Keine Bearbeitungszusammenfassung |
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; Anwesende Fachschaften | ; Anwesende Fachschaften | ||
<!--: RWTH Aachen,--> | <!--: RWTH Aachen,--> | ||
<!--: Uni Bayreuth,--> | <!--: Uni Bayreuth,--> | ||
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= Einleitung/Ziel des AK = | = Einleitung/Ziel des AK = | ||
In dem AK soll der oben verlinkte erste Entwurf der Resolution diskutiert und überarbeitet werden. | |||
== Protokoll == | == Protokoll == | ||
HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk) | In der Resolution wird gefordert, dass Abschlussarbeiten veröffentlicht werden. Zu Beginn des AKs wird besprochen, was als Abschlussarbeit zu werten sei: | ||
* HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk) | |||
FUB: Veröffentlichung auch in Bibliotheken | * FUB: Unter Veröffentlichung kann grundsätzlich auch die Veröffentlichung in Bibliotheken gemeint sein. | ||
* Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus. Es wird die Frage nach der Definition von Bachelor- und Masterarbeiten gestellt: Teilweise werden sie als eine besondere Form einer Prüfung interpretiert. Die Fehler in einer Arbeit kann auf den Prüfling zurückfallen. | |||
Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus | * Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören somit veröffentlicht | ||
* HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit haben eine Laufzeit von einem Jahr, aber werden teilweise verkürzt, deshalb soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen; auch individuell für Studenten | |||
Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören veröffentlicht | * FUB: Vorschlag für Reso: „Veröffentlichungspflicht '''spätestens''' ab der Promotion“ | ||
* FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es besteht die Ansicht, dass eine Masterarbeit über ein halbes Jahr keine großen Erkenntnisse gibt → somit Veröffentlichung nicht unbedingt sinnvoll | |||
HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit | * TUB: Problem: Bachelorarbeit darf zukünftigen Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Eine der Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht | ||
FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es | |||
TUB: Problem: Bachelorarbeit darf Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht | |||
* Düsseldorf: 2 Jahre Frist ist für diesen Zweck zu lang, bei Bewerbung wird die Arbeit schon nach einigen Monaten benötigt | |||
* FUB: Herkunft der 2 Jahre im Antrag: Typische Zeit für Patentanmeldungen | |||
'''Meinungsbild:''' | '''Meinungsbild:''' | ||
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→ alle dafür | → alle dafür | ||
Grundsätzliche Zustimmung zu, Vorschlag „spätestens“ (siehe oben), aber neuer Vorschlag, die Frage nach der Definition im Zwischenplenum als Meinungsbild nochmal durchzuführen. | |||
Studenten sollte auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden, ihre Masterarbeit zu veröffentlichen unabhängig von der Pflicht. | |||
'''Frage:''' Gilt Bibliothek schon als Veröffentlichung? | |||
FUB: ja, es ist für alle zugänglich, aber „leicht zugängliche Form“ meint Internet | |||
FUB: Die Antragsteller erläutern nochmal die Forderung hinter der Reso: Wir wollen, dass alle Ergebnisse, die unter Drittmitteln an öffentlichen Einrichtungen entstehen, veröffentlicht werden | |||
TUB: Sperrklausel nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung | TUB: Spricht sich für eine Sperrklausel von nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung | ||
FUB: Die Ergebnisse von Doktoranden sollen veröffentlichen, um damit entstandene öffentliche Kosten ausgleichen und der Gesellschaft etwas zurückgeben | |||
TUB: Merkt an, dass in einem Vortrag zur Finanzierung von Hochschulen auf einer vergangenen ZaPF erwähnt wurde, dass Drittmittelgeber Overheadkosten übernehmen müsse | |||
FUB: Die Aussage des Vortrags sei falsch gewesen; die anfallende Kosten werden bei weitem nicht abgegolten | |||
Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland | Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland | ||