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Version vom 19. November 2017, 14:48 Uhr
Resolutionen
Resolution zu Berufsorientierenden Praktika
Adressaten:
Wir fordern die Fachbereiche auf, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, nicht nur Forschungs- und Laborpraktika an der eigenen Universität belegen zu können, sondern auch wissenschaftsorientierte Praktika an anderen Universitäten, in For- schungseinrichtungen und insbesondere auch in der Industrie anrechnen lassen zu können. An vielen Universitäten bereitet das Physikstudium vorwiegend auf eine akademi- sche Laufbahn vor. Hierbei haben Studierende jedoch kaum Gelegenheit sich während des regulären Studienverlaufes einen Einblick in mögliche Berufsfelder zu verschaffen.
Resolution zur Exzellenzstrategie
Adressaten:
Bezugnehmend auf die Ausschreibung der DFG zu den Exzellenzuniversitäten for- dert die ZaPF, dass bei der Auswahl die Aspekte der exzellenten Lehre eine elementa- re Rolle spielen. Die Universitäten sollen zudem in ihren Anträgen explizit angeben, wie sie ein Ungleichgewicht von Lehre und Forschung verhindern.
Begründung
Die Ausbildungsfunktion der Universität sollte von zentraler Bedeutung sein und ist essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Forschungsuniversität im internationa- len Wettbewerb. Das Erfolgsmodell der Einheit von Lehre und Forschung nach dem humboldtschen Prinzip wird durch die einseitige Förderung der Forschung durch die Exzellenzstrategie aufgehoben¹ . Ein solches Ungleichgewicht sollte in jedem Fall verhindert werden. Profitieren die Studierenden nicht von der neuesten (geförder- ten) Forschung, so bleiben die Probleme der studentischen Ausbildung im direkten Vergleich mit internationalen Spitzenuniversitäten bestehen - dem eigentlichen Ziel der Exzellenzstrategie.
Resolution zur Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen
Adressaten:
Angesichts des Koalitionsvertrages der neuen NRW-Landesregierung nimmt die ZaPF wie folgt Stellung:
1. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, nicht dem Beispiel von Baden-Württem- berg zu folgen, die Stellungnahmen der Hochschulen zu berücksichtigen und keine Studiengebühren - egal in welcher Form - einzuführen.
2. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, die Zivilklausel ¹ nicht aus dem Hoch- schulgesetz zu streichen. An der Drittmittelorientierung festzuhalten und gleich- zeitig die "bürokratische (...) Bevormundung“ ² , “zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ ³ beitragen zu sollen, aufzuheben, bedeutet nicht mehr "Freiheit“4 für die Hochschulen, sondern einen erhöhten Druck, auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten. Dies wurde zuletzt auch an der Entscheidung der RWTH- Aachen5 deutlich, ein Drittmittelprojekt kurz vor Beendigung abzubrechen, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk für Militärfahrzeuge in der Türkei ging.
3. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, an der gesetzlichen Verankerungen eines "Kodex gute Arbeit“ festzuhalten und diesen weiterzuentwickeln. Prekäre Arbeitsbedingungen sind den Kolleginnen und Kollegen weder zumutbar, noch tragen sie dazu bei, dass die Hochschulen ihren Aufgaben besser nachkommen können.
https://zapfev.de/resolutionen/sose17/gesellschaftlich_verantwortung/ PosPapier_gesellschaftliche_verwantwortung.pdf
Resolution zu den aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen in Baden-Württemberg
Adressaten:
Die ZaPF fordert
1. die Beibehaltung eines politischen Mandates der Studierendenschaften in Baden- Württemberg, damit sie ihre studentischen Interessen weiterhin vor Gesellschaft und Politik vorstellen und für diese weiterhin auch öffentlich streiten dürfen.
2. die CDU-Fraktion muss ihre anmaßenden Anschuldigungen zurückziehen. Zwi- schen einer studentischen Interessenvertretung, auch durch Demonstrationen, und der Unterstützung und Duldung von Straftaten besteht ein klarer Unterschied.
