaben zu Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen
- Titel(2)
- Abstract bei Projektende(2)
- Hochschule mit Organisationseinheit
- Gesamtsumme
- Projekt- und Vertragslaufzeit
Fußnote 1: Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.
Fußnote 2: Auf Antrag können zeitliche befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden -> Siehe Geheimhaltungsvereinbarung"
und bei einer großen Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.
Zusammenfassung
Aus den Ergebnissen soll eine Resolution ausgearbeitet werden. Aus Zeitmangel war es jedoch nicht mehr möglich diesen sauber begründet auszuformulieren und die Empfänger zu bestimmen. Dies soll in einem FolgeAK auf der nächsten Zapf nachgeholt werden und als Resolution auf dem entsprechendem Plenum vorgestellt werden