SoSe16 AK Symptompflicht

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Elli (Berlin)
An einigen Universitäten (Münster, Rostock, Dortmund, Bingen, Konstanz, Mainz, Würzburg ...?) reicht ein normales Attest vom Arzt/Ärztin nicht als Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung aus. Als Grund wird angeführt, dass es recht einfach sei ein normales Attest zu bekommen und viele "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt würden. Der Arzt / die Ärztin muss ein Attest mit Symptombeschreibung ausfüllen und der Studierende dieses, häufig mit einer Befreiung des Arztes von der Schweigepflicht, einreichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf dieser Grundlage, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

  • Erfahrungsaustausch:

Wie ist die Regelung an eurer Hochschule? Wie wird das umgesetzt? Wie ist der Datenschutz gewährleistet? Werden die Ziele der Regel erreicht?

  • Was kann man als Fachschaft dagegen machen? Wie kann man im Einzelfall Betroffene unterstützen?

Arbeitskreis: AK Symptompflicht auf Attesten

Protokoll vom 07.05.2016

Beginn
13:30 Uhr
Ende
15:15 Uhr
Redeleitung
Elli (TUB)
Protokoll
Eike (Uni Konstanz)
Anwesende Fachschaften
FU Berlin,
HU Berlin,
Uni Bonn,
TU Darmstadt,
TU Dresden,
Uni Duisburg-Essen,
Uni Düsseldorf,
Uni Frankfurt,
TU Freiberg,
TU Ilmenau,
Uni Karlsruhe,
Uni Münster,
Uni des Saarlandes,
Uni Siegen,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Das Ziel des AKs ist ein Erfahrungsaustausch, herauszufinden was man als Fachschaft machen kann und wie Fachschaftler Betroffene unterstützen können. Gab es problematische Einzelfälle?

Protokoll

An folgenden Unis gibt es die Symptompflicht: TU Dresden (wird aber von vielen Fachbereichen nicht angewendet), KIT (in manchen Fachbereichen), Laut KIT an der Uni Freiburg (Freiburg nicht anwesend), Uni Ilmenau (wenn man sich drei- oder viermal vor einer Klausur krank meldet), Uni Würzburg, FUB, Uni Duisburg-Essen(braucht aber Attest mit umfassender Beschreibung der Symptome)

An folgenden Unis gibt es keine Symptompflicht: TU Berlin, Uni Darmstadt (man braucht jedoch eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, dies ist etwas anderes als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), Uni Bonn, Uni Düsseldorf, Uni Siegen, FFM (sollte eingeführt werden), TU Freiberg, Uni des Saarlandes, HUB, FUB (Bei Nichterscheinen zu einer Prüfung wird der Student von dieser wieder abgemeldet)


Leitung: Wie ist die Symptompflicht rechtlich geregelt? Es gibt einige Urteile, die diese Regelung bestätigen: Ein Atest ist nicht ausreichend, falls die Uni eine Angabe der Symptome fordert. Welche Meinungen gibt es zu dem Thema und was ist problematisch?

TU Freiberg: Die TUF ist eine kleine Uni, es gibt bedenken, dass sich die Krankeheit eines Studenten schnell an der Uni herumsprechen könnte, die Regelung nach der man nach mehreren Entschuldungen eine Symptompflicht einführt ist sinnvoll.

Uni Darmstadt: Die Regelung nach der man nach mehreren Entschuldungen eine Symptompflicht einführt ist sinnvoll. Aber man kann nicht davon ausgehen, dass ein Arzt die Situation immer richtig einschätzen kann. Viele Studenten kennen die Regelung nicht und kriegen deshalb, trotz Attest, eine Fünf, obwohl die Information überall zu finden ist.

HUB: Es ist das Problem des Studenten, wenn er öfters Prüfungen versäumt, er braucht dann einfach etwas länger. Die Symptompflicht ist falsch.

Uni Bonn: In Bonn gibt es die Symptompflicht bei den Informatikern. Es gibt an der Uni drei Vertrauensärzte. Die Abmeldung mit einem Attest ist nicht in Ordnung, denn es widerspricht der Prüfungsordnung.

Uni Siegen: Es gibt vier Pflichtprüfungen, aber die Professoren sind bei Krankmeldungen sehr kulant, bei Mündlichen Prüfungen ist es manchmal noch am Vortag möglich den Termin zu verschieben.

Uni Würzburg: In der Physik gibt es keine Probleme, die Professoren sehen Krankmeldungen sehr entspannt, in anderen Fachbereichen braucht man aber teilweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Angabe von Symptomen. Teilweise müssen Studenten im Bereich Sonderpädagogik ihre ganze Krankheitsgeschichte vor dem Prüfungsausschuss darlegen. Es gibt Bedenken, dass sich diese Daten an kleinen Unis schnell herumsprechen. Zwar gibt es für den Prüfungsausschuss strenge Datenschutzrichtlinien, es kam aber bereits vor das ein Ausschussmitglied eine chronische Krankheit die der Studentin sehr unangenehm war in einem Kurs weiterzählt hat.

FUB: Welche Qualifikationen hat der Prüfungsausschuss über die Prüfungsfähigkeit zu entscheiden, obwohl die Mitglieder keine Mediziner sein müssen. Ein Kranker wird dazu gezwungen "freiwillig" den Arzt von der Verschwiegenheit zu befreien, es ist in dem Fall aber eher Nötigung.


