SoSe06 AK ZaPFI: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf dem [[SoSe05_Endplenum|Endplenum]] der [[SoSe05|Sommer-ZaPF 2005]] in Erlangen wurde beschlossen, ein Schreiben zur Legitimation der ZaPF an alle bekannten Physik-Fachschaften zu verschicken. Das Schreiben ist jedoch verloren gegangen und nichts ist passiert. | |||
=== Was will die ZaPF? === | |||
Die ZaPF dient dem Austausch zwischen Fachschaften, existiert momentan jedoch nur einmal pro Semester. Zwischen den ZaPFen wird selten weitergearbeitet. Es sollten nicht nur die Ausrichter der ZaPF als Ansprechpartner dienen, sondern vielmehr ein Gremium, das befähigt ist, selbstständig zu agieren (ist natürlich der ZaPF gegenüber rechenschaftspflichtig). Für dieses Gremium muss erst einmal eine Struktur geschaffen werden. | |||
=== Aufgaben und Rahmenbedingungen für den Ständigen Ausschuss der Physik-Fachschaften === | |||
* Öffentlichkeitsarbeit z.B. bei Resolutionen | |||
* Gebunden an die ZaPF selbst | |||
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Strikte Definitionen schrecken ab | |||
Problem der Südländer: Initiative ist ungewählt | |||
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Welche eigenständigen Entscheidungen darf/kann die StaPF treffen? | |||
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Wie der StAPF mit dem '''ZaPF e.V.''' verknüpft werden kann, muss rechtlich geklärt werden. Kontoführung kann genutzt werden. Bleibt der Status "gemeinnützig" des ZaPF e.V. erhalten? | |||
Die Aufgaben des StAPF sollten als '''Anmerkungen an die Satzung''' hinzugefügt werden. (Hierzu dient das Wiki). | |||
* Beispiel: Dominik als Ansprechpartner Akkreditierungspool | |||
* soweit möglich sollten die letzten und die nächsten Ausrichter der ZaPF im StAPF vertreten sein | |||
* Dokumentierung der ZaPF-Themen um Informationen über die Teilnehmergenerationen hinaus zu sammeln | |||
=== Satzungsentwurf === | |||
Der im Vorfeld der ZaPF erarbeitete Entwurf für die Satzung (als Vorbild diente die Satzung der [http://www.baufak.de BauFaK]) wird diskutiert und einige Änderungen werden vorgenommen. | |||
* § 3.3 … Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. | |||
* § 1.1 … Die Fachschaftstagung der deutschsprachigen Studierenden … | |||
* § 5. … Die Stapf ist für die Archivierung (und Veröffentlichung) der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich. | |||
* Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt. | |||
* § 5. … höchstens fünf Physikstudenten von mindestens drei verschiedenen Hochschulen | |||
* Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. | |||
* Wahlordnung siehe GO. | |||
Sollte mehr als fünf Kandidaten zur Wahl stehen, entscheidet die Summe der "Ja"-Stimmen. | |||
Diskussion über die Legitimation der ZaPF, ist hier aber nicht Thema des AK. | |||
* Plenum der ZaPF ist höchstes beschlussfassendes Gremium. | |||
* Sitzungen des StAPF sind "öffentlich" - z.B. via IRC, mit log. | |||
* Sitzungen müssen rechtzeitig angekündigt werden. | |||
* § 7. Finanzen komplett gestrichen | |||
Schlussbestimmungen werden sofort nach Beschluss der Satzung aktualisiert (es handelt sich um eine redaktionelle Änderung). | |||
* Satzungsänderung entspricht einer Änderung der GO | |||
=== Weiterer Verlauf === | |||
Nach dem AK wird der geänderte Satzungsentwurf ausgedruckt und ausgehängt. | |||
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[[Kategorie:GO und Satzung]] |
Aktuelle Version vom 23. November 2018, 15:30 Uhr
Daten
Zeit: Do, 25.05.2006 13:30-15:30
Ort: WIL C205
Sitzungsleitung: Dominik Wegerle (JWGU Frankfurt)
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden) / Martin Sack (ETH Zürich)
Anwesende Fachschaften
HU Berlin
TU Dresden
FH OOW Emden
FAU Erlangen-Nürnberg
JWGU Frankfurt
Uni Freiburg
Uni Hamburg
Uni Karlsruhe
Uni Rostock
Uni Siegen
ETH Zürich
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Kommentar
Protokoll
Legitimation der ZaPF
Auf dem Endplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen wurde beschlossen, ein Schreiben zur Legitimation der ZaPF an alle bekannten Physik-Fachschaften zu verschicken. Das Schreiben ist jedoch verloren gegangen und nichts ist passiert.
