SoSe17 AK VG-Wort: Unterschied zwischen den Versionen

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Ergänzung in der Postersession: Fachschaftentagung Maschinenbau (FaTaMa) im deutschsprachigen Raum hat den Brief ergänzt und wir würden ihn gern gemeinsam beschließen.
Ergänzung in der Postersession: Fachschaftentagung Maschinenbau (FaTaMa) im deutschsprachigen Raum hat den Brief ergänzt und wir würden ihn gern gemeinsam beschließen.
[[Kategorie:SoSe17]]

Version vom 22. November 2018, 21:06 Uhr

Arbeitskreis: VG Wort und Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Protokoll vom 25.05.2017
Beginn: 8:40
Ende: 10:10
Redeleitung“Victoria Schemenz, KIT”
Protokoll: “Clara Pokorny, GUF; Parick Haiber, Konstanz”
Vorstellung im Plenum: “Tobias Löffler, Düsseldorf”


Anwesende Fachschaften

  • [x] RWTH Aachen
  • [x] Universität Augsburg
  • [x] Universität Bielefeld
  • [x] Ruhr-Universität Bochum
  • [x] Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • [x] Technische Universität Braunschweig
  • [x] Universität Bremen
  • [x] Chemnitz
  • [x] Technische Universität Darmstadt
  • [x] Technische Universität Dortmund
  • [x] Heinrich Heine Universität Düsseldorf
  • [x] Universität Duisburg-Essen; Standort Essen
  • [x] Goethe-Universität Frankfurt a. Main
  • [x] Technische Universität Bergakademie Freiberg
  • [x] Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • [x] Justus-Liebig-Universität Gießen
  • [x] Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • [x] Universität Heidelberg
  • [x] JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft
  • [x] Technische Universität Kaiserslautern
  • [x] Universität Kassel
  • [x] Karlsruher Institut für Technologie
  • [x] Universität Konstanz
  • [x] Fachhochschule Lübeck
  • [x] Ludwig-Maximilians-Universität München
  • [x] Technische Universität München
  • [x] Philipps-Universität Marburg
  • [x] Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • [x] Universität des Saarlandes
  • [x] Universität Siegen
  • [x] Julius-Maximilians-Universität Würzburg


Protokoll

Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG):
– §60(a) 1: es dürfen im Unterricht und der Lehre 15% eines Werkes gezeigt werden (mit Ausnahmen)
– §60(b): es wird nichts über digitale Inhalte festgehalten (Kritik!)
– §60(h): wie können Sachen für Forschung genutzt werden und die Vergütung, hier auch pauschale Vergütung als Möglichkeit angeführt, keine Einzelabrechnung, Stichprobe genügt (das ist bei anderen Verlagen wohl auch so, nur VG Wort will unbedingt Einzelabrechnung)
– § 60 a Abs. (3) Punkt 1: Kritisch wegen Vorlesungsaufzeichnungen? Was bedeutet das “und”? Müssen beide Satzteile eintreffen (zusammen) oder nur einer? -> Wir haben nicht die nötige Kompetenz das zu deuten, sind uns aber einig, dass beide Möglichkeiten zu verstehen sein könnten.

  • großer Unterschied dabei besteht zwischen in der Vorlesung zeigen (60 a) und hochladen (60 b), es gelten ziemlich unterschiedliche Bestimmungen (“Passwortgeschützt” ist übrigens wahrscheinlich individuell passwortgeschützt - ein allgemeines Passwort, das bspw. in einer Vorlesung angeschrieben wird, ist bereits öffentlich)
  • VG Wort funktioniert analog zur GEMA - alle Autor*innen werden von ihr vertreten
  • Problem ist auch, dass Lehrende häufig wenig Wissen über Zitatrecht haben (was sie wie zitieren dürfen) und daher wahrscheinlich erstmal alles runter nehmen, falls Einzelabrechnung in Kraft tritt - vielleicht können Studierende informieren, Bibliotheken helfen auch meist gerne

Offener Brief der KaWuM

Die KaWuM hat einen offenen Brief verfasst (http://wiki.kawum.matwerk.de/index.php/AK_VG_Wort_(SoSe_2017,_Protokoll)), den wir unterstützen können. Wir lesen den Brief und diskutieren darüber, s. Pad: fachschaft.physik.kit.edu/pad/p/vg-wort
Vor allem kritisiert werden die Sätze: “Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden.” Diese erscheinen uns missverständlich (wofür liegen keine weiteren Informationen vor?).

success

Meinungsbild:
Soll der Satz: “Da hier keine weiteren Informationen vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Instutitionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden.” gestrichen werden.
11 Ja, 8 Nein


Allerdings haben wir unterschiedliche Interpretationen des Satzes.

Außerdem wollen wir unseren offenen Brief zur VG Wort (https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Offener_Brief_zum_Rahmenvertrag_zwischen_der_VG_Wort_und_der_Kultusministerkonferenz) im neuen offenen Brief verlinken.

Vorschlag: Wir möchten den StAPF damit beauftragen, an der Resolution Änderungen durchzuführen, sollten andere BuFaTas dieselbe Resolution mit leichten Änderungen beschließen. Ziel soll es sein, dass möglichst viele BuFaTas den gleichen Text verabschieden, da das mehr Eindruck macht. Alle Änderungen sind dabei vorzustellen und können zur nächsten ZaPF erörtert werden.

success

Abstimmung:
Wollen wir den StAPF damit beauftragen, an der Resolution Änderungen durchzuführen, sollten andere BuFaTas dieselbe Resolution mit Änderungen beschließen?

Einstimmig (mit ca. 40 Stimmen) angenommen.

Vorschlag: Wir passen den für uns missverständlichen Satz an, so dass er inhaltlich erhalten bleibt, aber die Bedeutung klarer wird: “Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen zur Durchführung der Stichprobenerhebung vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden können.”

success

Abstimmung:
Wollen wir den Satz in unserer Veröffentlichung des offenen Briefes wie oben beschrieben ändern?

Einstimmig (bei 8 Enthaltungen) angenommen.

Wir schlagen weiterhin vor, dass der StAPF bei Zustimmung des Plenums zum offenen Brief an die KaWuM heran tritt und ihnen von unserer Änderung berichtet.

Vorschlag: Wir fügen weiterhin den Satz “Wir bitten den Gesetzgeber sicherzustellen, dass das Gesetz der Weiterentwicklung digitaler Lehrangebote, wie zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen, nicht im Wege steht. Wir sehen insbesondere §60 (a) Abs (3) Punkt 1 diesbezüglich sehr kritisch.” nach “Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen.” ein.

success

Abstimmung:
Wollen wir die oben beschriebene Änderung vornehmen?

Einstimmig (bei 2 Enthaltungen) angenommen.

Abstimmung per Akklamation dazu, ob wir das so insgesamt annehmen wollen. Allgemeines Klopfen.

Zusammenfassung

Es wurde eine Einführung zur VG Wort-Problematik gegeben und der neue Gesetzentwurf (s.o.) besprochen. Unter
https://bwsyncandshare.kit.edu/dl/fiEiRoV8PSP1PBYffgQFG4Nm/urheberrechts%C3%A4nderung.pdf
findet man eine zusammenfassende Präsentation.

Danach sind wir den offenen Brief der KaWuM dazu durchgegangen und haben uns dazu entschlossen, uns ihm mit kleinen Änderungen anzuschließen. Der AK möchte, dass möglichst viele BuFaTas den gleichen Brief unterstützen. Deshalb soll der StaPF damit beauftragt werden, an der Resolution (https://fachschaft.physik.kit.edu/pad/p/vg-wort) Änderungen durchzuführen, sollten andere BuFaTas dieselbe Resolution mit Änderungen beschließen.

Postersession

Ergänzung in der Postersession: Fachschaftentagung Maschinenbau (FaTaMa) im deutschsprachigen Raum hat den Brief ergänzt und wir würden ihn gern gemeinsam beschließen.