SoSe16 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Veröffentlichungspflicht bei Drittmittelforschung ====
==== Veröffentlichungspflicht bei Drittmittelforschung ====
Die ZaPF sieht die besondere Bedeutung von Drittmitteln für die Forschung an öffentlichen Einrichtungen. Auch wird der Gedanke, dass Forschung dem Allgemeinwohl dienen soll, als wichtig erachtet. Deswegen fordert die ZaPF, dass die Ergebnisse von Drittmittelforschung an öffentlich finanzierten Einrichtungen der Allgemeinheit in leichtzugänglicher Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Ergebnisse, zu denen die Öffentlichkeit Zugang erhalten soll, sehen wir neben wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (insbesondere Promotion und Habilitation) und Berichten auch die Resultate von abgeschlossenen Forschungsprojekten. Eine mögliche Sperrfrist muss zeitlich beschränkt sein. Wir empfehlen einen Zeitraum von zwei Jahren.
===== Begrüdung =====
Drittmittelforschung macht heute einen bedeutenden Teil der Arbeit an öffentlichen Forschungseinrichtungen aus. Es entsteht das Problem, dass Ergebnisse und Abschlussarbeiten bei industriegeförderter Forschung teils mit Sperrvermerken versehen werden. Dies hat zur Folge, dass die Öffentlichkeit keinen Zugriff darauf hat und Abschlussarbeiten als persönliche Leistung nicht verwendet werden können. Da bei der Durchführung von wissenschaftlicher Forschung an öffentlichen Einrichtungen immer staatlich finanzierte Infrastruktur und Ressourcen mitgenutzt werden, erachten wir es als notwendig, dass die Allgemeinheit auch Zugang zu den Ergebnissen der durch sie unterstützten Forschung erhält. Uns ist bewusst, dass Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen der geförderten Forschung haben. Um den Unternehmen die nötige Zeit für die wirtschaftliche Verwertung sowie für die Vorbereitung einer Veröffentlichung zu geben, erkennen wir die Notwendigkeit einer angemessenen Frist an.


==== Resolution zu Zwei-Studiensystemen ====
==== Resolution zu Zwei-Studiensystemen ====

Version vom 22. Oktober 2016, 11:52 Uhr

Beschlüsse der ZaPF SoSe 16 in Konstanz

Resolutionen zum SoSe 16 aus Konstanz


Resolutionen

Resolution zur Gleichbehandlung aller Statusgruppen bei Quotenregelungen

Wir sprechen uns gegen eine Ungleichbehandlung von Statusgruppen bei geschlechterbezogenen Quotierungen aus. Daher lehnen wir beispielsweise §11c des Hochschulgesetzes in NRW ab.

Resolution zu Studentischen Beschäftigungsverhältnissen nach dem WissZeitVG

Die ZaPF empfiehlt, dass die Regelung des §6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz so ausgelegt werden soll, dass alle studentischen Anstellungsverhältnisse an Hochschulen als künstlerische oder wissenschaftliche Hilfstätigkeiten anzusehen sind.

Veröffentlichungspflicht bei Drittmittelforschung

Die ZaPF sieht die besondere Bedeutung von Drittmitteln für die Forschung an öffentlichen Einrichtungen. Auch wird der Gedanke, dass Forschung dem Allgemeinwohl dienen soll, als wichtig erachtet. Deswegen fordert die ZaPF, dass die Ergebnisse von Drittmittelforschung an öffentlich finanzierten Einrichtungen der Allgemeinheit in leichtzugänglicher Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Ergebnisse, zu denen die Öffentlichkeit Zugang erhalten soll, sehen wir neben wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (insbesondere Promotion und Habilitation) und Berichten auch die Resultate von abgeschlossenen Forschungsprojekten. Eine mögliche Sperrfrist muss zeitlich beschränkt sein. Wir empfehlen einen Zeitraum von zwei Jahren.

Begrüdung

Drittmittelforschung macht heute einen bedeutenden Teil der Arbeit an öffentlichen Forschungseinrichtungen aus. Es entsteht das Problem, dass Ergebnisse und Abschlussarbeiten bei industriegeförderter Forschung teils mit Sperrvermerken versehen werden. Dies hat zur Folge, dass die Öffentlichkeit keinen Zugriff darauf hat und Abschlussarbeiten als persönliche Leistung nicht verwendet werden können. Da bei der Durchführung von wissenschaftlicher Forschung an öffentlichen Einrichtungen immer staatlich finanzierte Infrastruktur und Ressourcen mitgenutzt werden, erachten wir es als notwendig, dass die Allgemeinheit auch Zugang zu den Ergebnissen der durch sie unterstützten Forschung erhält. Uns ist bewusst, dass Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen der geförderten Forschung haben. Um den Unternehmen die nötige Zeit für die wirtschaftliche Verwertung sowie für die Vorbereitung einer Veröffentlichung zu geben, erkennen wir die Notwendigkeit einer angemessenen Frist an.

Resolution zu Zwei-Studiensystemen

Resolution zur Exzellenzinitiative III

VG Wort

Positionspapier

Positionspapier zum deutschen Akkreditierungssystem

Fachdidaktik im Lehramtsstudium

Internationale Semesterzeiten

Vermittlung von Programmierkompetenzen im Physikstudium

Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen

ZaPF stellt Katalog für Umgang mit dem Ranking Ergebnissen durch Presse und Dritte

weitere Beschlüsse

Erweiterung Selbstverständnis der ZaPF

Die ZaPF spricht sich dazu aus auch die Interessen und Problematiken von Promovierenden der Physik zu vertreten.

CHE Task Force (LEUTE)

Beschluss Finanzierung und Planung des Studienführers