Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

WiSe17 AK Uni-Wechsel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Jenny (FUB) (Diskussion | Beiträge)
Jenny (FUB) (Diskussion | Beiträge)
Zeile 147: Zeile 147:


# Monotonie der Fachsemester
# Monotonie der Fachsemester
* Diese Regelung ist in sich sinnvoll, da man die Fachsemester hochzählt.
# Einstufung anhand von Leistung
# Einstufung anhand von Leistung
# Für einen Abschluss müssen mindestens 50% der LP an der Uni erworben werden, die den Abschluss ausstellt.


Zwischen diesen beiden Punkten gibt es einen Konflikt beim Einschreiben in höhere Fachsemester.
Regelung 1 ist an sich sinnvoll, da man Fachsemester hochzählt. Allerdings gibt es zwischen den Punkten 1 und 2 einen Konflikt beim Einschreiben in höhere Fachsemester.
Dazu kommt in einigen Bundesländern Regelung 3 hinzu.


In einigen Bundesländern kommt noch eine weitere Regelung hinzu.
''Zoë (FFM)'': Geht es bei 3. um die tatsächlichen Leistungen, die an der Uni erbracht werden, oder darum, dass es sie dort theoretisch auch gibt.


3. Für einen Abschluss müssen mindestens 50% der LP an der Uni erworben werden, die den Abschluss ausstellt.
Die Konsequenz aus 1. und 2. ist, dass man nur die Uni wechseln kann, wenn man in Regelstudienzeit studiert.


Zoe: Ghet es um die tatsächlichen Leistungen oder darum, dass man sie dort hören könnte.
Selbst wenn man das erfüllt und man zum 5. Semester wechseln will, greift dann immer noch 3. Man kann dann wechseln aber keinen Abschluss mehr bekommen, da man nicht mehr 50% der Leistungspunkte an der neuen Hochschule erwerben kann. Das steht unter anderem im BerlHG und in Hessen gibt es das auch. <br\>
Allerdings kann man sich nicht nur einen Teil seiner bisherigen LP anrechnen lassen und die restlichen an der neuen Uni nochmal absolvieren, da man eine Prüfungsleistung nicht nochmal erbringen kann, wenn man sie schon bestanden hat. Außerdem würde man dann wieder mit der Regelstudienzeit in Konflikt kommen.


Konsequenz aus 1. und 2. ist man kann nur wechseln wenn Regelstudienzeit.
Einzeln ergeben die Regelungen Sinn, allerdings führen sie zusammen zu diesen krassen Konflikt.
 
Selbst wenn das greift und man zum 5. Semester wechseln will, greift 3. Man kann wechseln aber keinen Abschluss mehr bekommen. Steht im BerLHG und in Hessen gibt es das auch.
 
Man kann sich nicht nur einen Teil anrechnen lassen, weil man eine Prüfungsleistung nicht nochmal erbringen kann, wenn man sie schon bestanden hat.
Außerdem würde man dann wieder mit der Regelstudienzeit in Konflikt kommen.
 
2x das gleiche Modul kann man nicht absolvieren.
 
Einzeln ergeben die Regelungen Sinn, allerdings ergeben sie zusammen diesen krassen Konflikt.


Wenn man eins der Elemete raus nimmt, funktioniert es trotzdem noch nicht. Das Beispiel ist aus Berlin.
Wenn man eins der Elemete raus nimmt, funktioniert es trotzdem noch nicht. Das Beispiel ist aus Berlin.