Leitung: Es ist kritisch, dass man den Arzt von der Schweigepflicht befreien muss und das sehr viele persönliche Daten herausgegeben werden müssen.

FFM: Es gibt in Frankfurt eine Bescheinigung für Prüfungsunfähigkeit die der Arzt ausfüllen muss, auch muss er bestätigen, dass das Krankheitsbild nicht im zusammenhang mit der Prüfung steht.

Einige: Prüfungsangst kann durchaus krank machen. Uni Würzburg:Prüfungsausschüsse erheben sich über Mediziner und meinen sie können die Prüfunghähigkeit besser beurteilen, trotz fehlender medizinischer Ausbildung. Mit Prüfungsangst wird nicht richtig umgegangen.


Leitung: Ist die Einführung einer Symptompflicht nachvollziehbar?

Uni Würzburg: Unsere Uni wollte die Anzahl von Gefälligkeitsattesten verringern, allerdings machen das nur die wenigsten Ärzte.

Uni Darmstadt: Es gibt einige Studenten die sich öfters ohne Krankheit krankschreibe lassen, aber es muss noch einen Mittelweg geben.


Leitung: Was kostet die Uni mehr Geld: Symptompflicht oder keine Symptompflicht? Die Verwaltungskosten sind wahrscheinlich mit Symptompflicht größer. Untergräbt die Symptompflicht die Glaubwürdigkeit der Ärzte? Woher kam der Wille, diese Regelung durchzuführen?

TU Freiberg: Es soll nicht mehr möglich sein sich ohne Krankheit krankschreiben zu lassen.

Uni Siegen: Warum gibt es überhaubt nur eine bestimmte Anzahl Versuche?

FUB: Die Professoren haben durch die Symptompflicht keinen Vorteil sondern sogar mehr Aufwand.

FFM: Es gibt Menschen die sagen, dass es unfair gegenüber denen sei, die die Prüfung sofort bestehen und so weniger Zeit zum lernen haben. (nicht eigene Meinung, sondern aus Artikel)

Uni Würzburg: Der Asta in Bochum hat es 2013 geschaft, die Symptompflicht , die bis zu diesem Zeitpunkt angewendet wurde, abzuschaffen.


Leitung: Wir finden sehr viele Argumente gegen die Symptompflicht, aber keine die dafür sprechen.

FUB: Es gibt zwar einige Urteile, aber wir konnten kein Grundsatzurteil finden. Uni des Saarlandes: Es gibt an einigen Hochschulen für jeden Studenten, der in der Regelstudienzeit abschließt, viel Geld für die Hochschule.

KIT: Bestätigt dies, Es gibt sogar Strafen für Abbrecher.

Leitung: Was ist das Ziel der Uni, schnellerer Abbruch oder schnellerer Abschluss? Wovon profitiert die Uni?

FUB: Die PsyFaKo, Fachschaft der Psychologen, hat einen Brief geschrieben, worauf die TUD die Praxis eingestellt hat.


Leitung: Man sollte vor Dresden jemanden suchen, der sich gut mit dem Thema auskennt und einen Vortrag auf der nächsten Zapf hält auf der man dann eine Resolution verfassen kann. Leiterin will sich weiter mit dem Thema beschäftigen. Es herrscht unter den Teilnehmern des AKs Einigkeit zu diesem Thema. Das Schreiben soll sich vor allem an die Unis richten, die diese Regelung haben. Symptompflicht wurde in den letzten 5-10 Jahren vermehrt eingeführt, es gab bereits einen AK zu dem Thema. Alle Teilnehmer werden aufgefordert, Daten zu dem Thema ins Wiki zu stellen.

KIT: Es gab bereits ein Positionspapier des Fachschaftstreffen der Psychologen (PsyFaKo) zu dem Thema, das man mitunterschreiben könnte. Leitung: Man sollte Positionspapiere anderer Fachschaftstreffen lesen und weitere Argumente suchen, um dann in Dresden eine eigene Resolution zu schreiben. In dieser könnte man auch auf Positionspapiere anderer Fachschaften verweisen um so Einigkeit zu zeigen. Das Thema ist für die Zapf relativ neu, deshalb muss man sich noch weiter informieren und einen FolgeAK in Dresden veranstalten.

HUB: Mann könnte die BuFaTa der Rechtswissenschaften ansprechen, um die Sache juristisch korrekt zu machen.


Leitung: Was kann man als Fachschaft machen wenn jemand verzweifelt zur Fachschaft kommt und eine Fünf trotz Attest bekommen hat?

Uni Würzburg: Zum Prüfungsrat gehen und nach Fehlern im Verfahren suchen.

TU Freiberg: Hatte Studierender XY überhaupt die Chance von der Regelung zu erfahren?

Leitung: Man sollte den Gremien kritisch auf die allgemeine Thematik aufmerksam machen.

Bonn: Die Vertreter des Prüfungsaufschuss aufzufordern, Einspruch zu erlegen, denn dann muss der Fall nochmal angeschaut werden.


Zusammenfassung

Der AK ergab, dass die Symptompflicht an einigen Unis angewendet wird. Es herrscht Einigkeit darüber, das die Symptompflicht nicht sinnvoll ist. Es sollen weitere Informationen gesammelt, sodass in Dresden im Folge-AK eine Resolution gegen die Symptompflicht geschrieben werden kann.