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: 13:00 Uhr  
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; Redeleitung
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: Opa (Alter Sack Uni), Tim (FU)
: Opa (Alter Sack Uni), Jan (FUB), Daniel (Konstanz)
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: Mathias Schall (KoMa), korrigierte Version: Daniel Kazenwadel (Uni Konstanz)
: Mathias Schall (KoMa), korrigierte Version: Daniel Kazenwadel (Uni Konstanz)
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<!--: TU Wien,-->
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: Uni Wuppertal,
: Uni Wuppertal
<!--: Uni Würzburg,-->
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<!--: ETH Zürich,-->
<!--: ETH Zürich,-->
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Am Beginn bestand ein Konsens darüber, dass Geldgeber, Dauer, Empfänger und Laufzeit der Forschungsprojekte veröffentlicht werden sollten, beispielhaft wurde auch das Beden-Württembergische LHG betrachtet. Nun wurde der AK in die folgenden Unterpunkte gegliedert, und diese in drei Untergruppen diskutiert:
Am Beginn bestand ein Konsens darüber, dass Geldgeber, Dauer, Empfänger und Laufzeit der Forschungsprojekte veröffentlicht werden sollten, beispielhaft wurde auch das Beden-Württembergische LHG betrachtet. Nun wurde der AK in die folgenden Unterpunkte gegliedert, und diese in drei Untergruppen diskutiert:
1. Definition des Titels und der Kurzbeschreibung
# Definition des Titels und der Kurzbeschreibung
2. Veröffentlichungszeitpunkt
# Veröffentlichungszeitpunkt
3. Spezifizierung des Auftraggebers
# Spezifizierung des Auftraggebers
Nach abgeschlossener Diskussion wurden die Ergebnisse der Untergruppen vorgestellt und diskutiert.
 
Zu 1.) Unter den Tielnehmern fand sich ein Konsens, dass der Titel der Projekte an ihrem jeweiligen Projektbeginn veröffentlicht werden sollte. Nach einiger Diskussion wurde festgestellt, dass ein Abstract im wissenschaftlichen Sinne, welches nach Projektende veröffentlich wird, am ehesten dazu dient, den Zweck der Projekte zu offenbaren, ohne zu große wirtschaftliche Schäden am Geldgeber zu bewirken.
Nach abgeschlossener Diskussion wurden die Ergebnisse der Untergruppen vorgestellt und diskutiert.:
Zu 2.) Das Ergebniss dieser Gruppe war, dass möglichst viel Informationen zum Projekt früh veröffentlicht werden sollten. Wenn dies Aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen nicht möglich wäre, sollte es auf Antrag möglich sein, diese erst später zu veröffentlichen.
# Unter den Tielnehmern fand sich ein Konsens, dass der Titel der Projekte an ihrem jeweiligen Projektbeginn veröffentlicht werden sollte. Nach einiger Diskussion wurde festgestellt, dass ein Abstract im wissenschaftlichen Sinne, welches nach Projektende veröffentlich wird, am ehesten dazu dient, den Zweck der Projekte zu offenbaren, ohne zu große wirtschaftliche Schäden am Geldgeber zu bewirken.
Zu 3.) Es wurde diskutiert, dass Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert sind und diese Strukturen sich regelmäßig ändern. Zudem sind diese öffentlich nicht nachvollziehbar und Abteilungsnamen besitzen keinen Informationsgehalt. Aus diesem Grund haben wir uns geeinigt, dass neben dem Geldgeber ein Zusammenhang zwischen Projekt und Sparte bzw. Handlungsfeld hergestellt werden muss, aus dem sich ein Forschungsziel grob identifizieren lässt. Ausserdem soll angegeben werden, wenn es Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen gibt, damit die Öffentlichkeit über solche Auflagen informiert wird. Der Hintergrund ist, in beiden Fällen die Beurteilung des Drittmittelprojekts durch die Zivilgesellschaft zu ermöglichen.
# Das Ergebniss dieser Gruppe war, dass möglichst viel Informationen zum Projekt früh veröffentlicht werden sollten. Wenn dies Aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen nicht möglich wäre, sollte es auf Antrag möglich sein, diese erst später zu veröffentlichen.
# Es wurde diskutiert, dass Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert sind und diese Strukturen sich regelmäßig ändern. Zudem sind diese öffentlich nicht nachvollziehbar und Abteilungsnamen besitzen keinen Informationsgehalt. Aus diesem Grund haben wir uns geeinigt, dass neben dem Geldgeber ein Zusammenhang zwischen Projekt und Sparte bzw. Handlungsfeld hergestellt werden muss, aus dem sich ein Forschungsziel grob identifizieren lässt. Ausserdem soll angegeben werden, wenn es Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen gibt, damit die Öffentlichkeit über solche Auflagen informiert wird. Der Hintergrund ist, in beiden Fällen die Beurteilung des Drittmittelprojekts durch die Zivilgesellschaft zu ermöglichen.


Nach der Vorstellung wurden die  Vorschläge diskutiert, dabei stellte sich heraus, das eine verspätete Veröffentlichung auf formlosen Antrag nur einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten würde, weshalb beschlossen wurde die Veröffentlichung des Abstracts einfach immer auf einen Zeitpunkt, an dem kein wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber entsteht, jedoch maximal 2 Jahre nach Projektende zu verschieben.  
Nach der Vorstellung wurden die  Vorschläge diskutiert, dabei stellte sich heraus, das eine verspätete Veröffentlichung auf formlosen Antrag nur einen erhöhten Bürokratieaufwand bedeuten würde, weshalb beschlossen wurde die Veröffentlichung des Abstracts einfach immer auf einen Zeitpunkt, an dem kein wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber entsteht, jedoch maximal 2 Jahre nach Projektende zu verschieben.  
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Aus den so erarbeiteten Vorschlägen wurde von der Sitzungsleitung in Anlehnung an das LHG-Ba-Wü der folgende Text erarbeitet:
Aus den so erarbeiteten Vorschlägen wurde von der Sitzungsleitung in Anlehnung an das LHG-Ba-Wü der folgende Text erarbeitet:


Bei Drittmittelprojekten muss jährlich veröffentlicht werden:
"Bei Drittmittelprojekten muss jährlich veröffentlicht werden:
 
# Auftraggeber mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung(1)
·         Auftraggeber mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung(1)
# Angaben zu Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen
·         Angaben zu Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen
# Titel(2)
·         Titel(2)
# Abstract bei Projektende(2)
·         Abstract bei Projektende(2)
# Hochschule mit Organisationseinheit
·         Hochschule mit Organisationseinheit
# Gesamtsumme
·         Gesamtsumme
# Projekt- und Vertragslaufzeit
·         Projekt- und Vertragslaufzeit
 
 
Fußnote 1: Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.
Fußnote 1: Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.
Fußnote 2: Auf Antrag können zeitliche befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden -> Siehe Geheimhaltungsvereinbarung
 
Fußnote 2: Auf Antrag können zeitliche befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden -> Siehe Geheimhaltungsvereinbarung"


und bei einer großen Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.
und bei einer großen Mehrheit gegen zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.
== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==


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[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:SoSe15]]
[[Kategorie:SoSe15]]
[[Kategorie:Zivilklausel]]