SoSe15 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2016, 22:12 Uhr
Resolutionen und Positionspapiere
Resolutionen zum SoSe 15 aus Aachen
Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
In vielen Hochschulen wurden in den letzten Jahren elektronische Studierendenausweise eingeführt bzw. sind diese in Planung. Grundsätzlich begrüßen wir Vereinfachungen des Studierendenalltags, folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:
- Chipkarte
- Falls in der Karte elektronische Aufzeichnungsmethoden verwendet werden, so sollen folgende Standards gelten:
- Auf dem Chip dürfen nur die nötigsten Daten für die angebotenen Funktionalitäten liegen.
- Alle Daten der einzelnen Funktionen müssen separat gespeichert, verschlüsselt und verarbeitet werden.
- Für die Chipkarte müssen aktuelle und sichere Verfahren verwendet werden. Insbesondere eine nicht authorisierte Datenauslesung muss verhindert werden.
- Bei Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln müssen die Betroffenen umgehend informiert und das Problem behoben werden.
- Matrikelnummer
- Wenn die Matrikelnummer nicht zwingend auf dem Studierendenausweis für organisatorische Abläufe benötigt wird, bevorzugen wir, dass sie dort nicht aufgedruckt wird.
- Lichtbild
- Ein verpflichtendes Lichtbild für die Studierendenausweise soll nur nach Absprache mit der Zustimmung der Studierendenvertretung eingeführt werden. Es muss für alle Studierenden die Option geben einen Ausweis ohne Lichtbild zu benutzen.
- Bezahlfunktion/Mensa-Karte
- Sollte eine Bezahlfunktion für Mensa, Kopierer, Drucker oder ähnliches verwendet werden, soll diese anonym eingerichtet werden. Insbesondere ist uns wichtig, dass keine Daten außer den für das Bezahlsystem nötigen aufgezeichnet werden. Die Menge an notwendigen persönlichen Daten soll so gering wie möglich gehalten werden.
- Anwesenheitskontrolle
- Wir sind gegen jegliche Möglichkeit zur Kontrolle der Anwesenheit einzelner, namentlicher Personen mit den Funktionen des Studierendenausweises. Dies gilt sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft. Anonyme Kontrollen von sicherheitskritischen Funktionen wie Schließberechtigungen sollen auf das Nötigste reduziert sein.
- Prüfungsverwaltung
- Wir lehnen eine Verknüpfung des elektronischen Studierendenausweises und der Prüfungsverwaltung (An- und Abmeldung, Noteneinsicht) ab. Die Prüfungsverwaltung sollte unabhängig von den elektronischen Funktionen des Studierendenausweises durchführbar sein. Damit ist diese unabhängig von einem physischen Medium möglich, welches die Ausfallsicherheit erheblich erhöht. Dadurch ist die umständliche Implemetierung einer digitalen Signaturfunktion auf der Karte nicht notwendig.
- Semesterticket
- Der Nachweis der Beförderungsberechtigung sollte in den Studierendenausweis integriert werden. Dabei sollen wenn möglich nur Methoden verwendet werden, welche das Verfolgen einzelner Personen verhindern.
- Bibliothek
- Grundsätzlich befürworten wir eine Nutzung des Studierendenausweis auch als Bibliotheksausweis.
Adressaten: alle deutschsprachigen Hochschulen und Studierendenwerke
Zur Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
Resolution zur qualitativen Umsetzung von eduroam und anderen hochschulöffentlichen Netzwerken an allen Hochschulen
Die zeichnenden Bundesfachschaftentagungen begrüßen das weit verbreitete Angebot von eduroam an deutschsprachigen Hochschulen und halten die Qualitätssicherung des eduroam-Netzwerkes für die Arbeit an Hochschulen für unerlässlich.
Wir halten folgende Punkte für besonders kritisch und möchten daher auf diese explizit hinweisen:
- Wir fordern die Einhaltung der eduroam Policy Service Definition, festgelegt von der GÉANT Association, in der Version 2.8 vom Juli 2012, da in der Vergangenheit von einigen Hochschulen einige Empfehlungen sowie Forderungen hierin nicht beachtet wurden.
