WiSe18 AK Akkreditierungspflicht in MV: Unterschied zwischen den Versionen
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nach den ganzen Diskussionen um Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung bei denen Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Erfolg versucht hatte das Diplom zu implementieren und eine Akkreditierungspflicht zu umgehen, versucht MV nun über ihr LHG ein Schlupfloch für die Hochschulen einzubauen, dass die Akkreditierungspflicht aushebelt. Da dies zu erheblichen Problemen führen würde, ist es nötig hiergegen anzugehen. Ich habe diesbzgl. die ASten in Mecklenburg-Vorpommern und den fzs kontaktiert und möchte auf diesen Wege auch euch drüber informieren. | |||
Den Gesetzesentwurf, der vermutlich Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden soll, findet ihr im Anhang. Hier ein Auszug der betreffenden Passage: | |||
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„Die Hochschulen sichern die Qualität in Studium und Lehre. In diesem Prozess ist die besondere Beteiligung der Studierenden vorzusehen. Den Hochschulen steht die Möglichkeit offen, nach dem Reglement des bundesweit vereinbarten Studienakkreditierungsstaatsvertrages zu verfahren. Von der Pflicht zur Akkreditierung der Studiengänge werden sie jedoch befreit.“ | |||
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Um von möglichst vielen Seiten Staub aufzuwirbeln, damit diese Passage gekippt wird, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr euch auf euren nächsten Bundesfachschaftentagungen bzw. LandesASten-/-studierendenstreffen mit der Thematik beschäftigt und falls in eurem Sinne, eine Pressemitteilung dazu raus gebt. | |||
Zu dieser Thematik findet ihr im Anhang auch eine gemeinsame Stellungnahme von DGB (Gewerkschaften) und BDA (Arbeitgeber.). | |||
Sollte ihr Fragen haben stehe ich euch gern zur Verfügung. | |||
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich (akkredierungsrat@studentischer-pool.de) und den KASAP (kasap@studentischer-pool.de) darüber informiert, wenn ihr Pressemitteilungen verschickt oder anderweitig aktiv werdet. | |||
Viele Dank und viele Grüße | |||
Franziska | |||
Studentisches Mitglied Akkreditierungsrat | |||
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Dazu kamen noch folgende Anhänge: | |||
* [[Media:Aenderung_Hochschulrecht_MV.pdf|Entwurf einer Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern]] | |||
* [[Media:Stellungnahme_dgb_akkreditierung_mv.pdf|Stellungnahme des DGB zur Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern]] | |||
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== Wichtige Informationen zum AK == | == Wichtige Informationen zum AK == | ||
* '''Ziel des AK''': | * '''Ziel des AK''': eine Resolution | ||
* '''Handelt es sich um einen Folge-AK''': | * '''Handelt es sich um einen Folge-AK''': nein | ||
* '''Materialien und weitere Informationen''': | * '''Materialien und weitere Informationen''': siehe [[WiSe18_AK_Akkreditierungspflicht_in_MV#Vorstellung_des_AKs|oben]] | ||
* '''Wer ist die Zielgruppe?''': | * '''Wer ist die Zielgruppe?''': Interessierte an der Entwicklung der Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, Studierende aus Mecklenburg-Vorpommern | ||
* '''Wie läuft der AK ab?''': | * '''Wie läuft der AK ab?''': Diskussion und Vorbereitung des Verfassens einer Resolution | ||
* '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': | * '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': Abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften | ||
== Einleitung/Ziel des AK == | == Einleitung/Ziel des AK == |
Version vom 30. Oktober 2018, 18:48 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Björn (RWTH), Jörg (FUB)
Folgende Mail ging über den MeTaFa-Verteiler:
Liebe Pooltragenden Organisationen,
nach den ganzen Diskussionen um Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung bei denen Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Erfolg versucht hatte das Diplom zu implementieren und eine Akkreditierungspflicht zu umgehen, versucht MV nun über ihr LHG ein Schlupfloch für die Hochschulen einzubauen, dass die Akkreditierungspflicht aushebelt. Da dies zu erheblichen Problemen führen würde, ist es nötig hiergegen anzugehen. Ich habe diesbzgl. die ASten in Mecklenburg-Vorpommern und den fzs kontaktiert und möchte auf diesen Wege auch euch drüber informieren.
Den Gesetzesentwurf, der vermutlich Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden soll, findet ihr im Anhang. Hier ein Auszug der betreffenden Passage:
„Die Hochschulen sichern die Qualität in Studium und Lehre. In diesem Prozess ist die besondere Beteiligung der Studierenden vorzusehen. Den Hochschulen steht die Möglichkeit offen, nach dem Reglement des bundesweit vereinbarten Studienakkreditierungsstaatsvertrages zu verfahren. Von der Pflicht zur Akkreditierung der Studiengänge werden sie jedoch befreit.“
Um von möglichst vielen Seiten Staub aufzuwirbeln, damit diese Passage gekippt wird, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr euch auf euren nächsten Bundesfachschaftentagungen bzw. LandesASten-/-studierendenstreffen mit der Thematik beschäftigt und falls in eurem Sinne, eine Pressemitteilung dazu raus gebt. Zu dieser Thematik findet ihr im Anhang auch eine gemeinsame Stellungnahme von DGB (Gewerkschaften) und BDA (Arbeitgeber.). Sollte ihr Fragen haben stehe ich euch gern zur Verfügung.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich (akkredierungsrat@studentischer-pool.de) und den KASAP (kasap@studentischer-pool.de) darüber informiert, wenn ihr Pressemitteilungen verschickt oder anderweitig aktiv werdet.
Viele Dank und viele Grüße Franziska Studentisches Mitglied Akkreditierungsrat
Dazu kamen noch folgende Anhänge:
- Entwurf einer Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern
- Stellungnahme des DGB zur Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitskreis: Akkreditierungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: eine Resolution
- Handelt es sich um einen Folge-AK: nein
- Materialien und weitere Informationen: siehe oben
- Wer ist die Zielgruppe?: Interessierte an der Entwicklung der Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, Studierende aus Mecklenburg-Vorpommern
- Wie läuft der AK ab?: Diskussion und Vorbereitung des Verfassens einer Resolution
- materielle (und immaterielle) Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften