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WiSe16 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Lukian (Diskussion | Beiträge)
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====Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz====
====Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz====
'''Adressaten:''' alle deutschen Physik-Fachschaften, die deutschen  Hochschulen, die VG Wort, KMK/Ministerien, LRK/LHK, LAK, Zeitungen


Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen [http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf Rahmenvertrag] über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen [http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf Rahmenvertrag] über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.