SoSe06 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beschlüsse ==
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=== Änderung der Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF ===
=== Änderung der Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF ===
Den bestehenden [[ZaPF Akkreditierungsrichtlinien|Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge]] der ZaPF wurden aufgrund aktueller Probleme die Punkte 19 + 20 hinzugefügt:
Den bestehenden [[Akkreditierungsrichtlinien|Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge]] der ZaPF wurden aufgrund aktueller Probleme die Punkte 19 + 20 hinzugefügt:


19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen (w)  
19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen (w)  
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=== Verabschiedung der Satzung ===
=== Verabschiedung der Satzung ===
Die im Vorfeld und in den AKen [[ZaPF SoSe06 AK ZaPF|ZaPF]] erstellte [[Satzung der ZaPF|Satzung]] wurde einstimmig verabschiedet.
Die im Vorfeld und in den AKen [[SoSe06 AK ZaPFI|ZaPF]] erstellte [[Satzung der ZaPF|Satzung]] wurde einstimmig verabschiedet.


== Wahlen ==
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== Aufgaben für die nächste ZaPF ==
== Aufgaben für die nächste ZaPF ==
Die [[Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF]] muss um Richtlinien zur Gruppenwahl (z.B. des StAPF) erweitert werden, dazu ist ein [[ZaPF SoSe06 AK GO|AK]] auf der [[Zapf WiSe06|Winter ZaPF in Zürich]] vorgesehen.
Die [[Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF]] muss um Richtlinien zur Gruppenwahl (z.B. des [[StAPF]]) erweitert werden, dazu ist ein [[SoSe06 AK GO|AK]] auf der [[WiSe06|Winter ZaPF in Zürich]] vorgesehen.
 
[[Kategorie:Beschlüsse]]
[[Kategorie:SoSe06]]

Aktuelle Version vom 10. November 2018, 17:31 Uhr

Hier sind alle wichtigen Entscheidungen des Abschlussplenums der Sommer ZaPF 2006 in Dresden (28.05.2006) aufgeführt.


Beschlüsse

Änderung der Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF wurden aufgrund aktueller Probleme die Punkte 19 + 20 hinzugefügt:

19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen (w)

20. Ein wirksames internes Instrument zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ist vorhanden (h)

Verabschiedung der Satzung

Die im Vorfeld und in den AKen ZaPF erstellte Satzung wurde einstimmig verabschiedet.

Wahlen

Wahl des ersten StAPF

Satzungsgemäß wurde der erste StAPF gewählt:

Martin Sack, ETH Zürich 
Erik Ritter, TU Dresden 
Dominik Wegerle, JWGU Frankfurt 
Paul Eberlein, HU Berlin 
Michael Enzelberger, FAU Erlangen 

Entsendungen in den Akkreditierungspool

Dominik Wegerle (JWGU Frankfurt) und Matthias Lutterbeck (TU Dresden) wurden vor zwei Jahren in Regensburg in den Akkreditierungspool entsandt, mussten daher bestätigt werden. Beide wurden erneut entsandt.

Martin Salzer (FH OOW (Emden)) stellte sich zur Wahl, wurde aber nicht entsandt. Bei der Vorstellung der Kandidaten wurde seine mangelnde Erfahrung zu Bologna-Prozess und Akkreditierung bemängelt.

Aufgaben für die nächste ZaPF

Die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF muss um Richtlinien zur Gruppenwahl (z.B. des StAPF) erweitert werden, dazu ist ein AK auf der Winter ZaPF in Zürich vorgesehen.