WiSe15 AK Wissenschaftstheorie im Studium

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Unbesetzt


Arbeitskreis: Wissenschaftstheorie im Studium

Protokoll vom 21.11.2015

Beginn
08:10 Uhr
Ende
09:55 Uhr
Redeleitung
Paddie (Uni Konstanz)
Protokoll
Michael te Vrugt (Uni Münster)
Anwesende Fachschaften
HU Berlin,
Uni Düsseldorf,
Uni Halle-Wittenberg,
TU Kaiserslautern,
Uni Kiel,
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Münster
Uni Siegen,
Uni Wuppertal,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Bei diesem AK handelt es sich um einen von zahlreichen Folge-AKs eines ursprünglichen Arbeitskreises zum Thema Zivilklausel, die sich mit dem Thema Ethik im Studium und in der Forschung beschäftigen. Dabei ist man zu dem Schluss gelangt, dass Ethik und Wissenschaftstheorie einen Teil des Studiums bilden sollten, es war allerdings zu klären, in welcher Form und in welchem Umfang dies geschehen sollte. Ziel des AKs ist daher die Beantwortung dieser Frage sowie das Abfassen einer Resolution.

Protokoll

Inhaltliche Abgrenzung

Es wird länger darüber diskutiert, was im Rahmen des Arbeitskreises bzw. der Resolution unter \glqq Wissenschaftstheorie\grqq oder \glqq Ethik\grqq zu verstehen ist, insbesondere angesichts des Umstandes, dass es hierzu zwei getrennte AKs gibt bwz. geben soll. Hierbei wird insbesondere als problematisch angesehen, dass die Wichtigkeit der Vermittlung der Methodik wissenschaftlichen Arbeitens wohl Konsens ist, anders als bei komplexeren ethischen Fragen. Man einigt sich durch Meinungsbild darauf, sich hierbei auf Wissenschaftsethik sowie auf korrektes wissenschaftliches Vorgehen zu konzentrieren und damit Ethik und Wissenschaftstheorie nicht künstlich zu trennen.

Form der Lehrveranstaltungen

Hierzu werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert.

  • Am intensivsten behandelt wurde eine mögliche Einbindung in das Praktikum. Der AK ist der Ansicht, dass die Tutoren diesbezüglich geschult werden sollten, um solche Inhalte vermitteln zu können. Ein Teilnehmer gibt zu bedenken, dass dies am besten direkt zu Anfang des Grundpraktikums geschehen sollte, damit die Studenten sich es gar nicht erst falsch angewöhnen. Das Praktikum beginnt allerdings nicht an allen Universitäten im gleichen Semester.
  • Man könnte auch ein (Block-)Seminar bzw. ein Kolloquium hierzu anbieten, in dem diese Inhalte vermittelt werden. Ein mögliches Problem ist, dass die eng getakteten Bachelorstudiengänge dies eventuell nicht zulassen. Ein Vorschlag ist, vielleicht einen Versuch aus dem Grundpraktikum hierfür zu streichen. Ebenfalls könnte man ein Begleitseminar zum Praktikum entsprechend ausbauen, ein solches Begleitseminar gibt es jedoch nicht überall.
  • Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass die Vermittlung dieser Inhalte möglichst während des gesamten Studiums als kontinuierliche Erinnerung erfolgen sollte. Es kann allerdings trotzdem sinnvoll sein, eine eigene Veranstaltung anzubieten, damit die Inhalte stärker im Fokus liegen.

Es wird als sinnvoll angesehen, dass die Resolution sich auf Inhalte beschränkt und die genaue Form der Einbindung den Hochschulen überlassen wird.

Inhalte

Verschiedene mögliche Inhalte einer solchen Veranstaltung wurden diskutiert. Es wurde jeweils darüber abgestimmt, ob dieser Inhalt verpflichtender oder optionaler Teil des Studiums sein sollte.

  • Die von der KFP beschlossenen Studienziele aus dem Bereich "Gute Wissenschaftliche Praxis" (etwa geistiges Eigentum, Umgang mit Messdaten, externe Einflüsse etc). Der gesamte AK möchte, dass dies obligatorischer Inhalt wird, auch mit Blick darauf, dass dies die Richtlinien sind, anhand derer Qualifikationsarbeiten bewertet werden.
  • Die Frage, was Theorie ist, wie Verifikation und Falsifikation funktioniert und welche Grenzen Theorien haben. Bis auf 4 Teilnehmer sind alle der Ansicht, dass auch dies obligatorisch sein sollte.
  • Der Umgang mit Nullergebnissen. Auch dies soll obligatorischer Inhalt sein, man könnte allerdings den entsprechenden AK abwarten.
  • Das Thema "Technikfolgenabschätzung"(also mögliche Folgen der wissenschaftlichen Arbeit). Dies wird vom AK eher als optionales Thema angesehen.
  • Der Umgang mit Messergebnissen, insbesondere der Umstand, dass auch missglückte Messungen nicht verschwiegen werden dürfen (hierzu gibt es eine längere Debatte bezüglich der Frage, ob dies im Praktikum der Fall ist oder sein sollte). (vlg. KFP)
  • Fehlerrechnung ist an einigen Unis Teil des Curriculums, allerdings in sehr knapper Form. Der gesamte AK ist der Ansicht, dass Fehlerrechnung verpflichtend unterrichtet werden sollte.
  • Der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur. Hierbei kann zum einen behandelt werden, wie man korrekt zitiert und geistiges Eigentum beachtet (vgl. KFP), zum anderen kann die Fähigkeit zur Bewertung und Einschätzung der (mangelnden) Qualität von genutzter Literatur. Bei letzterem sind die Meinungen allerdings geteilt. Es wird zu Bedenken gegeben, dass man dies während des Studiums automatisch lerne. Man einigt sich darauf, dies in das Resümee aufzunehmen.
  • Die Kommunikation von Forschungsergebnissen, sowohl innerhalb der Scientific Community als auch gegenüber Laien. Dies würde sich eher als optionaler Teil anbieten.
  • Die Geschichte der Physik sowie die Bioethik würden sich als Fallbeispiele anbieten. Beides ist allerdings zu speziell, um offizieller Bestandteil des Curriculums zu werden.

Exemplarisch wird Thomas Raydons Einführung in die Wissenschaftsethik benannt, welche sich zum Beispiel mit der Wertfreiheit von Daten, der guten Praxis sowie der Verantwortung des Wissenschaftlers befasst.

Zusammenfassung

Wissenschaftstheorie, insbesondere Wissenschaftsethik, sollte nach Ansicht des AKs verpflichtender Bestandteil des Physikstudiums sein. Hierzu wird eine Resolution verfasst werden. Zum Abfassen trifft man sich vor dem Zwischenplenum in dem Raum, wo auch der Arbeitskreis stattgefunden hat.