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:*Auf dem Chip dürfen nur die nötigsten Daten für die angebotenen Funktionalitäten liegen. | |||
:*Alle Daten der einzelnen Funktionen müssen separat gespeichert, verschlüsselt und verarbeitet werden. | |||
:*Für die Chipkarte müssen aktuelle und sichere Verfahren verwendet werden. Insbesondere eine nicht authorisierte Datenauslesung muss verhindert werden. | |||
:*Bei Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln müssen die Betroffenen umgehend informiert und das Problem behoben werden. | |||
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:Wenn die Matrikelnummer nicht zwingend auf dem Studierendenausweis für organisatorische Abläufe benötigt wird, bevorzugen wir, dass sie dort nicht aufgedruckt wird. | |||
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:Ein verpflichtendes Lichtbild für die Studierendenausweise soll nur nach Absprache mit der Zustimmung der Studierendenvertretung eingeführt werden. Es muss für alle Studierenden die Option geben einen Ausweis ohne Lichtbild zu benutzen. | |||
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:Sollte eine Bezahlfunktion für Mensa, Kopierer, Drucker oder ähnliches verwendet werden, soll diese anonym eingerichtet werden. Insbesondere ist uns wichtig, dass keine Daten außer den für das Bezahlsystem nötigen aufgezeichnet werden. Die Menge an notwendigen persönlichen Daten soll so gering wie möglich gehalten werden. | |||
;Anwesenheitskontrolle | |||
:Wir sind gegen jegliche Möglichkeit zur Kontrolle der Anwesenheit einzelner, namentlicher Personen mit den Funktionen des Studierendenausweises. Dies gilt sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft. Anonyme Kontrollen von sicherheitskritischen Funktionen wie Schließberechtigungen sollen auf das Nötigste reduziert sein. | |||
;Prüfungsverwaltung | |||
:Wir lehnen eine Verknüpfung des elektronischen Studierendenausweises und der Prüfungsverwaltung (An- und Abmeldung, Noteneinsicht) ab. Die Prüfungsverwaltung sollte unabhängig von den elektronischen Funktionen des Studierendenausweises durchführbar sein. Damit ist diese unabhängig von einem physischen Medium möglich, welches die Ausfallsicherheit erheblich erhöht. Dadurch ist die umständliche Implemetierung einer digitalen Signaturfunktion auf der Karte nicht notwendig. | |||
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:Der Nachweis der Beförderungsberechtigung sollte in den Studierendenausweis integriert werden. Dabei sollen wenn möglich nur Methoden verwendet werden, welche das Verfolgen einzelner Personen verhindern. | |||
;Bibliothek | |||
:Grundsätzlich befürworten wir eine Nutzung des Studierendenausweis auch als Bibliotheksausweis. | |||
Zur [[:Datei:Resolution SoSe15 Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen.pdf|Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen]] | |||
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Version vom 27. Juli 2015, 17:43 Uhr
Resolutionen und Positionspapiere
Resolutionen zum SoSe 15 aus Aachen
Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
In vielen Hochschulen wurden in den letzten Jahren elektronische Studierendenausweise eingeführt bzw. sind diese in Planung. Grundsätzlich begrüßen wir Vereinfachungen des Studierendenalltags, folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:
- Chipkarte
- Falls in der Karte elektronische Aufzeichnungsmethoden verwendet werden, so sollen folgende Standards gelten:
- Auf dem Chip dürfen nur die nötigsten Daten für die angebotenen Funktionalitäten liegen.
- Alle Daten der einzelnen Funktionen müssen separat gespeichert, verschlüsselt und verarbeitet werden.
- Für die Chipkarte müssen aktuelle und sichere Verfahren verwendet werden. Insbesondere eine nicht authorisierte Datenauslesung muss verhindert werden.
- Bei Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln müssen die Betroffenen umgehend informiert und das Problem behoben werden.
- Matrikelnummer
- Wenn die Matrikelnummer nicht zwingend auf dem Studierendenausweis für organisatorische Abläufe benötigt wird, bevorzugen wir, dass sie dort nicht aufgedruckt wird.
- Lichtbild
- Ein verpflichtendes Lichtbild für die Studierendenausweise soll nur nach Absprache mit der Zustimmung der Studierendenvertretung eingeführt werden. Es muss für alle Studierenden die Option geben einen Ausweis ohne Lichtbild zu benutzen.
- Bezahlfunktion/Mensa-Karte
- Sollte eine Bezahlfunktion für Mensa, Kopierer, Drucker oder ähnliches verwendet werden, soll diese anonym eingerichtet werden. Insbesondere ist uns wichtig, dass keine Daten außer den für das Bezahlsystem nötigen aufgezeichnet werden. Die Menge an notwendigen persönlichen Daten soll so gering wie möglich gehalten werden.
- Anwesenheitskontrolle
- Wir sind gegen jegliche Möglichkeit zur Kontrolle der Anwesenheit einzelner, namentlicher Personen mit den Funktionen des Studierendenausweises. Dies gilt sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft. Anonyme Kontrollen von sicherheitskritischen Funktionen wie Schließberechtigungen sollen auf das Nötigste reduziert sein.
- Prüfungsverwaltung
- Wir lehnen eine Verknüpfung des elektronischen Studierendenausweises und der Prüfungsverwaltung (An- und Abmeldung, Noteneinsicht) ab. Die Prüfungsverwaltung sollte unabhängig von den elektronischen Funktionen des Studierendenausweises durchführbar sein. Damit ist diese unabhängig von einem physischen Medium möglich, welches die Ausfallsicherheit erheblich erhöht. Dadurch ist die umständliche Implemetierung einer digitalen Signaturfunktion auf der Karte nicht notwendig.
- Semesterticket
- Der Nachweis der Beförderungsberechtigung sollte in den Studierendenausweis integriert werden. Dabei sollen wenn möglich nur Methoden verwendet werden, welche das Verfolgen einzelner Personen verhindern.
- Bibliothek
- Grundsätzlich befürworten wir eine Nutzung des Studierendenausweis auch als Bibliotheksausweis.
Zur Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
Weitere Beschlüsse
Abstimmungsergebnisse & Begründungen
Alle Abstimmungsergebnisse, Begründungen und weitere Informationen zu den Beschlüssen, Resolutionen und Positionspapieren sind dem Protokoll des Zwischenplenums und dem Protokoll des Abschlussplenums zu entnehmen.