WiSe17 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Antragsteller: Daniela (FFM), Maik (Bielefeld) | |||
Adressaten: alle Landesregierungen die die Symptomplicht haben (d.i. alle außer NRW), KMK. | |||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. | |||
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016. | |||
Begründung: | |||
Die Regelung, einmal umgesetzt, schafft eine sichere und faire rechtliche Grundlage für Studierende im Ausfallfall. | |||
Dies steht nicht im Widerspruch zur Resolution aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016. | |||
Übersendung an LR NRW soll nicht stattfinden, da dort keine Symptompflicht ist aber eine neue Landesregierung, die wahrscheinlich das Hochschulgesetz ändern will und wir sie nicht auf dumme Gedanken bringen sollten. | |||
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Version vom 30. Oktober 2017, 17:13 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Jakob Schneider (Göttingen)
Arbeitskreis: Symptompflicht bei Attesten
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: Gegebenfalls Resolution
- Handelt es sich um einen Folge-AK: ja: [|Protokolllink] - [| Positionspapier SoSe17 ]
- Materialien und weitere Informationen: [| Hochschulgesetz NRW] (relevant §63(7), war im letzten AK Leitschnur)
- Wer ist die Zielgruppe?: alle
- Wie läuft der AK ab?: Diskussionsrunde und evtl. Reso schreiben.
- materielle (und immaterielle) Voraussetzung: miep
Einleitung/Ziel des AK
Protokoll
Ergebnis Resotext
Resolution Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
Antragsteller: Daniela (FFM), Maik (Bielefeld)
Adressaten: alle Landesregierungen die die Symptomplicht haben (d.i. alle außer NRW), KMK.
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016.
Begründung:
Die Regelung, einmal umgesetzt, schafft eine sichere und faire rechtliche Grundlage für Studierende im Ausfallfall.
Dies steht nicht im Widerspruch zur Resolution aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016.
Übersendung an LR NRW soll nicht stattfinden, da dort keine Symptompflicht ist aber eine neue Landesregierung, die wahrscheinlich das Hochschulgesetz ändern will und wir sie nicht auf dumme Gedanken bringen sollten.