SoSe16 AK Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen: Unterschied zwischen den Versionen
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In dem AK soll der oben verlinkte erste Entwurf der Resolution diskutiert und überarbeitet werden. | |||
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HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk) | In der Resolution wird gefordert, dass Abschlussarbeiten veröffentlicht werden. Zu Beginn des AKs wird besprochen, was als Abschlussarbeit zu werten sei: | ||
* HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk) | |||
FUB: Veröffentlichung auch in Bibliotheken | * FUB: Unter Veröffentlichung kann grundsätzlich auch die Veröffentlichung in Bibliotheken gemeint sein. | ||
* Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus. Es wird die Frage nach der Definition von Bachelor- und Masterarbeiten gestellt: Teilweise werden sie als eine besondere Form einer Prüfung interpretiert. Die Fehler in einer Arbeit kann auf den Prüfling zurückfallen. | |||
Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus | * Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören somit veröffentlicht | ||
* HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit haben eine Laufzeit von einem Jahr, aber werden teilweise verkürzt, deshalb soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen; auch individuell für Studenten | |||
Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören veröffentlicht | * FUB: Vorschlag für Reso: „Veröffentlichungspflicht '''spätestens''' ab der Promotion“ | ||
* FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es besteht die Ansicht, dass eine Masterarbeit über ein halbes Jahr keine großen Erkenntnisse gibt → somit Veröffentlichung nicht unbedingt sinnvoll | |||
HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit | * TUB: Problem: Bachelorarbeit darf zukünftigen Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Eine der Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht | ||
FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es | |||
TUB: Problem: Bachelorarbeit darf Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht | |||
* Düsseldorf: 2 Jahre Frist ist für diesen Zweck zu lang, bei Bewerbung wird die Arbeit schon nach einigen Monaten benötigt | |||
* FUB: Herkunft der 2 Jahre im Antrag: Typische Zeit für Patentanmeldungen | |||
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→ alle dafür | → alle dafür | ||
Grundsätzliche Zustimmung zu, Vorschlag „spätestens“ (siehe oben), aber neuer Vorschlag, die Frage nach der Definition im Zwischenplenum als Meinungsbild nochmal durchzuführen. | |||
Studenten sollte auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden, ihre Masterarbeit zu veröffentlichen unabhängig von der Pflicht. | |||
'''Frage:''' Gilt Bibliothek schon als Veröffentlichung? | |||
FUB: ja, es ist für alle zugänglich, aber „leicht zugängliche Form“ meint Internet | |||
FUB: Die Antragsteller erläutern nochmal die Forderung hinter der Reso: Wir wollen, dass alle Ergebnisse, die unter Drittmitteln an öffentlichen Einrichtungen entstehen, veröffentlicht werden | |||
TUB: Sperrklausel nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung | TUB: Spricht sich für eine Sperrklausel von nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung | ||
FUB: Die Ergebnisse von Doktoranden sollen veröffentlichen, um damit entstandene öffentliche Kosten ausgleichen und der Gesellschaft etwas zurückgeben | |||
TUB: Merkt an, dass in einem Vortrag zur Finanzierung von Hochschulen auf einer vergangenen ZaPF erwähnt wurde, dass Drittmittelgeber Overheadkosten übernehmen müsse | |||
FUB: Die Aussage des Vortrags sei falsch gewesen; die anfallende Kosten werden bei weitem nicht abgegolten | |||
Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland | Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland |
Version vom 7. Mai 2016, 15:54 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Martin/Opa (FUB/Alter Sack), Jan (FUB)
Dieser AK ist ein Folge-AK von WiSe15 AK Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen (bitte das Protokoll vom letzten AK lesen). Thema wird die Veröffentlichung von Ergebnissen, die bei Drittmittelforschung an öffentlichen Einrichtungen sich ergeben.
In dem AK soll eine Reso erarbeitet werden. Ein Vorschlag für die Reso: Datei:Resolution zu Veroeffentlichungspflicht Drittmittel.pdf
Arbeitskreis: Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen
Protokoll vom 05.05.2016
- Beginn
- 14:10
- Ende
- 15:50
- Redeleitung
- Martin Scheuch, Jan Naumann (FUB)
- Protokoll
- Svenja Swarovsky (Konstanz)
- Anwesende Fachschaften
- FU Berlin
- HU Berlin
- TU Berlin
- Uni Bielefeld
- Uni Bremen
- TU Dresden
- Uni Duisburg-Essen
- Uni Düsseldorf
- Uni Göttingen
- Uni Halle-Wittenberg
- TU Kaiserslautern
- Uni Köln
- Uni Siegen
Einleitung/Ziel des AK
In dem AK soll der oben verlinkte erste Entwurf der Resolution diskutiert und überarbeitet werden.