Was will die ZaPF?
Die ZaPF dient dem Austausch zwischen Fachschaften, existiert momentan jedoch nur einmal pro Semester. Zwischen den ZaPFen wird selten weitergearbeitet. Es sollten nicht nur die Ausrichter der ZaPF als Ansprechpartner dienen, sondern vielmehr ein Gremium, das befähigt ist, selbstständig zu agieren (ist natürlich der ZaPF gegenüber rechenschaftspflichtig). Für dieses Gremium muss erst einmal eine Struktur geschaffen werden.
Aufgaben und Rahmenbedingungen für den Ständigen Ausschuss der Physik-Fachschaften
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. bei Resolutionen
- Gebunden an die ZaPF selbst
- Ansprechpartner nach Außen
- Administrative Arbeit
Strikte Definitionen schrecken ab
Problem der Südländer: Initiative ist ungewählt
Hamburg: Contra – Initiativen sind offen. Jeder wird gehört und kann teilnehmen
Freiburg Beispiel: jede FS entsendet einen/mehrere Vertreter
Emden: Keine großen Ideen, sondern erst sehen, wie es läuft
Sollte der StAPF die Ressourcen der jDPG nutzen?
Ist die Beschlussfähigkeit bei „virtuellen“ Sitzungen/Telefonkonferenz gegeben?
Welche eigenständigen Entscheidungen darf/kann die StaPF treffen?
Erik: Bild der Physik in der Öffentlichkeit als längerfristiges inhaltliches Ziel
Wie der StAPF mit dem ZaPF e.V. verknüpft werden kann, muss rechtlich geklärt werden. Kontoführung kann genutzt werden. Bleibt der Status "gemeinnützig" des ZaPF e.V. erhalten?
Die Aufgaben des StAPF sollten als Anmerkungen an die Satzung hinzugefügt werden. (Hierzu dient das Wiki).
- Beispiel: Dominik als Ansprechpartner Akkreditierungspool
- soweit möglich sollten die letzten und die nächsten Ausrichter der ZaPF im StAPF vertreten sein
- Dokumentierung der ZaPF-Themen um Informationen über die Teilnehmergenerationen hinaus zu sammeln
Satzungsentwurf
Der im Vorfeld der ZaPF erarbeitete Entwurf für die Satzung (als Vorbild diente die Satzung der BauFaK) wird diskutiert und einige Änderungen werden vorgenommen.
- § 3.3 … Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
- § 1.1 … Die Fachschaftstagung der deutschsprachigen Studierenden …
- § 5. … Die Stapf ist für die Archivierung (und Veröffentlichung) der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich.
- Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt.
- § 5. … höchstens fünf Physikstudenten von mindestens drei verschiedenen Hochschulen
- Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
- Wahlordnung siehe GO.
Sollte mehr als fünf Kandidaten zur Wahl stehen, entscheidet die Summe der "Ja"-Stimmen.
Diskussion über die Legitimation der ZaPF, ist hier aber nicht Thema des AK.
- Plenum der ZaPF ist höchstes beschlussfassendes Gremium.
- Sitzungen des StAPF sind "öffentlich" - z.B. via IRC, mit log.
- Sitzungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
- § 7. Finanzen komplett gestrichen
Schlussbestimmungen werden sofort nach Beschluss der Satzung aktualisiert (es handelt sich um eine redaktionelle Änderung).
- Satzungsänderung entspricht einer Änderung der GO
Weiterer Verlauf
Nach dem AK wird der geänderte Satzungsentwurf ausgedruckt und ausgehängt.