Herausheben wollen wir dabei- die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.3, Unterpunkt "Network", aufgeführten Liste der unbedingt anzubietenden Ports. Leider wurden wir auf zahlreiche Verstöße gegen diesen Punkt aufmerksam gemacht.
Wir unterstützen darüber hinaus die Empfehlung, keine bzw. möglichst wenige Portrestriktionen vorzunehmen, sowie keine Anwendungs- und Abfangproxies zu verwenden. - die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.2 festgelegten Unterstützung anonymer Authentifizierung. Wir bitten, diese Unterstützung auch in den entsprechenden Anleitungen zu dokumentieren.
- die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.3, Unterpunkt "Network", aufgeführten Liste der unbedingt anzubietenden Ports. Leider wurden wir auf zahlreiche Verstöße gegen diesen Punkt aufmerksam gemacht.
- Falls Portrestriktionen unumgänglich sind, sollten diese öffentlich zugänglich dokumentiert und begründet werden, sowohl für ein- als auch für ausgehende Beschränkungen.
Wir bitten die GÉANT Association, dies in die eduroam Policy Service Definition als "MUST"-Anforderung aufzunehmen. - Aufgrund der herausragenden Bedeutung des eduroam-Netzes für die wissenschaftliche Gemeinschaft fordern wir eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Mitteln zur Aufrechterhaltung, zur Verbesserung und zum Ausbau des Netzwerkes durch die betreibenden Hochschulen.
Wir bitten diese Hinweise analog für andere hochschulöffentliche Netze zu beherzigen.
Adressaten: alle Fachschaften der unterzeichnenden BuFaTas der ZKK in Aachen, den DFN-Verein und die GÉANT Association
Rücktritt von Prüfungen
Die 76. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen an Hochschulen aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit ohne die Angabe von medizinischen Daten, insbesondere Krankheit und Symptome, durch behandelnde Ärzt*innen (Vertrauensärzt*innen der Hochschule oder Haus-/ Amtsärzt*innen) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Dies soll verhindern, dass Studierende Diagnosen, Symptome und vergleichbare medizinische Daten gegenüber der Hochschule offenlegen müssen. Damit werden Datenschutzprobleme vermieden und die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung eingehalten.
Die 76. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften würde die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule begrüßen.
Zum Positionspapier zum Rücktritt von Prüfungen
Empfehlungen für einen guten Übungsbetrieb
Übungen sind eine zentrale Lehrveranstaltungsform in mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern. Hier wird die Fähigkeit, analytisch und systematisch Problemstellungen anzugehen und zu lösen, geschult. Diese Kompetenz gilt als eine der zentralen Fähigkeiten von Absolventinnen und Absolventen mathematisch-naturwissenschaftlicher Fächer.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Übungen bieten die Möglichkeit, Inhalte einer Vorlesung zu vertiefen und zu festigen. Daher sollten Übungsinhalte gut mit der Vorlesung abgestimmt sein. Ein intensives Betreuungsverhältnis bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Übung, daher sollten die Übungsgruppen eine angemessene Größe haben.
Für die Übungen sollten Aufgaben in Form von Übungsblättern zur Bearbeitung außerhalb der Übungstermine zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglichen Präsenzaufgaben ein breites Spektrum von Herangehensweisen und Lösungsansätzen anzubieten und Verständnisprobleme aufzudecken. Die Übungsblätter sollten zur Korrektur eingereicht werden können. Die korrigierten Lösungen sollten den Studierenden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden, damit aufgetretene Fehler und Defizite nachgearbeitet werden können.
Zu den Übungsblättern sollten zeitnah Lösungsskizzen zur Verfügung gestellt werden, um die Nachbereitung der Übungen und die Vorbereitung auf Prüfungen zu unterstützen. Ebenso sollten die Übungsblätter Aufgaben beinhalten, die in Stil und Niveau auf die Prüfung vorbereiten. Dies sorgt für Transparenz in Bezug auf die Prüfungsanforderungen.
Des Weiteren empfehlen wir, den Übungsgruppenleiter*innen eine didaktische Schulung anzubieten, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Struktur der Übungsaufgaben
Auf einem Übungsblatt sollten Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad bzw. Arbeitsaufwand vorhanden sein. Das Konzept von zusätzlichen Aufgaben auf freiwilliger Basis stellt eine weitere Vertiefung oder Erweiterung des in der Vorlesung behandelten Stoffes dar. Die zum Lösen der regulären Aufgaben benötigten Inhalte sollten in der Vorlesung behandelt worden sein.[1]
Beispiele für Best-Practice
- Bei Bedarf können Literaturverweise zur Thematik einer Übungsaufgabe angegeben werden, um z.B. bei Problemen oder weitergehendem Interesse, die Möglichkeit zum Selbststudium anzubieten.
- Praktikabel ist weiterhin am Ende der jeweiligen Übungsaufgabe das Lernziel zu formulieren, um eine Selbstreflexion der Studierenden verstärkt zu ermöglichen.
Übungsablauf
Im prinzipiellen Ablauf einer Übung sollte ausreichend Zeit für fachliche und aufgabenbezogene Diskussionen eingeplant sein. Die aufgeworfenen Fragen in fachliche Diskussionsbahnen zu lenken, gehört unseres Erachtens in das Aufgabengebiet von Übungsgruppenleiter*innen genauso, wie die Moderation und die Motivation zu entsprechenden Diskussionen (z.B. mithilfe von Kontroll- bzw. Verständnisfragen). Dies fördert den Dialog zwischen Studierenden und Übungsgruppenleiter*innen und schafft ein kollegiales Verhältnis, welches der Atmosphäre und dem Lernklima zugutekommt. Eine solche Beziehung ermöglicht zudem eine konstruktive, gegenseitige Kritikbehandlung. In diesem Zusammenhang kann individueller auf gehäufte Fehler der Übungsgruppe eingegangen werden.
Zusätzlich zu den regulären Übungen sind offene und durch Tutor*innen betreute Übungsräume (z.~B. Übungsflure -labore, Lernzentren) eine sinnvolle Ergänzung. In diesen Zeiträumen stehen die Tutor*innen den Studierenden bei deren Problemen, Fragen und Verständnisschwierigkeiten helfend zur Seite.
Diese Empfehlungen sind als Anregung zur Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung von vorhandenen Übungskonzepten zu verstehen.
Zum Positionspapier zu Übunsgskonzepten
- ↑ Die ZaPF möchte hierbei klarstellen, dass dies Transferleistungen nicht ausschließt. (Diese Fußnote wurde auf dem Abschlussplenum der ZaPF hinzugefügt und konnte somit nicht vom Abschlussplenum der KoMa abgestimmt werden.)
Weitere Beschlüsse
Reaktion auf die Geschehnisse vom 30.05.2015
Die ZaPF distanziert sich von den Vorfällen Samstag Nacht und bedauert diese. Sollten sich Individuen oder Gruppen auf der ZaPF besonders angesprochen fühlen, sind sie dazu aufgefordert, sich zu entschuldigen.
Studienführer
- Der StaPF wird beauftragt, im Bereich des Studienführers eine Zusammenarbeit mit KIF und KoMa anzustreben.
- Der TOPF wird beauftragt, entsprechend des vorgestellten Layoutkonzepts weiterzuarbeiten.
Sonstiges
- Änderung der Geschäftsordnung der ZaPF
- Änderung der Satzung der ZaPF
Abstimmungsergebnisse & Begründungen
Alle Abstimmungsergebnisse, Begründungen und weitere Informationen zu den Beschlüssen, Resolutionen und Positionspapieren sind dem Protokoll des Zwischenplenums und dem Protokoll des Abschlussplenums zu entnehmen.