SoSe 13 Beschlüsse

Aus ZaPFWiki

Resolutionen und Positionspapiere

Resolutionen zum SoSe13 aus Jena

CHE-Ranking

Die ZaPF lehnt das CHE-Ranking ab.
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) befasst sich seit 2007 kontinuierlich mit dem Thema des CHE-Rankings (Methodenwiki des CHE,Selbstdarstellung). Dieses wird von der Bertelsmann-Stiftung finanziert und den Studieninteressierten durch “DIE ZEIT” zugänglich gemacht. Bei der Arbeit auf der ZaPF wurden deutliche Mängel an der methodischen Durchführung festgestellt und der Kontakt zum CHE gesucht. Nach einer gemeinsamen Diskussion wurde eine Beteiligung an der Weiterentwicklung des Fragebogens in Aussicht gestellt (Protokoll des Gespräches mit dem CHE auf der Winter ZaPF 2010 in Berlin).
In diesem Zusammenhang wurden mehrfach konstruktive Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge an das CHE herangetragen (s. Reader der Winter-ZaPF 2011 in Bonn Abs. 2.5, 2.6) , wobei beides weitestgehend unbeachtet blieb. Daher stellt die ZaPF fest, dass die angestrebte Zusammenarbeit mit dem CHE gescheitert ist. Eine für die Studierenden oder Studieninteressierten hilfreiche Lösung erscheint uns ausgeschlossen, weswegen wir das CHE-Ranking in dieser Form ablehnen. Damit schließt sich die ZaPF der Kritik der sozialwissenschaftlichen Fachgesellschaften (DGS, DGPuK, DGfP, VHD, etc.) (Kritik des DGS am CHE) sowie der fachnahen Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) an. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich die KFP und die DPG dieser Kritik anschließen und sich für einen Ausstieg der Fachbereiche Physik aus dem CHE-Ranking aussprechen würden.
Die ZaPF unterstützt das Bestreben der Meta-Tagung der Fachschaften das CHE-Ranking zu boykottieren.

Anlage: Auflistung der Kritikpunkte

  • Die Rohdaten der Untersuchung sind nicht öffentlich einsehbar.
  • Mit einer geringen Anzahl an Fragebögen (ab 15 Stk. und mindestens 10% der angeschriebenen Studierenden - s. Methodenwiki des CHE ) werden Hochschulen bereits bewertet, womit die Validität und Repräsentativität nicht gegeben sind. Die Leser der Veröffentlichung werden von diesem Umstand nicht hinreichend in Kenntnis gesetzt.
  • Die Präsentation der Ergebnisse ist intransparent: Aus der Darstellung im ZEIT - Studienführer können deswegen falsche Schlüsse gezogen werden, eine Veränderung der Einstufung muss nicht eine Verschlechterung bzw. Verbesserung der Hochschule in dem betreffenden Punkt bedeuten. Der Vergleich zwischen unterschiedlichen Rankings ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich und die Publikation verfehlt ihr eigentliches Ziel.
  • Die Printausgabe des Studienführers durch die ZEIT kann die Multidimensionalität der Auswertung nicht wiedergeben.
  • Das stark simplifizierende “Ampelsystem” wird der Komplexität einer Bewertung von Hochschulen nicht gerecht. Es suggeriert mitunter größere Unterschiede zwischen Hochschulen als vorhanden.
  • Es erscheint nicht sinnvoll, Kriterien wie die Anzahl und Länge der Publikationen als Kriterium für einen guten Studiengang heranzuziehen.
  • Da die Umfrage (je Fach) nur alle drei Jahre durchgeführt wird, kann sie die aktuelle Situation an den Hochschulen nicht abbilden.
  • Das CHE-Ranking trägt aufgrund der großen Bedeutung, die der ZEIT-Studienführer bei der Studienortwahl vieler Abiturientinnen und Abiturienten hat, zu einer Verengung der Sichtweise von Studieninteressierten bei. Eine Monopolstellung einer Institution bei der Bewertung von Hochschulen ist problematisch.werden Hochschulen bereits bewertet, womit die Validität und Repräsentativität nicht gegeben sind. Die Leser der Veröffentlichung werden von diesem Umstand nicht hinreichend in Kenntnis gesetzt.
  • Die Präsentation der Ergebnisse ist intransparent: Aus der Darstellung im ZEIT - Studienführer können deswegen falsche Schlüsse gezogen werden, eine Veränderung der Einstufung muss nicht eine Verschlechterung bzw. Verbesserung der Hochschule in dem betreffenden Punkt bedeuten. Der Vergleich zwischen unterschiedlichen Rankings ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich und die Publikation verfehlt ihr eigentliches Ziel.
  • Die Printausgabe des Studienführers durch die ZEIT kann die Multidimensionalität der Auswertung nicht wiedergeben.
  • Das stark simplifizierende “Ampelsystem” wird der Komplexität einer Bewertung von Hochschulen nicht gerecht. Es suggeriert mitunter größere Unterschiede zwischen Hochschulen als vorhanden.
  • Es erscheint nicht sinnvoll, Kriterien wie die Anzahl und Länge der Publikationen als Kriterium für einen guten Studiengang heranzuziehen.
  • Da die Umfrage (je Fach) nur alle drei Jahre durchgeführt wird, kann sie die aktuelle Situation an den Hochschulen nicht abbilden.
  • Das CHE-Ranking trägt aufgrund der großen Bedeutung, die der ZEIT-Studienführer bei der Studienortwahl vieler Abiturientinnen und Abiturienten hat, zu einer Verengung der Sichtweise von Studieninteressierten bei. Eine Monopolstellung einer Institution bei der Bewertung von Hochschulen ist problematisch.

Zur Stellungnahme zum CHE-Ranking

Systemakkreditierung

Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordern bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen in folgenden drei Teilbereichen:

Struktur
  • Das Qualitätsmanagementsystem wird durch eine zentrale hochschulweite Kommission sowie mehrere fachnahe Kommissionen gesteuert. Dabei muss die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere darf kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschuleigenen Programmakkreditierungen sowie die Koordination der fachnahen Kommissionen.
  • Den fachnahen Kommissionen obliegt die Aufgabe, neben der Qualitätssicherung insbesondere der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Sorge zu tragen. Sie erstatten der hochschulweiten Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht.
  • Um einen Interessensausgleich aller Statusgruppen zu gewährleisten, sind sowohl die hochschulweite als auch die fachnahen Kommissionen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau und ProfessorInnen gleichverteilt) zu besetzen.
  • Es existiert ein hochschulinternes Beschwerdemanagement. Bei Problemen mit dem Qualitätsmanagement selbst ist sich an eine externe Beschwerdestelle zu wenden, die Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule hat. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
Hochschuleigene Programmakkreditierungen
  • Um die Betrachtung einzelner Studienprogramme als Vorteil der Programmakkreditierung beizubehalten, sieht das Qualitätsmanagement regelmäßige externe Begutachtungen der Programme vor. Diese orientieren sich in ihrer Struktur an den Regeln des Akkreditierungsrates für Programmakkreditierung (siehe hierzu Kapitel I der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung gemäß Beschluss des Akkreditierungsrats vom 20.2.2013 [1] ).
  • Bei diesen Begutachtungen wird die Einhaltung der Qualitätsziele überprüft. Dazu gehört in besonderem Maße die Studierbarkeit des jeweiligen Studienprogramms. Teil der Begutachtung ist eine Begehung, die u.a. getrennte Gespräche mit Lehrenden und Studierenden beinhaltet. Daneben sind die Ergebnisse des internen Evaluationssystems zu bewerten.
  • Basierend auf dem Bericht der Gutachterinnen und Gutachter entscheidet die hochschulweite Kommission über Auflagen und Fristen für das begutachtete Programm. Sollten diese nicht erfüllt werden, so ist die Einschreibung für dieses Programm bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.
Evaluationssystem
  • Um eine Qualitätskontrolle sicher zu stellen sind die Programme regelmäßig zu evaluieren. Dabei sollten drei zentrale Merkmale evaluiert werden:
    • Struktur:
      • Hierbei soll überprüft werden, ob die im Programm vorausgesetzten Ressourcen und Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Weiterhin ist eine sinnvolle Gliederung und angemessene Workload-Verteilung der Module sicherzustellen (Studierbarkeit).
    • Inhalt:
      • Die Evaluation prüft, ob die Modulinhalte mit den Empfehlungen fachnaher Organisationen (z.B. Bundesfachschaftentagungen, Fachbereichskonferenzen) übereinstimmen.
    • Lehre:
      • Die Lehrveranstaltungen sind mindestens jährlich nach gängigen wissenschaftlichen und methodischen Standards zu evaluieren.
  • Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Weiterentwicklung der Studienprogramme durch die fachnahen Kommissionen ein. Alle Daten und Ergebnisse der Evaluationen des betreffenden Studiengangs sollen den Kommissionen und den Beteiligten der hochschuleigenen Programmakkreditierungen zur Verfügung gestellt werden.


Begründung

Existierende Qualitätsmanagementsysteme weisen gravierende Mängel auf. Um für die zukünftige Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren sowie der Fachschaftlerinnen und Fachschaftler bei der Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen an der eigenen Hochschule inhaltlich zu unterstützen, haben wir diese akzeptablen Mindeststandards ausgearbeitet, die keine Verschlechterung zur Programmakkreditierung darstellen. Außerdem wollen wir die anderen Bundesfachschaftentagungen dazu ermutigen, sich ebenfalls mit dem Thema Systemakkreditierung zu beschäftigen und die Konkretisierung von Mindeststandards von Qulitätsmanagementsystemen in der Systemakkreditierung voranzutreiben.

Zur Stellungnahme zur Systemakkreditierung

Anerkennung von Studienleistungen

Die ZaPF fordert eine hohe Flexibilität bei der Anrechnung von Studienleistungen, welche an anderen Universitäten, insbesondere im Ausland, erbracht wurden. Bei dem Vergleich von Modulen sollte der Schwerpunkt auf Inhalten und Kompetenzen, nicht bei den ECTS-Punkten liegen. Sollten Module nur teilweise gleichwertig sein, soll dies durch Zusatzleistungen wie Präsentationen oder kurze Hausarbeiten ausgeglichen werden können.

Begründung

Ziel- und Kernstück des Bologna-Prozesses ist die möglichst ungehinderte Mobilität ohne Zeitverlust von Studierenden und Forschenden. Der Europarat, der Bundesrat und der Bundestag haben sich durch die Lissabonner Konvention verpflichtet, Hochschulleistungen anzuerkennen, die nicht "wesentlich" von den geforderten abweichen. Auch die KMK hat wiederholt gefordert, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu vereinfachen, etwa in der Erklärung des damaligen Präsidenten der KMK vom 16.11.2009, in den Ergebnissen der Plenarsitzung vom 10.12.2009 und im Beschluss vom 10.03.2011. In der Praxis gestaltet sich jedoch die Anerkennung an vielen Hochschulen immer noch schwierig. Oft führen Auslandsaufenthalte zu zwangsläufigen Verlängerungen des Studiums, da ähnliche Module nicht anerkannt werden, auch wenn sie sich inhaltlich oder in der Anzahl der ECTS nur marginal unterscheiden. Dadurch abgeschreckt, entscheiden sich nicht wenige Studierende gegen einen Auslandsaufenthalt. Deswegen fordert die ZaPF mit dieser Resolution die Umsetzung der bestehenden Beschlüsse.

Zur Stellungnahme zu Anerkennung von Studienleistungen

Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien

Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.

  • Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Statusgruppe sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
  • Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
  • Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
  • Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreterinnen und Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekanin/Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.


Weitere Beschlüsse

Empfehlung zu einem Inlandssemester-Austauschprogramm

In Anlehnung an das ERASMUS-System und die schon bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Hochschulen empfiehlt die ZaPF die Einrichtung eines bundesweiten Inlandssemester-Austauschprogramms. Dies soll der Verbesserung und Individualisierung des Studiums dienen, indem insbesondere spezielle Fachveranstaltungen an anderen Hochschulen belegt und angerechnet werden können. Des Weiteren soll der interuniversitäre Austausch gefördert werden. Grundsätzlich sollen die Studienordung der Heimathochschule und die Prüfungsmodalitäten der Partnerhochschule gelten. Im Speziellen ist dafür eine Absprache mit dem eigenen Prüfungsamt notwendig.

Wahl des StAPF

Die ZaPF beschließt, dass fünf Personen in den StAPF gewählt werden. Nach der Wahl beschließen die fünf Mitglieder des StAPF selbstständig, welche drei Personen eine Einjahreslegislatur und welche zwei Personen eine halbjährige Legislatur haben werden. (Grund: Satzungsänderung)

Reaktion auf Zeit-Artikel

Die ZaPF beauftragt den StAPF, sich um den Artikel in der Zeit zu kümmern und auf diesen in geeigneter Form zu reagieren. Der Artikel ist einsehbar unter: http://www.zeit.de/2013/19/hochschule-politikwissenschaften-ranking

Abstimmungsergebnisse & Begründungen

Alle Abstimmungsergebnisse, Begründungen und weitere Informationen zu den Beschlüssen, Resolutionen und Positionspapieren sind dem Protokoll des Abschlussplenums zu entnehmen.