WiSe14 AK Drittmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Gründe für das berechtigte Zurückhalten von Ergebnissen und das Einschränken von Transparenz bezüglich der Finanzierung und Vertragsbedingungen sollen unter Berücksichtigung [[ZiP_Zivilklausel#Pro.2FKontra_einer_Zivilklausel: | der Ergebnisse des ZiP Zivilklausel aus Bochum]] sowie der [[Sammlung_aller_Resolutionen#Open_Access | Resolution zu open access aus Karlsruhe]] diskutiert werden. Ggf. wird eine Resolution zur verpflichtenden Transparenz erarbeitet. <br \> | |||
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* Was ist eine geeignete Art, Transparenz herzustellen? Wie viel Bürokratie ist notwendig/vertretbar? | |||
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Version vom 21. November 2014, 00:47 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Daniela (Frankfurt), Timo (Aachen)
Die Idee für diesen AK ist im AK Zivilklausel in Düsseldorf SoSe 2014 entstanden. Eine Möglichkeit, ethisch fragwürdiges Verhalten in der Forschung aufzudecken, besteht nach Meinung des o.g. AK darin, Geldquellen, Vertragsbedingungen und Ergebnisse von Drittmittelforschung offenzulegen. Darüber hinaus wird das Zurückhalten von Ergebnissen als schädlich für den Fortschritt der Wissenschaft angesehen.
Gründe für das berechtigte Zurückhalten von Ergebnissen und das Einschränken von Transparenz bezüglich der Finanzierung und Vertragsbedingungen sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des ZiP Zivilklausel aus Bochum sowie der Resolution zu open access aus Karlsruhe diskutiert werden. Ggf. wird eine Resolution zur verpflichtenden Transparenz erarbeitet.
Fragen, die bereits aufgetaucht sind:
- Wie wird mit angegliederten Instituten umgegangen?
- Ist eine zeitliche Verzögerung von Transparenzberichten o.ä. sinnvoll, um Drittmittelgebung beim Patentieren von Erfindungen nicht zu behindern?
- Was ist eine geeignete Art, Transparenz herzustellen? Wie viel Bürokratie ist notwendig/vertretbar?
Arbeitskreis: Transparenz in der Drittmittelforschung
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
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