Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen.
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen.
Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt.
Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt.
Durch (h) und (w) werden harte und weiche Kriterien unterschieden.


== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge ==
== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge ==
Zeile 25: Zeile 27:
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)  
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)  
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und  
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüefungsleistungen (h)
Prüefungsleistungen (h)




Zeile 43: Zeile 44:
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)  
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)  
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und  
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)  
Prüfungsleistungen (h)  
# Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)  
# Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein  
(h)  
#* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)
#* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)

Version vom 30. Mai 2006, 14:30 Uhr

Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt.

Durch (h) und (w) werden harte und weiche Kriterien unterschieden.

Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge

  1. Studierbarkeit (h)
  2. 6 Semester inkl. Arbeit (h)
  3. Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)
    • Umfang 2-6 Monate (w)
  4. Kreditierung nach ECTS (h)
  5. Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)
  6. Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
  7. Studienbegleitende Prüfungen (h)
  8. Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
  9. Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
    • auch zur Notenverbesserung (w)
  10. Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)
  11. P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich

sein (h)

  1. Etwas Spezialisierung ist auch möglich (ausserhalb der Thesis)(h)
  2. nicht-physikalisches Nebenfach obligatorisch (h)
  3. bei Bachelor of Sciene in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h)
  4. Bachelor nicht nur als Master Zugang ! kein abgeschnittenes Dipomstudium (h)
  5. realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)
  6. Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)
  7. Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüefungsleistungen (h)


Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge

  1. Studierbarkeit (h)
  2. 4 Semester inkl. Arbeit (h)
  3. Es gibt eine Master Thesis
    • mindestens 6 Monate (h)
    • mindestens 9 Monate (w)
  4. Kreditierung nach ECTS (h)
  5. Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
  6. Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
  7. Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
    • Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)
  8. realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)
  9. Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)
  10. Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
  11. Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)
    • Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)