Protokoll
In der Resolution wird gefordert, dass Abschlussarbeiten veröffentlicht werden. Zu Beginn des AKs wird besprochen, was als Abschlussarbeit zu werten sei:
- HUB: keine Veröffentlichungspflicht für Bachelor- und Masterarbeiten, Promotionsarbeiten werden veröffentlicht (trotz Sperrvermerk)
- FUB: Unter Veröffentlichung kann grundsätzlich auch die Veröffentlichung in Bibliotheken gemeint sein.
- Düsseldorf: Arbeiten liegen nicht immer in der Bibliothek aus. Es wird die Frage nach der Definition von Bachelor- und Masterarbeiten gestellt: Teilweise werden sie als eine besondere Form einer Prüfung interpretiert. Die Fehler in einer Arbeit kann auf den Prüfling zurückfallen.
- Kaiserslautern: Diplomarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und gehören somit veröffentlicht
- HUB: Die Hälfte aller Bachelorarbeiten werden veröffentlicht. Masterarbeit haben eine Laufzeit von einem Jahr, aber werden teilweise verkürzt, deshalb soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen; auch individuell für Studenten
- FUB: Vorschlag für Reso: „Veröffentlichungspflicht spätestens ab der Promotion“
- FUB: Promotion, Habilitation, etc. sollen auf jeden Fall veröffentlicht werden → Konsens ; Masterarbeiten von einem Jahr sollen auch veröffentlicht werden; es besteht die Ansicht, dass eine Masterarbeit über ein halbes Jahr keine großen Erkenntnisse gibt → somit Veröffentlichung nicht unbedingt sinnvoll
- TUB: Problem: Bachelorarbeit darf zukünftigen Arbeitgeber nicht ausgehändigt werden → Eine der Intention beim letzten AK für die Veröffentlichungspflicht
- Düsseldorf: 2 Jahre Frist ist für diesen Zweck zu lang, bei Bewerbung wird die Arbeit schon nach einigen Monaten benötigt
- FUB: Herkunft der 2 Jahre im Antrag: Typische Zeit für Patentanmeldungen
Meinungsbild:
- Sollen Bachelorarbeiten verpflichtend veröffentlicht werden?
→ generelle Ablehnung
- Sollen Masterarbeiten verpflichtend veröffentlicht werden?
dafür: 7 dagegen:5
- Promotionen verpflichtend veröffentlichen?
→ alle dafür
Grundsätzliche Zustimmung zu, Vorschlag „spätestens“ (siehe oben), aber neuer Vorschlag, die Frage nach der Definition im Zwischenplenum als Meinungsbild nochmal durchzuführen.
Studenten sollte auf jeden Fall die Möglichkeit gegeben werden, ihre Masterarbeit zu veröffentlichen unabhängig von der Pflicht.
Frage: Gilt Bibliothek schon als Veröffentlichung?
FUB: ja, es ist für alle zugänglich, aber „leicht zugängliche Form“ meint Internet
FUB: Die Antragsteller erläutern nochmal die Forderung hinter der Reso: Wir wollen, dass alle Ergebnisse, die unter Drittmitteln an öffentlichen Einrichtungen entstehen, veröffentlicht werden
TUB: Spricht sich für eine Sperrklausel von nur 2 Jahre, danach freie Entscheidung
FUB: Die Ergebnisse von Doktoranden sollen veröffentlichen, um damit entstandene öffentliche Kosten ausgleichen und der Gesellschaft etwas zurückgeben
TUB: Merkt an, dass in einem Vortrag zur Finanzierung von Hochschulen auf einer vergangenen ZaPF erwähnt wurde, dass Drittmittelgeber Overheadkosten übernehmen müsse
FUB: Die Aussage des Vortrags sei falsch gewesen; die anfallende Kosten werden bei weitem nicht abgegolten
Düsseldorf: gesamt-wissenschaftlicher Kontext ; Ausweichen ins Ausland
externe Arbeit zählt nicht als Drittmittel
hohe Kosten der Infrastruktur, Uni, Bibliothek etc. → daher Zeit für Patent wichtig
Halle: Gründe für Drittmittelveröffentlichung? → Industrie profitiert, daher Veröffentlichung
Jan: es fließen Steuergelder mit ein, daher soll die Öffentlichkeit ebenfalls profitieren, also Ergebnisse veröffentlichen, damit andere weiterforschen können
RL: Bsp. Medizin Pharmaunternehmen: Studien werden in öffentlichen Unikliniken und Krankenhäusern durchgeführt von Doktoranden → Sperrvermerk, da Medikament nicht wirkt (muss von Vertretern der Drittmittelgeber gegengelesen werden), öffentliche Hand hat viel Geld mit investiert, Doktorand hat nichts von seiner Arbeit → auch bei Motorteilen oder anderen Beispielen der Fall. Halbleiter, Bsp. Laser in Kosten von Millionenhöhe verwendet ohne wissen der Zusammensetzung, daher konnte man nichts mit den Ergebnissen anfangen, der Drittmittelgeber jedoch schon
Berlin: Wie stellt man sich die Veröffentlichung vor? Messreihen auch veröffentlichen? Wie weit soll ins Detail gegangen werden? → es soll nicht so veröffentlicht werden, dass es nachgemacht werden kann
Wann sollen Teilergebnisse veröffentlicht werden? Wann setzen die zwei Jahre an?