3. das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, wie auch die gesamte Landesre- gierung, auf, die Studierendenschaften im Land frühzeitig in Gesetzesänderungen einzubeziehen und wie in anderen Bundesländern keine Maßnahmen "...gegen die Hochschulen oder über die Hochschulen hinweg"[Pfeiffer-Poensgen, 27.9.17] durchzuführen.
4. die Abschaffung der kürzlich eingeführten Studiengebühren. Begründung Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat Pläne, das Landeshochschulgesetz zu reformieren1 . Hierbei soll auch der Satz, der den Studierendenschaften das politi- sche Mandat garantiert, gestrichen werden, was trotz zuvoriger Informations- und Diskussionsveranstaltung von MWK, Hochschulen und Studierendenschaften erst durch die Presse bekannt wurde. Doch was bedeutet die Streichung des politischen Mandats? Die Grünen-Fraktion sagt: Das ändert nichts 2 . Die CDU konstruiert derweil in der Südwestpresse 3 einen Zusammenhang zwischen Krawallen und Randalierer*innen auf Demonstrationen und dem politischen Mandat, das deshalb eingeschränkt werden müsse. In diesem Zusammenhang stellte die CDU-Fraktion im Landtag die Große Anfra- ge zu dem Thema Linksextremismus in Baden-Württemberg ’(16-2642), zu deren Beantwortung am 27. September ein Schreiben 4 an alle Hochschulen in Baden- Württemberg ging. Dieses Schreiben sollte bis zum 29.09.17 im Benehmen mit den jeweiligen Studierendenschaften beantwortet werden. Zum Thema Studiengebühren verweisen wir auf das Positionspapier 5 und die Reso- lution 6 , in der wir uns der Positionierung der Landesstudierendenvertretung Baden- Württemberg zur Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende, Einführung von Zweitstudiengebühren und Erhöhung des "Verwaltungskostenbei- trages “ 7 anschlossen.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/studierendenvertretung-soll- politisches-mandat-verlieren--139913324.html
https://www.gruene-landtag-bw.de/themen/wissenschaft-kultur/recht-auf- oeffentliche-stellungnahme-und-mitbestimmung-der-studierenden-bleibt-ohne- einschraenkung-erhalten.html
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/land-will- studentenvertretern-politisches-mandat-entziehen-15500464.html
https://www.dropbox.com/s/euxp6pbp0x3w9bz/2017%2009%2027%20Abfrageformular% 20Grosse%20Anfrage%2016-2642.pdf?dl=0
https://zapf.wiki/Datei:Positionspapier_Studiengebuehren_WiSe16.pdf
https://zapf.wiki/images/a/ac/Reso_Studiengebuehren_WiSe16.pdf
Studiengebühren für internationale Studierende, Einführung von Zweitstudiengebühren und Erhöhung des "Verwaltungskostenbeitrages“: http://www.studis.de/lak-bawue/fileadmin/lak-bawue/PMs_und_offene_Briefe/ Positionierung_der_Landesstudierendenvertretung_Baden-Wuerttemberg_zur_ Einfuehrung_von_Studiengebuehren.pdf
Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus der Winter-ZaPF "Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016, in der wir Symptompflicht ablehnen.
Resolution zum Umgang mit Nullergebnissen
Die ZaPF sieht Nullergebnisse¹ als natürliche Begleiter ordentlicher Forschung. Allerdings sind sie keine Abfallprodukte, sondern haben an sich einen wissenschaftlichen Wert, den es zu schützen und zu wahren gilt. Sie stellen zwar keine endgültige Behandlung eines Themas dar, können für zukünftige Arbeiten aber eine wertvolle Hilfestellung bieten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass sie als Folge von gründlicher Arbeit gesehen werden. Dazu gehört insbesondere, dass Nullergebnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können Wissenschaftler*innen von den Erfahrungen anderer profitieren, und beispielsweise vermeiden, den selben nicht zielführenden Weg einzuschlagen. Das spart Ressourcen und liegt damit im Interesse aller am Prozess Beteiligten. Bei der Planung und Vorbereitung von wissenschaftlichen Projekten soll der Umgang mit Nullergebnissen thematisiert werden. Die Erstellung von Konzepten entsprechend der Art des Projekts sollten in die Statuten der fördernden Gesellschaften aufgenommen werden. Dadurch lässt sich eine Veröffentlichung von Nullergebnissen langfristig als Teil der wissenschaftlichen Praxis etablieren. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, spricht sich die ZaPF für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen aus:
- Aufnahme von Informationen über Nullergebnisse des Projekts im Anhang von zugehörigen Veröffentlichungen. Dies ermöglicht es, sich bei der Recherche zu einem Thema neben dem Stand der Forschung direkt auch über Probleme bei der Umsetzung und Beobachtungen im gröberen Kontext zu informieren.
- Aufbau einer institutsübergreifenden Infrastruktur zur Speicherung und Austausch von Daten, die unabhängig vom Stand der Aufbereitung nach Abschluss eines Projektes einen Wert für die wissenschaftliche Gemeinschaft haben können.
- Falsifizierung der ursprünglichen Arbeitshypothese
- Mehrdeutiges oder nicht beweiskräftiges Ergebnis
- Nicht zielführendes Ergebnis auf dem Weg zur einer Veröffentlichung („Trial and Error“)
Entscheidend ist, dass bei der Erlangung der Ergebnisse ordentliche wissenschaftliche Standards beachtet wurden.
Resolution zur Akkreditierung
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften begrüßt generell eine Überarbeitung des Akkreditierungswesens. Eine solche Überarbeitung darf nicht unter Ausschluss von studentischer Beteiligung stattfinden. Insbesondere erachten wir folgende Punkte als essentiell:
- Studentische Beteiligung an den Verfahren ist von fundamentaler Bedeutung. Eine Aufhebung der öffentlichen Begehung, selbst in Ausnahmefällen, ist als wichtiger Kontaktpunkt zwischen lokalen Fachschaften und dem Akkreditierungsverfahren abzulehnen.
- Die Bedeutung der Hochschulinternen Gremien mit unabhängiger studentischer Repräsentation für die Entwicklung von Studiengängen muss erhalten bleiben.
- Akkreditierungszeiträume müssen kurz genug sein, dass Missstände zeitnah erkannt und behoben werden können.
- Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement muss als Studienziel erhalten bleiben.¹
- Die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) als Kriterium für die Akkreditierung darf nicht entfallen.
Aufgrund der aktuell stattfindenden gravierenden Änderungen im Akkreditierungssystem (siehe Positionspapier) ist es wichtig, zentrale Mindeststandards für das weitere Vorgehen festzusetzen.
Resolution zu Zwangsexmatrikulationen
Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums von der Aneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Regelungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können (z.B. die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen).
Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulationen unter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstverantwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studieren und behindert damit die freie Entfaltung.
Zudem stellt es eine Erleichterung für alle Beteiligten dar, wenn Dozierende nicht vor der Entscheidung stehen, Studierende z.B. in ihrem letzten Prüfungsversuch ggf. entweder trotz fraglicher Leistungen bestehen zu lassen oder ihnen für den Rest des Lebens Chancen zu nehmen.
Ein erzwungenes Studienende ist nicht als Akt der Fürsorge zu verstehen. Stattdessen gilt es, wenn Studierende wiederholt durch Prüfungen fallen, die zu Grunde liegenden Probleme beispielsweise im Rahmen von Beratungen zu analysieren und kooperativ zu lösen. Auch ermöglicht dies, Probleme, die nicht in der Schuld der Studierenden liegen, zu erkennen, und ist eine Voraussetzung, um systematische, über den Einzelfall hinaus gehende Lösungen zu entwickeln.
Positionspapiere
Positionspapier zum Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative
Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative
Die ZaPF gratuliert ICAN zum Friedensnobelpreis. Der Atomwaffenverbotsvertrag, dem die UNO-Vollversammlung am 7.7.2017 zugestimmt hat und der maßgeblich von ICAN voran gebracht wurde, geht auf das jahrzehntelange Engagement von Wissenschaftler*innen zurück: Der erste Entwurf des Vertrages war Teil eines Konzeptes für eine Nuklearwaffenkonvention, die das International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) 1995 vorgeschlagen hatte.¹ INESAP ist eine Gruppe von mehr als 50 Wissenschaftler*innen aus 17 Ländern, die 1993 an der TU Darmstadt initiiert wurde. In seiner Arbeit knüpfte INESAP an ein Konzept für eine atomwaffenfreie Welt² an, das der Physiker Joseph Rotblat maßgeblich mit erarbeitet hatte. Rotblat war 1944 aus dem Manhattan-Projekt ausgestiegen und jüngster Unterzeichner des RussellEinstein-Manifests geworden; 1957 hatte er die Pugwash-Bewegung mitbegründet. Das Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrages zeigt auf, wie bedeutsam und notwendig es ist, wenn Wissenschaftler*innen mit ihrer Arbeit Verantwortung für eine friedliche Entwicklung der Welt übernehmen. Wir als Physikstudierende halten es für wichtig, sich mit diesem Thema im Zuge der politischen Bildung zu befassen, um das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Grundordnung zu fördern. Insbesondere rufen wir dazu auf, dass sich Studierende auch mit den gesellschaftlichen Implikationen wissenschaftlicher Forschung, wie sie gerade hier gegeben sind, beschäftigen.
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Positionspapier zu Akkreditierung
Zu Änderungen im Akkreditierungssystem Die ZaPF beobachtet die aktuellen Entwicklungen zur Musterrechtsverordnung (MRVO) für das Akkreditierungswesen mit Sorge und macht ausgehend von den Stellungnahmen anderer Beteiligter im Akkreditierungswesen die Fachschaften auf folgende potentiell kritische Änderungen aufmerksam. Im Besonderen möchten wir die Fachschaften auf folgende Änderungen zu den aktuell geltenden Regeln hinweisen:
• Die Notwendigkeit, örtliche Begehungen abzuhalten kann unter anderem bei einer Reakkreditierung entfallen. Dies ist aber die einzige direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Fachschaft.
• Die Dauer, für die Studiengänge und Qualitätssysteme akkreditiert sind, wird insbesondere bei Erstakkreditierungen deutlich erhöht. Dadurch sinkt die Dringlichkeit, Veränderungen vornehmen zu müssen (auf nun immer alle 8 Jahre anstatt wie vorher 5 bis 8 Jahre).
• Die Aufgabenverteilung zwischen Agenturen und dem Akkreditierungsrat wird zugunsten von letzterem verschoben: Die Akkreditierungsentscheidung liegt nicht mehr bei der agenturinternen Akkreditierungskommission, sondern beim übergeordneten Akkreditierungsrat, welcher die Entscheidung nun allein auf Basis des Berichts der Agenturen fällt. Außerdem ist unklar, wie der Akkreditierungsrat diese Mehrbelastung stemmen soll.
• Bei den Studienzielen ist die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement entfallen.
• Die Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) wird nur bei Joint Degrees explizit beachtet.
• Bei den bisherigen Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge „Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss“ entfällt das „in der Regel“, was beruflich qualifizierten Bewerbern ohne Hochschulabschluss den Zugang erschwert.
• Gebündelte Akkreditierungen von bis zu 10 Studiengängen in einem Verfahren sind möglich, ohne dass sich die Größe oder Zusammensetzung der Gutachtergruppe oder die Länge des Verfahrens ändert und unterliegt mangels klarer Definitionen kaum Einschränkungen.
• Die Definition des Vertreters der Berufspraxis in der Gutachtergruppe wird weiter dadurch verwässert, dass diese in Verfahren für Lehramtsstudiengänge durch eine Vertreterin der Obersten Landesbehörde ersetzt werden.
• Es soll an den Universitäten eine „Lehrverfassung“ etabliert werden, aber es ist nicht klar, was das genau sein soll und wie diese zustande kommt.
• Bei akkreditierten Kombinationsstudiengängen können weitere Teilstudiengänge hinzugefügt werden, ohne, dass diese neu begutachtet werden müssen. Insbesondere muss so auf die Studierbarkeit der neuen Teilstudiengänge in Verbindung mit den alten Teilstudiengängen keine gesonderte Rücksicht genommen werden.
