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Derzeit wird die Akkreditierung durch die KMK modifiziert. Hierfür wurde ein Staatsvertrag beschlossen. Die eigentliche Ausgestaltung an den Hochschulen wird über eine Musterrechtsverordnung geregelt und diese vermutlich im nächsten halben Jahr an den Unis umgesetzt. Wie gehen wir damit um? In den Hochschulgremien muss dieser Prozess entsprechend begleitet werden. | Derzeit wird die Akkreditierung durch die KMK modifiziert. Hierfür wurde ein Staatsvertrag beschlossen. Die eigentliche Ausgestaltung an den Hochschulen wird über eine Musterrechtsverordnung geregelt und diese vermutlich im nächsten halben Jahr an den Unis umgesetzt. Wie gehen wir damit um? In den Hochschulgremien muss dieser Prozess entsprechend begleitet werden. | ||
= Arbeitskreis: Akkreditierung = | = Arbeitskreis: Akkreditierung = | ||
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: 14:15 Uhr | : 14:15 Uhr | ||
; Ende | ; Ende | ||
: | : 16:00 Uhr | ||
; Redeleitung | ; Redeleitung | ||
: Daniela (FFM), Martin (FUB/Alumni) | : Daniela (FFM), Martin (FUB/Alumni) | ||
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<!--:Bergische Universität Wuppertal,--> | <!--:Bergische Universität Wuppertal,--> | ||
:jDPG | :jDPG | ||
== Wichtige Informationen zum AK == | |||
* '''Ziel des AK''': Informationen zur neuen Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag | |||
* '''Handelt es sich um einen Folge-AK''': Nein | |||
* '''Materialien und weitere Informationen''': https://protokolle.zapf.in/musterrechtsverordung | |||
* '''Wer ist die Zielgruppe?''': Personen mit Vorwissen bei Akkreditierungen | |||
* '''Wie läuft der AK ab?''': Offene Diskussion zur Musterrechtsverordnung | |||
* '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': Laptop ist immer hilfreich | |||
== Einleitung/Ziel des AK == | == Einleitung/Ziel des AK == | ||
Derzeit wird die Akkreditierung durch die KMK modifiziert, wofür ein Staatsvertrag beschlossen wurde. Die eigentliche Ausgestaltung an den Hochschulen wird über eine Musterrechtsverordnung geregelt und diese vermutlich im nächsten halben Jahr an den Unis umgesetzt. Wie gehen wir damit um? In den Hochschulgremien muss dieser Prozess entsprechend begleitet werden. | |||
== Protokoll == | == Protokoll == | ||
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Ein Teilnehmika weißt darauf hin, dass man sich nicht nur an dem Wort "Lehrverfassung" festhalten soll, sondern es in dem Entwurf noch andere Kritikpunkte gibt. Darauf wird besprochen, dass im AK erstmal die Kritikpunkte gesammelt werden sollen, die in Positionspapier übernommen werden und im Plenum vorgestellt werden. An der Idee des Positionspapier wird kritisiert, dass nicht klar ist, wozu dieses Papier dient. Der Weg über Fachschaften und Hochschulgremien scheint nicht optimal, da diese nicht für die Entscheidung zuständig sind. Es kommt der Vorschlag an anderen Stellen wie der HRK oder den Landesregierungen die Kritik herangetragen wird. Dies würde dann eher eine Resolution sein. | Ein Teilnehmika weißt darauf hin, dass man sich nicht nur an dem Wort "Lehrverfassung" festhalten soll, sondern es in dem Entwurf noch andere Kritikpunkte gibt. Darauf wird besprochen, dass im AK erstmal die Kritikpunkte gesammelt werden sollen, die in Positionspapier übernommen werden und im Plenum vorgestellt werden. An der Idee des Positionspapier wird kritisiert, dass nicht klar ist, wozu dieses Papier dient. Der Weg über Fachschaften und Hochschulgremien scheint nicht optimal, da diese nicht für die Entscheidung zuständig sind. Es kommt der Vorschlag an anderen Stellen wie der HRK oder den Landesregierungen die Kritik herangetragen wird. Dies würde dann eher eine Resolution sein. | ||
In der Diskussion ist ein Moment nicht klar, worauf unterschiedliche Teilnehmika hinaus wollen: Entweder eine Resolution an die genannten Organisationen oder eine Info an die ZaPF-Teilnehmika mit Warnung über die Gefahr der Umgehung von Hochschulgremien. | |||
Nach kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass es ein Positionspapier bzw. Resolution mit Warnung über die Änderung der Rahmenbedingungen sein soll. Als Grundlage werden verschieden Stellungnahmen verschiedener Organisation (KSS, KASAP, BBA, DGB, AstA Mainz, Akkreditierungagenturen, fzs, ...) zu dem Thema als Quellen verwendet. | |||
Folgende Kritikpunkt werden festgestellt: | |||
* In der Musterrechtsverordnung werden die Zeiträume für Reakkreditierung auf 8 Jahre festgelegt, momentan sind diese 5/7 für Programm- und 6/8 für Systemakkreditierung (erstmalige/alle weiteren Akkreditierungen) | |||
* Es kann bei Reakkreditierungen und Konzeptakkreditierung auf eine Begehung verzichtet werden. | |||
Da die Diskussion in der großen Gruppe nicht zielführend ist, teilt sich der AK in Kleingruppen auf, die sich mit den verschiedenen Stellungnahmen beschäftigen. Es werden die Stellungnahmen vom KSS, KASAP, BBA (Arbeitgeber) und dem DGB ausgesucht. Die Ergebnisse werden in einem [https://protokolle.zapf.in/musterrechtsverordung Pad] gesammelt. | |||
Durch die zeitliche Beschränkung des AK-Slots arbeiten die einzelnen Gruppen bis zum Ende des AKs durch. Die Ergebnisse sollen in einem Backup-AK weiterbesprochen werden: [[WiSe17 AK Akkreditierung II]] | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == | ||
Für die Zusammenfassung siehe auch das Protokoll des zweiten Teils: [[WiSe17 AK Akkreditierung II]] | |||