- RL: Bei Masterarbeiten ab dem Zeitpunkt, an dem sie abgegeben werden
- Jan: abgeschlossenes Forschungsprojekt → also erst ganz am Ende der Messreihe (Betonung der Abgeschlossenheit)
Berlin: Wie ist es bei längerfristigen Projekten in denen Masterarbeiten stattfinden, die nur Teile des Projektes aufbauen oder nur Messungen ohne wirklich „Arbeit“? → schlechte Formulierung beim Entwurf
RL: Bezug auf alte AK → keine neue Diskussion
Berlin: kritisiert lediglich die Formulierung. konkreter Vorschlag : „Messreihe“ streichen
Jan: Transparenz der Finanzen → anderer AK
RL: Im Entwurf steht mehr als in der Zusammenfassung geschrieben wurde
HU-B: negative Kritik am letzten Protokoll
Düsseldorf: Zeitrahmen: Aufbau von Patenten; Bsp. 2 Jahre Entwicklung Patent: wie ist es aufgebaut etc. aber nebenher viel an Material geforscht → kommt nicht in Patent aber sollte nicht veröffentlicht werden, da Betriebsgeheimnis ; Problem: dass mittelständische Unternehmen nicht forschen können → auf 5-6 Jahre verlängern
Detaildebatten egal → kein Gesetzestext nur reso; öffentliches Interesse überwiegt kein Mitleid mit Mittelstand; ohnehin keine Chance im Wettstreit; Kritisierung des „Standortnationalismus“ (wenig Zustimmung)
Angst vor Kopien von Fernost (bei Forschungen)
Verfahrensvorschlag: Punkte der Zusammenfassung des letzten AK werden angeschaut und im Entwurf kontrolliert.
- Punkt 1 → Zustimmung
- Punkt 2 :Veröffentlichung nach bestimmten Zeitraum (ohne explizite Festlegung) trifft auch auf Zustimmung
- Punkt 3: öffentlich geförderte Einrichtungen sollen Ergebnisse veröffentlichen?
Entwurf:
- erster Satz: Drittmittel sollen nicht grundsätzlich schlecht gemacht werden, Einleitung
soll gelassen werden (Einleitung wird übersprungen, um auf das Wesentliche zu kommen)
Länge der Sperrfrist soll später diskutiert werden
öffentliche Institutionen sollen veröffentlichen (Bsp. Frauenhofer, PTB) → es können keine Ausnahmen gemacht werden
Diskussion: Länge der Sperrfrist
- Düsseldorf: sehr komplexe Sache in einer Festplatte 6 Tausend verschiedene Patente ->Mittelstand kann sich das nicht leisten, daher ist ein längerer Schutz wichtig
- RL: Prozess des Erwerbens eines Patentes dauert sehr Lange → auch kleine Unternehmen werden ihre Ergebnisse schützen
- Patente werden veröffentlicht, daher kommen andere Firmen auch an Materialien etc. somit werden mittelständische Unternehmen schnell eingeholt
- nach 10 Jahren ist die Forschung schon sehr viel weiter, daher Ergebnisse veraltet bei Veröffentlichung
- Vorschlag auf Beschränkung aber keine konkrete feste zahl
- HU-B:Trennung: erst mal Beschränkung fest, genaue Länge dann nur als empfohlen darlegen → Empfehlung von 2 Jahren ; Betonung auf Beschränkung
weitgehende Zustimmung bei Formulierung
Begründung (beim Entwurf):
- Leichte Umformulierungen
- Formulierung von Varianten zur Abstimmung im Zwischenplenum
Diskussion: wissenschaftliche Abschlussarbeiten → gehören Bachelor und Master dazu?
allgemeine Zustimmung für die Reso
Zusammenfassung
- Einigkeit darüber, dass für Bachelorarbeiten keine Veröffentlichungspflicht bestehen soll.
- Über die Veröffentlichungspflicht von Masterarbeiten soll abgestimmt werden
- Alle sonstigen durch Drittmittel finanzierten wissenschaftlichen Arbeiten sollen nach einer bestimmten zeitlichen Frist veröffentlicht werden müssen.
-> Alle Teilnehmer sind mit der Überarbeitung des Entwurfs einverstanden