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In der Neufassung entscheidet der Akkreditierungsrat nun über die Akkreditierung entscheidet. Es wird dabei Entscheidungsbefugnisse von den Agenturen zum Rat verlagert. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Gerichtsurteil darauf Bezug genommen wird, dass die Vergabe durch Agenturen rechtlich kritisch sind. | In der Neufassung entscheidet der Akkreditierungsrat nun über die Akkreditierung entscheidet. Es wird dabei Entscheidungsbefugnisse von den Agenturen zum Rat verlagert. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Gerichtsurteil darauf Bezug genommen wird, dass die Vergabe durch Agenturen rechtlich kritisch sind. | ||
Martin weißt vorallem auf einen Passus der Neuregelung, in der die Gremien an Hochschulen bei der Akkreditierung übergangen werden. Es kommt die Nachfrage, wo der Unterschied zu der bestehenden Systemakkreditierung ist, wo Gremien auch jetzt schon ausgeschlossen werden. | Martin weißt vorallem auf einen Passus der Neuregelung, in der die Gremien an Hochschulen bei der Akkreditierung übergangen werden. Es kommt die Nachfrage, wo der Unterschied zu der bestehenden Systemakkreditierung ist, wo Gremien auch jetzt schon ausgeschlossen werden. Es kommt die Aussage, dass das nur wenige Hochschule betrifft, dies wird durch Verweis auf die Datenbank des Akkreditierungsrats entkräftigt, wonach 60 (davon 31 Universitäten/Fachhochschulen mit Promotionsrecht) Hochschulen systemakkreditiert sind. | ||
Es wird geklärt, was mit Lehrverfassung gemeint ist. | |||
Es kommt der Vorschlag, dass man Kontakt zu anderen Gruppen wie der HRK aufnimmt und Fragen zu dem Entwurf stellt. Da wird eingewandt, dass der Entwurf gegen Ende des Jahrs verabschiedet werden soll, sodass bis zur nächsten ZaPF die Beschlüsse verabschiedet sind. | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == | ||