WiSe11 AK Masterzulassung

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Im AK erfolgt ein Austausch von Erfahrungen mit der Masterzulassung, insbesondere zu den Themen Zulassungsbeschränkung, geforderte Inhalte, welche im BA gehört werden mussten, geforderte Sprachkenntnisse, Akkreditierung und die Aufnahme fachfremder Masterstudenten. Im Verlauf wurde auch das Thema Pflichtvorlesungen im Master angesprochen. Eine Resolution zum Thema Masterzulassung soll frühestens auf der nächsten ZaPF verfasst werden.


Protokoll

Protokoll vom 26.11.2011

Beginn: 16:30

Ende: 18:00

Redeleitung: Claudio Michaelis (Uni Konstanz)

Protokoll: Jörg Drückhammer (Uni Bonn)

Anwesende: RWTH Aachen, FU Berlin, HU Berlin, TU Dortmund, TU Dresden, Uni Düsseldorf, Uni Frankfurt, Karlsruher Institut für Technologie, Uni Konstanz, Uni Wuppertal


Info: Wuppertal arbeitet an einer Masterordnung.

Sprachkenntnisse

Wuppertal - Master of Science Physik wird normalerweise auf Deutsch gehalten, es sei denn mindestens eine nicht-deutschsprechende Person ist in der Vorlesung. Problem: Personen, die nur Deutsch sprechen (z.B. nicht-deutsche Muttersprache ohne Englischkenntnisse). Master of Computer Simulation and Science wird komplett auf Englisch gehalten; Masterarbeit kann auf Deutsch geschrieben werden. Sprachkenntnisse in Englisch in den Vorlesungen werden z.T. benötigt und angenommen. Prüfungssprache ist Deutsch, auf Antrag kann andere Sprache genommen werden.
Karlsruhe - BA- und MA-Vorlesungen können auf Englisch gehalten werden; Sprache wird ausgeschrieben, kann aber einvernehmlich geändert werden. In englischsprachigen Vorlesungen kann auf Wunsch der Studierenden die Prüfungssprache Deutsch sein, Sprache muss Deutsch sein lt. Hochschulverfassung.
FU Berlin - Master komplett auf Englisch, Vorlesungen können auf einvernehmlichen Wunsch auch auf Deutsch gehalten werden. Sprachkenntnisse über TOEFL und IFLS (sowie auf Antrag andere Sprachtests) müssen nachgewiesen werden, 5 Jahre Englisch in der Schullaufbahn werden als ausreichende Sprachkenntnisse gewertet
Frankfurt - Bislang Master auf Deutsch, viele Vorlesungen werden auf Englisch angeboten aber auf Deutsch gehalten, aber WiSe kann Master auf Englisch gehalten werden; keine Sprachkenntnisse zur Zulassung erforderlich
HU Berlin - Keine expliziten Sprachkenntnisse in der Zulassung gefordert, aber die meisten Spezialvorlesungen werden auf Englisch gehalten, daher sind effektive Englischkenntnisse erforderlich; Recht auf deutschsprachige BA-Vorlesungen besteht
Aachen - Master ist auf Deutsch, aber einzelne Vorlesungen können auf Englisch gehalten werden. Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden (für deutsche BA’s automatisch erfüllt). Die meisten Spezialvorlesungen sind auf Englisch.
Dresden - Master soll nächstes WiSe starten (im Moment in der juristischen Prüfung) und kann in beiden Sprachen gemacht werden. 2 Pflichtvorlesungen auf Deutsch, beim Rest kann die Sprache ausgesucht werden; ausländische Studierende müssen Sprachtest machen (Ziel: Anforderung auf B2 senken). Rechtlich kann aufgrund des Hochschulgesetzes kein Sprachwechsel innerhalb des Studiengangs erlaubt werden.
Dortmund - Keine klare Regelung; Sprachnachweise nur für Personen, die weder Deutsch noch Englisch sprechen. Praxis: Hauptvorlesungen auf Deutsch, einige andere in Englisch
Konstanz - Master kann auf Deutsch oder Englisch gemacht werden, explizite Deutschkenntnisse werden verlangt (DSH 2 bzw. DSH 1, wenn gewisse Anzahl TOEFL-Punkte erreicht ist), Vorlesungssprache wird festgelegt
Düsseldorf - Keine expliziten Sprachkenntnisse erforderlich für deutsche Studierende, Vorlesung findet entweder auf Deutsch oder auf Englisch statt, ausländische Studierende müssen Sprachkenntnisse in dem Masterzulassungsgespräch nachweisen

