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SoSe16 AK Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Jan (FUB) (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
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; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--: RWTH Aachen,-->
<!--: RWTH Aachen,-->
<!--: Uni Bayreuth,-->
<!--: Uni Bayreuth,-->
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= Einleitung/Ziel des AK =
= Einleitung/Ziel des AK =


Textentwurf überprüfen, vervollständigen, etc.
In dem AK soll der oben verlinkte erste Entwurf der Resolution diskutiert und überarbeitet werden.


== Protokoll ==
== Protokoll ==
HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk)
In der Resolution wird gefordert, dass Abschlussarbeiten veröffentlicht werden. Zu Beginn des AKs wird besprochen, was als Abschlussarbeit zu werten sei:
 
* HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk)
FUB: Veröffentlichung auch in Bibliotheken → Art der Veröffentlichung nicht bestimmt
* FUB: Unter Veröffentlichung kann grundsätzlich auch die Veröffentlichung in Bibliotheken gemeint sein.
 
* Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus. Es wird die Frage nach der Definition von Bachelor- und Masterarbeiten gestellt: Teilweise werden sie als eine besondere Form einer Prüfung interpretiert. Die Fehler in einer Arbeit kann auf den Prüfling zurückfallen.
Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus → Arbeit nur eine Prüfung mit Fehlern ; Problem: fällt auf einen zurück bei Fehlern
* Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören somit veröffentlicht
 
* HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit haben eine Laufzeit von einem Jahr, aber werden teilweise verkürzt, deshalb soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen; auch individuell für Studenten
Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören veröffentlicht
* FUB: Vorschlag für Reso: „Veröffentlichungspflicht '''spätestens''' ab der Promotion“
 
* FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es besteht die Ansicht, dass eine Masterarbeit über ein halbes Jahr keine großen Erkenntnisse gibt → somit Veröffentlichung nicht unbedingt sinnvoll
HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit geht ein Jahr aber wird teilweise verkürzt, deshalb soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen; auch individuell für Studenten
* TUB: Problem: Bachelorarbeit darf zukünftigen Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Eine der Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht
 
RL: Vorschlag für reso: „Veröffentlichungspflicht '''spätestens''' ab der Promotion“
 
FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es ist klar, dass eine Masterarbeit über ein halbes Jahr keine großen Erkenntnisse gibt → somit Veröffentlichung nicht unbedingt sinnvoll
 
TUB: Problem: Bachelorarbeit darf Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht
 
Düsseldorf: 2 Jahre Frist ist zu lang, bei Bewerbung wird die Arbeit schon nach einigen Monaten benötigt


RL: 2 Jahre aufgrund von Patenten
* Düsseldorf: 2 Jahre Frist ist für diesen Zweck zu lang, bei Bewerbung wird die Arbeit schon nach einigen Monaten benötigt


* FUB: Herkunft der 2 Jahre im Antrag: Typische Zeit für Patentanmeldungen


'''Meinungsbild:'''
'''Meinungsbild:'''
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→ alle dafür
→ alle dafür


Grundsätzliche Zustimmung zu, Vorschlag „spätestens“ (siehe oben), aber neuer Vorschlag, die Frage nach der Definition im Zwischenplenum als Meinungsbild nochmal durchzuführen.


Gilt Bibliothek schon als Veröffentlichung?
Studenten sollte auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden, ihre Masterarbeit zu veröffentlichen unabhängig von der Pflicht.


*Jan: ja, es ist für alle zugänglich


*RL: ja, aber „leicht zugängliche Form“ meint Internet
'''Frage:''' Gilt Bibliothek schon als Veröffentlichung?


Zustimmung zu Vorschlag „spätestens“ (siehe oben)
FUB: ja, es ist für alle zugänglich, aber „leicht zugängliche Form“ meint  Internet


neuer Vorschlag: allgemeines Meinungsbild aller Leute


Studenten sollte auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden ihre Masterarbeit zu veröffentlichen


RL: Idee: Drittmittel zu veröffentlichen; Wir wollen, dass alle Ergebnisse, die unter Drittmitteln entstehen, veröffentlicht werden
FUB: Die Antragsteller erläutern nochmal die Forderung hinter der Reso: Wir wollen, dass alle Ergebnisse, die unter Drittmitteln an öffentlichen Einrichtungen entstehen, veröffentlicht werden


TUB: Sperrklausel nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung
TUB: Spricht sich für eine Sperrklausel von nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung


Jan: Doktoranden sollen veröffentlichen → hohe Kosten ausgleichen und der Gesellschaft etwas zurückgeben
FUB: Die Ergebnisse von Doktoranden sollen veröffentlichen, um damit entstandene öffentliche Kosten ausgleichen und der Gesellschaft etwas zurückgeben


TU-Berlin: Missverständnis wie Drittmittel funktionieren: Drittmittelgeber müssen Overheadkosten übernehmen
TUB: Merkt an, dass in einem Vortrag zur Finanzierung von Hochschulen auf einer vergangenen ZaPF erwähnt wurde, dass Drittmittelgeber Overheadkosten übernehmen müsse


RL: falsche Aussage des Vortrags ; anfallende Kosten bei weitem nicht abgegolten
FUB: Die Aussage des Vortrags sei falsch gewesen; die anfallende Kosten werden bei weitem nicht abgegolten


Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland  
Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland