SoSe17 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Raum, die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.
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# Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.
# Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.


Zum [[:Datei:AbiwissenSoSe17|Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen]]
Zum [[:Datei:Abiwissen_SoSe17.pdf|Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen]]


====Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten====
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte
Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung
aus.
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfä-
higkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der
Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine
Prüfungsunfähigkeit darstellen.
Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
* Studierende müssen Ärzt*innen „freiwillig“ von der Schweigepflicht entbinden.
* Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
* Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.
Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu
ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
gleichzusetzen.
Zum [[:Datei:Symptompflicht_SoSe17.pdf|Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten]]


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Version vom 9. Juli 2017, 11:43 Uhr

Beschlüsse der ZaPF SoSe 17 in Berlin

Resolutionen zum SoSe 17 aus Berlin

Resolutionen

Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat

Adressaten:

Die „Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften“ verurteilt die Entscheidung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), den vom Poolvernetzungstreffen gewählten studentischen Vertreter nicht in den Akkreditierungsrat zu entsenden.

Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ (§7 (2)) eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von StudentInnenschaften. Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die hochstmögliche demokratische Legitimation von studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat dar.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:

  1. Die HRK lehnte den Vorschlag des Poolvernetzungstreffens für einen studentischen Vertreter ab.
  2. Sie begründete ihre Entscheidung zur Ablehnung nicht.
  3. Sie fragte ohne Rücksprache mit dem studentischen Akkreditierungspool einen eigenen studentischen Kandidaten an, der somit nicht von der Statusgruppe demokratisch legitimiert ist.
  4. Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens

des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.

In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische Vertreter*innen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten Kandidat*innen als undemokratisch.

Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.

Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmte studentische VertreterInnen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren. Verabschiedet am 27.05.2017 in Berlin

Zur Resolution: Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat


Resolution gegen Studiengebühren

Adressaten:

Die ZaPF lehnt Studiengebühren jeglicher Art ab. Darüber hinaus positioniert sie sich gegen alle weiteren Bildungsbarrieren.

Wir stehen gegen Studiengebühren, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg eingeführt und in anderen Bundesländern noch z.B. für das Zweitstudium vorgesehen sind. Dies wendet sich auch gegen jüngste Bestrebungen in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen.

Gesellschafts-, sozial und bildungspolitische Gründe sprechen gegen Studiengebühren und wurden schon an zahllosen Orten ausgiebig diskutiert, z.B. im Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS): „[Studiengebühren] lösen kein einziges Problem [..].“

Statt ständiger Umstrukturierung und Neuorientierung in einer kurzfristigen Bildungspolitik sind stabile Rahmenbedingungen für ein frei zugängliches Bildungssystem essentiell.

Zur Resolution gegen Studiengebühren


Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau

Im wissenschaftlichen Mittelbau fehlt es an unbefristeten Stellen. Durch die drastische Reduktion solcher Stellen hat sich dieses Problem in den vergangenen Jahren noch erheblich verschärft.

Die Aussichten auf eine unbefristete Stelle in der Wissenschaft abseits der Professur sind derzeit verschwindend gering. Durch die damit verbundene Unsicherheit sind Karriere und Familienplanung in der Wissenschaft in den seltensten Fällen vereinbar, was diesen Karriereweg für viele Studierende sehr unattraktiv macht.

Im Ergebnis wirkt sich dieses Umfeld prekärer Beschäftigungsverhältnisse zwangsläufig negativ auf die Kontinuität von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben aus.

Eine Beschleunigung des wissenschaftlichen Karrierewegs zur Professur ist der falsche Ansatz. Insbesondere punktuelle Initiativen, wie das aktuelle Vorhaben zur Förderung von Tenure-Track-Stellen, konzentrieren sich zu sehr auf die Professur als Karriereziel und verlieren die Schaffung einer ausgeglichenen akademischen Landschaft aus den Augen.

Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen.

Daher fordert die ZaPF, auch im Interesse der Wissenschaft im deutschsprachigen Raum, die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.

Zur Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau


Positionspapiere

Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen

Die ZaPF begrüßt die aktuellen Entwicklungen innerhalb des öffentlichen Diskurses über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen in den MINTFächern.

Explizit verweisen wir hierbei auf den offenen Brief „Mathematikunterricht und Kompetenzorientierung” vom 17.3.2017 sowie die beiden darauf folgenden Stellungnahmen zu diesem Thema. Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU in allen Punkten bis auf den beiden folgenden an:

  1. Zur Thematik „Taschenrechner im Schulunterricht“ verweisen wir auf die Stellungnahme zu unserer Resolution aus Dresden.
  2. Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.

Zum Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen

Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.

An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfä- higkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen.

Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:

  • Studierende müssen Ärzt*innen „freiwillig“ von der Schweigepflicht entbinden.
  • Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
  • Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.

Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.

Zum Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten