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WiSe25 Kooperationen/Arbeitsverträge/Studienplätze mit Hochschulen bzw. Menschen von diesen Hochschulen mit bzw. von sogenannten "Embargostaaten": Unterschied zwischen den Versionen

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# "Ich kooperiere mit einer ausländischen Hochschule zum Thema Quantenkryptografie. Hierbei sollen Daten von der ausländischen Hochschule an die Deutsche versendet werden, um in Deutschland ausgewertet zu werden. Die ausgewerteten Daten werden anschließend mit der ausländischen Hochschule geteilt. Ziel ist eine gemeinsame Veröffentlichung. Achtung: Der Zweck der Übermittlung (Veröffentlichung) befreit nicht automatisch von der Genehmigungspflicht" (Seite 13) Es geht sehr konkret um uns...
# "Ich kooperiere mit einer ausländischen Hochschule zum Thema Quantenkryptografie. Hierbei sollen Daten von der ausländischen Hochschule an die Deutsche versendet werden, um in Deutschland ausgewertet zu werden. Die ausgewerteten Daten werden anschließend mit der ausländischen Hochschule geteilt. Ziel ist eine gemeinsame Veröffentlichung. Achtung: Der Zweck der Übermittlung (Veröffentlichung) befreit nicht automatisch von der Genehmigungspflicht" (Seite 13) Es geht sehr konkret um uns...
# "Ich stelle Doktorandinnen aus XY-Land ein, die dann in Deutschland - auch zeitweise - an kritischen Forschungsprojekten mitarbeiten oder Zugriff auf sensible Informationen haben." (Seite 13)
# "Ich stelle Doktorandinnen aus XY-Land ein, die dann in Deutschland - auch zeitweise - an kritischen Forschungsprojekten mitarbeiten oder Zugriff auf sensible Informationen haben." (Seite 13)
# "Hinweis: Vorlesungen beinhalten in der Regel keine Informationen, die der Exportkontrolle unterliegen. Denn die Informationen müssen die Anforderungen einer Güterlistennummer erfüllen. Diese sind im Allgemeinen aber sehr spezifisch und so hoch, dass sie durch mündliche Ausführungen im Rahmen von Vorlesungen in der Regel nicht erfüllt werden. Zudem werden Vorlesungen und Vorträge, die auf allgemein zugänglichen Informationen bzw. auf Informationen, die Teil der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sind, beruhen, von der Exportkontrolle nicht erfasst." (Seite 17) Gilt das auch für Übungen, Seminare, Praktika?
# "'''Hinweis:''' Vorlesungen beinhalten in der Regel keine Informationen, die der Exportkontrolle unterliegen. Denn die Informationen müssen die Anforderungen einer Güterlistennummer erfüllen. Diese sind im Allgemeinen aber sehr spezifisch und so hoch, dass sie durch mündliche Ausführungen im Rahmen von Vorlesungen in der Regel nicht erfüllt werden. Zudem werden Vorlesungen und Vorträge, die auf '''allgemein zugänglichen Informationen''' bzw. auf Informationen, die Teil der '''wissenschaftlichen Grundlagenforschung''' sind, beruhen, von der Exportkontrolle nicht erfasst." (Seite 17) Gilt das auch für Übungen, Seminare, Praktika? Es sind Fälle bekannt, wo Studierende auch von Master-Spezialvorlesungen ausgeschlossen werden, scheint insbesondere IT-Sicherheit zu betreffen. Sind die dann eine Ausnahme von der Regel? Oder sind da Leute an Unis übereifrig / vorauseilend?