Vergleich der ZaPF-Ba-Ma-Empfehlungen mit den Akkreditierungsrats Vorgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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BaMa-Empfehlungen: <br \> | |||
*Frankfurt:[https://vmp.ethz.ch/zapfwiki/index.php/Sammlung_aller_Resolutionen#Empfehlungen_zur_Ausgestaltung_der_Bachelor-_und_Master-Studieng.C3.A4nge_im_Fach_Physik] | |||
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates: <br \> | |||
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen: <br \> | |||
*Zulassungsvoraussetzungen | |||
*Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen | |||
*Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation | |||
*Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen | |||
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse: <br \> | |||
Fehlende Punkte: <br \> | |||
*außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden <br \> | |||
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen: <br \> | |||
*Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten<br \> | |||
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[[Kategorie:WiSe13]] | |||
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Aktuelle Version vom 24. November 2018, 22:44 Uhr
Dieser AK ist Teil des AK Prüfungsysteme [1].
BaMa-Empfehlungen:
- Frankfurt:[2]
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
- Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:
- außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:
- Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten