SoSe06 AK ZaPFI: Unterschied zwischen den Versionen

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== § 1 Name ==
== Daten ==
Zeit: Do, 25.05.2006 13:30-15:30 <br/>
Ort: WIL C205 <br/>
Sitzungsleitung: Dominik Wegerle (JWGU Frankfurt) <br/>
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden) / Martin Sack (ETH Zürich)


Die Tagung der studentischen Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik'''-'''Fachschaften (ZaPF). Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik).
== Anwesende Fachschaften ==
HU Berlin <br/>
TU Dresden <br/>
FH OOW Emden <br/>
FAU Erlangen-Nürnberg <br/>
JWGU Frankfurt <br/>
Uni Freiburg <br/>
Uni Hamburg <br/>
Uni Karlsruhe <br/>
Uni Rostock <br/>
Uni Siegen <br/>
ETH Zürich <br/>
'''?'''


== § 2 Mitglieder==
== Kommentar ==
[[Satzung der ZaPF]].


Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen.
== Protokoll ==
=== Legitimation der ZaPF ===
Auf dem [[SoSe05_Endplenum|Endplenum]] der [[SoSe05|Sommer-ZaPF 2005]] in Erlangen wurde beschlossen, ein Schreiben zur Legitimation der ZaPF an alle bekannten Physik-Fachschaften zu verschicken. Das Schreiben ist jedoch verloren gegangen und nichts ist passiert.


== § 3 Aufgaben==
=== Was will die ZaPF? ===
Die ZaPF dient dem Austausch zwischen Fachschaften, existiert momentan jedoch nur einmal pro Semester. Zwischen den ZaPFen wird selten weitergearbeitet. Es sollten nicht nur die Ausrichter der ZaPF als Ansprechpartner dienen, sondern vielmehr ein Gremium, das befähigt ist, selbstständig zu agieren (ist natürlich der ZaPF gegenüber rechenschaftspflichtig). Für dieses Gremium muss erst einmal eine Struktur geschaffen werden.


Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen.  Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.
=== Aufgaben und Rahmenbedingungen für den Ständigen Ausschuss der Physik-Fachschaften ===
Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung der ZaPF.
* Öffentlichkeitsarbeit z.B. bei Resolutionen
* Gebunden an die ZaPF selbst
* Ansprechpartner nach Außen
* Administrative Arbeit


== § 4 Tagung==
Strikte Definitionen schrecken ab


Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zu.


== § 5 Organe==
Problem der Südländer: Initiative ist ungewählt


Die Organe der ZaPF sind  
Hamburg: Contra – Initiativen sind offen. Jeder wird gehört und kann teilnehmen


#'''Das ZaPF-Plenum'''<br/>Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Es beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung der ZaPF.
Freiburg Beispiel: jede FS entsendet einen/mehrere Vertreter
#'''Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)'''<br/>Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt. Er besteht aus maximal  fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal im Semester. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen.


Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
Emden: Keine großen Ideen, sondern erst sehen, wie es läuft
Sollte der StAPF die Ressourcen der '''jDPG''' nutzen?


==§ 6 Wahlen==
Wahlen und Abstimmungen regelt die Geschäftsordnung der ZaPF.


== § 7 Satzungsänderungen ==
Ist die '''Beschlussfähigkeit''' bei „virtuellen“ Sitzungen/Telefonkonferenz gegeben?
Eine Änderung der Satzung entspricht dem Vorgehen bei Änderung der Geschäftsordnung. Die Mehrheiten und Fristen sind entsprechend zu wahren.
Welche eigenständigen Entscheidungen darf/kann die StaPF treffen?


== Schlussbestimmungen ==


Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet. (mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Teilnehmer beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum xx. xx 200X in Kraft.)
Erik: '''Bild der Physik''' in der Öffentlichkeit als längerfristiges inhaltliches Ziel


== Ursprüngliche Entwurfsfassung ==
 
[[AK ZaPF (ZaPF SoSe06 alt)]]
Wie der StAPF mit dem '''ZaPF e.V.''' verknüpft werden kann, muss rechtlich geklärt werden. Kontoführung kann genutzt werden. Bleibt der Status "gemeinnützig" des ZaPF e.V. erhalten?
 
 
Die Aufgaben des StAPF sollten als '''Anmerkungen an die Satzung''' hinzugefügt werden. (Hierzu dient das Wiki).
* Beispiel: Dominik als Ansprechpartner Akkreditierungspool
* soweit möglich sollten die letzten und die nächsten Ausrichter der ZaPF im StAPF vertreten sein
* Dokumentierung der ZaPF-Themen um Informationen über die Teilnehmergenerationen hinaus zu sammeln
 
=== Satzungsentwurf ===
Der im Vorfeld der ZaPF erarbeitete Entwurf für die Satzung (als Vorbild diente die Satzung der [http://www.baufak.de BauFaK]) wird diskutiert und einige Änderungen werden vorgenommen.
 
 
* § 3.3 … Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
* § 1.1 … Die Fachschaftstagung der deutschsprachigen Studierenden  …
* § 5. … Die Stapf ist für die Archivierung (und Veröffentlichung) der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich.
* Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt.
* § 5. … höchstens fünf Physikstudenten von mindestens drei verschiedenen Hochschulen
* Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
* Wahlordnung siehe GO.
 
 
Sollte mehr als fünf Kandidaten zur Wahl stehen, entscheidet die Summe der "Ja"-Stimmen.
 
 
Diskussion über die Legitimation der ZaPF, ist hier aber nicht Thema des AK.
 
 
* Plenum der ZaPF ist höchstes beschlussfassendes Gremium.
* Sitzungen des StAPF sind "öffentlich" - z.B. via IRC, mit log.
* Sitzungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
* § 7. Finanzen komplett gestrichen
 
Schlussbestimmungen werden sofort nach Beschluss der Satzung aktualisiert (es handelt sich um eine redaktionelle Änderung).
 
* Satzungsänderung entspricht einer Änderung der GO
 
=== Weiterer Verlauf ===
Nach dem AK wird der geänderte Satzungsentwurf ausgedruckt und ausgehängt.
 
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[[SoSe06_Arbeitskreise|Zurück]]
 
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:SoSe06]]
[[Kategorie:GO und Satzung]]

Aktuelle Version vom 23. November 2018, 15:30 Uhr

Daten

Zeit: Do, 25.05.2006 13:30-15:30
Ort: WIL C205
Sitzungsleitung: Dominik Wegerle (JWGU Frankfurt)
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden) / Martin Sack (ETH Zürich)

Anwesende Fachschaften

HU Berlin
TU Dresden
FH OOW Emden
FAU Erlangen-Nürnberg
JWGU Frankfurt
Uni Freiburg
Uni Hamburg
Uni Karlsruhe
Uni Rostock
Uni Siegen
ETH Zürich
?

Kommentar

Satzung der ZaPF.

Protokoll

Legitimation der ZaPF

Auf dem Endplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen wurde beschlossen, ein Schreiben zur Legitimation der ZaPF an alle bekannten Physik-Fachschaften zu verschicken. Das Schreiben ist jedoch verloren gegangen und nichts ist passiert.

Was will die ZaPF?

Die ZaPF dient dem Austausch zwischen Fachschaften, existiert momentan jedoch nur einmal pro Semester. Zwischen den ZaPFen wird selten weitergearbeitet. Es sollten nicht nur die Ausrichter der ZaPF als Ansprechpartner dienen, sondern vielmehr ein Gremium, das befähigt ist, selbstständig zu agieren (ist natürlich der ZaPF gegenüber rechenschaftspflichtig). Für dieses Gremium muss erst einmal eine Struktur geschaffen werden.

Aufgaben und Rahmenbedingungen für den Ständigen Ausschuss der Physik-Fachschaften

  • Öffentlichkeitsarbeit z.B. bei Resolutionen
  • Gebunden an die ZaPF selbst
  • Ansprechpartner nach Außen
  • Administrative Arbeit

Strikte Definitionen schrecken ab


Problem der Südländer: Initiative ist ungewählt

Hamburg: Contra – Initiativen sind offen. Jeder wird gehört und kann teilnehmen

Freiburg Beispiel: jede FS entsendet einen/mehrere Vertreter

Emden: Keine großen Ideen, sondern erst sehen, wie es läuft


Sollte der StAPF die Ressourcen der jDPG nutzen?


Ist die Beschlussfähigkeit bei „virtuellen“ Sitzungen/Telefonkonferenz gegeben? Welche eigenständigen Entscheidungen darf/kann die StaPF treffen?


Erik: Bild der Physik in der Öffentlichkeit als längerfristiges inhaltliches Ziel


Wie der StAPF mit dem ZaPF e.V. verknüpft werden kann, muss rechtlich geklärt werden. Kontoführung kann genutzt werden. Bleibt der Status "gemeinnützig" des ZaPF e.V. erhalten?


Die Aufgaben des StAPF sollten als Anmerkungen an die Satzung hinzugefügt werden. (Hierzu dient das Wiki).

  • Beispiel: Dominik als Ansprechpartner Akkreditierungspool
  • soweit möglich sollten die letzten und die nächsten Ausrichter der ZaPF im StAPF vertreten sein
  • Dokumentierung der ZaPF-Themen um Informationen über die Teilnehmergenerationen hinaus zu sammeln

Satzungsentwurf

Der im Vorfeld der ZaPF erarbeitete Entwurf für die Satzung (als Vorbild diente die Satzung der BauFaK) wird diskutiert und einige Änderungen werden vorgenommen.


  • § 3.3 … Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
  • § 1.1 … Die Fachschaftstagung der deutschsprachigen Studierenden …
  • § 5. … Die Stapf ist für die Archivierung (und Veröffentlichung) der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich.
  • Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt.
  • § 5. … höchstens fünf Physikstudenten von mindestens drei verschiedenen Hochschulen
  • Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
  • Wahlordnung siehe GO.


Sollte mehr als fünf Kandidaten zur Wahl stehen, entscheidet die Summe der "Ja"-Stimmen.


Diskussion über die Legitimation der ZaPF, ist hier aber nicht Thema des AK.


  • Plenum der ZaPF ist höchstes beschlussfassendes Gremium.
  • Sitzungen des StAPF sind "öffentlich" - z.B. via IRC, mit log.
  • Sitzungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
  • § 7. Finanzen komplett gestrichen

Schlussbestimmungen werden sofort nach Beschluss der Satzung aktualisiert (es handelt sich um eine redaktionelle Änderung).

  • Satzungsänderung entspricht einer Änderung der GO

Weiterer Verlauf

Nach dem AK wird der geänderte Satzungsentwurf ausgedruckt und ausgehängt.


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