• Es wird die Möglichkeit für alternative Verfahren gegeben, die aber nicht genauer erläutert werden. In solchen Verfahren könnten Uni-interne Gremien leichter umgangen werden.
• In einem Kommentar zu den Paragraphen der MRVO, die Auflagen regeln, steht, dass Auflagen nun nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen werden sollen. Die Bewertungskriterien werden in formale Kriterien (in Form eines Prüfberichts) und in fachlich-inhaltliche Kriterien (in einem Gutachten) getrennt. Diese Berichte werden von unterschiedlichen Personen erstellt. Die Konsequenzen der Umsetzung dieser Änderung sind unklar.
Anmerkungen zur Einordnung: Die Bestrebungen zu einer Musterrechtsverordnung für alle Länder wurden in die Wege geleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Akkreditierung in NRW als verfassungswidrig erklärte. An der Ausgestaltung waren nur die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) beteiligt. Diese Vorgaben sollen durch einen Studienakkreditierungsstaatsvertrag umgesetzt werden, der aktuell den Landesparlamenten zur Beschlussfassung vorliegt. Der Staatsvertrag ermächtigt die Landesregierungen dazu, in einer Rechtsverordnung das Verfahren der Akkreditierung weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung soll nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2018 abgeschlossen sein. Die endgültige Änderung steht noch nicht fest und die Situation ist sehr unübersichtlich zu mal viele Stellen des MRVO unklar sind. Aktuell wird von vielen anderen Beteiligten im Akkreditierungswesen an Stellungnahmen gearbeitet. Die teils vorläufigen Versionen davon bilden die Basis für die hier vorgebrachten Punkte.
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Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) ist der Meinung, dass Wissenschaftskommunikation ein elementarer Bestandteil im Studium sein sollte. Wir sehen dafür unter anderem folgende Stellen im Bachelor- sowie Masterstudium, bei denen Wissenschaftskommunikation stattfinden kann: Vortrag der Abschlussarbeiten: Die ZaPF empfiehlt als Maßnahme, das Thema der eigenen Abschlussarbeit neben einer möglichen Verteidigung vorzustellen, um die Kompetenz, Wissenschaft zu kommunizieren, zu stärken. Sie ist der Meinung, dass ein akademischer Rahmen¹ sinnvoll ist und sich der Lernerfolg durch Erweiterung des Zielpublikums optimiert. Insbesondere für die Masterarbeit wird eine Ordnung für die Allgemeinheit sehr empfohlen. Eigenständiges Modul: Die ZaPF empfiehlt das Angebot einer Veranstaltung, die theoretische und praktische Aspekte der Wissenschaftskommunikation vermittelt. Diese sollte mindestens als Wahlpflichtmodul vorkommen. Sinnvoll für die Umsetzung erachten wir ein Seminar und/oder eine Ringvorlesung mit folgenden Inhalten:
– Rhetorik
– Gastvorträge
– Analyse von Kommunikation anderer (Natur-)Wissenschaftler
– Vorbereitungsschulungen
– eigene Präsentation
– andere wissenschaftskommunikative Arbeit
Ein fakultätenübergreifendes Modul wird ermutigt. Dessen Leitung kann sowohl von universitären Lehrkräften unterschiedlicher Fachbereiche² als auch Mitarbeiter*innen zentraler Einrichtungen³ oder externen Expert*innen übernommen werden. Die aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes resultierende Vernetzung von Studierenden mit anderen Fachbereichen und in der Forschung ist nur eine der positiven Auswirkungen. Bis zum Erreichen des Masterabschlusses sollte mindestens eine solche Maßnahme durchgeführt worden sein. Die Einbindung dieses Themengebietes in das Curriculum wird gefordert, um sowohl die Akzeptanz und Wertschätzung von Wissenschaftskommunikation allgemein, als auch die Identifikation von Studierenden mit Forschung sowie die Interdisziplinarität zu fördern.
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