WiSe15 AK Überarbeitung Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden. | |||
Die [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf Regeln des Akkreditierungsrats] sollen für die Physik weiter spezifiziert werden. | |||
===Kap. 2.1=== | |||
* Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus [[Reso Ethik-AK]] erfüllen. | |||
* Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen. | |||
* Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers). | |||
* Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben. | |||
* Wahlfreiheit, nicht verschultes Kurrikulum | |||
===Kap. 2.3=== | |||
* Es gibt [[Richtlinien]] von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen | |||
* Die [[Lissabon-Konvention]] (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende [[Dokumente]] der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung. | |||
* Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden. | |||
* Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen | |||
* Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern. | |||
* An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein. | |||
* Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen. | |||
===Kap. 2.4=== | |||
* Zusatzangebote für Quereinsteiger. | |||
* Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten! | |||
* Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs. | |||
* Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum. | |||
===Kap. 2.5=== | |||
* Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es? | |||
* Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. [[#Kap. 2.4|2.4]] | |||
* Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen. | |||
* "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen. | |||
* lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens | |||
* Wird in eigenen [[AK]] ausgelagert. | |||
===Kap. 2.6=== | |||
* Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten | |||
* Studienleistungen außerhalb, vgl [[#Kap 2.3|2.3]] | |||
===Kap. 2.7=== | |||
* Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student? | |||
* Stellungnahme der [http://www.physikalische-praktika.de Praktikumsleitertagung] | |||
* Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen? | |||
* Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren | |||
* Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend | |||
===Kap. 2.8=== | |||
ja | |||
===Kap. 2.9=== | |||
* Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung | |||
* Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden? | |||
* Messung der studentischen Arbeitsbelastung | |||
* Absolventenverbleib? | |||
== Antrag ans Plenum == | |||
Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden. | |||
Koebi beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Vorlesungsassistententagung zu entsenden. | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == |
Aktuelle Version vom 21. November 2015, 19:43 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Margret (LMU), BenniD (HUB)
Arbeitskreis: Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien
Protokoll vom 21.11.2015
- Beginn
- 17:35 Uhr
- Ende
- 19:39Uhr
- Redeleitung
- Margret (LMU)
- Protokoll
- Philipp Jaeger (TU Kaiserslautern)
- Anwesende Fachschaften
TU Berlin HU Berlin LMU München TU München TU Kaiserslautern Uni Heidelberg Uni Düsseldorf Uni Bremen Uni Essen
Einleitung/Ziel des AK
Protokoll
Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden.
Die Regeln des Akkreditierungsrats sollen für die Physik weiter spezifiziert werden.
Kap. 2.1
- Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus Reso Ethik-AK erfüllen.
- Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen.
- Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers).
- Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben.
- Wahlfreiheit, nicht verschultes Kurrikulum
Kap. 2.3
- Es gibt Richtlinien von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen
- Die Lissabon-Konvention (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende Dokumente der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung.
- Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden.
- Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen
- Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern.
- An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein.
- Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen.
Kap. 2.4
- Zusatzangebote für Quereinsteiger.
- Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten!
- Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs.
- Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum.
Kap. 2.5
- Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
- Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. 2.4
- Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
- "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
- lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens
- Wird in eigenen AK ausgelagert.
Kap. 2.6
- Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
- Studienleistungen außerhalb, vgl 2.3
Kap. 2.7
- Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
- Stellungnahme der Praktikumsleitertagung
- Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
- Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
- Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend
Kap. 2.8
ja
Kap. 2.9
- Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung
- Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden?
- Messung der studentischen Arbeitsbelastung
- Absolventenverbleib?
Antrag ans Plenum
Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden.
Koebi beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Vorlesungsassistententagung zu entsenden.