Zulassungsbeschränkungen

Karlsruhe - Offiziell keine Zulassungsbeschränkung, jeder BA aber nicht jeder BA muss anerkannt werden, genaue Regelungen zum Nachhören von Vorlesungen existieren
Düsseldorf - 2,0 im BA und besser bedeuten automatische Zulassung, bis zu 3,0 Auswahlgespräch, danach keine Zulassung
Aachen - In NRW darf, wenn zwischen externen und internen Bewerber unterschieden wird, nur dann ein NC eingerichtet werden, wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist; Einschränkungen aufgrund unterschiedlicher Curricula unterschiedlicher Unis sind möglich
Wuppertal - BA 3,0 und besser ohne Probleme, ansonsten Zulassungsgespräch, Leistungen aus dem BA können nachgefordert werden
Dresden - Sobald jemand von einer Uni zugelassen wird, müssen alle von der Uni zugelassen werden
FU Berlin - 60 Masterplätze, doppelt soviele BA-Plätze, grundsätzlich nach Note gesiebt
Frankfurt - Offiziell 60 Prozent der BA-Plätze werden als Masterplätze eingerichtet; bis BA-Note 3,5 ohne Gespräch in den Master, sonst Teilnahme an Beratungsgespräch (ergebnisunabhängig)
HU Berlin - Beschränkung durch Anzahl der Profs, dieses Jahr erste Ablehnung eines Bewerbers
Aachen - Automatische Einschreibung möglich, wenn alle Creditpoints im BA erreicht wurden, ansonsten auf Antrag
Dresden - Keine Kapazitätsprobleme, daher keine Beschränkung
Dortmund - Modell Düsseldorf, inoffizielle Zusage eines Platzes für jeden Düsseldorfer BA

Fachfremde Masterstudenten

Düsseldorf - "‘Physiknahe"’ Master automatisch, ansonsten nach einem Zulassungsgespräch
Wuppertal - Vorsitzender der Prüfungsabteilung kann Zusatzbedingungen verlangen; B. of Applied Science insbesondere kriegen diese ab
Karlsruhe - Regelung schreibt detailliert vor, wie der BA auszusehen hat, der zum Master qualifiziert; alternativ mindestens 3-jährige Studienzeit an der Uni in Physik oder fachnah; Studiengang muss im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes gültig sein oder ausländisch (d.h. deutsche Studiengänge müssten effektiv akkreditiert sein)
FU Berlin - BA Physik vorgeschrieben, aber mit anderen BAs möglich
Frankfurt - Prüfungsausschuss entscheidet, ob andere BAs fachnah sind
HU Berlin - Minimalkatalog für Zulassung existiert, der von jedem Physikbachelor erfüllt sein dürfte; zusätzliche Auflagen, wie bsp. Quantenphysik zu hören, können gegeben werden; Tauschen von Quanten II und Statistik ist möglich
Aachen - Zugangsvorraussetzung ist anerkannter erster Hochschulabschluss Physik, der qualifiziert
Dresden - Physik-BA oder physiknaher BA
Dortmund - B. of Science in Physik erfolgreich abgeschlossen oder äquivalenter Grad, ansonsten Kommission möglich
Konstanz - Physiknah und bestimmte Vorlesungen gehört, ansonsten Prüfungsausschuss

Akkreditierungen

Unis, die zwischen akkreditierten und nichtakkreditiertem BA unterscheiden: Aachen (Hochschulabschlüsse müssen anerkannt sein - entweder durch Akkreditierung oder durch staatliche Stellen)

Pflichtvorlesungen

Wuppertal - Seminarvortrag im Vertiefungsbereich ist Pflicht
FU Berlin - Quanten II, Master-FP und Seminar als Pflichtveranstaltungen
Frankfurt - Fortgeschrittenen-Praktikum und Seminar sind Pflicht (üblicherweise Arbeitsgruppenseminar), Minimum an Theoriewahlpflichtpunkten muss gehört werden
HU Berlin - Statistische Physik und Molekülphysik sind allgemein Pflicht, ansonsten je nach Vertiefungsfach
Aachen - Keine Pflichtvorlesungen, aber Studienverlaufsplan mit Vertiefungsbereichen
Dresden - Zwei überblicksvorlesungen, ansonsten keine Pflichtvorlesungen
Dortmund - FP Pflicht
Konstanz - FP Pflicht, Stat. Mechanik oder Quanten II (jeweils 1 in BA und MA)

Inhaltliche Vorraussetzungen

Dresden - Studenten sind selbst zuständig
Dortmund - Eignungsfeststellungsausschuss kann Vorgaben zum Nachholen bestimmter Vorlesungen machen
Wuppertal - Zumindest für B. of Applied Sciences können Auflagen während des ersten Mastersemesters gemacht werden
Karlsruhe - Beschränkte Zulassung für 2 Monate mit Nachreichung von Nachweisen
FU Berlin - Alle deutschen BAs grundsätzlich zugelassen
Frankfurt - Prüfungsausschuss entscheidet, inhaltliche Auflagen zum Nachholen bestimmter Vorlesungen kommen vor
HU Berlin - Minimalanforderungskatalog, ansonsten Nachholen oder kann gegen andere Vorlesungen ausgetauscht werden
Aachen - Katalog an erforderlichen Leistungspunkten in Bereichen (z.B. theoretische Physik), Plan für FH-Studenten sieht Auflage des Nachholens der theoretischen Physik vor bei der Zulassung zum Master (führt zu Verlängerung um 2 Semester)
Dortmund - Individuelle Auflagen für fachfremde Bewerber

Unterscheidung externe/interne Kandidaten

Konstanz - Externe müssen Prüfung ablegen, interne nicht
Wuppertal - Alle müssen mit Prüfungsausschussvorsitzenden reden, bislang keine externen Bewerber; Bewerber ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes müssen GRE-Test (Graduate Record Examination) machen
FU Berlin - Bislang "‘Landeskinderregelung"’, inzwischen wohl "‘illegal"’, Bonuspunkte
Frankfurt - Inoffizielle Diskriminierung dadurch, dass Interne sich nicht explizit bewerben müssen

Zusammenfassung

Entfällt, da Austausch-AK.