WiSe15 AK Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einleitung/Ziel des AK ==
== Einleitung/Ziel des AK ==
Forschung, die auf irgendeine Art und Weise öffentliche Mittel verwenden, gehören zu einem Teil der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse sollen damit auch der Öffentlichkeit irgenwie zu Verfügung stellt, damit man mit diesen in Zukunft auch arbeiten kann.


== Protokoll ==
Timo führt in das Thema ein. Dabei kommt er auf die Statistik zu sprechen, dass jeder Euro aus Drittmittel 2-3 Euro an zusätzlichen Kosten erzeugen (u.a. Infrastruktur wie IT, Büros, ...). Diese Mittel werden durch die öffentliche Hand getragen, sodass Drittmitelprojekte
Ein weiteres Problem ist, dass man Abschlussarbeiten mit Förderung durch Unternehmen, die Beschränkungen unterliegen, bspw. nicht bei Bewerbungen als Referenzen zeigen, teilweilse sogar nicht mal Themen oder ähnlichen nennen.
Das Thema kam in Rahmen des Themas Zivilklausel auch auf, da man nur bei Herstellung von Öffentlichkeit entsprechend eine Kontrolle auf Zulässigkeit machen kann.
Bei der Veröffentlichungspflicht geht es über die im AK Transparenz im Drittmittelforschung geforderte Veröffentlichung von Rahmendaten und Abstract hinaus. Eine solche Pflicht soll vorallem auch die Bereitstellung von Daten, Paper und ähnlichen beinhalten.


== Protokoll ==
Heutiger Stand ist abhängig von den jeweiligen Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereichen.
 
Was bedeutet öffentlich? Zugriff für jeden Bürger, Zugriff für alle Menschen? Für das erste spricht ist die Nutzung von öffentlichen Steuergeldern, das andere ist das Weiterbringen der Wissenschaft durch Forschung im Sinne des Allgemeinwohls. Forschungsergebnisse soll für jedermann verfügbar.
 
In der Diskussion wurde genauer über abgeschlossenen Forschungsergebnisse: Dies soll explizit auch Arbeit im Laufe einer Forschungstätigkeit beinhalten, bspw. am Ende von Messreihen.
 
Die Frist zur Veröffentlichung wurde im AK diskutiert: 2 Jahre wurde als der realisitische Vorschlag durch ein Meinungsbild abgestimmt, der zwischen der gewünschten Utopie und dem Wunsch von Unternehmen. Bei den Jahren ist ein strittiges Thema, wie lange Unternehmen für die wirtschaftliche Nutzung von
 
Auch angesprochen wird das mögliche Problem, dass Unternehmen durch solche Verpflichtungen abgeschreckt werden. Es wird jedoch dort angemerkt, dass Unternehmen Interesse an der staatlichen Forschungsinfrastruktur haben.
 
Als Adressaten für eine mögliche Reso wurden die MeTaFa, die KMK, die KFP, die HRK, die DPG und das BMBF.
 
Man kann in einer zukünfitigen Reso zu diesem Thema auf die Resolution zum Transparenz bei Drittmittel (siehe [[WiSe15_AK_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung]]) verweisen, wenn diese angenommen werden.


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==
An der Tafel wurden wichtige Punkte gesammelt, die eine Veröffentlichungspflicht beinhalten muss:
* Veröffentlicht werden müssen abgeschlossenen Forschungsergebnisse (wie Paper, Abschlussarbeiten oder ähnlichem) und beendeten Forschungsprojekten
* Diese Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. Unibib)
* Veröffentlichung nach 2 Jahren, da Forschungsveröffentlichung Zeit braucht
* Veröffentlichen werden soll Forschung an öffentlichen Einrichtungen, insbesondere öffentliche Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen





Version vom 21. November 2015, 20:58 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Jan (FUB), Timo (RWTH)

Dieser AK ist ein Folge-AK von SoSe15_AK_Veroeffentlichungspflicht. Thema wird die Veröffentlichung von Ergebnissen, die bei Drittmittelforschung an öffentlichen Einrichtungen sich ergeben.

Arbeitskreis: Veröffentlichung von Drittmittelergebnissen

Protokoll vom 21.11.2015

Beginn
17:40 Uhr
Ende
19:20 Uhr
Redeleitung
Timo (RWTH)
Protokoll
Jan Naumann (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
HU Berlin,
TU Berlin,
Uni Bremen,
TU Dresden,
Uni Göttingen,
Uni Heidelberg,
TU Ilmenau,
Uni Kassel,
Uni Konstanz,
Uni Siegen,

Einleitung/Ziel des AK

Forschung, die auf irgendeine Art und Weise öffentliche Mittel verwenden, gehören zu einem Teil der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse sollen damit auch der Öffentlichkeit irgenwie zu Verfügung stellt, damit man mit diesen in Zukunft auch arbeiten kann.

Protokoll

Timo führt in das Thema ein. Dabei kommt er auf die Statistik zu sprechen, dass jeder Euro aus Drittmittel 2-3 Euro an zusätzlichen Kosten erzeugen (u.a. Infrastruktur wie IT, Büros, ...). Diese Mittel werden durch die öffentliche Hand getragen, sodass Drittmitelprojekte

Ein weiteres Problem ist, dass man Abschlussarbeiten mit Förderung durch Unternehmen, die Beschränkungen unterliegen, bspw. nicht bei Bewerbungen als Referenzen zeigen, teilweilse sogar nicht mal Themen oder ähnlichen nennen.

Das Thema kam in Rahmen des Themas Zivilklausel auch auf, da man nur bei Herstellung von Öffentlichkeit entsprechend eine Kontrolle auf Zulässigkeit machen kann.

Bei der Veröffentlichungspflicht geht es über die im AK Transparenz im Drittmittelforschung geforderte Veröffentlichung von Rahmendaten und Abstract hinaus. Eine solche Pflicht soll vorallem auch die Bereitstellung von Daten, Paper und ähnlichen beinhalten.

Heutiger Stand ist abhängig von den jeweiligen Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereichen.

Was bedeutet öffentlich? Zugriff für jeden Bürger, Zugriff für alle Menschen? Für das erste spricht ist die Nutzung von öffentlichen Steuergeldern, das andere ist das Weiterbringen der Wissenschaft durch Forschung im Sinne des Allgemeinwohls. Forschungsergebnisse soll für jedermann verfügbar.

In der Diskussion wurde genauer über abgeschlossenen Forschungsergebnisse: Dies soll explizit auch Arbeit im Laufe einer Forschungstätigkeit beinhalten, bspw. am Ende von Messreihen.

Die Frist zur Veröffentlichung wurde im AK diskutiert: 2 Jahre wurde als der realisitische Vorschlag durch ein Meinungsbild abgestimmt, der zwischen der gewünschten Utopie und dem Wunsch von Unternehmen. Bei den Jahren ist ein strittiges Thema, wie lange Unternehmen für die wirtschaftliche Nutzung von

Auch angesprochen wird das mögliche Problem, dass Unternehmen durch solche Verpflichtungen abgeschreckt werden. Es wird jedoch dort angemerkt, dass Unternehmen Interesse an der staatlichen Forschungsinfrastruktur haben.

Als Adressaten für eine mögliche Reso wurden die MeTaFa, die KMK, die KFP, die HRK, die DPG und das BMBF.

Man kann in einer zukünfitigen Reso zu diesem Thema auf die Resolution zum Transparenz bei Drittmittel (siehe WiSe15_AK_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung) verweisen, wenn diese angenommen werden.

Zusammenfassung

An der Tafel wurden wichtige Punkte gesammelt, die eine Veröffentlichungspflicht beinhalten muss:

  • Veröffentlicht werden müssen abgeschlossenen Forschungsergebnisse (wie Paper, Abschlussarbeiten oder ähnlichem) und beendeten Forschungsprojekten
  • Diese Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. Unibib)
  • Veröffentlichung nach 2 Jahren, da Forschungsveröffentlichung Zeit braucht
  • Veröffentlichen werden soll Forschung an öffentlichen Einrichtungen, insbesondere öffentliche Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen