WiSe11 AK Vergütung studentischen Engagements

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Austausch-AK - der AK beschäftigt sich mit der Fragestellung wie und in welcher Form Vergütungen von Fachschaftsarbeit üblich sind und ob diese als sinnvoll angesehen werden.


Protokoll

Protokoll vom 25.11.2011

Beginn: 08:17

Ende: 09:55

Redeleitung: Timo Falck (RWTH Aachen)

Protokoll: David Dung (Uni Bonn)

Anwesende: RWTH Aachen, FU Berlin, HU Berlin, Uni Bielefeld, Uni Bonn, Uni Bremen, TU Chemnitz, Uni Düsseldorf, Uni Frankfurt, TU Kaiserslautern, Uni Leipzig, Uni Würzburg, Halle-Wittenberg, Marburg, Rostock, Göttingen, TU Dortmund, Uni Wien, Bochum


Sammlung der Situation an den Unis

Zunächst gibt es eine Austauschrunde über die Verhältnisse an den Universitäten. Praktisch an allen anwesendenden Universitäten gibt es Fristverlängerungen in Prüfungsangelegenheiten für Fachschaftler (z.B. Regelstudienzeitverlängerung mit daraus resultierender Verlängerung des BAFöG). Im Folgenden sind Unis aufgeführt, die darüber hinaus Vergütungen von Fachschaftsarbeit haben.

Halle berichtet, dass man sich Arbeit im StuRa als 5 ECTS Modul "‘Allgemeine Schlüsselqualifikationen"’ anrechnen lassen kann. In Würzburg können Aufwandsentschädigungen an Fachschaftler gezahlt werden. Diese werden aber von den betreffenden Personen an die FS gespendet.

In den vergangen Jahren, als es noch Studiengebühren gab, wurden diese den Fachschaftlern der Uni Bonn (max. 2 Semester), TU Dortmund (komplett), Uni Bochum (komplett) erlassen. In Bielefeld wäre eine Befreiung zwar prinzipell möglich gewesen, da in der FS aber keine faire Auswahl von FSlern gefunden werden konnte, wurde komplett auf eine Befreiung verzichtet.

An manchen Universitäten werden bestimmte Arbeiten der FS mit HiWi-Stellen entlohnt. Dabei werden konkrete Personen für ihre geleistete Gremien- oder Auftragstätigkeit (Studienevalutaion, Mentoring, Studienberatung) eingestellt. Hierbei wird das Geld in vielen Fällen an die eigene FS gespendet.

An der Uni Leipzig gibt es ein Modell mit "‘Social-Credit-Points"’. Diese Leistungspunkte kann man sich zwar nicht auf die regulären Studienleistungen anrechnen lassen, trotzdem werden sie in vollem Umfang auf dem Zeugnis ausgewiesen, um damit auch eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen auszustellen.

An der Uni Wien erhält der FS Vorsitz 100 Euro Aufwandsentschädigung im Monat. Weiter betragen die Aufwandsentschädigungen für FSler für Beratungszeiten 7 Euro/h. Darüber hinaus kann man sich das Erstsemester-Mentoring mit 3 ECTS beliebig oft regulär als Modul anrechnen lassen.

An der FU Berlin werden Aufwandsentschädigung für Gremiensitzungen in einer Höhe von 20 Euro pro Sitzung gezahlt. Auf Nachfrage wird angemerkt, dass dies nicht dazu geführt hat, dass sich FSler darum reißen würden diese Aufgaben zu übernehmen.

Bremen berichtet, dass es an ihrer Uni keine Vergütung gibt, jedoch schon länger über eine Einführung eines regulären Moduls diskutiert wird. Mit einem solchen Modell haben die Informatiker der Uni Bremen jedoch bereits schlechte Erfahrungen gemacht: Durch die verhältnismäßig leicht zu erhaltenen CP wird FS -Arbeit dort nicht aus der Motivation heraus gemacht, wirklich etwas für seine FS zu leisten, sondern sein Studium möglichst einfach zu absolvieren. Bonn kann diese Erfahrung teilen, hier gab es ein ähnliches Programm in der Mathematik, wo ein Modul "‘Tutorieren"’ eingeführt wurde, um den Mangel an Tutoren zu kompensieren. Dies führte dazu, dass auch die Qualität der Lehre litt.

Am Ende der Runde möchte Kaiserslautern gerne wissen, ob es an anderen Unis schwierig (im Sinne von unbürokratisch) ist, die dort möglichen Vergütungen aller Art zu erhalten. Ein Meinungsbild zeigt, dass es an 10 Unis einfach und an 2 Unis kompliziert ist, die Vergütungen zu erhalten.

Sollten FS Mitglieder entlohnt werden

Der AK beschäftigt sich anschließend mit der Frage, ob FSler entlohnt werden sollten. Die Diskussion wird in Finanz- und Studienleistungsaspekte getrennt.

Finanziell: Recht homogen haben die anwesenden FSen die prinzipelle Meinung, dass eine finanzielle Vergütung (egal in welcher Höhe) prinzipell unerwünscht ist. So sind geäußerte Meinungen z.B., dass Fachschaftsarbeit durch Bezahlung seinen Charme verliert und dass nicht fair verteilbar ist, wer in der FS Geld bekommt und wer nicht, da das Arbeitspensum sehr unterschiedlich ist. Von dem allgemeinen Bild abweichend, wirft Bonn ein, dass eine finanzielle Aufwandsentschädigung nicht grundsätzlich falsch sein muss, jedoch nie in einem Verhältnis zur geleisten Arbeit stehen darf, damit Leute keine falschen Anreize zur FS-Arbeit bekommen. Bremen unterstützt diese Ansicht, betont auch, dass zwischen allgemeiner FS Arbeit und konkreten Tätigkeiten (z.B. Gremienarbeit) unterschieden werden muss (wo gearbeitete Stunden nachweisbar sind). Dresden gibt zu bedenken, dass eine Grenze zur Unterscheidung zwischen konkret und allgemein schwierig zu ziehen ist.

Es wird festgestellt, dass nur 5 der anwesenden Unis ihren FSlern eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro/Monat zahlen könnten.

Zum Ende des Diskussionspunktes werden zwei Meinungsbilder eingeholt.

1. Wer ist dafür, dass Sollzustand an Unis sein soll, dass für Gremien und Fachschaftsarbeit Anrechnungen auf Studien- und Prüfungszeiten möglich sind? Alle sind dafür. 2. Wer ist dafür, dass Fachschafts- oder Gremienarbeit in irgendeiner Form in einem regulären Modul vergütet wird? Dafür 13, dagegen 14 , Enthaltungen 5.

Es besteht geringes bis verschwindendes Interesse den AK in Bochum fortzuführen.


Zusammenfassung

Dass für Fachschaftler die Regelstudienzeit verlängert wird, damit ihnen keine Nachteile durch ihre Tätigkeit für die Studierenden entstehen ist im AK unstrittig. Finanzielle Anreize sind hingegen nicht erwünscht. Die Gefahren für falsche Anreize zur Fachschaftsarbeit stehen dabei im Mittelpunkt der Argumentation. Darüber hinaus hätten auch viele Fachschaften keine Idee, wie man das Geld gerecht verteilen könnte.