HowTo Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Fast jeder Antrag wird vom Plenum diskutiert werden und es können Änderungsvorschläge eingebracht werden. Hierbei sollte man vor allem GO III/5. Beachten: Nimmt man eine Änderung als Antragssteller an, so wird der Antrag ohne Diskussion geändert. Außerdem kann man jederzeit einen Antrag (auch an Änderung) zurückziehen. | Fast jeder Antrag wird vom Plenum diskutiert werden und es können Änderungsvorschläge eingebracht werden. Hierbei sollte man vor allem GO III/5. Beachten: Nimmt man eine Änderung als Antragssteller an, so wird der Antrag ohne Diskussion geändert. Außerdem kann man jederzeit einen Antrag (auch an Änderung) zurückziehen. | ||
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Version vom 30. Juni 2018, 10:48 Uhr
Howto Antrag
Was ist ein Antrag? Was ist eine Resolution?
- Wenn ein Arbeitskreis sich entschließt, ein erarbeitetes Schriftstück vom Endplenum verabschieden zu lassen, so ist dies als Antrag einzureichen; dabei unterscheidet man zwischen einfachen Anträgen und Resolutionen.
- Ein einfacher Antrag kann z.b. ein Arbeitsauftrag an den StAPF, oder eine Bitte um Weitergabe einer Information oder eines Aufrufs an die Physikfachschaften sein.
- Eine Resolution hingegen ist eine Äußerung der ZaPF gegenüber der Öffentlichkeit und hat über den Wirkungskreis der Physikstudenten auch eine politische Dimension. Gerade bei Resolutionen sollten die Gründe, die zur Resolution führen, erkennbar sein.
- Wichtig ist, es auch zu wissen, ob eine veröffentlichung im Wortlaut nötig ist, und wo man die Resolution veröffentlicht haben möchte. (ins Wiki oder in die Pressemitteilung)
Es sollte also schon vorher klar sein, wen man mit dem Antrag erreichen möchte.
Fristen und Formsachen
- Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Die AK haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Der Antragssteller muss im Plenum anwesend sein.
- Nur ein Thema pro Antrag. So kann, wenn eines der Themen strittig ist, über das andere trotzdem unabhängig davon abgestimmt werden.
- Der Antrag sollte möglichst unmissverständlich formuliert sein. So vermeidet man von vornherein Diskussionen, die auf Missverständnissen beruhen. Gut ist es auch beim Vorstellen des Antrags im Plenum die Intention nochmals zu erläutern.
- Wichtige Regel: Je strittiger der Antrag im AK ist, desto länger dauert auch die Diskussion im Endplenum. Es ist also gut schon im AK möglichst auf einen Konsens hinzuarbeiten. Die Hauptargumente, die zum Konsens führten sollten bei der Erläuterung im Plenum nicht fehlen.
- Anträge hängen vor dem Endplenum aus, daher ist es unter Umständen sinnvoll dem Antrag einen Kommentar (Argumente) hinzuzufügen.
- Kurze Anträge haben eine höhere Chance angenommen zu werden als Lange.
Diskussion des Antrags im Plenum
Fast jeder Antrag wird vom Plenum diskutiert werden und es können Änderungsvorschläge eingebracht werden. Hierbei sollte man vor allem GO III/5. Beachten: Nimmt man eine Änderung als Antragssteller an, so wird der Antrag ohne Diskussion geändert. Außerdem kann man jederzeit einen Antrag (auch an Änderung) zurückziehen.