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WiSe16 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
KerstinK (Diskussion | Beiträge)
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kein Protokoll
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In diesem AK wurden Argumente gesammelt, die Inhalt für eine Resolution / Positionspapier sein sollen, welches sich gegen die Symptomplicht ausspricht. Es sollte dabei auf folgende Punkte aufmerksam gemacht werden: Zum einen ist die Symptompflicht eine datenschutzrechtliche Frage. Vertrauliche Informationen über Symptome müssen an den Prüfungsausschuss weitergereicht werden. Dabei kann auch auf ein Krankheitsbild geschlossen werden. Das ist in dem Moment kritisch, indem ein Mitglied des Prüfungsausschusses potentieller Arbeitgeber des Betroffenen werden könnte und sich aus Gründen gegen eine Einstellung entscheidet.
In diesem AK wurden Argumente gesammelt, die Inhalt für eine Resolution / Positionspapier sein sollen, welches sich gegen die Symptomplicht ausspricht. Es sollte dabei auf folgende Punkte aufmerksam gemacht werden: Zum einen ist die Symptompflicht eine datenschutzrechtliche Frage. Vertrauliche Informationen über Symptome müssen an den Prüfungsausschuss weitergereicht werden. Dabei kann auch auf ein Krankheitsbild geschlossen werden. Das ist in dem Moment kritisch, indem ein Mitglied des Prüfungsausschusses potentieller Arbeitgeber des Betroffenen werden könnte und sich aus Gründen gegen eine Einstellung entscheidet.
Es soll daher empfohlen werden, Prüfungsunfähigkeitsbescheiniungne auszuhändigen, um solche Szenarien zum vermeiden.
Es soll daher empfohlen werden, Prüfungsunfähigkeitsbescheiniungne auszuhändigen, um solche Szenarien zum vermeiden.