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SoSe17 AK Akkreditierungsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem ''Gesetz zur  Errichtung  einer  Stiftung zur Akkreditierung von  Studiengängen in Deutschland (§7 (2))'' eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften.
Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem ''Gesetz zur  Errichtung  einer  Stiftung zur Akkreditierung von  Studiengängen in Deutschland (§7 (2))'' eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften.
   
   
Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die höchstmögliche demokratische Legitimation von studentischen Vertreter*innen im Akkreditierungsrat dar.
Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die höchstmögliche demokratische Legitimation von studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat dar.


Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:
Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:
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# Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.  
# Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.  


In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische Vertreter*innen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten Kandidat*innen als  undemokratisch. Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.
In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische VertreterInnen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten KandidatInnen als  undemokratisch. Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.
   
   
Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmten studentischen Vertreter*innen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren.
Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmten studentischen VertreterInnen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren.


Jeanette Gehlert, Margret Heinze, Maik Rodenbeck
Jeanette Gehlert, Margret Heinze, Maik Rodenbeck